96 Ergebnisse für „lohn zahl“

Leserforumvon Phinx | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 28.07.2008 19:20
Nun löste ich ja wie gesagt das Arbeitsverhältnis, und mein Ex-Chef zahl mir meinen letzten Lohn nicht aus mit der begründung, sein Steuerberater hätte festgestellt das ca das 8fache meines ausstehendes Lohn aus der Kasse fehlten, und ich die ja geklaut hätte.
Leserforumvon Paule342 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 22.02.2007 13:00
Da er blind darauf vertraut, dass das Geld da ankommt wo es soll, fiel ihm erst ein halbes Jahr später auf, dass der Arbeitgeber dessen Lohn auf ein fremdes Konto zahlt. ... Die Frage lautet also wie folgt: trägt der Arbeitgeber auch Schuld, weil er trotz vorliegenden richtigen Kontodaten, an ein falsches Konto zahl?
Leserforumvon SchmiedHH | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 03.07.2017 13:21
Früher, vor dieser Einstellung arbeitete ich mit einem Tarif Lohn und erhielt alles vorgeschrieben. ... Nun habe ich einen Vertrag erhalten nach Stunden Lohn. ... Wie soll ich mein Urlaub Zahl fordern wenn ich paar Monate 5 Tage die Woche arbeitete und paar Monate 6 Tage die Woche?
Leserforumvon grapefruit | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 22.02.2012 14:00
Eine Regelung einer Arbeitszeit von 24 - 37,5 Stunden wäre unwirksam, da hier auf der Basis einer 30 Stunden Woche 13,5 Stunden (45 Prozent) variabel wären. „ Wie viel Lohn steht A jetzt noch für den Januar zu? ... Muss der Chef ihm 31,27h minus 20 Prozent auszahlen, oder ist diese Zahl in der Arbeitsbescheinigung nicht ausreichend dafür?
Leserforumvon guest-12321.09.2016 19:36:03 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 21.06.2016 11:54
Anmerkung: die Sache mit den 3 Monatsgehältern Reserve ist m.E. keine Rechtssache, sondern gehört zu den Vorsorgetipps der Verbraucherzentrale. http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/lohn-gehalt-was-tun-wenn-der-arbeitgeber-nicht-zahlt.html http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Lohnrueckstand_Arbeitnehmer.html#tocitem6 -- Editiert von blaubär+ am 22.06.2016 16:11
Leserforumvon Captain ahab | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 03.01.2015 22:34
Wenn es Gang und Gäbe war in der Vergangenheit, dass dein Arbeitgeber den Lohn verspätet gezahlt hat, ist das zwar verständlich, dass und wenn du einigermaßen angefressen bist deswegen , aber jetzt unverhofft mit Arbeitszurückhaltung zu drohen , macht natürlich auch ziemlich schlechte Stimmung . ... Der Lohn sollte eingeklagt werden, und gut ist. ... Ist ja auch einfacher, einfach mal so eine fixe Zahl in den Raum stellen.
Leserforumvon fb436938-73 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 15.12.2020 16:31
Der erste Lohn betrug ca. 450€ für Oktober. ... Ganz einfach: Monatsentgelt x Zahl der Arbeitstage der Entgeltfortzahlung) / Zahl der Arbeitstage des jeweiligen Monats Ich versteh das leider nicht ganz. ... Na, dann hätte man als LFZ den Lohn kriegen müssen, der an dem Arbeitstag verdient worden wäre.
Leserforumvon go620004-70 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 07.11.2022 17:11
. - Im Arbeitsvertrag sind 35 Stunden die Woche und ein Lohn von (erfundene zahl) 4.000 euro festgelegt, welcher in 12 Monaten im Jahr ausbezahlt wird. - In der Projektvereinbarung sind 40 Stunden und der gleiche Lohn von 4.000 festgelegt. In der Projektvereinbarung basiert dieser Lohn aber auf einem Tarifvertrag von EG Metall.
Leserforumvon Straehnchen | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 10.05.2012 09:34
hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe mit meiner frage hier richtig zu sein. ich habe einen arbeitsvertrag wo einmal eine garantieprovision in höhe x steht und ein gehalt in höhe x. beides zusammen ergibt meinen bruttolohn in höhe x. was aber, wenn mein ag mir die provision im falle einer krankheit nicht zahl, habe ich dann nur mein gehalt? ... und richtig ist auch, das sich mein lohn aus garantieprovision und gehalt zusammen setzt und daraus mein brutto lohn entsteht?
Leserforumvon Slavonia | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 12.02.2008 08:37
In unserem Betrieb wurden nie Nachtschichtzuschläge gezahlt.Da wir sogar Nachtarbeitnehmer sind(mehr als 48 Tage Nachtschicht im Jahr und mehr als 2 h jede Nacht.Haben wir erreicht,dass uns Nachtzuschläge gezahlt werden müssen.Da die gesetztliche Regelung so ist, dass auf dem Lohnzettel der Lohn und die Nachtschichtzuschläge getrennt aufgeführt sein müssen, ist unserer AG auf die schlaue Idee gekommen, alles so zu lassen wie es ist und nur von unseren Lohn( Gehalt 1280.... Da wir schon sehr lange zu dem Lohn arbeiten würden sich für uns garkeine Vorteile ergeben.In Freizeit will er die Nachtschichten auch nicht ausgleichen. ... 'Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.'
Leserforumvon Athamis | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 12.01.2011 09:48
Die Formulierung muss nur transparent genug sein (was sie hier imho ist) und die Zahl der unbezahlten/nicht ausgeglichenen Überstunden darf nicht unzulässig hoch sein. 10% ist da ein ungefährer Richtwert dessen, was Gerichte als zulässig ansehen. 20 Stunden sind schon relativ viel.
