88 Ergebnisse für „teilzeit teilzeitkraft“

Leserforumvon Mamaviola | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 11.05.2017 18:20
Hallo, jaaaa in Teilzeit zu arbeiten ist nicht immer leicht. ... LG Am 11.5.2017 von altona01 Überstunden muss eine Teilzeitkraft nur machen, wenn das im Arbeitsvertrag steht. Ausführliche Informationen zu Ihrer finden Sie u.a. hier: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/teilzeit-41-dauer-und-lage-der-arbeitszeit-ueberstunden_idesk_PI13994_HI1436997.html Am 11.5.2017 von Mamaviola Hallo, danke, aber es geht mir vor allem um die Verteilung des WE s und der feiertage...wenn ich halbtags beschäftigt bin, muss ich dann auch nur anteilig diese arbeiten??
Leserforumvon Theodor1979 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 15.01.2021 09:05
Frage zum Teilzeitrecht; Diskriminierung als Teilzeitkraft bei Funktionszulage aus § 4 TzBfG – Verbot der Diskriminierung Ich bin tariflich angestellt und habe einen Teilzeitvertrag mit 0,75 ; ich habe eine Zusatzfunktion als Teamleitung übernommen, diese Funktion hat einen Arbeitszeitumfang von 0,4 ; der Arbeitszeitumfang als Teamleitung ist bei Vollzeit und Teilzeit-MA gleich: 0,4; ich erhalte aber die Funktionszulage ebenfalls mit dem Teilzeitsatz 75%, ich denke das verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, da bei gleichem Arbeitsinhalt und Umfang die Vergütung nur anteilig gewährt wird ? ... Am 15.1.2021 von Alter Sack Zitat (von Theodor1979):Ich bin tariflich angestellt und habe einen Teilzeitvertrag mit 0,75 ; ich habe eine Zusatzfunktion als Teamleitung übernommen, diese Funktion hat einen Arbeitszeitumfang von 0,4 ; der Arbeitszeitumfang als Teamleitung ist bei Vollzeit und Teilzeit-MA gleich: 0,4; Wie ist das zu verstehen? ... Arbeitet die Teilzeitkraft mit einem 6h-Tag (75% Stelle) 1.) auch mit 3,2h für die Teamleitungsfunktion 2.) oder mit 6h * 0,4 = 2,4h für die Teanleitungsfunktion?
Leserforumvon fb318470-36 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 05.11.2011 07:32
hallo mal ne frage, ich habe 6 monate teilzeit fuer eine zeitfirma gearbeit jeweils 5 tage die woche täglich 4 std. da ich kein urlaub hatte zahlt er mir des sus. er hat mir 35 std gezshlt. teilt man es durch 4 std komm ich auf 8,75 tage. das kann doch nicht stimmen oder?
Leserforumvon lalala_lalala_79 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 04.11.2018 08:10
Ich verstehe dass ich ab einer Unternehmensgröße von 15 Mitarbeitern Recht auf Teilzeit habe. ... Du hast zwar grundsätzlich ein Anrecht auf Teilzeit, betriebsbedingte Gründe können aber trotzdem dagegen stehen. ... Dann hat er die Möglichkeit 2 Teilzeitkräft einzustellen, um die 40 Stunden, die er abdecken will zu erreichen.
Leserforumvon JoachimFelida | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 21.11.2020 12:07
Hallo zusammen, da auf meine andere Frag noch keine Antwort kam, möchte ich das Thema Teilzeit und regelmäßige Überstunden anschneiden. ... Der AN hat ja quasi den Nachteil, dass er zwar "Vollzeit" arbeitet, aber im Urlaubs- oder Krankheitsfall dann nur wie eine Teilzeitkraft gestellt ist, bzw. der AG hat anders herum den Vorteil, dass er quasi jemanden Vollzeit arbeiten lässt und im Fall der Fälle nur als Teilzeitkraft bezahlt ?? Am 21.11.2020 von blaubär+ a) Es ist richtig und auch schon so entschieden worden, dass einem AN in Teilzeit quasi eine Vollzeitstelle zusteht, wenn er permanent über das Maß hinaus beschäftigt wird.
Leserforumvon Angi0815 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 09.05.2006 18:45
Den Job habe ich aus einer Anzeige, wo eine Teilzeitkraft gesucht wurde. ... Kann mir jemand sagen, ob geringfügig und Teilzeit das gleiche sind? ... Den gesetzlichen Urlaubsanspruch hat man sowohl als Teilzeit- wie auch als geringfügig Beschäftigter.
