Jahreswagen - Rücktritt vom Vorvertrag nach AT-Motor

17. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
richard
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahreswagen - Rücktritt vom Vorvertrag nach AT-Motor

ich bin werksangehöriger bei einer autofirma und habe im oktober
2001 einen vorvertrag mit einem kunden geschlossen über die
lieferung eines fahrzeuges welches ich genau nach seinen wünschen
bestellt habe. dieses fahrzeug ist so ausgestattet wie er es wünschte.
auslieferung des fahrzeuges an mich im januar 2002 und weitergabe
des fahrzeuges im juli 2002. im mai 2002 kam es unwetterbedingt
zum problem, beim durchfahren einer überfluteten strasse setzte der
motor aus - diagnose : wasserschlag (kapitaler motorschaden).
dieser wurde bei der vertragswerkstatt behoben, der kunde
informiert, der jedoch jetzt von dem vorvertrag zurückgetreten ist mit
der begründung: "...aufgrund des von ihnen fahrlässig herbeigeführten
motorschadens an o.g.
fzg. werde ich, wie tel. vorab mit ihnen besprochen, mit sofortiger
wirkung vom kauf-(vor-)vertrag zurücktreten."
wie stehen da meine chancen ? ist ein austauschmotor nach 5000
km. laufleistung ein k.o. kriterium ? kann ich ihn auf nichterfüllung
verklagen ? das fahrzeug wurde nach seiner genannten spezifikation
bestellt und ist jetzt wahrscheinlich schwer verkäuflich.

vielen dank für ihre kommentare

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Also bei Jahreswagen handelt es sich grundsätzlich um Gebrauchtfahrzeuge.

Meines Erachtens nach beinhaltet ein Austausch des Originalmotors in einen gleichwertigen Austauschmotor kein Rücktrittsrecht.
Anbei einige Entscheidungszitate:
- Kein Mangel, Austausch- statt Originalmotor (BGH BB 1969, S. 1412)
- kein Mangel bei Ausrüstung mit typengerechten Motor (BGH NJW 1983, S. 1424)
- bei Angabe von Marke u. Typ lediglich Zusicherung, das vorgesehene typgerechte Motor eingebaut ist (BGH NJW 1983, S. 217)

Von daher würde ich an Ihrer Stelle den Rücktritt als unwirksam zurückweisen und nach wie vor auf Einhaltung des Vertrages bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.327 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen