770 Ergebnisse für „schwangerschaft schwangerschaft“

Leserforumvon Babee87 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 18.04.2013 10:14
Ausreichend ist die Mitteilung, dass wahrscheinlich eine Schwangerschaft besteht. ... Für den Arbeitgeber besteht ein Kündigungsverbot ab Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. ... Zeitlich befristete Verträge laufen jedoch wie vereinbart ab und verlängern sich auch durch die Schwangerschaft nicht automatisch!
Leserforumvon American_Tourist | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 18.08.2005 22:38
Hi @ all Wann muss man dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen, bzw. ist man überhaupt verpflichtet dazu? ... Tätigkeitsverbote für Schwangere und wenn der Arbeitgeber nichts von der Schwangerschaft weiß, kann er das natürlich nicht berücksichtigen. ... Er weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft.
Leserforumvon mondo | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 12.01.2004 14:09
Beim Vorstellungsgespräch wurde sie nicht nach der Schwangerschaft gefragt. ... Ansonstengilt: jede Schwangerschaft bewirkt einen Kündigungsschutz. ... Ansonstengilt: jede Schwangerschaft bewirkt einen Kündigungsschutz.
Leserforumvon Markus35 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 30.06.2010 17:37
gruss ----------------- "" Am 30.6.2010 von blaubär49 nein. wüsste auch nicht, woraus sich das ergeben soll. eine schwangerschaft ist vor allem ein privates ereignis, über die die schwangere den ag informieren soll (und muss, um in den darauf folgenden schutz zu gelangen)). der br erfährt auch nicht von ab- oder ermahnungen usf. er ist in der hauptsache zuständig für kollektives arbeitsrecht ----------------- "... nach bestem Wissen .
Leserforumvon Greta-Valerie | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 08.03.2005 11:34
Es heißt, man soll sofort dem AG bescheid geben, wenn man von der Schwangerschaft weiß. ... Es könnte also besser sein, deinem Noch-AG nichts von einer vorhandenen Schwangerschaft mitzuteilen, wenn die Aussicht besteht, dass Du unbefristet übernommen oder dein AV verlängert wird. ... Ein 'Schutz' dagegen, dass der befristete Vertrag ausläuft, ist die Schwangerschaft nicht.
Leserforumvon Annf789 | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 19.10.2009 11:59
Bei mir besteht eine Schwangerschaft, die ich aber beim Bewerbungsgespräch verschwiegen habe, da ich gelesen habe, dass dies mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist. ... Meine Chefin bat mich zu einem Gespräch und teilte mir mit, ein Arbeiten im Altenheim mit einer Schwangerschaft wäre mit dem Mutterschutzgesetz nicht vereinbar, sodass ich mir ein Beschäftigungsverbot von meiner Gynäkologin erteilen lassen sollte. ... Allerdings möchte ich meinen Mutterpass dort nicht zeigen, da mein Arbeitgeber ja nach wie vor denkt ich hätte von der Schwangerschaft erst nachdem ich den Arbeitsvertrag unterschrieben habe, erfahren.
Leserforumvon schneewitte | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 30.09.2006 16:22
Ich weiß, dass im Mutterschutzgesetz steht, dass eine Schwangerschaft bei Bekanntwerden sofort dem AG gemeldet werden "sollte". ... Teilt sie ihrem AG jetzt die Schwangerschaft mit, wird er den Vertrag vieleicht nicht mehr unbefristet fortführen wollen 2. ... Es enthält faktisch keinen Schutz, ausser mal gerade ein paar Wochen vor, während und nach der Schwangerschaft.
Leserforumvon nata8486 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 11.11.2016 13:57
Mitte September habe ich dann meinem Chef über die Schwangerschaft informiert. Soweit ich das sehen kann, muss bei einem Beschäftigungsverbot der Lohn der letzten 3 Monate VOR Schwangerschaft gezahlt werden.
Leserforumvon 007tiger | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 09.03.2008 20:08
Falls der Arbeitgeber allerdings einen befristeten Vertrag macht (kommt ja mittlerweile recht oft vor) läuft der Vertrag bei Beendigung auch trotz Schwangerschaft aus (ich erwähns nur, da manche Leute fälschlicherweise denken, dass ein befristeter Vertrag sich durch eine Schwangerschaft 'verlängert').
Leserforumvon marekstenka | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 24.07.2012 10:52
Auf Grund ihrer Schwangerschaft wurde ihr Vertrag nicht verlängert und läuft jetzt zum 31.07.2012 aus. ... Meine Frau hat zwar aufgrund der Schwangerschaft besonderen Kündigungsschutz aber der Vertrag läuft doch aus ? ... Meine Frau hat zwar aufgrund der Schwangerschaft besonderen Kündigungsschutz aber der Vertrag läuft doch aus ?
Leserforumvon sternchen05 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 02.09.2005 12:14
", dann dürfte es dir schwer fallen zu beweisen, dass es genau wegen der Schwangerschaft passiert ist. ... Im Falle einer Schwangerschaft dürfen sie das zusätzlich auch deshalb nicht, weil du dann einen besonderen Kündigungsschutz hast. ... Warte mit dem Schwangerwerden (oder zumindest mit der Bekanngabe einer Schwangerschaft) bis nach dem unberisteten Vertrag.
