Kann man Anwalt wechseln trotz PKH???

30. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Karola2812
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann man Anwalt wechseln trotz PKH???

Hallo
ich wurde vor 4 Monaten von meinem Ex-Freund verprügelt, habe ärztliche Atteste, Fotos von den Verletzungen jedoch keine Zeugen. Anzeige wurde sofort nach der Tat bei der herbeigerufen Polizei gemacht.
Ich hatte dann letztes Jahr ein Beratungsggespräch bei einer Anwältin, diese jedoch wollte sofort Schmerzensgeldklage einreichen, ich dachte jedoch zu diesem Zeitpunkt das sich irgendwie alles so klären könnte, was jedoch nicht möglich war und ich auch nicht dachte das die Verletzungen so stark sein würden und auch monatelang später noch sichtbar wären.
Mein Ex gab keine Ruhe, drohungen usw, worauf ich dann bei einem Anwalt (nicht die vom Beratungsgespräch) anrief, ihm die Sache schilderte und fragte ob er bereit wäre, mich auf PKH zu vertreten! Er bejahte, wir machten Termin (2.1.08) ich war auch dort, er war gar nicht begeistert und sah eigentlich keinen Erfolg auf Klage, weil keine Zeugen da wären, sagte aber das er die Fotos behalten möchte,die Atteste(alles orginale)und sich die Akten kommen lassen würde und das er sich bei mir meldet. (Er fragte mich noch ob ich eventuell Bargeld hätte, irgendetwas gespartes, wo ich ihn bezahlen könnte, ich beneinte dies und sagte ihm auch, das ich mit meinem wenigen geld gerade so über die Runden komme!
Letzte Woche hab ich ihn dann mal angerufen, da sagte er, er hätte grad die Akte nicht zur Hand ich solle einen Tag später noch einmal anrufen, also rief ich einen Tag später noch einmal an und da hörte ich, wie er aufs Band sprach: Akte von BLABLA AKtenzeichen BLABLA zur Vorlage bei mir auf den Schreibtisch, Frau BLABLA möchte Zwischenstand wissen! Ende, mir sagte er dann, er würde sich melden, dies ist schon wieder eine Woche her und nichts ist geschehen!
Ich habe weder bisher meine Orginale zurückbekommen, noch weis ich über irgendwas Bescheid, ausser das er sich bei mir melden möchte!
Bin ich vielleicht zu ungeduldig oder liege ich richtig bei dem Gefühl, das der Anwalt sich gar nicht richtig Mühe gibt, mich zu vertreten???
Nun meine Frage, kann man wenn man PKH bekommt, den Anwalt so einfach wechseln? Muss ich dann den anderen Anwalt der meiner Meinung nach nichts tut, bezahlen?
Danke für die Antworten!
Karola

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27 Antworten
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#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Mal der Reihe nach:

1. Wurde denn überhaupt schon PKH beantragt? das geschieht eigentlich üblicherweise erst zusammen mit der klageerhebung.

2. Wenn sie dem Anwalt (ohne bisher PKH bekommen zu haben) das Mandat entziehen, dann muss die bisherige Tätigkeit jedenfalls von ihnen bezahlt werden.

3. Wenn Sie doch bereits PKH beantragt und bewilligt haben, dann ist ein Wechsel nur mit Zustimmung des Gerichts möglich. Dafür müssen aber schon gravierende Gründe vorliegen, sonst macht das gericht dies nicht mit, da ja auch dem Staat sonst doppelte kosten entstehen. Eine allgemeine unzufriedenheit reicht nicht.

4. Seien Sie nicht ungeduldig. Gerichtliche Verfahren dauern Monate. Ob der Anwalt die klage ein paar tage früher oder später einreicht wird nichts ändern, da mit einer mündlichen Verhandlung eh erst im laufe des nächsten halben Jahres zu rechnen ist. Der Anwalt weiß das.

5. Da gegen den Freund eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt wurde, kommt es sicher auch zu einem Strafverfahren. In diesem Strafverfahren sind Sie selbst zeuge und man wird ihn aufgrund Ihrer zeugenaussage verurteilen. Dieses Strafurteil ist dann ein Beweismittel im Zivilprozess. Der Zivilrichter ist zwar nicht rechtlich an das Urteil des strafrichters gebunden, aber es gibt Entscheidungen, dass den Feststellungen im Strafurteil ein so hoher beweiswert zukommt, dass sich auch das Zivilgericht dran halten soll, wenn nicht etwas ganz besonderes dagegen spricht. es ist also nicht so schlimm, wenn Sie keine zeugen haben.

