28 Ergebnisse für „weiterbildung weiterbildungskosten“

Leserforumvon Harry3000 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 11.02.2008 22:38
Ich habe eine Servicetechniker Weiterbildungsvertrag (3Jahre) mit meinem AG abgeschlossen, in dem geregelt ist, das ich Anteilig (Monate)die Weiterbildungskosten bei vorzeitiger Kündigung zurück zahlen muss. Die Weiterbildung beläuft sich auf 33 Arbeitstage und ca. 6000€ nur Schulungskosten.
Leserforumvon sprudel | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 22.02.2011 14:55
Auf Aufforderung des Arbeitgebers hat er sich zu einer Weiterbildung angemeldet. ... Nun muss der AN also die Weiterbildung bezahlen. ... Muss der AN die Weiterbildungskosten selber tragen oder muss der AG Gebühren (ggfs die Stornogebühren) übernehmen?
Leserforumvon guest-12327.01.2018 22:55:36 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 08.03.2015 18:00
Ich hätte folgenden fiktiven Fall: Im Jahr 2012 hat Max Mustermann eine berufsbegleitende Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt angefangen. Diese Weiterbildungskosten (6000 €) werden vom AG übernommen, Voraussetzung ist aber: "Im Gegenzug verpflichtet sich Max Mustermann, das Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen nicht vor einem Jahr nach Beendigung der Weiterbildung aufzulösen. ... Nach Ablauf eines Jahres nach Beendendigung der Weiterbildung. ----------------- "Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Leserforumvon Rimic | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 23.06.2016 10:11
Sollte ich vor diesen 3 Jahren aus dem Betrieb ausscheiden oder die Weiterbildung nicht bestehen, muss ich die Weiterbildung zurückzahlen. ... Meine Weiterbildung erstreckt sich über 1 1/2 Jahre (also ca. 3 Monate reine Weiterbildung). ... Wird hier aber niemand feststellen können, sondern eher ein Anwalt, der in die Unterlagen schauen kann. http://www.juraforum.de/lexikon/rueckzahlungsklausel-weiterbildungskosten
Leserforumvon DerStephan17 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 07.09.2019 11:11
Guten Morgen, ich befinde mich derzeit in einer Weiterbildung. ... Ausbildung ist Ausbildung und Weiterbildung eben was anderes. ... Ich bekam einen "Arbeitsvertrag zur Weiterbildung".
Leserforumvon Le29 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 05.06.2016 15:52
Hallo zusammen, hat jemand von euch schon Erfahrungen gemacht, mit den Weiterbildungskosten. ... Mein alter AG hat mir die Weiterbildungskosten von meinem letzten Gehalt einfach vom Netto Betrag abgezogen. ... Ich bin ja noch nicht mal fertig mit der Weiterbildung.
Leserforumvon KLAUSI1987 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 28.09.2020 10:09
Mein Arbeitgeber möchte nun versuchen die Weiterbildungskosten anteilig zurück zu bekommen. ... Zitat (von KLAUSI1987):Mein Arbeitgeber möchte nun versuchen die Weiterbildungskosten anteilig zurück zu bekommenmöchte versuchen? ... Die Möglichkeit der Weiterbildung gibt es auch nur noch bis 2023, danach gibt es diese Möglichkeit der Weiterbildung nicht mehr). # user08154711 Abschluss der Weiterbildung war im Juni 2019.
Leserforumvon Blondie86 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 16.06.2011 15:32
Aus privaten Gründen hat sie dann die Weiterbildung abgebrochen. ... Da ist die Weiterbildung abgeschlossen worden, nur die Firma hat nichts mehr davon. Hier ist die Weiterbildung ohne Not abgebrochen worden.
Leserforumvon danieldc | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 01.02.2015 23:38
Weiterbildung zu einem Fachberaterstab. ... Laut Aussage der Unternehmensführung wurde der Gesamtbetrag der Weiterbildungskosten durch die Anzahl der Teilnehmer dividiert.
Leserforumvon thor.odinsson987 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 29.02.2020 17:17
Zusätzlich beschreibt der Manteltarifvertrag die Verpflichtung, die Rückzahlung der Weiterbildungskosten sowie der Reisekosten und der Lohnfortzahlung bei Kündigung durch den AN oder bei Fehlverhalten und Kündigung durch AG vorzunehmen. ... Die Weiterbildung erfolgte blockweiße, zwischen den vers. ... Die Finanzierung der Weiterbildung erfolgte durch Dritte, den Kostenträgern im Gesundheitswesen.
Leserforumvon bluesky5877 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 10.07.2007 23:25
Einer Freundin von mir wurde von ihrer chefin zu einerweiterbildung verpflichtet. im arbeitsvertrag steht hierzu keine regelung. die chefin verlangt nunmehr dass sie die kosten dafür selbst trägt und dass die zeit der weiterbildung nicht ls arbeitszeit gilt.ist das rechtens?
Leserforumvon Valkanela | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 28.07.2019 19:32
as meint ihr , wenn ein Arbeitgeber Kosten für eine Weiterbildung übernimmt und der Arbeitnehmer sich dafür verpflichtet z.B. 5 Jahre bei diesem Betrieb zu bleiben andernfalls die Kosten zurückgezahlt werden müssen, Dann aber nach erfolgter Weiterbildung keine entsprechende Stelle bekommt odrr auch keine vorhanden ist weil der Arbeitgeber den Arbeiter nicht als Führungskraft sieht, und der Arbeitnehmer kündigt weil er eine der Weiterbildung entsprechende Stelle gefunden, auch dann die Kosten zahlen muss? Wennn ein Arbeitgeber jemandem ne Weiterbildung zahlt und nach erfolgreicher Weiterbildung nicht dementsprechend beschädigt bringt es einem Arbeitgeber ja eh nix.
