433 Ergebnisse für „fristlos klage“

Leserforumvon modulok | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 08.11.2007 02:30
Am 8.11.2007 von guest123-1700 ...ich habe fristlos gekündigt... mit welcher Begründung? ... Klage, dass die Heide wackelt! ... Einfach fristlos kündigen geht nun mal nicht und eine andere Arbeiststelle ist kein wichtiger Grund, wegen dem eine fristlose Kündigung möglich wäre.
Leserforumvon berlin10365 | Arbeitsrecht | 24 Antworten | 01.12.2005 21:38
Jetzt möchte ich gerne FRISTLOS kündigen, wie stelle ich das an? ... Ist auch nicht feine art, deswegen wollte ick ja fristlos... ... Nö, du hast ja fristlos gekündigt. quote:Hätte er mir die Kündigung nicht bestätigen müssen?
Leserforumvon ip576801-42 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 04.05.2022 11:39
So lautet die Kündigung vom Arbeitgeber. )Datum 03.05.2033 Lieber.... leider müssen wir dir mitteilen, dass du fristlos ( ersatzweise ordentlich fristgerecht zum 15.06.2022) aus folgenden Grund. ... Wenn der AG dir fristlos kündigt und du dich per Klage gegen diese Kündigung wehrst, kommt die Sperrzeit auch (vorerst).
Leserforumvon BBK | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 10.04.2013 00:20
Hallo, ich wurde von meinem Arbeitgeber fristlos gekündigt gegen die Kündiung habe ich Klage eingereicht. ... Es ist absolut normal, fristlos, hilfsweise fristgerecht aus was für Gründen auch immer zu kündigen. ... Ich bin mir unsicher ob dies wirklich als zweite Kündigung gilt, da auf die fristlos Kündigung hingewiesen wird.
Leserforumvon banginis | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 12.05.2006 19:01
Da man allerdings weder mir noch meine Kollegen es eindeutig zuweisen kann wurden wir gestern alle beide fristlos gekündigt wegen Verdacht! ... Außerdem habe ich gestern noch von 14-17.30 gearbeitet, aber in meiner Kündigung steht fristlos gekündigt zum 11.05! ... Vielen Dank Am 12.5.2006 von venotis Hallo banginis, ob du bei einer Klage gegen die fristlose Kündigung eine Chance hättest, kann keiner aus der Ferne sagen.
Leserforumvon boogieboy | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 08.11.2003 23:38
Daraufhin habe ich ihn fristlos gekündigt, da ich es nicht eingesehen habe, wieso ich einen Dieb in meinem Unternehmen weiterhin dulden soll. ... Mitarbeiter hat beim Arbeitsgericht Klage gegen diese fristlose Kündigung erhoben. Könnte mir jemand Auskunft erteilen, welche Frist er einhalten musste, um die Klage zu erheben?
Leserforumvon Youssra | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 09.01.2010 21:26
Ich hab mir nun gedacht, ich zahl erstmal ihrem Dad die Miete nicht.Ich hab ja auch nie was zurücklegen können, weil Überstunden nie ausgezahlt wurden sie wurden immer der Kartei Gutgeschrieben, für die ich mir dann Klamotten aussuchen konnte, und bei einem verdienst von 1000 euro konnt ich grade so meinen Singlehaushalt führen ----------------- " " -- Editiert am 09.01.2010 21:28 Am 9.1.2010 von kriegsrat du hast nicht "fristlos gekündigt", das hättest du nur schriftlich können, abgesehen davon, daß auch kein grund dafür vorliegen würde, sondern du hast die arbeit verweigert und jetzt ? ... Bei mehr als 2 ausstehenden Mieten darf der Vermieter Sie fristlos kündigen. ... Bei der Klage hilft ein Rechtspfleger dort.
