91 Ergebnisse für „schwangerschaft befristet“

Leserforumvon American_Tourist | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 18.08.2005 22:38
Hi @ all Wann muss man dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen, bzw. ist man überhaupt verpflichtet dazu? ... Am 20.8.2005 von American_Tourist Hintergrund war diese Frage in einem anderen Forum: hallo, könnt Ihr mir bitte weiterhelfen, mein Arbeitsvertrag ist bis zum 31.01.2006 befristet, mein Mutterschutz würde um den 20. ... Er weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft.
Leserforumvon DavidS. | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 30.03.2008 15:51
Kann sie gekündigt werden weil das arbeitsverhältniss befristet ist? Am 30.3.2008 von guest-12313.03.2009 19:03:35 Arbeitgeberseitige Kündigung wegen Schwangerschaft ist normalerweise ausgeschlossen. Aber wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist, geht der Mutterschutz nur bis Ende der Frist.
Leserforumvon schneewitte | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 31.10.2006 16:23
Die schwangere AN ist allerdings auch verpflichtet unverzüglich dem AG von der Schwangerschaft zu berichten. ... Nach Kenntnis von der Schwangerschaft kann nicht mehr gekündigt werden. gruß avalon 2006 ----------------- "Das Leben ist eines der Härtesten." ... Der ganze Vertrag ist quasi befristet bis Ende November, und zwar heisst es "befristet für ein Jahr, wenn nicht zwei Monate vor Fristende gekündigt wird, geht er in ein unbefristetes Verhältnis über" Nun ist meine Frage: Kann der Arbeitgeber, sofern ich 0 oder 15 Std/Woche arbeite, mich regulär zum Fristende Kündigen ?
Leserforumvon Hans Joachim | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 02.11.2004 17:02
Meine Frau war für ein Jahr in einer Firma befristet eingestellt. ... Diese Zusage wurde vom AG jedoch widerrufen, als dieser von der Schwangerschaft meiner Frau erfuhr.
Leserforumvon schneewitte | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 30.09.2006 16:22
Meine Frage zum Thema Schwangerschaft: Ein AG verspricht seiner Angestellten, dass sie im Februar endlich einen unbefristeten Vertrag bekommen wird (Sie ist dort seit 5 Jahren befristet angestellt). ... MfG Am 30.9.2006 von jb wie geht es eigentlich, dass man 5 Jahre befristet beschäftigt ist? ... Es enthält faktisch keinen Schutz, ausser mal gerade ein paar Wochen vor, während und nach der Schwangerschaft.
Leserforumvon fb452881-22 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 12.03.2018 12:10
Mal jeweils für ein Jahr) bis Ende Juli befristet; AG müsste ab August entfristen. - Habe Zusage für einen neuen Job ab Juni (zunächst ein Jahr befristet, 6 Monate Probezeit); kündigen müsste ich demnach meinen alten AV zu Ende April. - Bin aktuell Angang 10. ... Ich gehe davon aus, dass der neue AG ab Kenntnis der Schwangerschaft den Arbeitsvertrag (wurde schon unterschrieben von beiden Seiten) zurück ziehen wird. ... Die Befristung deines jetzigen AV könnte evtl. angegriffen werden, wenn du tatsächlich schon im dritten Jahr dort befristet ohne Sachgrund arbeiten solltest oder es sich um ein Start-Up-Unternehmen handelt (dann wären 4 Jahre möglich).
Leserforumvon borbad | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 08.02.2007 01:31
ngert wird, weil eine Schwangerschaft vorliegt? ... Am 8.2.2007 von murgab123 Da der Vertrag befristet ist, läuft er automatisch ohne Kündigung aus, wenn er nicht verlängert wird. Daran ändert auch eine Schwangerschaft nichts.
