223 Ergebnisse für „lohnfortzahlung probezeit“

Leserforumvon Irma | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 25.09.2019 13:01
Angenommen ... mein Sohn würde sich während der Probezeit krankschreiben lassen müssen , weil er seit Wochen mit Schmerzen im Knie arbeiten geht ... der Arbeitgeber ihn daraufhin kündigt . Bekommt er dann trotz einer Kündigungsfrist von 2 Wochen darüber hinaus ( max 6 Wochen ) weiterhin Lohnfortzahlung vom " Nocharbeitgeber " ?? ... Das ist grade bei Kündigungen in der Probezeit recht schwierig, da die nicht begründet werden müssen.
Leserforumvon chathexe | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 12.06.2014 14:11
----------------- "" -- Editiert chathexe am 12.06.2014 14:13 Am 12.6.2014 von amako Hallo, ///Lohnfortzahlung in der Probezeit ausgeschlossen/// das es so etwas möglich wäre, ist mit neu. ... April und befindet sich noch in der Probezeit. ... Ansonsten dürfte der Passus, dass es in der Probezeit keine Lohnfortzahlung geben soll, unwirksam sein, weil er gegen für alle verbindlich geltendes Recht verstößt.
Leserforumvon michi665 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 02.01.2012 14:25
Ich bin seit Dezember in der Probezeit,die beträgt wie üblich 6 Monate. Nun steht in meinem Arbeitsvertrag,das ich im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung bekomme,ich bin jedoch der Meinung,das dies nur gilt,wenn ich in den ersten 4 Wochen meiner Probezeit krank werde, danach ist er doch zur Lohnfortzahlung bei Krankheit verpflichtet. Laut meinem Vertrag,will der AG aber während der gesamten Probezeit von 6 Monaten keine Lohnfortzahlung bei Krankeit leisten,auser bei einem Arbeitsunfall b.z.w Wegeunfall was wohl nicht dem Lohnfortzahlungsgesetz enspricht.
Leserforumvon Jung, Sebastian | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 29.01.2009 15:32
-- Editiert von hamburgerin01 am 29.01.2009 15:38 Am 29.1.2009 von Jung, Sebastian Die Kündigungsfrist beträgt 14 tage in der Probezeit, aber Ich möchte so schnell wie möglich kündigen um den AG nicht nöch länger zu belasten, muß er Mir Lohn zahlen für den Zeitraum vom 01.01.2009- 06.02.2009 wenn ich zum 06.02. kündigen sollte Am 29.1.2009 von Sunbee 1 @jung, sebastian nein, dein ag zahlt erstmal keine lohnfortzahlung. du bist während der ersten 4 wochen des arbeitsverhältnisses erkrankt und somit ist die krankenkasse zuständig. entgeltfortzahlungsgesetz §3, abs. 3 der anspruch auf krankengeld entsteht immer ab erstem tag der arbeitsunfähigkeit, ruht nur bei lohnfortzahlung sgb V §46 ff diese setzt ab der 5. woche ein und besteht somit in deinem fall höchstens für 2 wochen. http://www.jobware.de/ra/ib/kh/6.html# eine kündigung deinerseits oder eine aufhebung (die einer eigenkündigung gleichkommt) mit der du einverstanden bist hätte eine 3 monatige sperre bei alg1 (falls noch anspruch besteht) zur folge. jetzt bekommst du kg in höhe von 70% des letzten netto 4 wochen lang. dann 2 wochen lohnfortzahlung und dann wieder 70% des letzten netto als kg. es wird ein riesenchaos, wenn du jetzt kündigst. die gkv wird dich zur agentur für arbeit schicken, die wieder ins kg. durch die sperre käme dann die leistungsbehörde alg2 (hartz4) ins spiel. mein tipp: lass alles, wie es ist und wenn der ag dir kündigt und du probleme mit der gkv kriegst, melde dich hier im forum unter sozialrecht. sunbee -- Editiert von Sunbee1 am 29.01.2009 16:18 Am 4.1.2010 von firefighter2320 Verhält es sich genauso im folgenden Fall? ... Die Lohnfortzahlung für die 4.
