Versäumnisurteil

9. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Christin06
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versäumnisurteil

Hallo,
kann mir jemand sagen, unter welchen Begründungen man Einspruch gegen ein Versäumnisurteil einlegen kann?
Muss man einen wirklichen Grund haben, warum man nicht vor Gericht erschienen ist oder reicht es wenn die Frist für den Einspruch gewahrt ist?
Wäre dankbar fü eine Antwort
MfG
Christin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Naja da muss man schon eine gute Begründung haben. Also unerwarteter Unfall, schwere Krankheit o.ä. (mit Nachweis) oder längerer Aufenthalt im Ausland (ist aber nicht immer erfolgversprechend).

In dem zugestellten Urteil muss normalerweise ein Rechtsbehelf angegeben sein. Ein Einspruch ist in der Regel innerhalb von 2 Wochen möglich.

Wenn Du Glück hast, gibt es einen neuen Termin für eine mündliche Verhandlung.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Naja da muss man schon eine gute Begründung haben. Also unerwarteter Unfall, schwere Krankheit o.ä. (mit Nachweis) oder längerer Aufenthalt im Ausland (ist aber nicht immer erfolgversprechend).

Das ist schlicht und ergreifend falsch.

Für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil braucht man gar keinen Grund und schon gar keine Entschuldigung für die Säumnis. Nach dem Einspruch wird das streitige Verfahren weiter geführt und am Ende wird dann unter Würdigung sämtlichen Vorbringens entschieden und zwar im Prinzip so als ob kein VU ergangen wäre (Anträge sind etwas anders, weil es ja um die Aufhebung des VU geht.).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1792
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HElMAU
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Naja da muss man schon eine gute Begründung haben. Also unerwarteter Unfall, schwere Krankheit o.ä. (mit Nachweis) oder längerer Aufenthalt im Ausland (ist aber nicht immer erfolgversprechend).

Das ist schlicht und ergreifend falsch.

Für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil braucht man gar keinen Grund und schon gar keine Entschuldigung für die Säumnis. Nach dem Einspruch wird das streitige Verfahren weiter geführt und am Ende wird dann unter Würdigung sämtlichen Vorbringens entschieden und zwar im Prinzip so als ob kein VU ergangen wäre (Anträge sind etwas anders, weil es ja um die Aufhebung des VU geht.).


Wie geht man am besten vor, wenn ein Versäumnisurteil erhalten hat ?

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