Leserforumvon azrael | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 09.01.2011 14:14
Frau A arbeitet seit 4 Jahren Teilzeit in einem Unternehmen (Medien), davon seit 2 Jahren unbefristet. ... So kann es passieren, dass eine Teilzeitkraft, die auf den Wunsch des Arbeitgebers regelmäßig länger arbeitet, automatisch zur Vollzeitkraft wird. Rechtlich passiert Folgendes: Die nach außen hin einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrags dar – die Teilzeitkraft ist zur Vollzeitkraft geworden.
Leserforumvon carmen65 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 07.12.2015 14:36
Arbeitszeiten und Urlaubstage bei Teilzeit ? Ich arbeite als Teilzeitkraft.
Leserforumvon cff | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 12.03.2002 01:53
Ob Voll- oder Teilzeit ist dabei unbeachtlich. ... Mit freundlichen Grüßen Scharnhorst Rechtsanwalt Am 13.3.2002 von cff Sehr geehrter Herr Scharnhorst, meine Arbeitszeit von 20h/Woche (Teilzeitkraft) verteilt sich auf 2 Tage, teilweise 2 1/2 Tage pro Woche.
Leserforumvon Corinna H. | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 01.11.2003 21:19
& meine Chefin möchte mich als Teilzeitkraft nicht wieder "aufnehmen"! ... In einem konkreten Fall, das ist Anfang diesen Jahres, hat eine Mitarbeiterin fristgerecht zum Ende des Erziehungsurlaubes kündigen müssen, weil Teilzeit von Seiten des AG nicht drin war und Vollzeit von Seiten des AN nicht ging. ... Es handelt sich in meiner Branche um eine Zahnarztpraxis; und soweit ich weis arbeiten da momentan 2 Vollzeitkräfte, 1 Azubi und 1 Teilzeitkraft.
Leserforumvon vLkn | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 06.08.2012 11:45
Sollte es sich bei Teilzeit- bzw.
Leserforumvon Boba146 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 10.09.2015 16:02
Ich beabsichtige ich Teilzeit zu wechseln, und das eigentlich seit Beginn meiner Arbeit nach der Elternzeit. ... Als angehende Teilzeitkraft ist man nicht weniger, aber auch nicht mehr vor Versetzungen geschützt als andere Mitarbeiter auch. ... Es gibt hier auch einige Mitarbeiter die Teilzeit tätig sind.
Leserforumvon Miramo | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 29.11.2017 08:00
Bei uns ist es so, dass wohl jeder Angstellte, ob Voll- oder Teilzeit, 30 Urlaub hat. ... Danke Am 29.11.2017 von blaubär+ /// Bei uns ist es so, dass wohl jeder Angestellte, ob Voll- oder Teilzeit, 30 Urlaub hat.
Leserforumvon notelita | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 13.11.2015 14:23
Ich bin als teilzeit angemeldet ( 25std/woche & 4std / tag urlaubs anspruch bei 26 urlaubstagen) so steht es im vertrag. ... Was ich dazu sagen muss ich habe diese woche urlaub... und ab nächste woche hat er mich auch nur noch als teilzeitkraft einetragen...
Leserforumvon stephaniep | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 26.08.2014 06:04
Nun sollen wir beide einen Zusatz im Vertrag unterschreiben der uns verpflichtet als Teilzeitkraft Überstunden und Mehrarbeit zu leisten.
Leserforumvon saitist | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 22.10.2013 15:13
Ich denke als Teilzeit ist eine zweite Beschäftigung fast selbstverständlich und wenn es sowieso nicht genehmigt werden muss?
Leserforumvon AngelBrit | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 04.11.2017 16:31
Der Vertrag war auf Teilzeit basierend vor dem 01.11. von beiden Seiten unterschrieben worden. ... Mitten in dieser Zeit hat diese Person einen Vertrag für Teilzeit unterschrieben und ging somit nahtlos als Teilzeitkraft über.
