34 Ergebnisse für „mutterschutz mutterschutzfrist“

Leserforumvon @katja@ | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 28.12.2006 12:47
Monat schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 29.01.2007. ... Meine Frage ist: Kann ich vor meinem Mutterschutz die 24 Urlaubstage in Anspruch nehmen? ... Die Mutterschutzfrist läuft wohl Anfang Mai aus, so dass Du für 4 Monate Anspruch auf Urlaub hast, also auf 8 Tage.
Leserforumvon makeni | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 23.03.2011 10:58
hallo, ich bin schwanger und arbeite seit 09/10 über eine zeitarbeitsfirma. ich hatte einen befristeten 1. arbeitsvertrag und der wurde jetzt nur bis zum 04.06.11 an dem tag des beginn vom mutterschutz verlängert. jetzt hab ich gerade erfahren,dass ich somit 0 anspruch auf mutterschutzgeld von kk habe und mit 1000 euro weniger für 6 wochen haben wir ein echtes problem. frage nun: 7 wochen vor der geburt muss der arzt eine bescheinigung ausfüllen über den festgesetzten geburtstermin. wenn der termin sich nun auf 1-2 tage verkürzt und ich dann sozusagen am zb 02.06.11 in mutterschutz wäre hätte es dann eine auswirkung auf den vertrag? ... Am 23.3.2011 von Eidechse Es hat keinerlei Auswirkung auf das Vertagsende, wenn die Mutterschutzfrist früher beginnen würde.
Leserforumvon Johann | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 29.10.2003 09:32
Was willst du denn während deiner Mutterschutzfrist arbeiten? Hast du Dich mal erkundigt, ob es dafür während der Mutterschutzfrist nicht ein Beschäftigungsverbot besteht? ... Gilt dies auch im Mutterschutz ?
Leserforumvon fb431963-9 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 08.01.2016 16:59
Guten Tag, ich habe eine Frage zum Thema Urlaubsanspruch im Mutterschutz. ... Er muss für die 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung den Urlaub gewähren. ... @altona01 Richtig, die 8 Wochen Mutterschutz werden auf die Elternzeit angerechnet.
Leserforumvon schlafhaubn | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 10.01.2007 16:54
Mutterschutzfrist ist vom 17.7.07 bis 23.10.07! Mutterschutz=Beschäftigungszeit Nun meine Frage: Wieviel Urlaubsanspruch hat sie für 2007? ... Der Oktober würde übrigens auch dann ganz zählen, wenn die Mutterschutzfrist am 01.10. enden würde.
minijob - mutterschutz 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon .Nudel. | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 09.10.2006 11:26
Mutterschutz gilt ja 4 Wochen vor und 6 Wochen nach Geburt - auch bei einer so körperlichen Arbeit? ... Die Mutterschutzfrist beträgt übrigens 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem Geburtstermin unabhängig von der Tätigkeit.
Leserforumvon Hasenmannfrau | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 27.10.2006 11:10
Folgende Situation: Ich gehe Ende November in den MuSchu; mein Baby wird vermutlich Anfang Januar geboren werden, so dass mein Mutterschutz bis ca. ... Ist es möglich, diese 5 Tage direkt an meinen Mutterschutz dranzuhängen? ... Du kannst aber den Urlaub auch im Anschluss an die Mutterschutzfrist nehmen und erst nach dem Urlaub die Elternzeit antreten.
Leserforumvon sushi82 | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 28.05.2014 20:37
Der volle Jahresanspruch steht dir nur zu, wenn du nicht in Elternzeit gehst, also nach der Mutterschutz zurückkehrst. ... Quelle:http://www.frag-einen-anwalt.de/Urlaubsanspruch-Mutterschutz---f107051.html ----------------- "" Am 28.5.2014 von dummfragerin Und was hat der Anwalt in seiner Ergänzung geschrieben? ... Und da die Urlaubsnahme genehmigt werden muss vom AG und die Mutterschutzfrist bereits am 20.06. beginnt, ist es im geschilderten Fall schier unmöglich, den vollen Jahresurlaub vor der Mutterschutzfrist zu nehmen.
Leserforumvon Natascha2305 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 15.09.2008 11:21
Ich gehe ab dem 09.Januar in Mutterschutz, am 21.Februar ist mein Entbindungstermin u ich will trotz allem meine Prüfung im Mai machen. ... Allerdings steht Dir im nächsten Jahr der Urlaubsanspruch bis zum Ende der Mutterschutzfrist oder wenn Du dann noch ein paar Tage arbeitest bis zum tatsächlichen Ende Deiner Ausbildung zu.
Leserforumvon baghira | Arbeitsrecht | 24 Antworten | 23.10.2009 08:23
Da ich vor der Geburt keinen Mutterschutz in Anspruch genommen habe, müssten mir somit insgesamt 18 Wochen Mutterschutz zu stehen. ... Mein Arbeitgeber (da ich Beamtin bin, geht der Mutterschutz nicht über die Krankenkasse) weiß jedoch nicht wieviel Mutterschutz mir zusteht. ... Es geht hier auch nicht um die Frage ob mir der Mutterschutz zusteht.