6. Sie könnten sich den Zivilprozess ganz ersparen, wenn Sie dem Strafverfahren als Nebenkläger beitreten und direkt im Strafverfahren ihr Scghmerzensgeld einklagen. das ganze nennt man 'Adhäsion'. Wenn ihr Freund verurteilt wird, muzss er auch Ihre Anwaltskosten bezahlen. Außerdem gibt es für die Adhäsion auch die Möglichkeit der PKH.


Gruß justice

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#2
 Von 
Karola2812
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Justice,
danke für die schnelle Antwort, hat mir sehr viel weiter geholfen.
OB PKH schon vom Anwalt beantragt wurde, weis ich nicht, da er sich bisher noch nicht gemeldet hat, ich habe den Antrag bei dem Anwalt unterschrieben u. er meinte, er würde alles in die Wege leiten u. sich bei mir melden!

Zu Punkt 5. von Ihnen, also die Polizei, bei der mein Ex seine Aussage gemacht hatte, meinte, es würde mit höchster Wahrscheinlichkeit niedergelegt werden, da mein Ex behauptet er hätte mir nichts getan und es würde schliesslich Aussage gegen Aussage stehen.

Das man als Nebenkläger auch einen Anwalt auf PKH bekommt wusste ich bisher noch nicht, herzlichen Dank für diesen Tipp!

Ich werde mich dann noch eine Weile in Geduld fassen mit dem Anwalt, obwohl das warten ja schon grausam ist irgendwie und einem länger vor kommt als es wirklich ist.

Nochmals herzlichen Dank für ihre Hilfe, es hat mir wirklich sehr geholfen!
Liebe Grüsse Karola

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

bitte, gerne... ;)

kleine Ergänzung zu Punkt 5:

Ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht, bestimmt ja nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft. Wurden Sie denn schon offiziell polizeilich als zeugin vernommen? Ihre Aussage in Verbindung mit den ärztlichen Attesten reicht eigentlich für eine Anklage bzw. Verurteilung.
Sie sollten auch die StA bitten, Ihnen eine Abschrift der Abschlussverfügung zukommen zu lassen. So wissen Sie, ob und warum das Verfahren eingestellt wurde.

LG, Justice

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#4
 Von 
Krümel40
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo;
habe in der Vergangenheit leider auch die trüben Erfahrungen mit solchen Anwälten gemacht.Die nehmen erst einen Fall an, obwohl man ja schon bei dem Erstgespräch bzw. bei dem Telefonat der Terminausmachung mitteilt, das man mit Beratungsschein kommt, also nicht über ADVOCARDS-LIEBLINGSkarte einer Rechtsschutzversicherung verfügt,tun beim Erstgespräch ganz,ganz wichtig und dann stehst Du im Endeffekt allein da.Ich musste bei Sonderbedarf gegen meinen Exmann für unsere Tochter die gesamten Sachen alleine über das Internet raussuchen und hab es dann meinem Anwalt vorgelegt;der andere hat mich vor Gericht so super vertreten gegen meinen Exmann, dass ich auf Anraten des Anwalts, O-Ton: Nehmen Sie das Urteil einfach an,soll ihr Exmann doch gegen Sie die Forderung von 10.000.- € durchsetzten, dann geben Sie einfach die eidesstattliche Versicherung ab und dann kann er mit dem Ofenrohr ins gebirge schauen. Tolle Aussage eines Anwalts.Ich gebe Dir nur den Rat:Zahle keinen Cent an den Anwalt und beschwere dich bei der Anwaltskammer die für deinen Bezirk zuständig ist.Solchen Typen muss das Handwerk gelegt werden.Es gibt sogar Anwälte, die lassen sich am Anfang, also beim ersten Gespräch alle Anträge für PKH, Beratungsscheine etc. einfach alles von Dir unterschreiben und wenn du dann den Fall aufgrund Untätigkeit entziehst, senden Sie dir nochmals diese Formulare zu, damit Du nochmals unterzeichnest.Ich lass es hier offen, warum sie dies machen; mach dir selber Gedanken darüber. Tatsache ist:Wenn Du am Anfang sagen musst,ich komme nur über Beratungsschein, dann wirst Du schon abgestempelt als Mensch zweiter Klasse und es ist traurig, das es bei uns mittlerweile soweit ist. Ich kann Dir nur raten: Wehre Dich!!! :fight:
Und im übrigen:Ich habe das gleiche mit prügelndem Mann gehabt; Du hast geschrieben, du bist im Besitz von ärztlichen Attesten. Somit hast Du Zeugen:Den Arzt und höchstwahrscheinlich auch Arzthelferinnen, die die Verletzungen gesehen haben und die Polizei hat ja deine Anzeige auch aufgenommen und die haben Dich ja auch gesehen. Also was soll das dumme Geschwätz von der Pfeife? :crazy: Ehrlicher wäre es, wenn er Dir einfach sagen würde, das er diesen Fall nicht annimmt. Aber dies ist eine miese Tour.:(
Halt mich auf dem laufenden.
Gruss
Krümel40