Leserforumvon Studentin29 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 24.07.2007 18:40
Am 24.7.2007 von Sunbee 1 @studentin bg sunbee Am 25.7.2007 von Jogibear Die Krankenkasse zahlt im Namen der BG Verletztengeld aus, da es noch innerhalb der Probezeit ist und kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Am 25.7.2007 von Sunbee 1 @jogibear ah, innerhalb der probezeit gibt es keine lohnfortzahlung?! auch wieder quatsch. es gibt keine lohnfortzahlung in den ersten 4 wochen. das ist alles. sunbee Am 25.7.2007 von Jogibear Asche auf mein Haupt.
Leserforumvon firefighter2320 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 04.01.2010 17:31
Jetzt wird der Arbeitnehmer nach den ersten 3 Wochen in der Probezeit krank. ... Lohnfortzahlung für eine Woche durch Krankenkasse. ... Unproblematisch in der Probezeit.
Leserforumvon Sascha_1975 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 13.06.2007 18:55
der ausgeführten Tätigkeit arbeitsunfähig wird, wie verhält es sich dann mit der Lohnfortzahlung? ... (AU wird voraussichtlich 3 Wochen anhalten) Hinzu kommt ja noch, dass zusätzlich die Kündigung wegen Probezeit im Raum steht und der AN aufgrund der "Krankheit" ja dann auch nicht sofort die Möglichkeit hätte woanders anfangen zu können.
Leserforumvon guest-12311.03.2019 13:31:50 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 27.01.2018 16:31
Seit dem 8.01.18 arbeite ich für das Versandhaus und mein Arbeitsvertrag ist befristet auf 1 Jahr, wovon 6 Monate die Probezeit sind. ... Was ich gelesen habe ist, dass der Arbeitgeber erst die Lohnfortzahlung übernimmt, wenn ich länger als 4 Wochen im Betrieb beschäftigt war.
Leserforumvon micha-k | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 30.06.2010 15:43
hallo... ich bin seit dem 01.02.2010 bei einer firma angestellt, die probezeit beträgt 6 monate, und mein AG bekommt noch den eingliederungszuschuss von der ARGE für den zeitraum der 6 monatigen probezeit. und bin seit dem 08.06.2010 wegen einer op am rechten knöchel krankgeschrieben. muß mein AG meinen lohn für juni bezahlen....?
Leserforumvon str516605-53 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 08.11.2021 10:08
Die Probezeit beträgt 6 Monate. ... - Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beträgt 6 Wochen für den AG, d.h. er müsste bis zum 16.11.2021 (05.10.-16.11.) ... [quote=str516605-53]Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall[/quote] beginnt hier am 5.10. und endet am 12.11.
Leserforumvon Alex082 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 24.10.2011 12:56
Lohnfortzahlung... Folgender Fall: Ich wurde kurz vor Ende der Probezeit gekündigt, soweit auch fristgerecht und eben unter Freistellung. ... Kann mir jmd. was genaues zum Thema Lohnfortzahlung bei Freistellung sagen?
Leserforumvon Sapperlott | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 21.01.2009 10:23
Guten Morgen, folgende Situation: ich bin seit 1.10.08 als Junior-Projektmanager in einer Werbeagentur eingestellt (aktuell Probezeit). ... Mein Vorhaben: Kündigen in der Probezeit (zwei Wochen zum Ende des Monats). ... Die konkrete Frage: Wenn ich kündige und mich für die restliche Dauer der Probezeit (das sind ab heute noch rund 6 Wochen) aufgrund eines schriftlichen, ärztlichen Rates wegen Mobbing krank schreiben lasse - steht mir dann für die Dauer der gesetzlichen Zeit (glaube 42Tage) noch eine Lohnfortzahlung zu?
