alibaba.com und markenrechte

26. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kais123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
alibaba.com und markenrechte

wie siehts damit aus ?
hallo ertmal,

ich hab im internet nach einer ice watch uhr gegoogelt und bin auf folgendes angebot gestossen ;

http://www.aliexpress.com/product-gs/500459258-12pcs-lot-New-hotsale-fashion-silicone-ICE-watch-with-box-with-13-colors-water-resistant-watch-wholesalers.html

das sind sicher faelschungen, weil eine ice watch um die 70 euro kostet.
darf man die bestellen und weiterverkaufen ?
Aliexpress/alibaba.com ist ein grosses unternehmen und erlaubt es scheinbar. ausserdem haben viele feedback abgegeben die aus der EU stammen.

Gruesse aus Belgien
Eric

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Marken-Plagiate, also Fälschungen von Waren mit geschützten Markenzeichen drauf, darf man kaufen und am Arm tragen.

Wenn man diesen Artikel verkaufen möchte oder auch nur öffentlich anpreisen, sollte man den Markennamen abkratzen und ihn tunlichst nicht beim Anpreisen erwähnen!

Dies gilt auch für Nicht-Fälschungen, also für Originale, die mit der Zustimmung des Markeninhabers irgendwo auf der Welt in Verkehr gebracht worden sind, nicht aber in der EU! § 24 Erschöpfung

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Deeone1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich habe jetzt dort bestellt und der Zoll hat diese zur Überprüfung zum Hersteller geschickt. Was kommt denn jetzt auf mich zu?
MFG

21x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

Kommt darauf an.
Oft versenden Sie so das die Fälschung nicht erkennebar ist, also ohne Labels usw..
Was für ein Produkt war es denn?
Ich glaube wenn Sie als Endverbraucher gekauft haben kommt da gar nichts weiter.
Vlt ne kleine Strafgebühr aber nicht mehr.
Witzigerweise sind so wie bereits einer schreibt, einige Produkte bei alibaba echt, aber nicht für den westlichen Markt lizensiert.

Alibaba ist nur eine Plattform.
Jeder kann dort anbieten, auch ein deutscher Produzent oder Großhändler.

Wenn es eine Fälschung war, bekommen Sie die Ware natürlich nicht ausgehändigt.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Deeone1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 28x hilfreich)

Das hier ist das Produkt:
http://www.aliexpress.com/snapshot/107873072.html

Ich habe heute zu dem Händler geschrieben und daraufhin kam unter anderem:
About the second reason, we didn't say our product is original or copy product, it is similar design and made in China.

Also wenn der Zoll die Uhren zum Urheber geschickt hat, passiert nichts weiter, außer eine kleine Gebühr?

MFG

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Zwei Dinge fallen mir auf: 1.) Das Geschmacksmuster, sollte eines eingetragen sein, z. B. bei dpma.de, sollte verletzt sein durch die große Ähnlichkeit mit diesem Design: http://www.ice-watch-store.de/de/Classic-Solid-blue-unisex

2.) Zudem wird der Markenname "ice" in der Werbung indirekt erwähnt durch den Begriff "ICES Style". Aber dafür könnte nur der Anbieter belangt werden.

Und natürlich die Uhr: Deren Vertrieb könnte aus beiden Gründen untersagt werden, tippe ich mal.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Deeone1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 28x hilfreich)

Also dann doch eher schlecht für mich... toll

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Maddin4000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

hey deeone1,´was ist dabei rausgekommen? Ich habe 500 silikonuhren bestellt die ähnlichkeit mit der ice watch ´haben aber kein logo aber der Zoll hat gesagt wenn die ähnlich aussehen schicken die ein muster zu ice watch und die entscheiden ob es der ice watch sprich deren geschmacksmuster zu nahe kommt wenn ja werden die Uhren vernichtet und Einfuhrzoll muss ich trotzdem Zahlen... das ist vielöeicht ein mist


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4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
das ist vielöeicht ein mist


Tja, hätte man sich mal vorher informiert...

quote:
Ich habe 500 silikonuhren bestellt


Dann wirst du keine private Nutzung mehr behaupten können. Und die gewerbliche Einfuhr von Plagiaten ist kein Kindergeburtstag.