Leserforumvon Mariesche | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 03.05.2007 15:20
Können sie dann sagen, Teilzeit ist nicht mehr, du musst Vollzeit arbeiten oder und tschüss?? ... MFG Am 4.5.2007 von blaubär49 ... du kannst im internet das teilzeit- und befristungsgesetz nachlesen. § 8 sagt ziemlich klar, dass du einen anspruch auf tz hast - gehabt hättest. dein AG hätte schon sehr wichtige gründe vorbringen müssen, um deinen anspruch zu kippen. mit der zweijährigen befristung könnte es sich um ein missverständnis handeln: du kannst erst nach zwei jahren erneut deine arbeitszeit wieder ändern (abs. 6 dort). d.h.. dort steht verringern, folglich müsste eine erhöhung auch außerhalb dieser fristen möglich sein. .. wieviel erziehungsurlaub dir zusteht, müsste aus dem für deinen betrieb geltenden tv hervorgehen. im öd ist es folgendermaßen: * § 28 Sonderurlaub (1) Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten. (2) 1Beschäftigten soll auf Antrag Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge gewährt werden, wenn sie a) mindestens ein Kind unter 14 Jahren oder b) einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen und dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. 2Der Sonderurlaub ist auf bis zu fünf Jahre zu befristen. 3Er kann verlängert werden; der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des Sonderurlaubs zu stellen. 4Der Sonderurlaub kann längstens bis zu insgesamt 12 Jahren gewährt werden. 5Elternzeiten werden auf den Sonderurlaub nicht angerechnet. 6Der Sonderurlaub kann auch in zeitlichen Abständen genommen werden. (3) 1Beschäftigte, die gemäß Abs. 2 beurlaubt sind, können den Sonderurlaub durch Elternzeit unterbrechen, wenn ihnen während des Sonderurlaubes gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Bundeserziehungsgeldgesetz Elternzeit zusteht. 2Eine Unterbrechung des Sonderurlaubs nach Absatz 2 mit dem Ziel, während des Beschäftigungsverbotes nach § 3 Abs. 2 bzw. § 6 Abs. 1 Mutterschutzgesetz einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu erhalten, ist dagegen nicht möglich. 3Die Wiederaufnahme der Beschäftigung erfolgt zu dem für das Ende des Sonderurlaubes vorgesehenen Termin, es sei denn, die Elternzeit überschreitet das vorgesehene Ende des beantragten Sonderurlaubes. 4Auf die Wiederaufnahme der Beschäftigung am ursprünglichen Arbeitsplatz besteht kein Anspruch.* Am 8.5.2007 von Mariesche Hallo, danke für die Antwort. ... Da mir ständig gesagt wurde, Frau X sie haben einen Anspruch auf eine Vollzeitstelle aber nicht auf eine Teilzeitstelle, da sie als Vollzeitkraft bei uns gearbeitet haben Das ganze wäre so abgelaufen: ohne Wissen hätte ich am 02.11.06 angefangen - als Teilzeitkraft und man hätte mir an diesem Tag gesagt, Frau X entweder sie arbeiten weiter als Vollzeitkraft oder sie arbeiten 3 Monate- dann werden sie gekündigt, da es keine Teilzeitstelle sondern eine Vollzeitstelle ist Die Personalchefin wollte mir daher die 3 Mögl. geben, dass ich mein Erziehungsurlaub verlängere.. was ich dann auch schliesslich gemacht habe.
Leserforumvon bmr | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 25.05.2004 18:58
ich bin als Teilzeitkraft eingestellt. ... Ob Du Teilzeit- oder Vollzeitkraft bist, spielt dabei keine Rolle. Wenn Du z.B. 6 x 10 Stunden in einer Woche arbeitest und dann eine Woche frei hast, dann bist Du auch Teilzeitkraft.
Leserforumvon Stern72 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 25.11.2009 16:46
Hallo, ich bin Justizbeamtin in Baden-Württemberg und arbeite derzeit Teilzeit (50%), also 20,5 Std.... Mein derzeitiger Urlaubsanspruch wurde so berechnet: 6 Wochen Urlaub pro Jahr verteilt auf 4 Arbeitstage = 24 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche hätte ich 29 Tage Urlaub) Ich habe derzeit noch 23 Tage Resturlaub als Teilzeitkraft für dieses Jahr, umgerechnet 5,75 Wochen Urlaub. ... Am 26.11.2009 von Stern72 Hallo, als Begründung für die Kürzung der Resturlaubstage hat man mir gesagt, dass ich ja nun im neuen Jahr pro Urlaubstag nicht auf einmal doppelt soviel Geld bekommen könne weil ja der Resturlaub in Teilzeit pro Tag weniger wert gewesen sei.
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