Leserforumvon Sushi99 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 21.03.2019 01:28
Satz 3 gilt nicht, wenn die Mitarbeiterin a) wegen Schwangerschaft b) wegen Niederkunft in den letzten drei Monaten gekündigt oder einen Auflösungsvertrag geschlossen hat. 5Zurückzuzahlen sind, wenn das Arbeitsverhältnis endet a) Im ersten Jahr nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildung die vollen Aufwendungen b) Im zweiten Jahr nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildung zwei Drittel der Aufwendungen c) Im dritten Jahr nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildung ein Drittel Aufwendungen 6Sofern der Mitarbeiter die Fort- oder Weiterbildung auf seinen Wunsch oder aus eigenem Verschulden abbricht, hat er die Aufwendungen für die Fort- oder Weiterbildung gemäß Satz 1 an den Arbeitgeber zurückzuzahlen. ... Vielen Dank für dein Engagement blaubär+ Am 17.12.2019 von Christiane61192 Hi, darf ich fragen welche weiterbildung du gemacht hast und aus welchem Bundesland du kommst?
Leserforumvon midgard | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 20.09.2018 11:48
Hallo, ich habe 2015 eine 2 jährige Weiterbildung nebenberuflich begonnen und 2017 abgeschlossen.
Leserforumvon Valkanela | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 28.07.2019 19:50
as meint ihr , wenn ein Arbeitgeber Kosten für eine Weiterbildung übernimmt und der Arbeitnehmer sich dafür verpflichtet z.B. 5 Jahre bei diesem Betrieb zu bleiben andernfalls die Kosten zurückgezahlt werden müssen, Dann aber nach erfolgter Weiterbildung keine entsprechende Stelle bekommt odrr auch keine vorhanden ist weil der Arbeitgeber den Arbeiter nicht als Führungskraft sieht, und der Arbeitnehmer kündigt weil er eine der Weiterbildung entsprechende Stelle gefunden, auch dann die Kosten zahlen muss? Wen ein Arbeitgeber jemandem ne Weiterbildung zahlt und nach erfolgreicher Weiterbildung nicht dementsprechend beschädigt bringt es einem Arbeitgeber ja eh nix. ... Am 28.7.2019 von blaubär+ Ob du diese Weiterbildungskosten wirst zurückzahlen müssen oder nicht, hängt von der Gültigkeit des Rückzahlungsvertrages ab. 5 Jahre Bleibepflicht für den Betrieb scheint mir schon sehr hoch gegriffen zu sein.
Leserforumvon charly74 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 10.09.2011 09:32
Darf mein Arbeitgeber bei Kündigung (egal von welcher Seite ausgehend) die Kosten der Weiterbildung zurück verlangen wenn vorher keine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung getroffen wurde ?
Leserforumvon Melli031215 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 27.04.2022 10:53
Mit jedem Monat, den ich nach Abschluss meiner Weiterbildung im Unternehmen beschäftigt bleibe, wird mir 1/30 der Weiterbildungskosten erlassen. ... Am 27.4.2022 von bostonxl [quote=Melli031215]Mit jedem Monat, den ich nach Abschluss meiner Weiterbildung im Unternehmen beschäftigt bleibe, wird mir 1/30 der Weiterbildungskosten erlassen.... [/quote][quote=Melli031215]Mit jedem Monat, den ich nach Abschluss meiner Weiterbildung im Unternehmen beschäftigt bleibe, wird mir 1/30 der Weiterbildungskosten erlassen.
Leserforumvon Maxi3992 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 22.03.2018 14:07
Das übliche Schema: Arbeitgeber bezahlt mir die Weiterbildung, ich muss dafür nach erfolgreich bestandener Prüfung zwei Jahre im Unternehmen bleiben. ... Jetzt allerdings ist die Auftragslage, "kurz" vor Abschluss meiner Weiterbildung im September, nicht sehr rosig und auch für die nächsten 1-2 Jahre sieht es nicht viel besser aus. ... Anteile der Weiterbildungskosten zurückzahlen?
Leserforumvon Mellemi | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 02.11.2015 19:19
Der Arbeitgeber bezahlt die Weiterbildung,dadurch fühle ich mich auch noch unter Druck gesetzt.Leider war ich zu gutgläubig und habe eine Vereinbarung unterschrieben,das ich im Falle einer vorzeitigen Kündigung die Weiterbildungskosten zurückzahlen muss und mindestens 1 jahr dort bleibe.Ich habe das bisher nicht als Problem gesehen,da ich bis jetzt gerne dort gearbeitet habe.Ich möchte mein Wissen in der Firma anwenden und nicht gleich kündigen.Was passiert,wenn ich die Weiterbildung absage,ist der Vertrag(Verpflichtung)in diesem fall null und nichtig,da Praktikum nicht gewährleistet wurde?Und kann der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten zurückverlangen?... Am 2.11.2015 von wirdwerden Man kann eine Weiterbildung nicht einfach absagen.
Leserforumvon guest-12308.09.2016 19:38:09 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 01.09.2016 09:23
In der Vereinbarung heisst es: "Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, das Arbeitsverhältnis während der Dauer der Weiterbildung und bis mindestens 30.
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