Hamburger Pensionskasse

17. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)
Hamburger Pensionskasse

Hallo,

folgendes.... vor Jahren war ich einige Jahre bei einer großen Firma beschäftigt. Das liegt schon gute 10 Jahre zurück. Der damalige Arbeitgeber hat damals die Hamburger Pensionskasse (HP) bei uns eingeführt. Das war ca 2 Jahre bevor ich aus der Firma geschieden bin.

Da nur der Pflichtbetrag eingezahlt wurde, ist natürlich nicht viel drauf. rund 1000€, wie gesagt, es waren nur die Pflichbeträge. Ich wollte das alles nicht weil hatte andere Sachen wie Sparbuch, Fondssparen usw... halt diese Dinge die man so hat fürs Alter.

Nun rief ich mal vor Jahren bei der HP an und fragte wie das den nun sei mit meinem Geld. Ich möchte da nicht weiter einzahlen und wenn es nach mir ginge dann hätte ich das auch nicht angefangen. Die Telefondame am anderem Ende erzählte mir das ich bis zur Rente warten müßte. Meine Glotzkorken schlugen bald an die Innenseite meiner Brille. Das sind nämlich noch gut 34 Jahre, von heute an gerechnet. Damals waren es noch rund 40 Jahre...

Nun sind mir beim ausmisten der Ordner die Unterlagen in die Finger gekommen und frage mich ob das alles so seine Richtigkeit hat. Muß ich noch so lange warten ? Gäbe es eventuell eine Möglichkeit an mein Geld zu kommen? Ich zahle da eh nix mehr rein und habe es auch schon Jahrelang nicht. Damals wurden wir auch nicht gefragt. Wir hatten lediglich die Wahl ob nur der Pflichteil eingezahlt wird oder ob wir freiwillg mehr zahlen wollen wie zb 100€ oder so??

:)



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Im ewigen Gedenken..."

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

moin zusammen,

keiner eine idee??

:)

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Im ewigen Gedenken."

28x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

hallo,

zu komplex meine frage? muß wohl nun da anrufen und mir sagen lassen das ich noch 33 jahre warten soll. wollen mit sicherheit die paar kröten auch noch behalten...


:)

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Im ewigen Gedenken."

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

huhu,

folgendes, habe mal ein schriftstück aufgesetzt, denen mein anliegen geschildert und aufs fax gelegt. nun kam die antwort. irgendwie um den brei rum, das man mit dem damaligen arbeitgeber vereinbarungen getroffen hat und auszahlungen sind in der pensionskasse vor rentenbegin nicht vorgesehen. also laut denen, noch 32 jahre bis zur rente warten oder den a zusammen kneifen, selbst bei letzterem , muß noch 1 jahr gewartet werden.

das alles wegen knapp 1000€, 32 jahre warten und hoffen das die sache nicht in vergessenheit gerät...

kennt sich hier kein versicherungshengst aus???? :) schreiben können die ja viel...


:)



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Im ewigen Gedenken."

9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo,

auch wen man sich (ein wenig) auskennt, ist Deine Frage doch nicht abschließend zu beantworten, denn der Auszahlungstermin ergibt sich aus den hier unbekannten Vertragsvereinbarungen.

Schau doch mal in deine eigenen Unterlagen, was dort zum Vertragsende, aber auch zu denkbarer vorzeitiger Kündigung steht.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

hallo,

hier habe ich folgendes auf deren homepage gefunden. ich habe lediglich die betriebsnummer mit der ich da registriert bin.

klick

da steht unter anderem:

quote:
Kann ich mein Vorsorgekonto auflösen und meine Beiträge zurückverlangen?

Gemäß Betriebsrentengesetz ist Ihre Anwartschaft bei der Pensionskasse bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort unverfallbar. Unverfallbare Versorgungsanwartschaften dürfen nicht durch Beitragsrückzahlung vor Rentenbeginn aufgelöst werden.

