92 Ergebnisse für „resturlaub elternzeit“

Leserforumvon Vedammi1953 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 29.11.2017 22:17
Guten Tag. ich habe eine Frage zum Resturlaub bei Kündigung nach Elternzeit. ... Wie sieht es mit Resturlaub? ... soll sie lieber auf Ende April 2018 kündigen, gleichzeitig mit der Ende der Elternzeit, und Resturlaub abbezahlt bekommen, oder soll sie lieber auf Ende April 2018 + Resturlaub kündigen, um den Urlaubsgeld als normaler Lohn zu bekommen?
Leserforumvon Picina | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 25.10.2003 20:15
Da ich diesen wegen Krankheit nicht vor meiner Elternzeit nehmen konnte, habe ich meinen Arbeitgeber gebeten, mir den Resturlaub auszuzahlen. Dieser meinte, ich müsse die 17 Tage nach meiner Elternzeit nehmen. ... Und werden die 3 Jahre Elternzeit später im Lebenslauf als Berufserfahrung angerechnet, oder muss man das ausklammern?
Leserforumvon mia1_1 | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 28.07.2011 16:14
Hallo, aus dem Jahr 2008 habe ich noch 18 Tage Resturlaub, aus dem Jahr 2007 noch 2 Tage. ... Ab Ende der Elternzeit in 20011 werde ich noch 2 Tage pro Woche arbeiten. ... Meine zweite Frage wäre, ob die 2 Tage Resturlaub von 2007 bereits verfallen sind, oder ob ich diese noch nachtragen lassen kann.
Leserforumvon meggi76 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 28.10.2003 23:47
Hallo, ist es so üblich , dass man resturlaub erst nach der elternzeit bekommt?????
Leserforumvon bogimaus | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 01.04.2008 13:07
Ich bin Beamtin und war seit 18.3.2005 in Mutterschutz, direkt anschließend in Elternzeit die jetzt Ende April ausläuft. ... Laut dem, was ich bisher herausbekommen habe steht mir dann der Resturlaub von Ende 2004 (waren vielleicht 4-6 Tage) sowie der Urlaub von Januar bis März 2005 nach der Elternzeit zu. ... Das Problem ist, das ich früher bei einer Tochtergesellschaft gearbeitet habe, das Ressort aber während der Elternzeit wieder zum Mutterkonzern migriert wurde.
Leserforumvon guest-12314.11.2023 14:33:21 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 12.11.2023 13:10
Hattest du noch Resturlaub aus 2022? ... Oktober gekündigt, Resturlaub aus 2022 hatte ich keinen. ... Zwischen dem Ende der Elternzeit und dem Ausscheiden aus der Firma habe ich meinen Resturlaub genommen, der nach meiner Berechnung bei Aufgerundeten 8 Tagen lag.
Leserforumvon mietzelein | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 21.10.2015 19:30
Hallo, ich habe vor dem Beginn der Elternzeit meinen Resturlaub nicht komplett in Anspruch genommen. ... Nein, der Resturlaub ist noch nicht aufgebraucht, auch, wenn ich seit 05.09.14 bereits wieder arbeite. ... Daher hat sich der Abbau des Resturlaub bisher noch nicht ergeben.
Leserforumvon webster1311 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 15.06.2022 20:44
Also habe ich noch 27 Tage Resturlaub. Ich habe dieses Jahr auch einen Monat Elternzeit genommen (03.05.22 bis 02.06.2022). ... Stehen mir trotz der Elternzeit und der Kündigung zum 31.07. der gesamte Resturlaub zu?
Leserforumvon Jana321 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 17.04.2007 13:21
Hallo zusammen, kennt sich jemand mit der Umrechnung von Resturlaubs-Guthaben bei Übergang von Voll- auf Teilzeit in der Elternzeit aus? ... Sachverhalt: Resturlaub vor Elternzeit bei Vollzeit-Tätigkeit (40 Stunden/Woche): 15 Tage (8 Stunden/Tag). danach für 1 Jahr Elternzeit ohne Tätigkeit (0 Stunden - Elterngeldphase), danach Elternzeit mit Teilzeit-Tätigkeit (20 Stunden/Woche mit 4 Stunden/Tag).
Leserforumvon Sonnenschein-80 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 17.08.2018 08:24
Dann ist sie in Elternzeit gegangen und konnte die Tage nicht mehr nehmen. Nach der Elternzeit arbeitet sie nur noch 2 Tage die Woche, je 8 Stunden. Sie möchte die 37 Tage an die Elternzeit anhängen.
