197 Ergebnisse für „freistellung anrechnung“

Leserforumvon Ralf Krüger | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 24.05.2021 19:27
Vor meiner Kündigung soll ich quasi als Abfindung für 6 Monate eine unwiderrufliche Freistellung OHNE Anrechnung von Urlaub, Freischichten und Überstunden erhalten.
Leserforumvon skyrat | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 09.11.2013 17:11
Wenn dann Freistellung plus die 4 Tage Urlaubsanspruch ! ... Aber zur Frage: Soweit ich es weiß, ist es durchaus möglich, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer freistellt unter Anrechnung des Resturlaubs. ... Das ist eine wesentliche Frage, denn nur bei einer unwiderruflichen Freistellung ist der Urlaub Urlaub.
Leserforumvon sweetheart | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 15.09.2003 10:47
Freistellung unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden. ... Darf der AG wirklich die Stunden für die Freistellung heranziehen???? ... Was steht denn in deinem Vertrag, ist dort eine Klausel, dass die Überstunden bei einer Freistellung abgegolten werden?
Leserforumvon lyon | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 04.01.2007 20:38
Danke & Viele Grüße, lyon Am 4.1.2007 von venotis Steht irgendwas zu 'Anrechnung des Urlaubs' in der Freistellung? Am 4.1.2007 von lyon Hallo venotis, in der Freistellung steht "unter Anrechnung Ihrer Urlaubsansprüche". ... Kann ja auch nicht sein, dass unter Anrechnung des Uralubs freigestellt wird und dann hat man nicht die Gelegenheit den Urlaub auch zu nehmen.
Leserforumvon meister2000 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 05.05.2017 19:26
Habe ich da eine Chance, dass für die Freistellung keine Überstunden und Urlaubstage verrechnet werden? ... Denn eine Freistellung unter Anrechnung von Urlaub und sonstigen Freizeitausgleichsansprüchen kann der AG einseitig anordnen. ... Entscheidend ist alleine, ob in dem Schreiben ausdrücklich steht, dass die Freistellung unwiderruflich erfolgt.
Leserforumvon aabbcc | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 16.04.2010 09:36
In der Kündigung steht, die Freistellung erfolgt unter Anrechnung auf bestehende Urlaubsansprüche und Überstunden. ... Liebe Grüße ----------------- "" Am 16.4.2010 von MitEtwasErfahrung Mündliche Absprachen sind in der Regel nicht beweisbar und selbst dann wäre der Anspruch vermutlich nicht gegeben, da sie höchstwahrscheinlich auf die Freistellung doch anrechenbar sind. ... Zur Freistellung an sich:: Prinzipiell hat der AN auch ein Interesse auf die Beschäftigung bis zim Ablauf der Kündigungsfrist.
Leserforumvon HF1991 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 25.11.2019 18:10
Es geht um eine einseitige Freistellung. ... Muss ich hier selbst aktiv werden / eine Anrechnung anfordern und was beinhaltet diese? ... Am 26.11.2019 von blaubär+ M.W. geht die Anrechnung des Urlaubs in der Freistellung i.O., wenn die Freistellung unwiderruflich ist.
Leserforumvon milli123123 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 10.08.2017 09:14
Hallo, Person X hat gekündigt und dann eine Mail bekommen, dass er bis dahin unter Anrechnung des Urlaubsanspruchs freigestellt werde. ... Am 10.8.2017 von calimero2010 Im ersten Schritt das würde ich die Freistellung schriftlich einfordern und nicht als Mail. ... Und 'unter Anrechnung des Urlaubs' geht nur bei unwiderruflicher Freistellung.
Leserforumvon nl77 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 28.02.2020 13:31
Hallo, ich habe meinen Arbeitsvertrag zu Ende Oktober gekündigt und werde ab Mai unter Anrechnung von Urlaubs- und Überstundenzeiten unwiderruflich freigestellt. Kann ich jetzt noch - vor Beginn der Freistellung - Urlaub nehmen? ... a) Kann ich die Urlaubsansprüche, die ich in der Zeit vor der Freistellung erworben habe, auch noch vor der Freistellung nehmen?
Leserforumvon webcasi | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 13.07.2023 14:16
Ist die Freistellung unter Anrechnung der Urlaubstage und des Zeitguthabens so rechtens? ... Am 13.7.2023 von spatenklopper [quote=webcasi]Ist die Freistellung unter Anrechnung der Urlaubstage und des Zeitguthabens so rechtens?... Am 13.7.2023 von bostonxl [quote=webcasi]Ist die Freistellung unter Anrechnung der Urlaubstage und des Zeitguthabens so rechtens?
Leserforumvon guest-12319.03.2020 19:25:47 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 08.02.2020 00:48
In dem Schreiben steht: unwiderrufliche Freistellung ohne Anrechnung von Urlaub und Überstunden. ... Erwerbe ich in der Freistellung jetzt weiterhin Urlaubstage, die man mir dann auszahlen muss?
