345 Ergebnisse für „krankheit krankheitsfall“

Leserforumvon Schabatzki | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 20.11.2010 00:02
Ist meine zweiwöchige Krankheit ein von mir zu vertretender Grund? ... Vielen Dank Am 20.11.2010 von altona01 Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Dass Sie eine Krankheit verschuldet haben, ist extrem unwahrscheinlich.
Leserforumvon plö | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 15.05.2015 10:38
Hallo zusammen, In einem Arbeitsvertrag ist angegeben: im Krankheitsfall wird bis zu 6 Wochen ein Gehalt von 80 % weitergezahlt. ... @plö, hier die gesetzliche Grundlage für die volle Lohnfortzahlung § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. und die Höhe: § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. ... Die Provision ist eine Anwesenheitsprovision, die bei Krankheit stückweise entfällt und nach einer Woche Krankheit komplett wegfällt.
Leserforumvon Vita123mitglied | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 04.12.2015 21:08
Auf der Hp der AOK teht auch, dass im Krankheitsfall der ausgefallene Lohn weiter zu zahlen ist durch den Arbeitgeber. ... Hier die Rechtsgrundlage für Ihre Forderung: Zitat:Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. ... Denn laut Gesetz muss der Arbeitgeber bei Krankheit die "regelmäßige Arbeitszeit" bezahlen.
Leserforumvon Karin Grossm | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 29.12.2003 19:29
Nun meine Frage ich soll bei Krankheit gleich am ersten Tag eine Krankmeldung bringen aber der Lohn wird in der Zeit der Krankheit nicht weitergezahlt. Muß der Arbeitgeber denn nicht zahlen bei Krankheit er bekommt doch auch von der Krankenkasse seinen Anteil gezahlt? ... In § 3 Entgeltsfortzahlungsgestz für den Krankheitsfall: Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Leserforumvon Rondolf | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 17.04.2011 16:23
Zum Thema: Ich bin in meiner derzeitigen Anstellung erstmals ca. 4 Wochen durch Krankheit ausgefallen. ... Im Krankheitsfall wird der durchschnittliche Arbeitsfaktor in einem 20-Tage-Zeitraum berechnet. ... In einem darauf folgenden Krankheitsfall würde für die entsprechende Zeit der Faktor von 87,5% zu Grunde gelegt werden.
Leserforumvon krimpii | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 13.04.2010 12:25
Kann so das Bundes-Urlaubsgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz (im Krankheitsfall) ausgehebelt werden? ... oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall angeht. Lohnfortzahlungsanspruch besteht bis zu sechs Wochen für dieselbe Krankheit - genau wie bei anderen Beschäftigten (nicht jedoch in den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses).
Leserforumvon Mefker | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 02.02.2019 10:06
Guten Tag, ich arbeite im Öffentlichen Dienst und habe ein Frage zu der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. ... Woche seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit gezahlt. 2Maßgeblich für die Berechnung der Fristen nach Satz 1 ist die Beschäftigungszeit, die im Laufe der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vollendet wird. Ich verstehe das so: Beispiel: Nach über 6 Wochen Krankheit Standard Nettogehalt: 2000€ ohne Zuschläge oder Prämien Gesetzliche Krankenversicherung: 70% ( 1400€ ) Krankengeldzuschuss Arbeitgeber: 600€ ___________________________________________________________________________________________________ Gesamt: 2000€ Da ich länger als drei Jahre im Betrieb beschäftigt bin, hätte ich einen Anspruch auf Krankengeldzuschuss bis Ende der 39.
Leserforumvon NeleGrün | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 18.07.2022 20:42
Im Erfassungssystem der Firma, wird die eine Woche Krankheit nun einfach in eine Woche Kurzarbeit umgeändert. ... Aber wenn jemand seinen Job Vollzeit macht und ihm dann das Gehalt im Krankheitsfall gekürzt wird, stößt das auf Unverständnis.
Leserforumvon Kawabine | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 22.02.2007 15:09
Hallo Ihr Lieben, ich habe heute eine Frage zur Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall. ... Trotzdem danke, dass Du mir geantwortet hast Viele Grüße Am 22.2.2007 von blaubär49 § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn 1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder 2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist. -- Editiert von blaubär49 am 22.02.2007 16:10:43 Am 22.2.2007 von Ortillia Diese Ausfälle sind m.E. alle wegen derselben Krankheit.
