390 Ergebnisse für „teilzeit elternzeit“

Leserforumvon Vollelotte | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 17.02.2014 13:37
Ich weiß,es klingt sehr kompliziert, aber ich hoffe es versteht mich jemand und kann mir sagen was möglich ist. ----------------- "" Am 17.2.2014 von :blaubär: Teilzeit in der Elternzeit scheint mir das geringste Problem zu sein. Beantrage doch einfach die Verlängerung deiner Elternzeit und gibt gleichzeitig an, dass du weiterhin Teilzeit 15 Stunden arbeiten willst. ... Hier hast du allerdings starke Stütze in Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Leserforumvon Daniela123mitglied | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 02.05.2019 05:11
oder würde es einen Unterschied machen, direkt am 1 Tag der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten? ... Dazu https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/kann-ich-waehrend-der-elternzeit-teilzeit-arbeiten-/124794 Am 2.5.2019 von Daniela123mitglied Was ich möchte ist Teilzeit in Elternzeit arbeiten. ... Er sagt ja er unterstüzt keine Teilzeit in Elternzeit da es für ihn juristisch gesehen, wie eine Neueinstellungen gewertet wird.
Leserforumvon Nimmerland123 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 22.01.2022 19:30
Guten Abend zusammen, einmal angenommen: Mandantin ist seit 2017 in Elternzeit oder Mutterschutz (Mutterschutz Kind 1: 07/17-10/17, Elternzeit Kind 1: 10/17-5/19, Mutterschutz Kind 2: 5/19-9/19, Elternzeit Kind 2 bis 7/22). Seit September 2020 arbeitet sie 18 Stunden Teilzeit in Elternzeit in dem Unternehmen, in dem sie auch vor der Geburt gearbeitet hat, möchte ihr angestellenverhältnis zum 31.5. aus familiären Gründen jedoch beenden. ... Sprich, gibt es Möglichkeiten, den Teilzeit in Elternzeit - Zeitraum auszuklammern?
Leserforumvon TotalerSteuerneuling | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 06.07.2023 21:02
Was ist der rechtliche Unterschied zwischen eine Elternzeit zu verkürzen um Teilzeit zu arbeiten oder während der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. ... In der Elternzeit dürfen Eltern aber auch in erheblichem Teilzeit-Umfang arbeiten. ... Elternzeit frühzeitig beenden und die Stelle in Teilzeit annehmen bzw. ausgehandelt.
Leserforumvon ratsuchende77 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 28.07.2011 13:54
Hallo kennst sich jemand mit teilzeit in elternzeit aus? Habe bereits bei Antragstellung der Elternzeit für 3 Jahre beantragt in Teilzeit nach 1 Jahr wieder zu kommen. ... Am 28.7.2011 von blaubär+ klagen. wenn du den nerv dazu hast. dein AG nimmt das tzbfg nicht zur kenntnis. alle stellen sind darauf zu überprüfen, ob sie in tz auszuüben sind. usw. wenn der AG dir aber keinen tz-job in der elternzeit zur verfuügung stellen will, bist du andererseits frei, woanders eine tz-stelle zu suchen. ----------------- "" Am 28.7.2011 von ratsuchende77 bis die klage durch ist, ist die Elternzeit bestimmt vorbei.
Leserforumvon Blue16 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 30.01.2018 13:48
Vom 18.03-17.06 wird er nochmal komplett in Elternzeit gehen und vom 18.06-17.10 wird er im Rahmen der Partnerschaftsbonusmonate Teilzeit arbeiten(2 Tage in der Woche). ... Ich habe versucht mich einzuarbeiten und komme auf folgendes Ergebnis: Januar 2,5 Tage Urlaub da er nicht den kompletten kalendermonat Elternzeit hatte Februar 2,5 Tage Urlaub da er voll arbeitet März 2,5 Tage Urlaub da er nicht den kompletten kalendermonat Elternzeit hat April 0 Tage da komplett Elternzeit Mai 0 Tage da komplett Elternzeit Juni 1 Tag da er nicht den kompletten kalendermonat Elternzeit hat und in Teilzeit arbeitet Juli 1 Tag da er ganz in Teilzeit arbeitet August 1 Tag da er ganz in Teilzeit arbeitet September 1 Tag da er ganz in Teilzeit arbeitet Oktober bin ich mir unsicher da er einen Teil in Teilzeit und einen Teil in Vollzeit arbeitet November 2,5 Tage Urlaub da er voll arbeitet Dezember 2,5 Tage Urlaub da er voll arbeitet Das ergibt je nachdem wie man den Oktober berechnet entweder 17,5 (also 18) oder 19 urlaubstage. ... Für die Teilzeit musst du beachten, das er im Vorfeld über die Kürzung informiert werden muss.
Leserforumvon sunny272 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 26.01.2008 13:51
Hallo, ich hatte mit meinem AG mündlich vereinbart während der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. ... Gruß sunny Am 26.1.2008 von blaubär49 .. die arbeit in der elternzeit läuft doch quasi neben dem normalen arbeitsvertrag. schlimmstenfalls kommt es also nicht zu einer teilzeitarbeit in der elternzeit. und die vereinbarte elternzeit berührt diese frage gleich garnicht. ... Der vorliegende Vertrag über Teilzeit in der Elternzeit ist auch als "Änderung im Rahmen der Elternzeit" betitelt, also kein neuer Vertrag.
Leserforumvon kuewido | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 23.07.2010 11:58
Im 2.Jahr der Elternzeit würde ich gern wieder 30 Stunden Teilzeit bei meinem Arbeitgeber arbeiten, da das Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat,hätte ich sogar einen Rechtsanspruch darauf. Allerdings sind die Anträge für Elternzeit und Teilzeit in unserem Unternehmen getrennt zu stellen. ... Sollte mein AG meinem Teilzeitantrag stattgeben, kann ich den Erholungsurlaub dann während meiner Elternzeit nehmen,wenn ich wieder Teilzeit arbeite oder immer erst im Anschluss an die Elternzeit?
Leserforumvon bogimaus | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 20.02.2005 17:28
Mich beschäftigten derzeit die Themen Mutterschutz/Elternzeit/Teilzeit....dazu muß ich ein klein wenig ausholen: Die Fragen: Betreffend Mutterschutz, ich würde laut errechnetem Entbindungstermin am 18.03.05 in Mutterschutz gehen. ... Dann folgt natürlich auch die Frage zu Elternzeit und Teilzeitarbeit: 1. ... Wie würde in diesem Fall ein Antrag auf Elternzeit aussehen?
Leserforumvon Rabenmutter | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 05.11.2004 09:33
Ich bin in Elternzeit, habe eigentlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag und arbeite 28 Stunden Teilzeit. ... Kolleginnen bei anderen Personalreferenten aber ind er gleichen Situation erfahren, dass sie Vereinbarungen über Teilzeit für die komplette Elternzeit bekommen haben.
Leserforumvon Google-verwirrt-mich | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 06.03.2021 13:37
Den Wiedereinstieg habe ich mit Bekanntgabe meiner Elternzeit beantragt. ... [/quote] Lies auch [link=https://www.smartlaw.de/rechtstipps/personalentwicklung-arbeitsbedingungen/teilzeit-waehrend-der-elternzeit-was-arbeitgeber-beachten-muessen]https://www.smartlaw.de/rechtstipps/personalentwicklung-arbeitsbedingungen/teilzeit-waehrend-der-elternzeit-was-arbeitgeber-beachten-muessen[/link] Verboten allerdings wäre eine Erhöhung der AZ wohl nicht. ... [/quote] Lies auch [link=https://www.smartlaw.de/rechtstipps/personalentwicklung-arbeitsbedingungen/teilzeit-waehrend-der-elternzeit-was-arbeitgeber-beachten-muessen]https://www.smartlaw.de/rechtstipps/personalentwicklung-arbeitsbedingungen/teilzeit-waehrend-der-elternzeit-was-arbeitgeber-beachten-muessen[/link] [/quote] Die Verringerung ist irreführend und bezieht sich auf die Arbeitszeit vor der Elternzeit.
Leserforumvon XxIVExX | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 27.11.2006 13:56
Also ich bin gerade im Elternzeit die am 12 Mai 2008 Endet. Würde aber gerne vorher schon Teilzeit arbeiten gehen bis 30 Stunden. ... Wenn Dein AG Dir hier keine teilzeit Stelle anbietet, darfst Du auch woanders arbeiten, allerdings Bedarf es die Zustimmung des AGs.