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#5
 Von 
Karola2812
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Justice
zu Deiner Frage, ich habe sofort als die Polizei eingetroffen ist, Anzeige gemacht wegen KV und habe sofort meine Aussage im Polizei-Auto abgegeben! Mein Ex war dann eine Woche später bei der Polizei in seinem Bezirk und hat seine Aussage gemacht (natürlich alles geleugnet).
Sollte sich nicht mein Anwalt eigentlich da erkundigen bei der Staatsanwaltschaft?
Nun ja ich werde mich halt noch eine Weile in Geduld fassen, wie Sie mir empfohlen haben, aber ich denke das ja irgendwann in ein paar Wochen schon mal vom Anwalt was kommen müsste, um mir Bescheid zu geben, ob der Antrag auf PKH genehmigt wurde, ob er die Akte schon hat, es sich durchgelesen hat usw, oder?
Nochmals herzlichen Dank für Ihre schnelle Antworten, ist echt toll wenn man so schnell Antworten und auch Hilfe bekommt (unbekannterweise).
THX Grüssle schönes Wochenende
Karola

Hallo Krümel,
nun ja wie gesagt, den Anwalt hab ich erst seit 2.1.08, ich denke ich werde ihm schon noch ein wenig Zeit geben, bevor ich da handeln werde. Die Zeit kommt einem halt meist länger vor als es ist, besonders dann wenn man alles hinter sich bringen will, es vergessen möchte! Ich habe den Anwalt ja empfohlen bekommen, von mehreren Leuten, die eigentlich alle sagen, das er gut wäre. Nun ja nun warte ich mal ab, zumindest noch ein paar Wochen und wenn dann nichts ist, kann ich immer noch aufs Gericht gehen mich erkundigen.
Ich habe Atteste und ich war bei zwei verschiedenen Ärzten, einmal der wo mich untersucht hat und dann der Andere wo ich geröntgt wurde! Die Orginale hat der Anwalt-das ist auch etwas wo mich ärgert, weil der Anwalt bisher noch keine Kopien gemacht hat und mir die Orginale zurückgeschickt hat. Sicher kann auch die Arzthelferin bestätigen was da war, wie ich aussah und wie es mir ging(nervlich total fertig), aber darum geht es eigentlich nicht, die Verletzungen wurden ärztlich bestätigt!
Es tut mir leid, das Du auch sowas hinter Dir hast, ich gönne sowas nicht mal meinem grössten Feind,aber nun ja man darf das Selbstbewusstsein nicht verlieren und vor allem sollte man sich niemals aufgeben!

Sicher halte ich Dich auf laufendem, ich denke, das ich hier schon noch öfters die eine oder andere Frage stellen werde!

Lieben Gruss auch Dir und schönes Wochenende und danke für Deine Antwort.
Karola

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

@Krümel:

quote:
Nehmen Sie das Urteil einfach an,soll ihr Exmann doch gegen Sie die Forderung von 10.000.- € durchsetzten, dann geben Sie einfach die eidesstattliche Versicherung ab und dann kann er mit dem Ofenrohr ins gebirge schauen.


Das ist zwar platt formuliert, aber deswegen noch lange nicht falsch. Wenn Sie aufgrund der rechtslage keine Chance haben, den prozess zu gewinnen, dann ist es ein guter Rat, gegen das Urteil nicht vorzugehen, weil dadurch nur Prozesskosten verusacht würden. Eigentlich spricht es sogar für den Anwalt, weil es genug Anwälte gibt, die sinnlose Rechtsmittel einlegen, nur um was zu verdienen.

Und was die Vollstreckung betrifft. Auch da hat der Anwlat recht. Wenn Sie kein Geld haben, nützt das Urteil ihren Mann eh nichts.

quote:
Ich gebe Dir nur den Rat:Zahle keinen Cent an den Anwalt


Das ist kein guter Rat, sondern Quatsch. Erstens wissen Sie ja gar nicht, was vorliegend überhaupt gemacht wurde und zweitens hat der Anwalt einen Anspruch auf seine Vergütung. Wollen Sie ernsthaft der Fragestellerin raten, sich von dem Anwalt verklagen zu lassen? Zahlen Sie ihr die verlorenen Prozesskosten ??

quote:
senden Sie dir nochmals diese Formulare zu, damit Du nochmals unterzeichnest.Ich lass es hier offen, warum sie dies machen; mach dir selber Gedanken darüber.