Sie haben dafür folgende Möglichkeiten:

* Sie können Ihr Vorsorgekonto beitragsfrei stehen lassen. Ihre Anwartschaft nimmt weiter an den Überschüssen teil.
* Sie haben jederzeit die Möglichkeit, weitere eigene Beiträge in Ihr Vorsorgekonto einzuzahlen. Ihre Anwartschaft erhöht sich entsprechend.
* Sie können mit Zustimmung Ihres neuen Arbeitgebers über diesen weitere Beiträge in Ihr Vorsorgekonto einzahlen (Tarifgruppe F).
* Sie können Ihre Anwartschaft auf das Versorgungswerk Ihres neuen Arbeitgebers übertragen lassen. zurück


sonst finde ich da nichts und unterlagen habe ich auch keine da alles mit der damaligen firma besprochen wurde. das gled könnte ich gut gebrauchen, schon alleine wenn ich es nun auch bald mal schaffe auszuwandern. ich weiß nicht ob ich noch in 30 jahren auf einer farm in kanada denke das ich in deutschland noch 1000€ rumliegen habe. desweiteren gehen bei umzügen immer gerne mal irgendwelche schriftstücke verloren...geht mir zumindest so und dann immer das schriftstück was man gerade braucht :) ...das ist so mein talent :grins: deshalb auch vorher alles ins trockene holen.

:)

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Im ewigen Gedenken."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
firefighter0070
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 85x hilfreich)

Weitere Möglichkeit wäre den damaligen Arbeitgeber kontaktieren, persönlichen Gesprächstermin ausmachen, ihm das erklären und ihn darum bitten sein Einverständniss zur Auflösung des Vertrages zu erteilen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Aussichtlos - das ist eine übliche Vertragsart und da stellen die sich stur. Das beste Geschäft wäre für die dein vorzeitiger Tod. Warum sollten die Geld auszahlen, wenn die es vielleicht behalten dürfen?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

moin,

oh-mannnn, warum ist die banane krumm.... :(

von deren seite kann ich es verstehen, die haben wahrscheinlich viele mit nur rund 1000€ auf dem kundenkonto. da machen die zinsen schon ne menge aus. für mich selber ist das mist. nun darf ich also locker 30 jahre von den 1000€ träumen + bissel zinsen usw... 30 jahre!! ich werde ******** :(

am besten ich tätowiere mir die gesellschaft incl kd nummer auf den A !! damit ich es nicht vergesse. :devil:

permanent auf den pin gehen ? zufaxen bis zum umfallen? an alle geschäftsnummern der firma? faxe kosten mich nicht :grins:

:)

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Im ewigen Gedenken."

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Peter Merkle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Zensursula,

an das Geld kommst Du natürlich unter gewissen Voraussetzungen auch früher:

Ist der Vertrag auf Dich übertragen, also bist Du Versicherungsnehmer und stehst in den Schreiben der Pensionskasse oder noch der alte damalige Arbeitgeber?

Wenn Du..... dann sollte Dein Arbeitgeber diesen Vertrag übernehmen. Ganz einfach die Versicherungsnehmereigenschaft auf den aktuellen Arbeitgeber übertragen. Theoretisch würde z.B. ein Beitrag aus Deinem Bruttolohn i.h.v. 50 € einbezahlt. Dann soll Dein Arbeitgeber den Vertrag kündigen und Dir wird das Geld über Deine Lohnsteuerkarte ausbezahlt. Was natürlich bedeutet, daß Du die Summe versteuern und auch verbeitragen mußt.

Aber immerhin.....

Wenn der alte Arbeitgeber noch Versicherungsnehmer ist, dann mußt Du dort anrufen (Personalstelle, Versicherungsnummer bereithalten) und sagen, daß Du den alten Vertrag zum neuen Arbeitgeber übertragen möchtest und Du würdest Ihnen dazu das Übertragungsformular mailen wollen, denn Du benötigst die Unterschrift des alten Arbeitgebers. Einen Rechtsanspruch darauf hast Du nicht, aber es spricht auch aus Sicht des alten AG nichts dagegen, im Gegenteil, er haftet ja derzeit noch für die Erfüllung dieses Vertrages, ohne daß es ihm was bringt.


Alternative: sollte eben der Vertrag auf den alten Arbeitgeber noch laufen, dann frag die zuständigen Personen, ob sie bereit wären, Dir den Vertrag abzufinden. Das darf und kann er, denn der Betrag liegt laut Deinen Angaben noch unter der Abfindungshöchstgrenze aus § 3 BetrAVG . (wären ca. 3000 €). Abgesehen davon ist es ein "alter" Vertrag, für den an sich damals noch viel höhere Abfindungsgrenzen gegolten haben, der Arbeitgeber hätte demnach von selbst drauf kommen können.

