Da kannst du auch in die Zeitarbeit Tarifverträge und alles wichtige downloaden Am 28.9.2007 von altona01 @sailor, leider ist dem nicht so mit der Bezahlung von Mehrarbeit bei Teilzeittätigkeit, wie du es dargestellt hast. ... Es zählt in keinem Fall die Vergütung für Überstunden... der Manteltarifvertrag(CGZP & AMP) sagt jeweils: zur Arbeitszeit: - Mehrarbeit ist die über die...ggf. abweichende arbeitsvertragliche Arbeitszeit hinaus geleisteten... - Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die arbeitsvertragliche Arbeitszeit(20Std.) geringer ist als die tarifliche Mindestarbeitzeit(35Std.) zur Vergütung: - Zuschlagspflichtige Mehrarbeit sind die vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeitsstunden, welche seine arbeitsvertragliche Arbeitszeit um mehr als 20% überschreiten. ... Darauf sollte man sich aber vielleicht auch nicht unbedingt verlassen, da es der Natur von Zeitarbeit durchaus entspricht das gelegentlich Schwankungen bei der realen Arbeitszeit auftreten.
Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbständiger bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers.
Am 27.8.2021 von Intiron Das ist ein beliebter Denkfehler bei Zeitarbeit.