Das würde mich aber interessieren, was Sie da für Gedanken haben?? Eine doppelte Abrechnung, die Sie ja wohl unterstellen, ist organisatorisch gar nicht möglich, da die PKH ja nur im Zusammenhang mit einem speziellen Fall mit einem speziellen Aktenzeichen vergeben wird. Was wollen Sie hier konstruieren ? Offensichtlich fehlebn Ihnen hier ganz eklatant die Hintergrundinformationen.

quote:
Du am Anfang sagen musst,ich komme nur über Beratungsschein, dann wirst Du schon abgestempelt als Mensch zweiter Klasse und es ist traurig, das es bei uns mittlerweile soweit ist.


Wer sich einen 20 Jahre alten gebrauchten Golf kaufen will, wird auch anders behandelt, als jemand, der sich eine neue Mercedes S-Klasse bestellen will. Das ist nunmal so. Trotzdem lasse ich dies aber auch hier nicht gelten. Denn viele Mandanten haben einfach völlig falsche Vorstellungen von dem, was notwendig ist und was nicht. In den allermeisten Fällen sind die ganzen Beratungsgespräche für die Sache selbst völlig unbedeutend. Der Mandant, der ja nicht weiß was juristisch von Bedeutung ist, oder nicht, neigt nämlich dazu, dem Anwalt stundenlang die Ohren vollzuquatschen, obwohl das alles völlig irrelevant ist.

Die Praxis sieht nämlich häufig so aus: Die 'großen' Fälle laufen nämlich so abm dass der Mandant die Unterlagen in die Kanzlei reicht, und im Rahmen eines knappen Gespräches sagt was er erreichen will. Der Anwalt sagt, was er davon hält und dann ist das Thema durch. Alle paar Wochen gibts mal nen Sachstand und fertig.

Die kleinen Fälle aber, die ohnehin kein Einkommen bringen, sind die, wo die Mandanten zuerst mal stundenlang dem Anwalt ihre Lebensgeschichte erzählen und vor allem ihm dann noch erklären, was rechtlich richtig oder falsch ist. Natürlich ist das Geschwätz meistens Unsinn und der Anwalt will die Leute dann möglichst schnell vom Hals haben.

Das ist im Grunde genommen menschlich... auch wenn es natrülich streng genommen nicht korrekt ist, keine Frage.

quote:
Somit hast Du Zeugen:Den Arzt und höchstwahrscheinlich auch Arzthelferinnen, die die Verletzungen gesehen haben


Das ist falsch! Die Ärzte und die Schwestern können nur bezeugen, dass die Fragestellerin Verletzungen hatte, sie können aber nicht bezeugen, von wem sie die hatte. Und genau das ist aber das wichtigste, um den Freund verurteilen zu können. Die einzige braucbare Zeugen ist die Fragestellerin selbst.

quote:
Also was soll das dumme Geschwätz von der Pfeife?


Gerade dieser Beitrag in Verbidnung mit dem juristisch falschen Gerede über Zeugen macht deutlich, dass auch hier nicht unbedingt der Anwalt die Fehler macht, sondern die Mandanten etwas zu sehr von sich selbst überzeugt sind, obwohl sie überhaupt keine Ahnung haben.


@ Karola:

quote:
Sollte sich nicht mein Anwalt eigentlich da erkundigen bei der Staatsanwaltschaft?


Nein, denn das betrifft die Strafsache. Da Sie ihn nur in der Zivilsache beafutragt haben, würde für die Einschaltung im Strafverfahren neue Kosten entstehen. Wenn der Anwalt aber auch nur halbwegs fair ist, macht der das kurze Schreiben an die Staatsanwaltschaft ohne hierfür extra zu berechnen. Aber theoretisch könnte er es schon.

quote:
das ja irgendwann in ein paar Wochen schon mal vom Anwalt was kommen müsste, um mir Bescheid zu geben, ob der Antrag auf PKH genehmigt wurde


Ja, wenn die Klage eingereicht ist. Sie sollten den Anwalt bitten, Ihnen jeweils Kopien seiner Schreiben zukommen zu lassen.

Schönes Wochenende

Justice


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Karola2812
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallöle Justice,
auch hier wieder *danke* für die schnelle Antwort.

