immer noch auf der Suche nach Rehabilitation

9. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-195
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Beginner
(57 Beiträge, 0x hilfreich)
immer noch auf der Suche nach Rehabilitation

Sehr geehrte Leserinnen Und Leser.
Als Legastheniker habe ich bereits vom Hause aus ein Problem, Unbeschreibliches zu beschreiben. Da sonst niemand hilft, hätte ich gerne mal nach dem „wie“ einer Rehabilitation gefragt!?
Das Problem ist dadurch entstanden, Amts- und Oberlandesrichter, Verwaltungs- und Bundesverwaltungsrichter, den Kommunalbehörden in der BRD. auf dauer zustimmen, dass Straßenkunst, keinen Rechtsanspruch auf eine Erlaubniserteilung hat, Selbstgemalte Bilder in einer Fußgängerzonen vermitteln zu wollen. Weil der behördliche Erlaubnisvorbehalt höher wertet als die Kunstfreiheitsgarantie.
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Über 3 Jahrzehnte wird es der Verwaltungsbehörde Köln und Düsseldorf deshalb Übung „mir“ keine Bilderverkaufsgenehmigung erteilen können, wollen zu müssen. Bzw. Straßenkunst ohne eine Behördenerlaubnis, exemplarisch und spezialpräventiv Ordnungswidrig machen dürfen, können zu wollen.
Die größte Hoffnungslosigkeit auf einen Rechtsstaat erleide ich durch die kultur- und gesellschaftspolitischen Gleichgültigkeit im Landtag NRW. dem Straßenverkehrsministerium „Clement“, der Gewerkschaft-Kunst und dem Bundesverband-Bildender-Künstler die meiner Ohnmacht, auch noch den Prüfbescheid aus Karlsruhe abwerten und absichtlich verfälschen, um zu behaupten: „…Dass in dem höchstrichterlichen Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) auch nichts anderes festgestellt wird: Dass die Kunstfreiheit nicht gewährt werden muss, und eine Erlaubnis, auch der Straßenkunst, zu jeder Zeit, in jeder Art und Weise Gewerbe- und Straßenrechtlich abgewiesen werden darf.
Die Rechtswissenschaftler Prof. Hufen und Prof, Gersdorf weisen zwar, mit aller Deutlichkeit und im Ergebnis zutreffend darauf hin, dass der Richter- und Behördenvorbehalt so nicht richtig, sondern gesponnen sind, Was aber nichts gegen die Rechtskraft der Vorbehalte bewirkt.
wie gesagt es wird 30 Jahre meines naiven Rechtsglaubens verbrauchen, das Bundesverwaltungsgericht die Exemplarische und Spezialpräventive Weichenstellung gegen die Straßenkunst berichtigen muss: 1997 feststellt; was auch in dem Verfassungsrechtlichen Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) und der Ausgangssituation 1968 nicht anders festgestellt wird:
„…soweit eine vom Landesrecht als Sondernutzung qualifizierte Straßennutzung als Ausübung des vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts der Glaubensfreiheit zu werten sei, gälten dieselben bundesrechtlichen Grundsätze, die das Gericht in ständiger Rechtsprechung zur ebenfalls vorbehaltlos gewährleisteten Kunstfreiheit für Fälle der Straßenkunst entwickelt habe. Das behördliche Kontrollverfahren der Sondernutzungserlaubnis sei grundsätzlich mit diesen Grundrechten vereinbar. Ergebe die Einzelfallprüfung jedoch, dass die beabsichtigte Straßenbenutzung weder die durch Art. 2 Abs. 1 , Art. 3 Abs. 1 GG im Kern geschützten Rechte der Verkehrsteilnehmer, noch das Recht auf Anliegergebrauch noch andere Grundrechte ernstlich beeinträchtige, so bestehe in aller Regel ein Recht auf Erlaubniserteilung. Daß Straßenkunst die Straßenbenutzung nicht nur "Missionierung von Kunst" sondern auch den Verkauf von Waren und Dienstleistungen bezwecke, könne nach den konkreten Umständen des Falles für die Beurteilung des Störungsgrades dieser Tätigkeit im öffentlichen Verkehrsraum von Bedeutung sein. die bloße Beurteilung erwerbswirtschaftliche Motive, die in den konkreten Umständen der Straßennutzung nicht hervorträten sein hier Ohne Einfluß, (BVerwG, a.a.O:).
Die juristische Gesamterklärung, finden Sie auf der URL:
http://www.cesnur.org/testi/endber/KA5_51.HTM
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Ich bin (1999) immer noch Künstler, eine Einzelrichterin für das Verwaltungsgericht Düsseldorf lakonisch feststellt: Schadensersatz gibt es trotzdem keine. Die Erlaubnisvorbehalte hatten all den 30 Jahren, zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise formale Rechtskraft. Erst jetzt gilt, Straßenkunst, durch keinen Exemplarischen und spezialpräventiven Erlaubnisvorbehalt, aus dem Kunstschutz oder dem kommunikativen Allgemeingebrauch der Fußgängerzone verdrängt werden darf.
