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Eigenkündigung Sperre ALG 4,33 von 5 Sterne
Leserforumvon Torfkönig2888 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 28.06.2017 18:40
Zahl das Arbeitsamt mir ALG obwohl ich selbst gekündigt habe oder bekomme ich eine Sperre, mein Grund ist halt mein neuer Job zu welchem ich eine feste Zusage habe. ... Hat das Auswirkungen auf das ALG dann? ... Aber nur nochmal um sicher zu gehen, ich bekomme kein Arbeitslosengeld also eine Sperre, wenn ich aufgrund eines neuen Jobs welchen ich sicher habe kündige?
Leserforumvon guest-12315.02.2016 16:40:55 | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 17.11.2011 11:54
Habe heute beim AA meinen Antrag auf ALG I abgegeben. ... Ist man bei einer Sperre vom AA eigentlich nich krankenversichert? ... Mit dem ALG 2 warte ich erst noch mal, bis ich Post vom AA bekomme. ----------------- "" Am 17.11.2011 von guest-12315.02.2016 16:40:55 Mir wurde während der Probezeit gekündigt.
Leserforumvon maestro1000 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 19.08.2012 22:25
Hallo, hier antwortet ein Anwalt einem Ratsuchenden, dass ein Aufhebungsvertrag besser sei als eine Eigenkündigung, da sonst eine ALG-Sperre drohen würde. http://www.frag-einen-anwalt.de/Eigenkuendigung-wegen-Burn-Out-unzumutbarem-Chef-__f194892.html (Antwort Punkt 5) Ich bin fassungslos. ... Gruß M. ----------------- "" Am 19.8.2012 von altona01 Mir fehlt in der Antwort der Hinweis darauf, dass bei Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags einiges beachtet werden sollte, um keine Sperre zu kassieren.
Leserforumvon andy-candy | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 08.03.2006 15:46
Und wegen der Resturlaubsabgeltung tritt auch keine Sperre ein, sondern eine Ruhezeit des alg.
Leserforumvon mr_timo | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 02.01.2013 16:50
wäre es nicht besser eine Auszeit 6 Monaten (also bis 2014) als direkt ALG im gleichen Jahr 2013 zu bekommen (wegen Progressionsvorbehalt) ?
Leserforumvon BieneMaja5000 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 28.01.2010 17:26
quote:Wenn mein AG mir eine Abfindung anbieten würde, würde das was an der Sperre ändern? Ersteinmal hast du momentan, wie gesagt, keine Sperre zu erwarten.Ich würde wie gesagt auch nichts annehmen.Das kommt bei einer Klage von ganz alleine! ... Grundsätzlich steht dir das ALG 1 ab dem ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit zu.Du musst es nur rechtzeitig beantrage.Also am besten schon dann wenn du erfährst das du gekündigt werden sollst.
Leserforumvon Lenny123 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 29.08.2008 15:05
Aber warum ARGE/ALG II? Besteht kein ALG I Anspruch? Ansonsten schließe ich mich der Meinung meiner Vorposter an: Allein die Tatsache, den Job gewechselt zu haben und innerhalb der Probezeit gekündigt zu werden, rechtfertigt weder eine Sperre (ALG I), noch eine Kürzung (ALG II).
Leserforumvon Stefan Sauter | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 14.12.2008 14:26
Hallo ich bin durch eigenverschulden Arbeitslos geworden. habe deshalb 3 Monate Sperre bekommen. jeztzt ist meine Frage ob ich für diese Zeit Hartz 4 bekommen kann oder etwas anderes zur Überbrückung. und was ist wenn ich noch ein bischen erspartes habe. viewiel Geld darf ich haben. muss auch unterhalt zahlen für drei Kinder die bei Ex wohnen. gibt es einen Unterhaltsvorschuss auch für mich . wenn die Ex für die Kinder keinen Untehaltsvorschuss bekommt weil sie wieder verheiratet ist.es gibt einen Titel auf Unterhalt den bezahlen muß vielleicht kann mir ja jemand helfen danke Gruß Stefan Am 14.12.2008 von guest-12327.06.2010 20:05:23 Wer nichts hat bekommt HarzIV zum leben und für nicht anderes. ... Am 14.12.2008 von muemmel Hi, auch beim Alg 2 gibt es ein Schonvermögen, das nicht aufgebraucht werden muß, nämlich 150 Euro pro Lebensjahr.