Ok, ich werde jetzt mal noch so 1-2 Wochen warten und dann den Anwalt noch einmal anrufen, falls er sich bis dahin noch nicht gemeldet hat, um mir mitzuteilen, ob die PKH schon genehmigt wurde u. wie es mit den Anderen Dingen aussieht u. ob er mir vielleicht nicht eventuell Kopien zuschicken könnte. (aber ich glaub er hats nicht so mit Kopien *fg* meine Orginale hat er ja noch immer seit 1 Monat-sorry muss ein wenig schmunzeln!)

Ah ja ok ich dachte das wenn ich einen Anwalt habe, mich um nichts mehr kümmern muss, wie z.b. das nachfragen bei der Staatsanwaltschaft! Jetzt wo ich es aber weis, werde ich mich natürlich selbt darum bemühen!

Wieder einmal tausend Dank für die Antwort!
Schönes Wochenende Ihnen
Liebe Grüsse
Karola

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Mal was ganz grundsätzliches zur PKH:

Üblicherweise wird duch den Anwalt eine klageschrift erstellt, mit der er gleichzeitig PKH beantragt. Ob die PKH bewilligt wird, hängt neben den finanziellen Gegebenheiten auch von den Erfolgsaussichten der Klage ab. das heißt auch, dass der gegner zu dem PKH-Antrag Stellung nehmen kann. Wenn der Anwalt also zum beispiel heute klage einreicht, dann wird frühestens in 4 Wochen die Antwort vom gegner da sein, dann hat unter Umständen der eigene Anwalt nochmal 2 Wochen Zeit für eine Stellungnahme usw. Es kann passieren, dass über die gesamte klage bereits im PKH-Verfahren diskutiert wird und die PKH erst kurz vor der eigentlichen Hauptverhandlung entschieden wird. Bis es aber zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung kommt, kann es dauern.

Deshalb müssen Sie sich in geduld üben. Ein guter Anwalt erklärt seinem mandanten genau dieses Prozedere. Damit fühlt sich einerseits der Mandant gut beraten und der Anwalt verhindert gleichzeitig, das dauernd nachgefragt werden muss.. ;)

Ihnen auch ein schönes Wochenende..

Gruß justice


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Karola2812
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Justice,
aber eben über all das hat mich der Anwalt nicht aufgeklärt und er hat sich auch bis heute noch nicht gemeldet, wie schon erwähnt ich war am 2.1.08 dort, er sagte er tut alles und meldet sich, als ich nach Wochen nichts hörte rief ich an, er sagte er meldet sich-tja das ist nun wieder 3 Wochen her und ich habe weder Post noch einen Anruf von ihm bekommen oder irgendwie sonst eine Erklärung.
Also ich kenne mich ja mit Anwälten nicht so gut aus, aber irgendwie finde ich es schon ein wenig Merkwürdig das überhaupt nichts von ihm kommt und frage mich halt schon, ob er überhaupt wirklich Interesse an der Sache hat oder eher nicht. Meine Orginal-Unterlagen hat er auch und das seit 2.1 und hat sich bis jetzt noch keine Kopien gemacht, weder den Versuch gemacht sie mir zukommen zu lassen!

Was ich bei der PKH gar nicht verstehe, ist warum mein Ex zu meinem Antrag Stellung nehmen darf, was geht den das überhaupt an? Er hat mir ja schliesslich all das Leid, die Schmerzen usw zugefügt!

Also meine Geduld wägt sich mit dem Anwalt wirklich langsam in Grenzen und ich bin eigentlich schon ein sehr geduldiger Mensch, aber mittlerweile versucht sogar schon sein Bruder mit mir Kontakt aufzunehmen, was ich sehr merkwürdig finde, da seit all das war, ich mit keinem aus seinem Freundeskreis und Familienkreis Kontakt hatte, habe alles sofort abgebrochen!

Also ich hoffe das sie da echt Recht behalten mit dem Anwalt, das es eben länger dauert und ich mich irre mit meinem Gefühl, das er eigentlich gar nichts grossartig macht.

Wegen dem Brief für die Staatsanwaltschaft, wissen Sie vielleicht eine Seite wo man so Vordrucke bekommt oder wo man lesen kann, wie man sowas am besten formulieren könnte?

