Hallo,
ich habe ein großes Problem und hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Ich habe letzte Woche Samstag mein Motorrad verkauft. Der Käufer hat eine kurze Probefahrt gemacht, hat sich den Motor angehört und schließlich das Mopped mitgenommen.
Heute ruft er mich an und sagt mir das Motorrad hat einen vom Händler diagnostizierten Lagerschaden (1000€ Schaden) und er möchte den Kaufvertrag anullieren. Ansonsten wird es wohl auf eine Klage hinauslaufen.
Ich bin jetzt völlig vor den Kopf gestoßen da mir ein solcher Schaden absolut nicht bekannt war und ich Ihm das Mopped nach bestem Wissen und Gewissen verkauft habe. Außerdem ist kein Kilometerzähler verbaut sodass ich auch nicht nachvollziehen kann wie viele km er bereits gefahren ist. Er sagt mir natürlich er wäre überhaupt nicht gefahren.
Im Kaufvertrag haben wir nur geschrieben um welches Fahrzeug es sich handelt und "gekauft wie gesehen".
Meine Sorge ist jetzt natürlich das er über seinen Anwalt versucht an Geld von mir zu kommen oder sein Recht auf Nacherfüllung versucht geltend zu machen! Da ich aber Azubi bin und mir einen Anwalt bzw. die Übernahme der Kosten einfach nicht leisten kann, ist jetzt die Frage: Wie verhalte ich mich am klügsten und muss ich berechtigte Angst haben das er mit einer eventuellen Klage durchkommt.
MfG
ripcurl
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Nach Verkauf von Motorrad droht Käufer mit Klage
9. Mai 2011
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Frage vom 9. Mai 2011 | 18:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Verkauf von Motorrad droht Käufer mit Klage
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 9. Mai 2011 | 19:01
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo,
wurde Garantie und Gewährleisstung rechtsgültig ausgeschlossen im Vertrag?
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#2
Antwort vom 9. Mai 2011 | 19:05
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
"gekauft wie gesehen"
Das schließt per se erst mal nur die Mängel aus, die offensichtlich waren.
Die Preisfrage ist nun, ob die Gewährleistung für *alle* Mängel beweisbar ausgeschlossen wurde. Wenn ja, Pech für den K. Wenn nein, Pech für den VK.
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#4
Antwort vom 9. Mai 2011 | 20:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
Die Preisfrage ist nun, ob die Gewährleistung für *alle* Mängel beweisbar ausgeschlossen wurde. Wenn ja, Pech für den K. Wenn nein, Pech für den VK.
Wie gesagt es wurde nur "gekauft wie gesehen geschrieben".
Das heißt also, dass ich wahrscheinlich derjenige bin der "Pech" hat.
Allerdings lässt sich ja auch nicht nachweisen ob bzw. wie lange er schon mit dem Motorrad gefahren ist. Das lässt mich hoffen.
Außerdem muss er mir doch nachweisen müssen ob der Schaden schon vor dem Kauf bestanden hat oder nicht?
Und genau das lässt sich ohne Kilometerzähler ja eigentlich gar nicht beweisen oder sehe ich das falsch?
Gruß und Danke für die schnellen Antworten!
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#5
Antwort vom 9. Mai 2011 | 21:05
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
quote:Nachdem du Garantie und Gewährleisstung nicht ausgeschlossen hast, hast du Pech! Immer ausschliessen als Privatverkäufer!
Das heißt also, dass ich wahrscheinlich derjenige bin der "Pech" hat.
quote:Irrelevant, in der Zeit wird er keineswegs zu viel gefahren sein können.
Allerdings lässt sich ja auch nicht nachweisen ob bzw. wie lange er schon mit dem Motorrad gefahren ist.
quote:Ähmmmm nö...
Außerdem muss er mir doch nachweisen müssen ob der Schaden schon vor dem Kauf bestanden hat oder nicht?
quote:Ja, siehst du falsch...
oder sehe ich das falsch?
Mach den KV rückgängig, oder willst du die ganzen nächsten Monate noch Angst haben müssen, dass nochwas kommt, da Garantie und Gewährleisstung ja nicht ausgeschlossen wurden. Nicht nur der Lagerschaden könnte dann kommen, sondern noch andere Dinge...
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#7
Antwort vom 9. Mai 2011 | 22:49
Von
Status: Unbeschreiblich (119650 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
quote:Außerdem muss er mir doch nachweisen müssen ob der Schaden schon vor dem Kauf bestanden hat oder nicht?
Ähmmmm nö...
DAS sieht der Gesetzgeber aber etwas anders.
Die Beweislast das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt, liegt immer beim Käufer.
Gelingt ihm diese Beweisführung jedoch, zahltman auch diese Kosten.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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#9
Antwort vom 9. Mai 2011 | 23:13
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Natürlich, denn § 476 BGB tritt erst 2034 in Kraft!
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von Rex gildo123 am 09.05.2011 22:53 <hr size=1 noshade>
Oh je, schon wieder fleissig.
Nein, 476 gilt für einen Privaten nicht, nur beim gewerblichen Verbrauchsgüterkauf.
Das liegt hier nicht vor.
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#10
Antwort vom 9. Mai 2011 | 23:21
Von
Status: Unbeschreiblich (119650 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
schon wieder fleissig.
Das gilt auch für den Admin ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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#12
Antwort vom 9. Mai 2011 | 23:39
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Das gilt auch für den Admin ...
Ja, das muss man wirklich sagen, in einem just for fun Laienforum ist die Löschgeschwindigkeit beeindruckend.
Oft gibt es bei Bezahldiensten keinen annähernd so guten Service.
Ich hätte das mit dem 476 gar nicht richtig stellen sollen, wäre gar nicht aufgefallen. Mein Fehler, merk ich mir.
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#14
Antwort vom 13. August 2018 | 11:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, darf man fragen, wie das ganze ausgegangen ist?
Das selbe Problem habe ich nämlich jetzt auch?
Ich habe aber in den Kaufvertrag den KM-Stand reingeschrieben, auch "gekauft wie gesehen" und "keine Garantie und keine Rücknahme".
-- Editiert von CW81 am 13.08.2018 11:42
#15
Antwort vom 13. August 2018 | 16:59
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Eröffnen Sie bitte Ihren eigenen Thread und hängen Sie sich nicht an uralte Kamellen ran. Danke.
Und jetzt?
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