Leserforumvon Kleines Ich | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 31.07.2012 12:06
Wenn ein AG die Firma auflösen will, und sein AN sich daraufhin überlegt sich in dieser Branche selbstständig zu machen, der AG sich aber spontan entscheidet DOCH weiter zu machen (es aber nicht kann, weil der AN dann trotzdem sich selbstständig machen will und per Zufall die Immobilie gemietet hat, die der AG bereits vor langer Zeit gekündigt hatte), und der AG daraufhin mit einer Klage dem AN droht.. ..wäre der AN in der Lage fristlos zu kündigen? ... Durch Androhung einer Klage, und damit der Versuch den AN einzuschüchtern (er solle weiter bei dem AG arbeiten, damit dieser die Immobilie weiter nutzen kann), fiele für mich unter Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen AG und AN, oder irre ich? ... Weiß der Teufel, warum ich da so verwirrt schrieb. -- Wenn der AN dem AG droht (mit Krankmeldung etc.), dann kann der AN aufgrund dessen fristlos gekündigt werden (zumindest nach Internetrecherche). -- Immerhin weiß ich nun, dass der AN nicht fristlos kündigen darf (finde ich schade).
Leserforumvon Postbote1990 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 24.02.2016 18:04
Ist die Kündigung wirklich fristlos? ... Die Klage kann man ggf. dann zurücknehmen.
Leserforumvon JaLuna | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 30.03.2009 13:03
Für mich stellen sich nun nur folgende Fragen: - Macht eine solche Klage überhaupt Sinn? ... Wäre über Antworten wirklich sehr froh, da ich mich ja nun bezügl. einer Klage bald entscheiden muss. ... Man braucht keinen: Geh aufs Arbeitsgericht, erhebe Klage gegen die Kündigung und wegen des fehlenden Lohns.
Leserforumvon apfelschorle | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 23.01.2007 13:18
Am 23.1.2007 von Sunbee 1 @apfleschorle wenn mehr als 2 monatsgehälter ausstehen, kann man von insolvenzverschleppung ausgehen u. darf fristlos kündigen. zumindest war es 2004 so. frag mal bei der gkv, ob soz.versicherungsbeiträge gezahlt wurden. sag denen auch, warum du fragst, nämlich, dass gehaltszahlungen nicht erfolgen. fristlos heißt von heute auf morgen. vergiss nicht, die ausstehenden gehälter schriftlich zu fordern(ausschlußfristen im av beachten) u. eventuell einzuklagen. sunbee Am 23.1.2007 von Ortillia Schau hier doch mal ´rein: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?... wer übernimmt dann die entstandenen kosten weil meine kinder regelmäßig medizin benötigen die nicht wirklich billig ist.... fragen über fragen..hoffentlcih wird alles bald gut. und hoffentlich meldet sich die firma wo ich mich vorgestellt habe heute. alles liebe für euch Apfelschorle Am 24.1.2007 von SVielha Am besten fristlos kündigen, unter Angabe der o.g. ... Sobald die Frist abgelaufen ist, sofort Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Leserforumvon lady.jane | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 18.03.2010 21:36
Hallo ihr Lieben, ich habe ein mich sehr bedrückendes Problem: Mir wurde kürzlich fristlos gekündigt, obwohl ich etwa 3 Wochen vorher selber gekündigt habe. ... Eine solche KLage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen. ... Gegen eine verhaltensbedingte Kdg. keine Klage einzureichen, ist m.E. leichtsinnig gewesen.
Leserforumvon djstoelle | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 15.10.2010 08:41
Hallo, ich wurde am 25.09. fristlos gekündigt,allerdings nur mündlich. ... " Am 17.10.2010 von hh Die Kündigungsschutzklage sollte nicht vergessen werden und spätestens innerhalb von 3 Wochen eingereicht werden, nachdem der AG erneut die Annahme der Arbeitskraft verweigert hat. ----------------- " " Am 17.10.2010 von altona01 http://www.brauer-rechtsanwaeltin.de/veroffentlichungen/die-kundigung-des-arbeitsverhaltnisses-durch-den-arbeitgeber--teil-1.html : "Sofern eine Kündigung mündlich ausgesprochen wurde, kann der Arbeitnehmer auch noch nach Ablauf der Dreiwochenfrist Klage auf Feststellung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses einreichen. ... Der Fragesteller läuft hier sehr wohl Gefahr, dass die 3-Wochenfrist ab dem 25.09. gerechnet wird. ----------------- " " -- Editiert am 17.10.2010 10:14 Am 17.10.2010 von altona01 @hh, im KdSchG steht: § 4 Anrufung des Arbeitsgerichts Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.