Herzlichen Dank für Ihre Antworten!
Liebe Grüsse schönen Wochenstart
Karola

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Hallo Karola,


quote:
aber eben über all das hat mich der Anwalt nicht aufgeklärt und er hat sich auch bis heute noch nicht gemeldet, wie schon erwähnt ich war am 2.1.08 dort, er sagte er tut alles und meldet sich, als ich nach Wochen nichts hörte rief ich an, er sagte er meldet sich-tja das ist nun wieder 3 Wochen her und ich habe weder Post noch einen Anruf von ihm bekommen oder irgendwie sonst eine Erklärung.

Das ist wirklich kein guter Stil von dem Anwalt. Man macht das eigentlich so, dass man von vorne herein die Mandanten aufklärt, wie das Verfahren läuft und gleichzeitig auch erzählt, dass das alles Monate dauern kann. Dann amcht man von seinen jeweiligen Schreiben Kopien und sendet sie dem Mandanten zu, so ist der nämlich immer auf dem Laufenden.

quote:
Was ich bei der PKH gar nicht verstehe, ist warum mein Ex zu meinem Antrag Stellung nehmen darf, was geht den das überhaupt an?


Wie gesagt, die PKH-Bewilligung hängt nicht nur von Ihrer finanziellen Situation ab, sondern auch von den Erfolgsaussichten. Daher hat ihr Ex die Gelegenheit, ihr Vorbringen zu betreiten, um eben die Erfolgsaussichten einer Klage zu bezweifeln. Letztendlich wird das Gericht eine recht oberflächliche Prüfung der Erfolgsaussichten machen und Ihnen die PKH bewilligen, wenn ihr Vorbringen auch nur einigermaßen Substanz hat.

quote:
Also meine Geduld wägt sich mit dem Anwalt wirklich langsam in Grenzen


Das kann ich verstehen, aber wenn im Januar die Klage eingereicht wurde, kann es jetzt eigentlich noch nichts neues geben. Trotzdem sollten Sie dem Anwalt einen Brief schreiben und ihn eindringlich bitten, Sie über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Fragen Sie ihn ganz konkret, ob die Klage eingereicht wurde, ob PKH bewilligt wurde und ob das Gericht schon irgendwas geschrieben hat. Bitten Sie ihn gleichzeitig um Kopien etwaiiger Schreiben.

quote:
Wegen dem Brief für die Staatsanwaltschaft, wissen Sie vielleicht eine Seite wo man so Vordrucke bekommt oder wo man lesen kann, wie man sowas am besten formulieren könnte?


Da gibts keine Vordrucke. Schreiben Sie ganz einfach formlos einen Brief, geben Sie das Aktenzeichen an und fragen Sie einfach höflich nach dem aktuellen Sachstand.

Liebe Grüße zurück ;)

Justice




-- Editiert von justice005 am 11.02.2008 11:56:17

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#11
 Von 
Karola2812
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Wieder einmal herzlichen Dank Justice für die schnelle Antwort, habe heute vergeblich versucht den Anwalt telefonisch zu erreichen :-(...

Na ja ich hoffe ich werde ihn diese Woche endlich mal erreichen, damit ich endlich mal weis was Sache ist.

Herzlichst liebe Grüsse
Karola

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Karola2812
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Liketcj,
erst einmal Danke für Deine Antwort,
das Problem ist aber, das ich noch nicht einmal weis, ob der Anwalt den Antrag für die PKH schon abgegeben hat, ob es schon bewilligt wurde oder abgelehnt wurde usw.

Ich war am 2.1.08 dort, hab ihm alles erklärt, er wollte alles in die Wege leiten, sich bei mir melden, jedoch bis heute ist noch nichts passiert.
Er hat sich bei mir noch nicht gemeldet, weder telefonisch noch schriftlich. Ich habe zwischendrin schon einmal angerufen, dann wollte er sich wieder melden, tja das ist schon wieder fast 4 Wochen her und noch immer nichts passiert.

Rufe ich an, heisst es, entweder er ist bei Gericht oder er ist nicht im Hause usw.

Bin ja wirklich ein geduldiger Mensch, aber langsam komme ich mir echt ein wenig verarscht vor, vor allem das überhaupt nichts kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Hi Karola,

setze doch mal ein kurzes Schreiben an den Anwalt auf, in dem Du schreibst, dass Du ungeduldig bist und dringend um eine kurze Sachstandsmeldung bittest. Frage ganz konkret, ob Klage eingereicht wurde und ob das PKH-Verfahren bereits läuft.

Das wäre die nette Variante.

Die weniger nette Variante ist, dass Du dem Anwalt in diesem Brief eine Frist setzt zu erwidern, und ankündigst, ihm bei Verstreichen der Frist das Mandat zu entziehen, und ggf. die Anwaltskammer zu infomrieren.