Je nachdem, was denen lieber ist, sollten sie bei einer der beiden Möglichkeiten schon mitmachen.

So lange der Vertrag auf Dich läuft, also Du Versicherungsnehmer geworden bist, ist es nicht möglich.

Viel Erfolg.

Peter

-- Editiert am 15.12.2010 00:24

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
colinge
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Zensursula,

was hat es denn ergeben? Hast Du eine Möglichkeit gefunden??
Das würde mich brennend interessieren, da ich genau den gleichen (sorry) "MIST" bei der HH Pensionskasse habe mit ca. Euro 1.200,-, die ich in ca. 20 Jahren erst kündigen kann!
Laut der Pensionskasse (telefonisch) kann man den Vertrag nur still legen oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Aber weder kündigen, verkaufen oder irgendwie auflösen!
vielen Dank für eine Info!
Viele Grüße
Colinge

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sanna123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Zensursula, Hallo Colinge,
auch mich würde es sehr interessieren wie es weitergegangen ist. Hab gestern zum ersten Mal einen Brief der hhpk in der Hand gehalten, einen Kontoauszug, es liegen 1000 € an Beiträgen zusammen. Ich hatte einen Studenten Job bei der Bahn und ca. 3 Jahre lang mein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld eingezahlt. Seit 06 ist nichts mehr eingezahlt worden. Ich habe hier gar keinen Vertrag vorliegen, den ich unterschrieben hab, habe lediglich bei meinem ehemaligen AG unterzeichnet, dass das W und U Geld an die hhpk eingezahlt werden kann, ohne weitere Infos über die hhpk zu wissen, haben halt viele Kollegen gemacht.
Als ich 08 in ein neues Unternehmungen als nicht-mehr Studentin einstieg, folgte die erste Klatsche: ein sog. Überleitungsabkommen zw. der hhpk und der zusätzlichen PK meines neuen AG besteht nicht. Ich habe 2 Jahre monatlich in eine weitere PK eingezahlt und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Geld ausbezahlt bekommen.
Von der hhpk habe ich noch nie etwas gehört oder gesehen, bis gestern. Nun habe ich den Kontoauszug hier vorliegen und versuche mich über Möglichkeiten, das Geld zu erhalten, zu informieren.
Die Antwort von Peter war sehr interessant, würde natürlich gerne wissen, ob Zensursula diesen Weg gegangen ist und wie es ausging.
DAANKE, S

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5x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Peter Merkle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Sanna123,

es gibt nur folgenden Weg für Dich, vereinfacht gesagt (egal wie das bei anderen ausgegangen ist... :-) )

1. Bist Du Vertragspartner, also Versicherungsnehmer, der Hamburger Pensionskasse - oder sonst einer anderen PKasse- , dann kannst Du an den Betrag nicht ran. Auf das Recht, diesen aufzulösen, hast Du verzichtet.

2. Hast Du wieder ein Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis als Angestellte, kannst Du den Vertrag ohne Probleme auf diesen Arbeitgeber übertragen (wenn er das akzeptiert, was aber eigentlich ganz einfach ist und für Verträge die nach 2004 begonnen hatten, Pflicht wäre, es sei denn Du hast schon einen anderen neuen Vertrag dort laufen).

Wenn der Vertrag dann auf den neuen AG übertragen ist, kann ! (muß nicht), kann er den Vertrag auflösen und abfinden, also nach Abzug von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben, an Dich mit dem nächsten Gehalt auszahlen.

Das steht in § 3 BetrAVG , dem Betriebsrentengesetz.

Aber.... ich denke es ist auch gut zu überlegen, ob man diesen Betrag wirklich braucht oder nicht doch für die Rentenzeit liegen läßt. Ausgegeben ist es schnell......
(nur so am Rande erwähnt, wobei das ja nicht die Frage war)

Abfinden kann der Arbeitgeber unverfallbare Anwartschaften (alles was Du selbst in so einen Vertrag vom Brutto einbezahlt hast, ist sofort unverfallbar) während dem laufenden Dienstverhältnis. Egal wie hoch der Betrag ist.