Leserforumvon daddelkram2006 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 15.10.2006 14:29
Hallo Ich habe das Problem das meine jetzige Firma meine Restlohn nicht zahl arbeit haben sie auch keine mehr richtig! ... ----------------- " " Am 15.10.2006 von blaubär49 langsam, daddel 1. auch ein mündlicher vertrag ist ein vertrag 2. die pflicht, lohn zu zahlen, hängt nicht daran, ob >>die da
Leserforumvon siegberth | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 08.05.2014 10:53
Arbeitszeit von 01.00 - 05.00 Uhr. vereinbarter Lohn: 451,00 € Brutto bei Steuerpflichtigem einkommen. ... Ist im lohn schon enthalten sagt der Bäckermeister. ... Vielen Dank. ----------------- "siegberth" Am 9.5.2014 von amako Hallo, das Arbeitszeitgesetz §6 (5) sagt hierzu: Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
Leserforumvon Nicole T. | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 30.05.2007 22:06
Was mache ich, wenn des Lohn auch morgen ausbleibt? ... Ansonsten: Lohn einklagen über das Arbeitsgericht. ... Wird aber im Vertrag stehen, sodass man das eigentlich schon vorher weiß. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon Arbeitnehmer_01 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 26.07.2005 20:00
Anfallende Überstunden werden mir bezahlt (abzüglich der im Lohn enthaltenen 10% Überstundenpauschale) Zu erwähnen wäre auch noch, dass alle Arbeiten auch im sogenanntem Kontrollbereich stattfinden. ... Zitat: '(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.' quote:Zählt dies als eine Art gesundheitliche Gefährdung für mich am Arbeitsplatz ?? ... Es gibt keine konkrete Zahl. quote:Wie ist Nachtzeit definiert ??
Leserforumvon guest-12310.06.2012 22:47:23 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 19.10.2007 14:45
. / Monat festgelegt, unabhängig von der Zahl der Arbeitstage. ... Es wird die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit auf Basis der Zahl der jährlichen Arbeitstage und der jährlichen Gesamtarbeitszeit bestimmt. ... Sollte das Institut den dafür bezahlten Lohn zurückfordern würde ich mich weigern und hoffen, dass Sie klagen und dann meine Gründe darlegen.
Leserforumvon MiPe1 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 17.01.2006 15:22
Lohnüberweisung ändern. ... Der restliche Lohn/Gehalt wird dann nach dem 1. des Folgemonats ausgezahlt. ... Mich stört unheimlich das keine Zahl, also wieviel % des Lohns/ Gehalts bekomm ich genau wann?
Leserforumvon FrauStressfrei | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 19.09.2012 16:58
Im Arbeitsvertrag steht folgendes: Die Zahl der Arbeitsstunden beträgt je nach Dienstplänen und vorhandener Arbeit grundsätzlich 15 Stunden die Woche, jedoch wird vom Arbeitnehmer eine vergütungspflichtige Mehrarbeit von bis zu 25 Stunden bei Bedarf verlangt. ... ----------------- "" Am 19.9.2012 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:Im Arbeitsvertrag steht folgendes: Die Zahl der Arbeitsstunden beträgt je nach Dienstplänen und vorhandener Arbeit grundsätzlich 15 Stunden die Woche, jedoch wird vom Arbeitnehmer eine vergütungspflichtige Mehrarbeit von bis zu 25 Stunden bei Bedarf verlangt. ... Gericht=BAG&Datum=07.12.2005&Aktenzeichen=5%20AZR%20535/04 http://www.bwr-media.de/lohn-gehalt/3743_arbeit-auf-abruf-achten-sie-auf-diese-arbeitszeitgrenzen/ -- Editiert 1000kleinesachen am 19.09.2012 17:28 Am 19.9.2012 von nachtmieze Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag grundsätzlich 15 Std.
Leserforumvon Schalkefan | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 11.09.2019 09:13
wenn der ZA bspw, sagt "wir bezahlen unsere mitarbeiter nach IGZ" dann ist die Sache doch klar, auch ohne dass der ZA dem U eine konkrete Zahl als Lohn des X nennt. ... wenn der ZA bspw, sagt "wir bezahlen unsere mitarbeiter nach IGZ" dann ist die Sache doch klar, auch ohne dass der ZA dem U eine konkrete Zahl als Lohn des X nennt. ... Dies ergibt für X einen Lohn außerhalb der IGZ-Entgeltstufen, und ist daher vom Unternehmen U nicht zu erahnen.
Leserforumvon Kamur | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 07.02.2019 20:38
Hallo, mein Arbeitgeber beruft sich auf einen verstetigten Monatslohn mit 173,3 Stunden, aber... 1) So wie ich gelesen habe, wird dafür ein "schriftlich vereinbartes Arbeitszeitkonto" verlangt und das gibt es bei mir nicht. 2) Darf dieser verstetigte Lohn auch bei Zeitverträgen bezahlt werden, die nicht über das ganze Kalenderjahr gehen? 3) Dieser verstetigte Lohn wird nicht in meinem Arbeitsvertrag angegeben, sondern taucht nur auf der Lohnabrechnung auf, so dass ich keinerlei Kontrolle darüber habe, In meinem Arbeitsvertrag von 2018 steht nur, dass ich Mindestlohn bekomme und der monatliche Betrag, der 2018 gültig war. ... Das ist ja gerade das, was den verstetigten Monatslohn ausmacht: Man bekommt jeden Monat den gleichen Lohn, obwohl die Zahl der Arbeitstage unterschiedlich ist.
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