Jetzt 65 Jahre alt, bin ich dem Jahrelangen Erlaubnisverbot Bilderverkauf, ein doppelt verarmter Künstler geworden, auch das Kulturamt der Stadtverwaltung Düsseldorf: „Hilfe zur Selbsthilfe“: „…Einen gesponserten Werkraum zum Bildermalen und Neuanfang ablehnt?
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Ich bin in Beständigkeit immer noch Künstler, auch die Fachleiterin „Frau Krings“ im Namen und Auftrag des Kultsminister NRW. Dez. --2000 -- schreibt: Sie erfüllen leider nicht die Voraussetzung, als armer Kunstschaffender anerkannt zu werden. Künstlerhilfe, aus dem Verwaltungstopf des Bundespräsidenten J. Rau, wird nur Künstler bewilligt die bereits was Bedeutendes für die Gemeinschaft geleistet haben. Hier konnte das Beschlussgremium, nicht erkennen, das sie als Straßenkünstler von Bedeutung sind.
Übrigens, was soll die Bettelei? Sie bekommen ihrem Notstand, doch bereits Sozialhilfe!?
Eine Beschwerde an einen Kultur- oder sonst einem Minister der BRD persönlich,
endet immer mit der Beleidigung: „…Der Minister hat mich beauftragt ihnen mitzuteilen …
Bla-bla-bla.“
Ich bin immer noch Künstler, als ein „Herr Daams“ --2003 -- persönlicher Referendar, vom Kulturminister NRW. M.Vesper mir einen „Götz von Berlichen“ Empfiehlt und mir zutelefoniert: Ich werde einen Teufel tun, die Fachabteilung „Künstlerhilfe“ ihnen eine Erklärung zur Ablehnung abgibt. Wer bereits Sozialhilfe bekommt, hat eben keinen Anspruch auf Künstlerhilfe, ist doch logisch, oder?
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Unnötig zu erwähnen, dass das Sozialamt Düsseldorf sich auch nicht gezwungen sieht. Pinsel Farben oder Werkstatt zu bezahlen, damit ich (nach 30 Jahren) aufgezwungener Unfähigkeit auch wieder in Arbeit und Brot komme.
Malen in der Wohnung geht auch nicht, weil der Vermieter einen Grund sucht, mich aus der Sozialbindung raus gefallene Wohnung entmieten möchte.
(Risikobereit) einen Werkraum mit 32.-Euro Sozialhilfe anzumieten geht
auch nicht, Sie haben richtig gelesen ich bekomme von 440 Euro Altersgrundsicherung und
Abzug an dritte (Miete, Licht und Schulden) nur noch 32 Euro für meinen Lebensunterhalt ausgezahlt. für den Rest soll mein Sohn aufkommen.
Was mein Sohn, noch in der Ausbildung, nur Almosen zahlen kann, er benötigt die Ausbildungsbeihilfe, als Eigenversorger und zum Fahrkartenkauf Düsseldorf-Neuss selber.
Wovon ich dann lebe? Gott, wie kann man so was, nach all dem Erklärten noch fragen?
Anstatt Bilder zu verkaufen, muss ich in den Straßen betteln gehen, fragen:
"… haste mal en bisschen Kleingeld übrig?"
Hier wird Werbung, Im Einzelfall auch mal unbürokratisch entscheiden müssen, können zu dürfen, zu einer gesellschaftspolitischen Posse.

Mit freundlichem Gruß
G. Rupp
Düsseldorf


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wenn Sie nur 32 EUR zum leben haben, wie können Sie sich einen Internetzugang leisten um in dieses Forum zu kommen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das bringt doch alles nix.

Rupp will nicht über seinen Fall diskutieren, also sollte man das auch respektieren und ihn einfach ignorieren. ;)

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#3
 Von 
guest123-195
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 0x hilfreich)

wie kann mann mit 32-Euro Internet betreiben?
Dumme frage, ich bin Künstler. und überlebenskünstler.

rupp

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-195
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 0x hilfreich)

von Anfang an Beachter meiner Erklärungsnot.

Ist diese Art einmichung, nur desdruktive Meinungsmache. auch nur Spott.
da meine Beiträge also nit disskutiert werten. sind sie nur noch eine Abmahnung des Desinteresse.

rupp

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Wenn Sie wollen, dass sich jemand für Ihre Probleme interessiert, sollten Sie sich kurz und knapp halten.
Wer will den schon ellenlanges, konfuses Geschreibsel lesen? Da ist doch die Zeit echt zu schade.

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