Leserforumvon Savoy | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 29.04.2016 12:37
Meine Vorgesetzte hat mir (so hab ich das Gefühl) versuchte auf subtile Weise zu Drohen in dem Sie immer wieder Dinge wie " Vergiss nicht, dass du in der Probezeit bist" oder "in der Probezeit wird das nicht gern gesehen" sagte/schreibte. ... Laut Vorgesetzten ist im Arbeitsvertrag festgelegt, dass ich innerhalb der 3 Monate Probezeit kein Recht auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall habe. ... Man hat mir am Hörer gesagt, dass ich 3 Monate Probezeit habe/hatte und in dieser kein Anrecht auf Krankengeld besteht.
Leserforumvon Bella3 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 01.04.2012 06:52
Zum 16.03.2012 habe ich ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und nach genau zwei Wochen, also an diesem Freitag, teilte mir mein neuer Arbeitgeber folgendes mit: "Ich muss Sie leider innerhalb der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen, da die Mitarbeiterin, welche Sie ersetzt haben, sich eine Option in ihrer Kündigung eingeräunmt hatte, dass sie in die Betriebsstätte innerhalb einer bestimmten Frist wieder zurück kehren könne. ... Ich würde mich gerne krankschreiben lassen, würde aber kein Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, da man ja vier Wochen durchgängig in einem Unternehmen tätig sein muss, damit man im Krankheitsfalle Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.
Leserforumvon Lizzy1213 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 06.09.2007 16:11
Hallo, ich habe seit dem 1.9. eine neue Arbeitsstelle und 6 Monate Probezeit. ... (Wollen sich die Kosten für Lohnfortzahlung etc.. sparen). ... Denn in der Probezeit habe ich ja quasi eh kaum Rechte!
Leserforumvon schallundrauch | Arbeitsrecht | 31 Antworten | 13.07.2021 18:58
Leider ist sie noch in der Probezeit. ... Kündigung in der Probezeit ist möglich. ... Kündigung in der Probezeit ist möglich.
Leserforumvon Dominik1979 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 12.12.2022 22:35
Meine Frau hat am 21.11.2022 ein befristetes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit von 3 Monaten begonnen. ... Nun hat der Arbeitgeber mitgeteilt, dass er nicht verpflichtet sei, eine Lohnfortzahlung zu leisten (d.h. kein Gehalt vom 01. - 20. ... Am 13.12.2022 von frannzwick Während der ersten 4 Wochen gibt es keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Leserforumvon Familie H. | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 30.11.2009 20:16
Ich muss dazu sagen, das ich noch in der Probezeit war. ... Die Probezeit kann doch bis zu 6 Monate betragen und wenn er schon ein paar davon dabei ist, gilt deine Aussage nicht mehr. @Familie H, siehe die grundsätzliche Aussage vom mustermann, in den ersten 4 Wochen entfällt die Pflicht des neuen Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung; danach muss er aber Lohn zahlen.
Leserforumvon JoachimFelida | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 01.04.2021 22:59
Hallo, bin ich richtig informiert, dass ein AN, wenn er 2/2021 neu bei einem AG angefangen hat und bei 3 Monate Probezeit im April schwer erkrankt, zwar gekündigt werden kann, der AG ihm aber 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten muss, bis die Krankenkasse einspringt ? ... Die Lohnfortzahlung endet mit dem Ende des Arbeitsvertrages. Am 1.4.2021 von guest-12314.04.2021 19:49:46 [quote=Harry van Sell]Die Lohnfortzahlung endet mit dem Ende des Arbeitsvertrages.
Leserforumvon Schneeckchen | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 15.02.2009 12:20
Ich habe keine Probezeit. ... Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb der ersten vier Wochen seiner Beschäftigung krank wird bekommt er laut Entgeltfortzahlungsgesetz keine Lohnfortzahlung.
123·5·10·12