Du kannst dir jetzt aussuchen, welche Variante du nimmst. ;)

LG, Justice



0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
Karola2812
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Justice,
darüber hab ich auch nachgedacht, das ich bis ende nächste Woche, ein freundliches Schreiben aufsetze, in dem ich nachfrage ob schon PKH beantragt wurde, ob sie genehmigt wurde und ob er mich nicht Kopien vom Schriftverkehr den er in meiner Sache führt,
mir zu kommen lassen könnte.
Desweiteren wollte ich ihn auch darum bitten, mir meine Orginale nachzusenden (weil ich denke in 2 Monaten muss ja jeder fähig sein-Kopien anzufertigen-ob Anwalt oder sonst Jemand).

@Liketcj, also ich habe anfangs nur das Beste über den Anwalt gehört, doch mittlerweile höre ich von Leuten, das er wenn es um PKH geht, die Leute schlechter behandelt, sich um fast nichts kümmert und sogar schon Jemand wo PKH hatte und er ihn vertreten hatte, bei der Verhandlung sitzen lies... Er soll ein guter Anwalt sein, aber eben nur wenn man ihn bezahlen kann...
Es ist eine Anwaltskanzlei wo mehrere Anwälte vertreten sind...also glaube nicht das er konkurs ist oder mit dem Geld abhauen will :-), aber ich denke das er einfach keinen Bock hat, solche LEUTE wie mich, die sich eben keinen Anwalt leisten kann, nicht standesgemäss zu vertreten und halt einfach vertröstet, also das ist meine Ansicht zu ihm-wie wenn ich die zweite Wahl wäre. Sicher das er mich nicht gleich so beratet wie wenn ich ihn bezahlen würde, versteh ich ja, aber ich denke, wenn man so etwas annimmt und von vorneher weis, das es eben nur über PKH geht, dann sollte man trotzdem den Jenigen ebenso gut verteidigen oder behandeln wie jeden anderen.

Schönes Wochenende wünsch ich Euch Zwei, ich melde mich, werde auf alle Fälle einen Brief für ihn aufsetzen-natürlich erst einmal die freundliche Variante :-)
Liebe Grüsse
Karo

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
Karola2812
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Justice,
hätte mal eine Frage an Sie,
könnten Sie mir vielleicht helfen, wie ich so einen Brief für den Anwalt schreiben könnte???
Ich versuche schon die ganze WOche so etwas hinzubekommen, aber leider krieg ich es nicht hin.
Wäre Ihnen sehr dankbar.
Danke im voraus
Mfg Karola

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Schreiben Sie mir mal eine Mail an

justice005@gmx.de

Gruß justice

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Karola2812
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Oki danke, die Email ist raus..

Elakg2812@aol.com (mit dieser Adresse kommt die Email)

Liebe Grüsse
schönes Wochenende
Karo

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Karola2812
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Justice,
also bisher hab ich noch nichts vom RA gehört, werde jetzt doch diese Woche beim AG anrufen und nachfragen, wann da die Termine für die Beratung ist.
Wollte Dich nur auf dem Laufenden halten, sobald sich etwas Neues ergibt, melde ich mich wieder.
Schönen Wochenanfang.
Karola

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Karola2812
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Justice,
also bisher gibts noch nichts Neues, ausser das was ich Dir bisher mitgeteilt habe, noch nicht vom RA gehört usw.
Werde nach Ostern aufs Gericht gehen und alles Andere was ich Dir mitgeteilt habe, abklären, hoffe das es klappt-drück mir die Daumen...

Hatte echt noch Hoffnung, das vielleicht bis Ostern sich was an der Sachlage ändern würde-leider umsonst gehofft.

Ich melde mich sobald es was Neues gibt.
Wünsche Dir Frohe Ostern und schöne Feiertage.
Bis dann
LG Karola

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

wünsche dir auch frohe ostern ! Kann die mittlerweile nur empfehlen, dem Anwalt das Mandat zu entziehen und einen neuen zu suchen. Hat ja sonst keinen Sinn mehr.

LG, Justice

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Karola2812
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)


Hallöle Justice,
Das werde ich mit Sicherheit tun, spätestens nächste Woche, also am Mittwoch gehe ich aufs Gericht, da ist der Sprechstunden-Termin und werde das alles vorlegen.
Ausserdem, habe ich gerade heute nochmals gründlich darüber nachgedacht, nachdem ich den Post geschrieben habe, das es keinen Sinn mit dem Anwalt hat.
3 Monate, noch nicht einmal PKH beantragt, weder auf Anrufe reagiert oder Briefe usw.
Hält einen ständig hin und verwechselt noch die Akten. Wie soll ich da Vertrauen zu ihm haben? Ich muss ja Angst haben, das wenn es zur Verhandlung kommt, er da wenigstens fähig ist, mich anständig zu verteidigen...
Ich hoffe das ich wenigstens dann meine Orginal-Unterlagen zurückbekomme, die er ja bis heute noch hat.