Leserforumvon AvA8 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 30.03.2023 20:31
M.E. müsste die entsprechende Vereinbarung [b]vorher [/b]zustande gekommen sein - wenn die Befristung nachträglich vorgenommen worden ist und womöglich wegen der Schwangerschaft, könnte der AG ein dickes Problem bekommen, will mir scheinen, weil nachträgliche Befristung dann problematisch werden könnte, als auch weil damit dann Diskriminierung wegen der Schwangerschaft zu prüfen wäre. ... Am 31.3.2023 von blaubär+ [quote=AvA8]seit Herbst/Winter 2021[/quote] Und dieser Vertrag war auch von vornherein befristet? Am 31.3.2023 von AvA8 [quote=blaubär+]Und dieser Vertrag war auch von vornherein befristet?
Leserforumvon Kolibri2012 | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 27.08.2012 15:21
Und während der Schwangerschaft können Sie ja nicht gekündigt werden. ----------------- "" Am 27.8.2012 von guest-12306.10.2013 12:24:59 @ hamburgerin01 Der Vertrag ist befristet und sie war bei Abschluss des Vertrages nicht Schwanger. Mitteilung ist gem. § 5 MuSchG. ----------------- "" -- Editiert kkiser am 27.08.2012 16:02 Am 27.8.2012 von Kolibri2012 @ kkiser: Hamburgerin01 meint nicht den ersten Vertrag, der befristet war und bei dessen Abschluß die Frau nicht schwanger war, sondern den 2. ... Aber Tatsache ist auch, dass eine Schwangerschaft gemeldet werden soll.
Leserforumvon Agnes1982 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 02.02.2008 22:28
Oder ist das Arbeitsverhältnis momentan befristet? MfG Am 3.2.2008 von altona01 Die Frage ist sehr gut unter: http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%BCndigung-in-der-Probezeit-trotz-Schwangerschaft?... Am 3.2.2008 von Andreas.Hauser Wenn Ihr Vertrag unbefristet ist, kann das AV nicht gekündigt werden, Sie müssen die Schwangerschaft spätestens nach dem Erhalt der Kündigung mitteilen....
Leserforumvon Fey | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 01.12.2019 00:44
Schwangerschaft nach Probezeit der neuen Stelle, beide Vertäge aber eh nur bis 12.2020 befristet=beide Verträge laufen noch während Schwangerschaft aus 4. Schwangerschaft erst ab 01/2021, ich würde mich zu 100% bei der neuen Stelle befinden. ... Ich würde dann eine Schwangerschaft ins Nirwana hinauszögern und das möchte ich nicht.
Leserforumvon fb425955-89 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 16.10.2015 18:20
Hallo, Ich habe ne Frage ich bin vor 4 Wochen befristet auf ein Jahr eingestellt wurden und heute kam der Chef und überreichte mir die Fristlose Kündigung auf den schreiben stand auch kein Grund.vor 10tage habe ich erfahren das ich schwanger bin....mündlich habe ich das mein Chef schon mitgeteilt aber ich nehme an er tut als ob nix ist da er es nicht schriftlich hat. Was soll und kann ich jetzt tun da ich mir das nicht gefallen lassen will Am 16.10.2015 von wirdwerden Nun ja, Du marschierst zum Arbeitsgericht, reichst Kündigungschutzklage ein, dem Chef die Bescheinigung der Schwangerschaft, und dann sieht man weiter. wirdwerden Am 16.10.2015 von fb425955-89 Wie lang kann sich so was hin ziehen.....
Leserforumvon Nemoli | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 20.07.2007 20:46
Hallo Ich arbeite in einer Zahnarztpraxis, wurde nach bekanntgeben meiner schwangerschaft in der 7 SSW durch ein Beschäftigungsverbot freigestellt.Dies geschah jedoch nicht durch den Frauenarzt, sondern durch meinen Arbeitgeber. ... Nun hat er mich bei meiner Krankenversicherung abgemeldet, weil mein Arbeitsvertrag angeblich befristet ist.