Leserforumvon Purzelbär | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 27.08.2004 13:53
Was muss ich veranlassen, wenn nach 3 Wochen vorgeburtlichen Mutterschutz die Zahlungen des Arbeitgebers ausbleiben? ... Mutterschutz bedeutet die Mutter und das Kind zu schützen aber nicht in finanzieller Hinsicht. ... Frauen die vor Beginn dieser Mutterschutzfrist von einem Vertragsauslauf betroffen sind, bleibt tatsächlich nur der Gang zum Sozialamt.
Leserforumvon recht.heikel | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 20.11.2022 14:40
Am 30.09.2021 begann meine Mutterschutzfrist, die am 06.01.2022 endete.
Leserforumvon Vino | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 18.03.2007 21:20
Am 19.3.2007 von blaubär49 nein: ab ende mutterschutz, wenn du die elternzeit direkt im anschluss genommen hast - ansonsten sagt dir dein AG auch auf den tag genau, wann er wieder mit dir rechnet. Am 19.3.2007 von Eidechse § 16 BEEG Inanspruchnahme der Elternzeit (1) 1Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. 2Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. 3 Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 1 angerechnet. 4Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 1 angerechnet. __________ Da die Mutterschutzfrist angerechnet wird, zählen die zwei Jahre Elternzeit direkt ab der Geburt des Kindes.
Leserforumvon TubiTubi | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 04.10.2012 14:05
Hallo ihr Lieben, ich bin zur Zeit in Mutterschutz bis zum 26.12.12. ... Mein Arbeitgeber fragt mich nun, ob ich nach Mutterschutz bis zum Ende des Vertrages (2 Tage), also 27 und 28.12.12 Urlaub nehmen möchte oder ob ich gleich im Anschluss an die Mutterschutzfrist in Elternzeit gehen möchte.
Leserforumvon nancy03 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 25.03.2008 11:50
Somit wäre der Mutterschutz bis 25.08.05 verlängert. ... Neuer Mutterschutz würde somit ab 25.07.08 bestehen. ... Die Mutterschutzfrist wird entsprechend angerechnet.
Leserforumvon mm11 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 15.10.2007 10:39
Ist denn dem AG vor der Geburt bereits der Beginn der Mutterschutzfrist mitgeteilt worden, bzw. eine ärtzliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin übermittelt worden? ... Der Urlaubsanspruch 2007 wird auf die Zeit nach dem Mutterschutz bzw. nach dem Ende der Elternzeit vorgetragen.
Leserforumvon Janette1 | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 29.10.2010 09:50
Angenommene Situation erstes Kind Elternzeit bis 28.11.2010 Voraussichtlicher Termin Geburt Kind Nr. 2 25.11.2010 Bei Geburt am 25.11 Mutterschutzfrist bis 20.01.2011 Beim Arbeitgeber wurde in Teilzeit während der Elternzeit gearbeitet und somit einen Zuschuss des Arbeitgebers im Mutterschutz zusätzlich zu den 13 Euro der Krankenkasse "erarbeitet", es wird ja dann auf Höhe des Teilzeitgehaltes aufgestockt. Wie sieht es mit der Zeit außerhalb der Elternzeit des ersten Kindes aus also vom 29.11-20.01.11 da wäre man nicht mehr in der Elternzeit sondern nur noch im Mutterschutz.
Leserforumvon sovielefragen | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 02.02.2005 13:25
Ich bin jedoch schwanger und gehe vorraussichtlich ab dem 19.4.05 in Mutterschutz. ... ----------------- "Danke für Eure Hilfe" Am 2.2.2005 von hh Eine Änderung der Steuerklasse weniger als 3 Monate vor dem Beginn der Mutterschutzfrist kann als Missbrauch angesehen werden. ... Das Mutterschutzgeld wird auf Basis des Nettoeinkommens der letzten 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist berechnet.
Leserforumvon Else-Kling | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 28.06.2010 10:13
Der Mutterschutz endet am 1. ... ----------------- " " Am 28.6.2010 von hh Das hatte ich eben nicht geprüft, aber beim Entbindungstermin 06.10 endet die Mutterschutzfrist am 01.12. ... Ich habe jetzt mal einen Mutterschutzrechner gefunden und der sagt mir, dass der Mutterschutz am 01.
Leserforumvon Kampfradler | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 26.06.2017 09:02
Gegeben ist folgende Ausgangssituation: - Mutter in Elternzeit 1, beantragt sind 36 Monate, 20 bereits um - erneute Schwangerschaft, Mutterschutzbeginn nach 20 Monaten EZ 1 - um die Mutterschaftsgeld Leistungen zu erhöhen soll einen Tag vor Beginn der Mutterschutzfrist die EZ 1 beendet werden - anschließend an Mutterschutz soll erneut Elternzeit genommen werden Ich habe mich schon belesen, allerdings bin ich dort zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.
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