Leserforumvon Agnes L. | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 10.01.2004 00:36
Bitte um Antwort Agnes Am 10.1.2004 von Gesil Gemäß § 9 MuSchG ist es unzulässig, einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung zu kündigen, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung Schwangerschaft oder Entbindung bekannt waren. Weiß er es nicht, reicht es, wenn die Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung offenbart. Ein Überschreiten dieser Frist ist legal, wenn die Mitarbeiterin zum Zeitpunkt der Kündigung nichts von der Schwangerschaft wußte.
Leserforumvon Gast I | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 03.09.2006 16:41
Am 3.9.2006 von venotis quote:wie lang kann sie diese schwangerschaft vor dem arbeitgeber "verheimlichen", damit der vertrag verlängert wird? ... Ich würde es mir daher abweichend von der meinung von venotis schon überlegen, ob ich die Schwangerschaft dem AG mitteile. ... Monat, wo man die Schwangerschaft auch schon sehen kann.
Leserforumvon nefer | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 07.01.2010 21:08
Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich meines Urlaubsanspruches in der Schwangerschaft.
Leserforumvon gassi | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 15.01.2008 11:10
Hallo, habe eine kurze Frage zum Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft.
Leserforumvon devilicious | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 17.11.2011 13:11
hallo allerseits, ich habe schon einmal wegen diesem thema gefragt, aber nun habe ich spezifische fragen dazu, deswegen mach ich nochmal ein neues thema auf. ich hab wegen meiner schwangerschaft beschäftigungsverbot bekommen. es hat am 21.10. begonnen, das wären 9 tage im oktober. nun haben sie die 9 tage mit 5,29 stunden pro tag abgerechnet. also da ich keine festen stunden habe, berechnen sie für urlaubs- und kranktage, was ich durchschnittlich am tag im letzten monat gearbeitet habe. also wenn ich einen freien tag hatte, sank der durchschnitt natürlich. vor der schwangerschaft hatte ich ungefähr 5,5 durchschnittsstunden. aber da ich danach 1. nimmer so lang arbeiten konnte und 2. mal öfter frei brauchte (arzttermine), kam ich die letzten monate nimmer auf die 5,5 stunden. doch laut mutterschutzgesetz müssten sie doch den durchschnittslohn vor der schwangerschaft nehmen, oder? ... ich danke schon mal für eure ratschläge und antworten, und verzeiht meine kleinschreibung, ich hab probleme mit der tastatur. mfg ----------------- "" -- Editiert devilicious am 17.11.2011 13:14 Am 17.11.2011 von Flo Ryan quote:doch laut mutterschutzgesetz müssten sie doch den durchschnittslohn vor der schwangerschaft nehmen, oder? ... Wie damals schon gesagt, ausschlaggebend sind die letzten 13 Wochen bzw. 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft, nicht vor Eintritt des Beschäftigungsverbotes. §11 MuSchG Weihnachtsgeld ist, solange das nicht vertraglich ausgeschlossen wurde, ebenfalls zu zahlen.
Leserforumvon Kikunja | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 08.07.2010 12:12
Ich möchte meinem Arbeitgeber bis zur 13 Woche von der Schwangerschaft nix sagen, man weiß ja nie ob es hält. ... Du hast nicht die Pflicht ihn unverzüglich über eine bekannt gewordene Schwangerschaft zu unterrichten. -- Editiert am 08.07.2010 12:34 Am 8.7.2010 von blaubär49 ... die mitteilung an den ag ist eine soll-vorschrift. du lässt dir also nicht zuschulden kommen, wenn du das hinauszögerst. der kündigungsschutz bei schwangerschaft greift allerdings erst, wenn und nachdem du die schwangerschaft mitgeteilt hast. aber selbst wenn der ag dir die kündigung in die hand drücken sollte, nachdem du die arbeit wieder aufgenommen hast, hast du immer noch 14 tage zeit, ihm den mutterpass unter die nase zu halten und dann ist nichts mehr mit kündigung. schwangerschaft ist bei uns sehr stark geschützt. ----------------- "... nach bestem Wissen .
Leserforumvon borbad | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 08.02.2007 01:31
ngert wird, weil eine Schwangerschaft vorliegt? ... Daran ändert auch eine Schwangerschaft nichts. Der Beweis, dass er nur wegen der Schwangerschaft kündigt, dürfte schwer zu führen sein.
Leserforumvon Kolibri2012 | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 27.08.2012 15:21
Vertrag zustande kommt, wenn der AG nichts von ihrer Schwangerschaft weiß. ... Aber Tatsache ist auch, dass eine Schwangerschaft gemeldet werden soll. ... Eine Mitteilungspflicht über das Bestehen einer Schwangerschaft ergibt sich nicht aus dem Mutterschutzgesetz.
Leserforumvon Virenbefall | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 18.07.2006 18:53
Wärend der Schwangerschaft wurde sie nur noch zu Büroarbeiten bzw. zu leicht pflegenden Menschen geschickt. ... Jetzt wo die Schwangerschaft rum ist und sie wieder arbeitet, bekam sie einen Ausdruck ihres Zeitkontos. ... Aufgrund der Schwangerschaft konnte bzw. durfte sie nicht mehr voll in der ambulanten Pflege arbeiten.
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