Leserforumvon rbode | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 13.05.2009 01:48
Guten Tag, nehmen wir mal an ein AN möchte gerne Elternzeit/Elterngeld vom 15.7. bis 14.9. nehmen/beziehen. Er überlegt im Zeitraum in Teilzeit 15h/Woche im Monatsdurchschnitt tätig zu sein. ... Genaueres zum Urlaubsanspruch bei Elternzeit und Teilzeit ist aber nicht genannt.
Leserforumvon ÖD3 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 23.07.2007 17:30
Hallo zusammen, Wie ist denn eigentlich die Rechtslage, wenn eine Person vor dem Antritt der Elternzeit noch Resturlaub hat, dann aber während der Elternzeit in Teilzeit den Dienst wieder aufnimmt. a) muss der Resturlaub vor der Elternzeit (bei Vollzeit erworben), in dem Zeitraum einer Teilzeitbeschäftigung genommen werden, damit er nicht verfällt? b) kann der in der Teilzeit während einer Elternzeit erworbene Urlaubsanspruch auch noch nach der Rückkehr zur Vollzeit genommen werden oder ist dieser separat innerhalb des Teizeit-Zeitraumes zu nehmen als wenn ein eigenes Beschäftigungsverhältnis bestehen würde? ... Am 23.7.2007 von venotis Hallo, es gilt folgendes http://bundesrecht.juris.de/beeg/__17.html Wenn Teilzeit gearbeitet wird, dann besteht natürlich auch da Anspruch auf Urlaub.
Leserforumvon Susanne H. | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 16.09.2004 18:24
Mein Erziehungsurlaub ist demnächst zuende, und ich wollte eigentlich gern in Teilzeit wieder arbeiten. ... -Woche, auch wenn ich nur 2 Monate tatsächlich in Teilzeit gearbeitet habe? ... Elternzeit lag, gilt weiter.
Leserforumvon autumn | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 25.08.2004 20:42
Hallo, ich möchte demnächst die Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung antreten. Der AG kann ja nur die Teilzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese Gründe kann er nicht vorweisen und kann somit die Teilzeit nicht ablehnen.
Leserforumvon centurio74 | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 20.02.2020 18:45
Beamtenrecht: Dienstplangestaltung Teilzeit in Elternzeit Niedersachsen Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite im niedersächsischen Justizvollzug (mittlerer Dienst, A8, Schichtdienst). Ich befinde mich derzeit in Teilzeit (19,5 Stunden) während der Elternzeit zwecks Kinderbetreuung. ... Des Weiteren folgende Frage: steht es mir zu zu fordern während der Teilzeit in Elternzeit an bestimmten Tagen zwecks Kinderbetreuung nicht zu arbeiten?
Leserforumvon Michoko | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 27.02.2018 13:17
Seit Oktober 2016 bin ich in Elternzeit. ... Ab April diesen Jahres möchte ich jedoch schon wieder in Teilzeit einsteigen (die Elternzeit soll jedoch bestehen bleiben wg. des Kündigungsschutzes). ... Am 9.4.18 wird mein erster Arbeitstag in Teilzeit sein.
Leserforumvon jojo999 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 09.01.2013 13:28
Hallo, ich habe einen Vollzeit 38 h/Woche Vertrag und war während der Elternzeit in Teilzeit 28,5 h/Woche tätig. Kann mir jemand sagen, ob ich trotz 38 h Vertrag auch nach der Elternzeit in Teilzeit tätig sein, ohne dass ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird?
Leserforumvon Yvonneh | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 11.05.2003 20:04
Hallo, wer hilft bei der Lösung folgenden Falles: Mit einem Antrag auf Elternzeit auf einem beigehefteten Formular mit dem Titel Aushilfstätigkeine/Urlaubsvertretungen( Anmerkung: ein anderes Formular zur Beantragung von Teilzeit während der Elternzeit wurde mir in diesem Zusammenhang nicht von meinem Arbeitgeber zugesandt) wurde als Freitext bei den Anmerkungen angegeben, daß der beruflichen Wiedereinstieg für den 01.08.2003 in Teilzeit während der Elternzeit geplant ist.
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