Leserforumvon cinocinelli | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 29.11.2011 21:13
Ich hatte meine AG damals gefragt ob ich den Urlaub zwischen "Ende des Mutterschutzes und beginn der Elternzeit nehmen könnte"-dieser verneinte und meinte ich solle den Urlaub einfach nehmen wenn ich wieder das Arbeiten anfange. ... Die Gegenfrage wäre: würde ein Arbeitgeber im umgekehrten Sinne auch einer Arbeitskraft mehr bezahlen wenn Sie von einer Teilzeitstelle in eine anschliessende Vollzeitstelle nach der Elternzeit Resturlaub mitnehmen würde...?
Leserforumvon babytom260606 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 21.01.2009 21:15
Und man sagte mir das der Resturlaub verfällt. ... -wenn es eine gäbe verfällt mein resturlaub 2008 dann wirklich oder kann ich diesen noch nachträglich nehmen bzw.mir auszahlen lassen? ... Ich gehe davon aus, dass Duanschließend Elternzeit nimmst.
Leserforumvon annika83 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 06.02.2008 20:07
An das Beschäftigungsverbot schließt sich direkt der Mutterschutz an und dann die Elternzeit. Während der Elternzeit läuft mein Arbeitsvertrag aus. Jetzt hat mir die Firma meinen Resturlaub ausgestellt.
Leserforumvon fb499349-65 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 09.09.2018 19:32
Ich habe vor meiner Elternzeit regulär 5 Tage/Woche in einer Werbeagentur gearbeitet. Als ich in Mutterschutz und danach Elternzeit gegangen bin, hätte ich noch 19 Urlaubstage.
Leserforumvon miri83123 | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 10.01.2013 15:08
Ich befinde mich im 2. von 3 Jahren Elternzeit und bin Erzieherin. ... Meine alte STelle (Vollzeit mit 39 Stunden) ist noch mit meiner Vertretung bis zum Ende meiner Elternzeit belegt, sprich, ich arbeite als Aushilfe in der Elternzeit. Nun möchte mein Arbeitgeber, dass ich meinen kompletten Resturlaub von vor der Elternzeit (welcher eine Menge ist da ich in der Schwangerschaft Beschäftigungsverbot hatte) nehme.
Leserforumvon ILLA OTTO | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 29.01.2020 18:51
Hast du die Elternzeit "gekündigt", sprich beendet, oder dein Arbeitsverhältnis? ... Auch während der Elternzeit musst du die vereinbarten Kündigungsfristen einhalten. Einzige Ausnahme ist eine Kündigung zum Ende der Elternzeit (07.03.2020!)
Leserforumvon ÖD3 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 23.07.2007 17:30
Hallo zusammen, Wie ist denn eigentlich die Rechtslage, wenn eine Person vor dem Antritt der Elternzeit noch Resturlaub hat, dann aber während der Elternzeit in Teilzeit den Dienst wieder aufnimmt. a) muss der Resturlaub vor der Elternzeit (bei Vollzeit erworben), in dem Zeitraum einer Teilzeitbeschäftigung genommen werden, damit er nicht verfällt? b) kann der in der Teilzeit während einer Elternzeit erworbene Urlaubsanspruch auch noch nach der Rückkehr zur Vollzeit genommen werden oder ist dieser separat innerhalb des Teizeit-Zeitraumes zu nehmen als wenn ein eigenes Beschäftigungsverhältnis bestehen würde?
Leserforumvon Suppenkasper_1 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 26.04.2022 18:29
Mit dem vorhandenen Resturlaub wäre ich effektiv nur noch einen Monat am arbeiten... ... Am 27.4.2022 von blaubär+ [quote=go552601-23]Mit dem vorhandenen Resturlaub wäre ich effektiv nur noch einen Monat am arbeiten...[/quote] Der Urlaub muss erst einmal beantragt und genehmigt werden - es könnte also sein, dass die Elternzeit sozusagen den Urlaub torpediert, wenn der AG dich bis zur Elternzeit noch braucht und den Urlaub lieber ausbezahlt.
Leserforumvon Jane110 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 07.10.2008 19:30
Ich habe noch Resturlaub vor meiner Elternzeit, diese wollte ich noch irgendwann dieses Jahr entnehmen. ... denn § 17 Abs. 2 BEEG besagt: „Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren." ... Ich kann mir nicht vorstellen das man mir "vorschreiben" kann meinen Resturlaub "sofort" zu nehmen.
Leserforumvon ananymus | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 22.01.2015 13:43
Wie viele Tage sind dies und wann beginnt dann die Elternzeit? ... Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet. (2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren . ... kann wenn er davon gebrauch macht muss er es ihnen allerdings auch mitteilen das ist aber nur die "halbe miete" dazu kommt die zeit des mutterschutzes/beschäftigungsverbot muschg § 17 Erholungsurlaub Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
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