Fahrzeit = Arbeitszeit

29. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Techniker2009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeit = Arbeitszeit

Sehr geehrte Leser

ich bin bei einer Kommunikationsfirma als Service Techniker angestellt. Die Arbeitszeit wird hierbei zu 99% beim Kunden erbracht. Ich fahre somit täglich von der Wohnung zum Kunden und zurück. In der Firma bin ich maximal 1-2 mal im Monat für 1 Stunde (Abrechnung der Aufträge).

Die Fahrten von der Wohnung zum Kunden und zurück, werden als Geschäftsfahrt im Fahrtenbuch notiert (ca. 40.000 km pro Jahr).
Die Frage ist sind diese Fahrten Arbeitszeit oder nicht?
Gibt es ein Gesetz oder ein Grundsatzurteil was dieses regelt?

Mit freundlichen Grüßen Techniker2009

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Gesetzlich ist die Fahrt von der Wohnung zum Kunden oder vom Kunden zur Wohnung keine Arbeitszeit. Es ist dabei korrekt, dass diese Fahrten im Fahrtenbuch als Geschäftsfahrten eingetragen werden. Die Fahrt von einem Kunden zum nächsten Kunden ist dagegen Arbeitszeit.

Per Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann das auch anders geregelt sein.

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#2
 Von 
Techniker2009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

und was ist damit?

quote:<hr size=1 noshade>„Arbeit" ist eine Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Be-dürfnisses dient. Arbeitszeit ist die Zeit, während derer der Arbeitnehmer Ar-beitsleistung für den Arbeitgeber erbringt. Ob Reisen als solches eine Arbeits-leistung darstellt, lässt sich nicht generell und unabhängig von den jeweiligen Einzelumständen beurteilen. Die Antwort kann davon abhängen, ob sich die Frage unter vergütungsrechtlichen, arbeitszeitrechtlichen oder mitbe-stimmungsrechtlichen Gesichtspunkten stellt. Mit dem Reisen als solchem sind grundsätzlich keine Tätigkeiten verbunden, die im Interesse des Arbeitgebers ausgeübt werden. Deshalb gehören Reisen regelmäßig nicht zu den vertrag-lichen Hauptleistungspflichten, es sei denn, der betreffende Arbeitnehmer kann – etwa als Außendienstmitarbeiter – mangels festen Arbeitsortes seine vertrag-lich geschuldete Tätigkeit ohne dauernde Reisetätigkeit gar nicht erfüllen (vgl. BAG, Beschluss vom 14.11.2006, 1 ABR 5/06 , zitiert nach juris). Eine Be-wertung als Arbeitszeit ist nach Auffassung der Berufungskammer auch dann
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geboten, wenn der Arbeitnehmer während der Fahrt eine Arbeitsaufgabe zu erfüllen hat oder er – wie vorliegend - zum Lenken eines Fahrzeugs und damit zu einer belastenden Tätigkeit verpflichtet ist. Nach dem zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsvertrag ist der Kläger bei der Beklagten als Kundendiensttechniker mit überwiegender Außendienst-tätigkeit beschäftigt. Die Fahrten zum Kunden gehören damit zu der arbeits-vertraglich versprochenen Hauptleistungspflicht des Klägers, der seine Tätigkeit ohne die Fahrten nicht ausüben könnte. Die Fahrten stellen für den Kläger damit nicht die Erledigung einer Nebenpflicht dar, sondern sind Bestandteil der von ihm übernommenen Arbeitspflicht. Ein Arbeitnehmer, der seine Arbeit in der Betriebsstätte des Arbeitgebers beginnt und von dort aus ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers liegende Kundendienstleistungen an anderen Orten erbringt, erhält grundsätzlich die dafür erforderliche Zeit auch vergütet, denn er erbringt in diesem Fall eine Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient, mithin Arbeitsleistung. Die Wegezeit des Arbeitnehmers von der Betriebsstätte zu einem außerhalb der Betriebsstätte gelegenen Arbeitsplatz ist in der Regel als Arbeitszeit zu vergüten (vgl. dazu schon BAG, Urteil vom 08.12.1960, 5 AZR 304/58 , zitiert nach juris). <hr size=1 noshade>


Gruß Techniker2009

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Die Frage ist sind diese Fahrten Arbeitszeit oder nicht?Die Frage ist sind diese Fahrten Arbeitszeit oder nicht?


hh ist um die Ecke doch schon mit der entscheidenden Frage gekommen: was steht im AV oder in einem angewendeten TV dazu drinn? Ist ein Arbeitsort im AV genannt?

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#4
 Von 
Techniker2009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten,

im AV einem AT Vertag steht " Servicetechniker in Berlin".
Da ich aber die Kunden im Bereich Dresden betreue bin ich wie gesagt nur 1-2 mal im Monat in Berlin zur Abrechnung für ca. 1h. Denn Rest der Zeit bin ich bei verschiedenen Kunden im Dresdenen Umland.
Wohnort ist ca. 30km nordlich von Dresden.

Gruß Techniker2009


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#5
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 247x hilfreich)
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#6
 Von 
go478042-90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

So einfach ist das aber nicht.
Bsp:
Ich fahre für eine Firma Autos hin und her, durch halb Deutschland. Ich fahre, Auto von A nach B und von B nach C. Anderes mal werde ich von B abgeholt und nach D gebracht. Fahre dann von D heim nach A. Manchmal habe ich Wartezeiten bis man mich abholt.
Das die eigenen Fahrzeiten Arbeitszeit sind ist klar.
Was ist mit den Beifahrerseiten und Wartezeiten?
Gruß

Bitte eröffnen Sie einen eigenen Thread. Die Moderation

-- Editiert von Moderator am 09.11.2017 16:49

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Und für deine völlig am Thema vorbeigehende Frage gräbst du einen 7 Jahre alten Thread aus????

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