Zwingen kannst Du das Unternehmen nicht. Die HPK hat dabei aber nichts zu melden, sondern der AG kündigt einfach den Vertrag und bekommt den sog. Rückkaufswert aufs Konto ausbezahlt.

Gruß

Peter Merkle, München

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
zauberinvest
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
es ist schon ein Elend mit der Versicherungslobby...
die HPK ist auch so ein Fall... Altersvorsorge für wen?
Will meine vom AG damals beschlossenen freiwilligen Beiträge haben.... 5000,-€ eingezahlt...
von HPK kam keine Antwort... bekomme bei stillgelegtem Beitrag in 20 Jahren z. Zt. ohne Inflation 23 €, ha ha ha - bekomme dann im Jahr 276 €, grob gesagt habe in 20 Jahren die Kohle erhalten, die ich bis 2008 einbezahlt habe... damit wird die HPK und die "Auffanggesellschaft der Mitzahler" mitbedient. Sterbe ich vor 83, dann hat die HBV zusätzliche Erträge, meine Frau bekommt nichts wenn ich sterbe...alles solidarisch ..., sehe dieses Pseudonym der Altersvorsorge als gesetztes konform..., denn spätestens nach 8 Jahren steht mir das Geld wie ein Vermögenswirksamer AG-Vertrag zu! Dafür will ich kämpfen....! Suche Gleichgesinnte...; bitte melden
Ich habe nichts davon wie überall auf meine Kohle zu warten..., zudem wenn sie erst recht nicht auf Frau oder Kinder anzurechnen ist.... alles nur Versicherungs-Bull-****.
Der Gesetzgeber könnte wenigstens eine Umschaltung/Transferierung in andere Vorsorgefonds wie "Schrott-Riester", wusstet Ihr, dass man bei Abschluss 3 Jahre 20% auf seine Einzahlung als Provision an die Gesellschaft abdrückt???
oder andere LV-oder Rententräger übertragen
Freue mich auch kernige Beiträge oder Verischerungsvertreter!



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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39850x hilfreich)

Wie man an das Geld kommt steht doch da?



Ansonsten mach halt einen eigenen Beitrag auf für die anderen Diskussionspunkte.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Hamburger Pensionskasse VVaG
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 15x hilfreich)

Leider haben wir die seit Anfang 2010 eingetragenen Beiträge zur Hamburger Pensionskasse VVaG (HPK) erst kürzlich gesehen. Wir möchten gerne erläutern, warum eine Rückzahlung der Beiträge nach dem Ausscheiden beim Arbeitgeber nicht möglich ist. Wir bitten die Länge unseres Beitrages zu entschuldigen; leider ist es kompliziert.

Die HPK ist – wie andere Firmenpensionskassen – keine Versicherung oder sonstiger Anbieter von privaten Versicherungs- und Vorsorgeleistungen. Die HPK ist eine Einrichtung der Mitgliedsunternehmen zur externen Abwicklung von Zusagen auf betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber kann solche Zusagen entweder in seinem eigenen Unternehmen finanzieren oder sich einer Firmenpensionskasse anschließen.

Die HPK nimmt nur solche Arbeitgeber als Mitgliedsunternehmen auf, die sich mit einem eigenen Beitrag oder zumindest einem Zuschuss an der Finanzierung der Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer beteiligen. Durch weitere Regelungen ist sichergestellt, dass sämtliche Erträge der Pensionskasse ausschließlich den begünstigten Arbeitnehmern zu Gute kommen. Insbesondere verzichten die Arbeitgeber als Eigentümer der HPK auf Gewinne. Die HPK ist also eine „social-profit-Einrichtung. Alle Gewinne kommen den Arbeitnehmern und Rentnern zu Gute.

Gemäß Betriebsrentengesetz sind im Wege der Entgeltumwandlung finanzierte eigene Beiträge der Arbeitnehmer sofort unverfallbar. Durch die Mitgliedschaftsvereinbarung mit der HPK ist geregelt, dass auch die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge sofort unverfallbar sind. Sie dürfen also nicht an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden. Auf diese Weise sind sie unter allen Umständen für den Arbeitnehmer gesichert.