Leserforumvon SikerimSeni | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 16.05.2012 14:29
Bei selbskündigung kriege ich 3 bis 12 woche keine ALG 1 und auch keine ALG 2 oder nicht? ... Mal angenommen ich habe 3 monate sperrzeit wegen selberkündigung akzeptiert , darf ich dann ALG 2 beantragen und kriegen wenigstens zum leben?
Leserforumvon Harry123 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 19.09.2003 10:37
Hallo, ich denke das diese Frage hier eigentlich nicht her gehört, da hier aber sehr viele nette und kluge Leute sind und diese Frage wohl auch die allgemeinheit interessiert stelle ich sie mal Wenn man vom Arbeitsamt eine Sperre des ALG´s wegen eigenkündigung bekommt, wie siet das dann eigentlich zB. mit der Krankenversicherung aus ?
Leserforumvon vewa | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 17.03.2009 18:58
Während einer Sperrzeit kann ALG II beantragt werden. Dieses wird - für die Dauer der ALG I Sperrzeit - um 30% gekürzt. Eine Sperre beim ALG II gibt es nicht, sondern lediglich Sanktionen bei entsprechenden Pflichtverletzungen.
Leserforumvon Zwiesel23 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 28.01.2013 19:55
Grüße Rene -- Editiert Zwiesel23 am 28.01.2013 19:56 Am 28.1.2013 von hiphappy Das gibt ziemlich sicher eine Sperre, da es sich nicht um eine Kündigung handelt, sondern um einen Aufhebungsvertrag.
Leserforumvon space-5 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 21.03.2019 23:31
Muss ich mit einer Sperrung von ALG 1 rechnen? ... Muss ich mit einer Sperrung von ALG 1 rechnen? ... Da ist nix mit Sperre wegen Eigenkündigung.
Leserforumvon petra467 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 14.04.2008 15:04
bin alg I empfaenger und auch bei der AA als arbeitsuchend gemeldet in Deutschland sowie in der Türkei. ... Wird mir mein ALG jetzt gesperrt oder nicht. ... Habe das İnternet genutzt um mich zu melden. es kam aber keine Antwort. was kann ich tun wenn die sperre eintritt?
Leserforumvon saebelzahnmaus | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 28.07.2008 11:49
Das macht aber erst die Leistungsabteilung der Agentur zu dem Zeitpunkt, wenn tatsächlich AlG beantragt wird. ... Das macht aber erst die Leistungsabteilung der Agentur zu dem Zeitpunkt, wenn tatsächlich AlG beantragt wird. ... Dann wäre eine Sperre eindeutig rechtswidrig.
Leserforumvon Minchen8 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 29.11.2010 19:23
Ich habe es ausgerechnet, ich würde erst ab dem 4.1.11 ALG 1 bekommen. ----------------- "" -- Editiert am 29.11.2010 19:25
Leserforumvon handy_mel | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 19.09.2014 11:26
Bsp: Aufhebung unbefristet Vertrag 1/2015 -> Sperrung ALG 2-4/2015, Beendigung befristet Arbeitsverhältnis 12/2015 -> ab 1/2016 ALG-berechtigt ODER Aufhebung unbefristet Vertrag 1/2015, Beendigung befristet Arbeitsverhältnis 12/2015 ->Sperrung ALG 1-3/2016 Vielen Dank für die Hilfe!!! ... Ansonsten postest du besser im Sozialrecht. ----------------- "" Am 19.9.2014 von altona01 Die Sperre tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit beantragen würden, das wäre dann ab Januar 16.
Leserforumvon Somnabul | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 13.06.2016 20:34
Mein Fazit: Ihnen könnte tatsächlich eine 12-wöchige ALG-1 Sperre drohen, wenn Sie keinen triftigen, nachvollziehbaren und beweisbaren Grund für die Ablehnung des Verlängerungsarbeitsvertrages bei der Arbeitsverwaltung vorlegen. ... Zitat:Ich dachte bis dato, das ich bei einem befristeten Vertrag auch ablehnen darf ohne Sperre zu bekommen. ... Sonst droht eine Sperre nach § 159 SGB III Absatz 7
Leserforumvon barthez | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 04.02.2010 08:07
Muss dieser mit einer Sperre des ALG rechnen, bzw. inwiefern wird die Abfindung auf ein eventuelles ALG angerechnet?
Leserforumvon Alex1979 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 02.05.2012 18:42
Bekomme ich dann vom Amt ALG? ... Habe ich dann also Anspruch auf ALG wenn ich nun von der Zeitarbeit gekündigt werde? ... Die Brocken hinzuschmeißen ahndet die AA durch Sperre.
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