Kann man eigentlich wegen sowas Beschwerde einlegen, also ich meine wegen dem Verhalten des RA? Ich meine das ist ja nicht normal, wie er sich verhält und seinen Mandanten im Glauben lässt alles zu veranlassen und nichts tut er.
Angenommen, es wäre nun zeitlich begrenzt gegen das was ich klagen möchte, dann hätte ich ja echt schlechte Karten, wenn er es versäumen würde, Klage einzureichen und PKH zu beantragen usw, oder irre ich mich da?

Mein Glück ist das ich halt längere Zeit habe, aber sieht halt auch doof aus, wenn ich nach nem halben Jahr komme, nachdem es passiert ist.

Ich verstehe solche Anwälte nicht, keiner zwingt ihn so ein Mandat entgegen zu nehmen, wieso kann er dann nicht einfach sagen, er hat kein Interesse und man solle sich anderweitig umschauen. Das erspart doch auch *mir* den Stress mit ihm, den Ärger und er hat ja so wie ich das sehe NULL BOCK das zu vertreten.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Man kann sich über Anwälte immer bei der Anwaltskammer beschweren, aber ich denke, das hat hier kaum Sinn.

Da der Anwalt ja keine Fristen verschlafen hat, ist dir ja - außer dem Ärger - kein Schaden entstanden.

Langsames Arbeiten ist ja nicht automatisch ein Verstoß gegen das Berufsrecht.

Nach Entiehung des Mandats kannst du deine Unterlagen herausverlangen. Allerdings hat der Anwalt ein Zurückbehaltungsrecht, bis er vergütet ist. Spätestens in diesem Zusammenhang wird es sicher Streit um die Vergütung geben. m.E. hat der Anwalt aber dann keinen Anspruch auf die Vergütung, wenn er bisher noch gar nichts (!) gemacht hat. Dies bedarf aber einer neueren Prüfung.

Selbst wenn der Anwalt einen Anspruch auf Vergütung hat, kann er nur eine außergerichtliche Beartungsgebühr geltend machen. Da ja noch keine Korrespondenz gelaufen ist, weder gerichtlich noch außergerichtlich, kann er jedenfalls keine Vertretungsgebühr verlangen. Daher solltest du vielleicht überlegen, die Beartung - sofern er sie geltend macht - zu zahlen und den neuen Anwalt auf Beratungshilfe- und PKH-Basis arbeiten zu lassen.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Karola2812
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallöle Justice,
also ich frage mich, wenn der Geld möchte, für was er überhaupt Geld haben möchte. Er hat ja wirklich noch gar nichts gemacht, ausser das Gespräch von 10 Minuten.

Telefonkosten sind mir entstanden weil ich ihn dauernd angerufen habe, er nicht mal zu erreichen war, ausser das eine Mal wo er sich melden wollte.

Postgebühren sind auch keine entstanden, da ich ja noch nicht mal irgendwelche Post von ihm bekam.

Also eigentlich hat er gar nichts geleistet, ausser zu sagen: Ich melde mich bei IHNEN!!!

Was würde denn so eine 10 Minuten-Bearbeitung kosten???

Nun ja wie gesagt am Mittwoch gehe ich aufs Gericht und dann werde ich weitersehen, was die dazu sagen und was die mir empfehlen.

So wünsche Dir für morgen einen schönen Feiertag und nochmals :-) Frohe Ostern...
Herzlichen Dank mal wieder für Deine immer schnellen Antworten.
Liebe Grüsse Karola

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#27
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Mag sein, dass hier der Vergütungsanspruch nicht nachvollziehbar ist, aber auch ein 10-minütiges Gespräch ist eine Beratung im rechtlichen Sinne. Außerdem wird er zumindest mal die Unterlagen gelesen haben.

Es dürfte daher schwierig werden, ganz ohne Vergütung aus der Sache rauszukommen.

Wie hoch die Rechnung ausfallen wird, kann ich nicht vorhersagen, aber es müsste sich im Rah´men halten. m.E. kann der Anwalt aber auch wirklich nur die Beratungskosten geltend machen und keine Geschäftsgebühr für eine Interessensvertretung.

Dir auch frohe Ostern...

Justice

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