Leserforumvon XxAamonxX | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 17.05.2013 11:54
Hallo zusammen, ich wurde am 08.05.2013 nach fasst 2 Jahren Zeitarbeit fristlos gekündigt. ... Siehe mal den Link: http://www.hensche.de/Fristlose_Kuendigung_Arbeitsrecht_Kuendigung_fristlos.html Gegen die fristlose Kündigung musst Du unbedingt vorgehen und dann dem Arbeitsamt am Besten Kopien Deiner Klage einreichen, damit es nicht zu einer Sperre kommt. ----------------- "" -- Editiert kkiser am 17.05.2013 13:37 Am 17.5.2013 von XxAamonxX Ok vielen Dank euch beiden!
Leserforumvon fika | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 04.09.2005 18:54
Mein AG hat mir fristlos gekündigt ohne Angabe vom Kündigungsgrund und ohne Abmahnung, daher habe ich Klage bei Arbeitsgericht eingereicht. ... Am 4.9.2005 von Sunbee 1 @fika du mußt dich arbeitssuchend melden, egal ob krank oder nicht, vermittlung ruht. normalerweise zahlt der ag 6 wochen, dann springt die krankenkasse ein. aber da du fristlos gekündigt bist muß während die klage läuft deine krankenkasse zahlen, 70% des letzten netto. bei erfolg deiner klage holen die sich das überzahlte geld vom arbeitgeber. also sofort morgen die krankenkasse anrufen, antrag zuschicken lassen. du bekommst dann auszahlscheine. damit gehst du zu deinem arzt, der stempelt das und du schickst es wieder zur krankenkasse. du kannst es dir aussuchen in welchen abständen du das machst. mal ne frage, hat er dich während du krank warst gekündigt oder bist du nach der kündigung krank geworden? ... wenn letzenendes meine klage erfolg hat, wie ist es dann mit dem gehalt/alg/krankengeld?
Leserforumvon msn428313-3 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 15.11.2015 13:06
Wenn er mich fristlos kündigt, was passiert dann mit meinem Resturlaub? ... @muemmel Richtig, Zahltag war der 31.10.2015 Wegen der fristlosen Kündigung. erstellt am 13.11.2015 mir zugegangen am 14.11.2015 gekündigt auf 02.11.2015 Wenn ich hier dagegen Klage, wie hoch sind meine chancen diese auch zu gewinnen. ... Gibt es keinen Vergleich und Sie haben auch sonst das Gefühl, es läuft schlecht, können Sie die Klage zurückziehen.
Leserforumvon Schlaubischlumpf | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 18.09.2009 20:32
Ich bin AG und habe einen AN wegen Diebstahl fristlos entlassen. ... Der AN war als Kraftfahrer im europaweiten Fernverkehr eingesetzt und war nur während seiner gesamten Beschäftigungszeit (1,5 Monate) zwei mal an seinem Wohnort und hat dort Pause gemacht (jeweils ca. 48 Stunden) Nach meinem Einspruch und dem Hinweis die Klage an das zuständige Arbeitsgericht zu verweisen legte der AN Einspruch ein und erzählte das blaue vom Himmel das er regelmäßig von seinem Wohnort aus gestartet ist usw.
Leserforumvon guest-12307.12.2010 08:15:06 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 10.06.2008 13:11
Am 10.6.2008 von guest-12307.12.2010 08:15:06 Also in seiner Kündigung steht kein Grund drin nur das sein Arbeitsverhältnis vom 17.03.2008 fristlos gekündigt ist. ... Dazu beide Kündigungen sowie sagen, dass Klage eingericht wurde. ... Auf alle Fälle muss Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Leserforumvon Spiderman1969 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 20.10.2020 23:58
Am 21.10.2020 von altona01 Und jetzt konkret: Rufen Sie bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts an und erklären Sie, dass Sie Klage gegen eine fristlose Kündigung mit deren Hilfe einreichen wollen. ... Geht online, persönlich, telefonisch. 4. innerhalb 3 Wochen seit 20.10. müsste die Klage beim Gericht sein.... Ob diese Kündigung wirksam ist, wird später und nur vom Arbeitsgericht entschieden, falls du Klage einreichst.
Leserforumvon jeanjacques | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 29.07.2008 12:16
Sollte nicht der AN, in dem Fall dass er falsche Angaben eingetragen hat sofort fristlos gekündigt werden? ... Mein Rat: KLAGE DURCHZIEHEN ! ... Um den Punkt würde ich die Klage erweitern!
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