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Mann Leute, ihr bestellt irgendwelche Trend-Sachen aus China und wundert euch dann!?

Alibaba ist schon lange für Plagiate und Betrug bekannt, siehe zB
http://gegen-abzocke.blogspot.de/2011/05/pro7-galieo-minderwertige-ware-und.html

..und wenn man nur man anguckt, was für Ärger es schon im Inland zwischen Ebay-Käufern und -Verkäufern gibt, sollte man doch nicht noch aus China bestellen, wo man weder straf- noch zivilrechtlich irgendwas bewirken kann...

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Verena1337
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn ihr 500 Uhren auf einmal bestellt ist es klar dass der Zoll das Paket öffnet. Pakete werden meistens vom Zoll geöffnet ab der Größe eines Schuhkartons oder Handtaschen. Diese beiden Sachen muss ich zu 80% beim Zoll abholen.
Eine einzelne Uhr wäre zu hoher Wahrscheinlichkeit ohne eine Prüfung durchgekommen.

Bei Alibaba/Aliexpress gibt es nur Fälschungen. Man sollte nicht davon ausgehen dass man aus China, noch dazu von so einer Plattform wo sich LV, MK und Chanel die Hand reichen, einen originalen Artikel erhält.

Wenn der Artikel dann beim Zoll landet wird er, wie schon erwähnt, zum Markeninhaber gesendet. Die prüfen die Uhr dann ob es sich um ein Original handelt. Sollte das nicht der Fall sein erhält man in den nächsten Wochen einen Brief vom Anwalt in dem die "Strafe verhängt wird". Das handhabt jede Marke anders. Das kann von Verwarnung, über 40 € Strafgeld bis hin zur Anzeige und verhängen einer sehr sehr hohen Strafsumme alles sein.

Ich weiss, dem Threadersteller bringt das nichts, sagen wir mal es ist für die Nachwelt.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ropoman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Von wegen wird schon nichts passieren. Ich habe Monster High Puppen für meine Tochter gekauft. Heute Abmahnung bekommen: 1.5% von 100,000 € Streitwert

6x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ich habe Monster High Puppen für meine Tochter gekauft.

Wie viele insgesmt?



quote:
Heute Abmahnung bekommen

Weswegen genau?



Abmahungen kann übrigens jeder schreiben, ob sie berechtigt sind, steht auf einem anderen Blatt ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

7x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sturmblau
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer ist hier eigentlich der (das) Böse?
Der Anbieter, der Plagiate anbietet und (wahrscheinlich weitgehend steuerfrei) verkauft, falsche Angaben macht, die Umwelt verpestet mit Transport und produzieren von gesundheitsschädlichem Schrott oder der Verbraucher, der meint ein Schnäppchen gemacht zu haben?

Antwort: Der Verbraucher. Auf den Scheiterhaufen mit ihm!
Ach nee, es könnten sich vorher noch einige schadlos halten an ihm - Abmahnung, Strafzahlung wg. Umweltverschmutzung, Gesundheitsgefährdung, Schmuggel, Steuerhinterziehung, Dummheit...

So sieht´s aus.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sturmblau):
Ach nee, es könnten sich vorher noch einige schadlos halten an ihm

Nicht gelesen was da oben steht oder nur nicht verstanden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
grisur
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 14x hilfreich)

Eine Nachfrage als Gedankenexperiment, die mir immer bei solchen Waren in den Sinn kommt:
Wenn ich eine Einkaufsgemeinschaft von Privatpersonen als Verein gründe, die Ware als Verein bestelle und unter den Vereinsmitgliedern entsprechend dem Vereinsbeitrag verteile, ist dass dann schon eine geschäftliche Tätigkeit die belangt werden könnte?

-- Editiert von grisur am 16.08.2018 04:13

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Ja.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Vermutlich nicht. Aber bis du das dem Zoll und ggfs. einem Gericht erklärt hast, das erst mal nur deinen Import von 20 gleichen Artikeln sieht, ist so viel Ärger und Geld (an deinen Anwalt) geflossen, daß du das sicher kein zweites mal versuchst. ;)

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