Leserforumvon Kawahaus12 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 15.04.2015 15:23
Lohnfortzahlung bei Krankheit gab es auch nicht. ... Danke Am 15.4.2015 von blaubär+ Im Minijob - auch 450-Euro-Job genannt - ist Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zur 6. ... Ich bin davon ausgegangen, dass man bei einem Midijob nicht UNTER 451€ verdienen kann und das es eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt.
Leserforumvon sonnenkind123 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 26.05.2015 20:32
Die Provision ist eine Anwesenheitsprovision, die bei Krankheit stückweise entfällt und nach einer Woche Krankheit komplett wegfällt. ... Wie sieht es hier mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus?
Leserforumvon waldfee.biene | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 15.04.2011 20:39
EntgFG: § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Leserforumvon Thomas Breuer | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 17.02.2004 14:50
Die Frage ist aber generell ob der AG eine telefonische Verfügbarkeit im Krankheitsfall verlangen kann Gruß Thomas Am 18.2.2004 von kjanzen Natürlich kann der AG das nicht verlangen! Weder bei Krankheit, noch im Urlaub und auch sonst nicht ! ... Also braucht er doch für seinen Chef im Krankheitsfall nicht erreichbar zu sein.
Leserforumvon Sunstella87 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 02.02.2018 20:28
Ich würde gerne wissen ob der Arbeitgeber verpflichtet ist mir mein Gehalt im Krankheitsfall zu zahlen auch wenn es im Vertrag anders festgehalten wurde? Laut Vertrag gibt es keine Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub, da es sich um eine saisonarbeit handelt.
Leserforumvon Lysanne | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 09.09.2010 22:30
Muss ich im Krankheitsfall mein Tätigkeitsgebiet übergeben? ... Der Arzt schreibt sie nicht krank, sondern wegen einer Krankheit arbeitsunfähig. ... Glückt dem AG eine angekündigte Krankheit zu beweisen, ist der Anscheinsbeweis, dass die Krankheit vorlag, erst mal erschüttert.
Leserforumvon tomsawyer123 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 17.02.2014 16:50
Hallo zusammen, Ich hätte mal folgende Frage: Wieviel Stunden darf/muss der AG für Urlaubstage bzw. im Krankheitsfall zahlen? ... Wenn du an fünf Tagen die Woche 8 Stunden arbeitest, arbeitest du Vollzeit - die Entgelt Berechnung für Urlaub oder Krankheit sollten da kein Problem sein. ... Bei der Entgeltforzahlung (sei es Krankheit oder Feiertag) sieht § 4 EFZG vor, dass für den Entgeltforzahlungszeitraum dem AN das ihm beider für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortgezahlt wird.
Leserforumvon fiorellino | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 09.10.2010 13:26
gekündigt werden, wenn er während seiner Krankheit Tätigkeiten zB auf dem Bau erledigt. Andererseits kann ein Kranker, der unter einem Burn-Out Syndrom leidet, sich durchaus im Krankheitsfall körperlich betätigen. ... Wenn er erfährt, dass sie während Ihrer Krankheit verreisen, dann werden Sie auf ihn nicht mehr gut anzusprechen sein.
Leserforumvon junitemp | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 05.11.2009 12:58
Sollten Sie als Ausgesteuerter nun eine andere Krankheit haben als die Krankheit die zur Austeuerung geführt hat, würden Sie nur noch für 6 Wochen Krankengeld durch die Arbeitsagentur erhalten, Krankengeld gibt es dann nicht mehr von der KK. ... b) Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Krankheit: 6 Wo. ... Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verstehe ich insofern nicht: "...Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ... wenn er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder..."
Leserforumvon amz478624-21 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 17.11.2017 14:34
Der AN wird doch trotz Krankheit wie vereinbart bezahlt im November. ... Weiter steht drin, dass bei einer Krankheitsfall im September und Dezember, mit Gehaltseinbußen oder Nacharbeit zu rechnen ist. Krankheitsfall im Oktober und November wurde nicht erwähnt.
Leserforumvon Daniela1985 | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 26.12.2010 13:38
Unter dem Link kannst Du über Schadensersatz und Krankheit alles nachlesen. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. ... Im Arbeitsvertrag steht nix zu diesem Thema und es steht dort auch nicht das man im Krankheitsfall nicht bezahlt wird. Ich habe laut vertrag 8 stunden im der Woche fest, allerdings es in der Regel mehr Stunden pro Woche, aber nie genug das ich auf meine 400 euro komme.Durch die Krankheit fehlt mir jetzt Geld.
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