Leserforumvon Mausi | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 04.07.2002 14:08
Bereits im Praktikum erfuhr ich über meine Schwangerschaft. ... Etwas anderes soll hingegen gelten, wenn die Schwangere - wie in diesem Fall hier - als Ersatzkraft für eine Frau im Mutterschutz nur befristet eingestellt wird. Dann ist sie wegen der eigenen Schwangerschaft obj. als Ersatzkraft nicht geeignet für den Arbeitsplatz.
Leserforumvon tolki | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 03.07.2004 14:50
Am 5.7.2004 von MarionH Eine Befristung steht über der Schwangerschaft. ... Ein befristeter Vertarg, bleibt auch bei Schwangerschaft befristet. ... Der besondere Kündigungsschutz greift hier, um Kündigungen aus Anlass der Schwangerschaft auszuschließen.
Leserforumvon gastronom | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 04.12.2008 17:17
Siehe zum Thema Schwangerschaft Urteil vom BGH Az. 2 AZR 621/01. ... Die Frage nach einer Schwangerschaft im Einstellungsgespräch nicht. ... Habe mal von einer Ausnahmen gelesen: Da stand im Arbeitsvertrag, dass das Arbeitsverhältnis wegen der Probezeit auf z.B. 6 Monate befristet ist, bevor es verlängert wird.
Leserforumvon okay2000 | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 26.10.2006 17:50
Die Schwangerschaft ändert daran überhaupt nichts. ... Damit ist er befristet und bedarf keiner Kündigung. ... Am 27.10.2006 von venotis quote:Damit ist er befristet und bedarf keiner Kündigung.
Leserforumvon Sara212 | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 21.08.2013 16:28
Der Geschäftsführer ist der Bitte zur "Rücknahme der Kündigung" Ende Juni meiner Kollegin nachgekommen (gutes Verhältnis zwischen ihr und dem AG) und hat ihr mündlich zugesichert sie weiterhin zu beschäftigen allerdings nur befristet bis 31.12.13. ... Eine Schwangerschaft soll dem AG baldmöglichst mitgeteilt werden, dann gilt der Kündigungsschutz, ggf. auch vierzehn Tage rückwärts - aber eben Kündigung durch den AG, Eigenkündigung (zumal zuvor) wird durch die Mitteilung der Schwangerschaft nicht zunichte. ... Und sie hat Kündigungsschutz selbst wenn sie die Schwangerschaft erst im Oktober mitteilt bzw. sie läuft nicht Gefahr, dass der AG ihr auf Grund der Schwangerschaft noch einen neuen schriftlichen befristeten AV bis zum 30.09. vorlegt oder sie dann zum 30.09. gehen muss.
Leserforumvon IM | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 10.08.2006 09:30
Wenn eine Arbeitnehmerin einen befristeten Vertrag hat und dann schwanger wird, kann der befristete Vertrag dann noch einmal befristet verlängert werden, z.B. bis 2 Monate vor dem errechneten Geburtstermin? ... Allerdings sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, da bei bestimmten Tätigkeiten bei einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot besteht. ... Du kannst rühig zum Arzt gehen und Dir die Schwangerschaft bestätigen lassen, Du muß dies dem AG noch nicht mitteilen: MuSchG §5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis (1) 1Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.
Leserforumvon TomH | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 07.04.2003 19:03
MfG Am 20.1.2006 von murgab123 Es sei denn: das im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein (sogenannte "endbefristete Probearbeitsverhältnisse")unabhängig von der Schwangerschaft. ----------------- "Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!" Am 20.1.2006 von venotis @murgab wenn der Vertrag befristet ist, dann brauchts ja keine Kündigung. ... Demzufolge ist eine Frau, die eine normale Probezeit absolviert und erst bis zu einem halben Jahr in einem Betrieb beschäftigt ist gegenüber einer Frau im Vorteil... die schon ggf. 4 Jahre (2 x befristet) in einem Unternehmen arbeitet...
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