Das hat aber auch zur Folge, dass für diese unverfallbaren Leistungen das Abfindungsverbot in § 3 Betriebsrentengesetz gilt. Danach darf die Leistung nur dann auf Verlangen des Arbeitnehmers durch vorzeitige Rückzahlung abgefunden werden, wenn ihm die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet worden sind. Das ist eine extrem seltene Ausnahmevorschrift, die praktisch nie vorkommt. Ansonsten kann nur der Arbeitgeber die Leistung durch vorzeitige Kapitalzahlung abfinden. Auch das kommt praktisch nicht vor.

Es sind also gesetzliche Bestimmungen, die die HPK an der Auszahlung vor Eintritt in die Rente hindert. Sie hat durch die Nicht-Auszahlung keinen Vorteil. Im Gegenteil ist die Verwaltung von Mini-Ansprüchen nicht erstrebenswert. Etwaige Todesfälle vor Rentenbeginn sind in die Rentenhöhe bereits einkalkuliert. Evtl. Kalkulationsgewinne kommen den Arbeitnehmern und Rentnern durch zusätzliche Erhöhungen zu Gute.

Wir werben ausdrücklich um Verständnis für diese gesetzliche Regelung. Der Gesetzgeber fördert die betriebliche Altersvorsorge durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. Das ist in aller Regel mehr wert als jede andere staatliche Förderung, z.B. die private Riester-Rente. Im Gegenzug unterbindet der Gesetzgeber den vorzeitigen Verbrauch der für die spätere Altersvorsorge zurückgelegten Gelder. Die Betriebsrente soll nämlich unter allen Umständen die spätere gesetzliche Rente ergänzen.

Anstelle der Rückzahlung kann der ausgeschiedene Arbeitnehmer sein Vorsorgekonto bei der HPK mit eigenen Beiträgen oder mit Beiträgen seines neuen Arbeitgebers fortführen. Oder er zahlt keine Beiträge ein, dann profitiert er weiterhin von der jährlichen Verzinsung. Die hat in den letzten Jahren durchschnittlich 4 % betragen und auch zum 01.01.2016 wurden die Vorsorgekonten wiederum mit insgesamt 4 % verzinst.

Alternativ kann er sein Vorsorgekonto auf die Versorgungseinrichtung seines neuen Arbeitgebers übertragen lassen und es dort fortführen.

Ein Verbleib in der HPK ist aber sehr attraktiv, denn wir sind die Pensionskasse mit den geringsten Kosten. Jährlich verwenden wir nur 4 Euro für die Verwaltung eines Vorsorgekontos. Bei anderen Pensionskassen ist dieser Betrag im Durchschnitt viermal höher. Lebensversicherer sind noch viel teurer. Auch unsere Verzinsung ist mit 4 % weit überdurchschnittlich.

Unsere Mitgliederbetreuung gibt Ihnen unter 040 / 280 145 0 gerne weitere Auskünfte.

15x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Ich finde es gut, dass Sie als Pensionskasse Stellung bezogen haben!

7x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
go482052-53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

2 Jahre später......... Sorry, ich bin aus aktuellem Anlass erst jetzt auf diese Seite gestoßen.
Mein Mann(58) ist seit Sept. 2014 arbeitsunfähig. Krankengeld, Arbeitslosengeld.......Rentenantrag immer wieder abgelehnt. Da die Hypotheken für unseren Grundbesitz nicht mehr so locker bezahlt werden konnten, haben wir verkauft und aus dem Reinerlös was Kleineres erworben und zu dem Zweck den Gesamtbetrag aus der Pensionskasse auszahlen lassen. Dass das nachversteuert werden muss, war uns klar - steht ja im Vertrag. Aber nun sind wir durch das relativ hohe Einkommen in 2016 durch Progression in die "Reichensteuer"-Zone geraten und müssen, statt wie alljährlich eine Erstattung zu bekommen, rd. 4000€ nachzahlen.
D.h. diese ganze betriebliche Vorsorge hat eigentlich NUR dem Betrieb gedient. Der hat nämlich etwa genau so viel eingespart.
Darüber hat ja der Werber der Pensionskasse NICHT gesprochen, niemand hat ihn danach gefragt - wie auch? Wer kommt denn auf sowas, solange er gesund und arbeitsfähig ist.
Mein Vorschlag fürs Alter: selber was auf die Seite legen, Bausparvertrag, Gold kaufen, Wohnung, Haus, Bauland oder, oder, oder...
Ich wünsche allen ein gutes Händchen!
elisha

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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