Leserforumvon molzhichel | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 09.05.2016 12:05
Nun, drei wochen vor Ende des Vertragsablaufs, möchte der AG den AN bis zum Vetragsablauf freistellen unter Anrechnung der angesammelten Überstunden und Urlaubstage (6 Urlaubstage). ... Grund für die Freistellung ist wahrscheinlich, dass AN erkrankt ist und die letzten Wochen einige Tage gefehlt hat. -- Editier von molzhichel am 09.05.2016 12:09 Am 9.5.2016 von guest-12331.05.2016 15:25:27 Der AN erhält Freizeitausgleich und Urlaubsgewährung. ... Das wird offenbar verneint und man gewährt die o.g. zustehenden Zeiten als Freistellung.
Leserforumvon guest-12304.05.2018 10:00:47 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 17.04.2016 13:09
Gruß Martha Am 17.4.2016 von blaubär+ Die unwiderrufliche Freistellung muss m.W. ausdrücklich erklärt worden sein - somit sollte eine Freistellung ohne irgendeine Erläuterung oder ohne Zusatz widerruflich sein, scheint mir. ... Macht es evtl. einen Unterschied, dass ich nach der Kündigungszeit noch meine Abfindung als Freistellung, also noch mal 17 Monate volles Gehalt bekomme? ... Gruß Martha Am 17.4.2016 von altona01 Steht was zur Anrechnung von Urlaub und sonstigen Ansprüchen in der schriftlichen Vereinbarung zur Freistellung?
Leserforumvon Friedel 275 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 02.09.2017 11:32
Bin widerruflich Freigestellt bis zum Ende der Frist unter Anrechnung des Urlaubes. ... Insbesondere dann, wenn lediglich der Satz zu finden ist "stellen wir Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Anrechnung von Urlaub von Ihrer Arbeitsleistung frei", dann wird man das als unwiderrufliche Freistellung werten müssen (vgl. ... Das ist nicht rechtmäßig, denn entweder man wird unwiderruflich unter Anrechnung des Urlaubs freigestellt oder widerruflich ohne Anrechnung des Urlaubs.
Leserforumvon guest-12321.08.2011 21:12:58 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 27.07.2009 09:41
Zum 01.08.2009 soll eine Freistellung der Arbeitnehmer unserer Firma unter erfolgen. Das Freistellungschreiben ist nicht ausdrücklich unwiderruflich und enthält die Regelung "unter Anrechnung des verbliebenen Resturlaubsanspruches". ... Ist die Anrechnung des verbliebenen Resturlabsanspruches bei einer nicht ausdrücklich unwiderruflichen Freistellung rechtens?
Leserforumvon Xevious85 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 12.01.2013 18:15
Mir wurde am 6.11.2012 zum 31.12 gekündigt mit sofortiger Freistellung. ... Eine Anrechnung von Zwischenverdienst kommt nur dann in Betracht, wenn sie vertraglich vorbehalten wurde. ... Kann meine alte Firma denn Resturlaub mit der Freistellung verrechnen?
Leserforumvon Rabenbach | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 11.07.2010 22:59
die sache mit urlaub und freistellung dürfte so zu verstehen sein, dass du für den fall, dass du wieder genesen sein solltest, dann auch deinen urlaub nimmst. ----------------- "... nach bestem Wissen . ... Sollten Sie bis zum Ende der Freistellung krank bleiben, muß das Urlaubsentgelt ausgezahlt werden. ... Da es sich um eine widerrufliche Freistellung handelt, können weder Urlaub noch Überstunden angerechnet werden, da hat Ihr AG recht. ----------------- "Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!
Leserforumvon Grafiker | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 23.11.2007 11:40
Am 23.11.2007 von guest-12319.11.2008 09:24:21 Hallo, stand in den Kündigungen drin: *Freistellung erfolgt unter Anrechnung des Erholungsurlaubes*? ... Freistellung = Urlaub angerechnet! ... " Am 23.11.2007 von Eidechse Eine Urlaubsanrechnung erfolgt nur bei unwiderruflicher Freistellung, wenn die Anrechnung im Freistellungsschreiben auch drin steht.
Leserforumvon Karl Toffel | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 03.12.2008 12:45
Guten Tag, könnten Sie mir bitte Auskunft über folgenden Sachverhalt geben: Es erfolgt eine betriebsbedingte Kündigung durch den AG mit sofortiger Freistellung. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung sämtlicher noch bestehender Urlaubsansprüche. Während der Freistellung erkrankt der AN und wird dementsprechend bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses krank geschrieben.
Leserforumvon Mandant | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 26.01.2007 16:35
Nachdem ich sofort das Unternehmen nach Übergabe sämtlicher Arbeitsunterlagen verlassen mußte und nun auch die schriftliche Bestätigung meiner Freistellung ("bis auf weiteres freigestellt unter Fortzahlung der Bezüge und unter Anrechnung evtl. noch ausstehenden Urlaubs") erhalten habe, stellen sich folgende Fragen: 1. ... b)... widerspricht der Freistellung und beordert einen wieder ins Büro? ... Am 26.1.2007 von venotis Kommt alles auf den Wortlaut der Freistellung an.
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