13 Ergebnisse für „auszahlung urlaubsauszahlung“

Leserforumvon guest-12324.09.2015 15:33:10 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 31.07.2015 17:47
Aufgrund finanzieller Probleme durch Einkommeseinbußen bat er seine Firma um Auszahlung des Urlaubs bzw. zur Not auch nur den Resturlaub 2014. ... Urlaubsauszahlung sieht der Gesetzgeber tatsächlich nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor. ... Aber wie gesagt es geht da ja um Auszahlung während der Krankheit.
Leserforumvon sandra33 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 24.07.2017 18:23
Kann ich bei ihr die sofortige Auszahlung anfragen oder muss ich bis zum 15.8. warten, wenn sie generell rückwirkend zahlt beim monatslohn? ... Am 25.7.2017 von drkabo Richtig ist, dass ALG1 ruht, so lange noch Auszahlung von Resturlaub aussteht. ... Es drängt sich auf, dass hier die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, womit eine Sperrzeit beim ALG1 droht (zusätzlich zu der wegen Urlaubsauszahlung).
Leserforumvon Heinzelmädchen | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 30.07.2014 19:40
Wenn ich die Auszahlung normal mit meinem Praktikantengehalt berechne komme ich auf insgesamt 55€ für 3 Tage, was mir aber zu wenig erscheint. ... Wenn es aus Sicht der Praktikanten allein um monetäre Gesichtspunkte bei einem Praktikum geht, halte ich diese Form der Vorqualifizierung für fraglich. ----------------- "" Am 30.7.2014 von Harry van Sell quote:Wenn ich die Auszahlung normal mit meinem Praktikantengehalt berechne komme ich auf insgesamt 55€ für 3 Tage, was mir aber zu wenig erscheint.
Leserforumvon Muci | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 22.09.2010 20:55
Wie ist das denn, wenn ich bei der Kündigung in 2008 um Urlaubsauszahlung gebeten hatte, dies mir aber verweigert wurde? Ist denn dann die Frist der "Verjährung" trotzdem abgelaufen oder kann ich drauf pochen, daß ich ja bei Kündigung in 2008 um Auszahlung meines Urlaubs gebeten hatte, dies mir aber verweigert wurde? ... Wie funktioniert das mit der Auszahlung?
Leserforumvon Blackmamba38 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 17.03.2016 21:05
Eine Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen. ... D.h. 16 Tage Urlaubsauszahlung = 16 Tage kein Arbeitslosengeld. ... D.h. 16 Tage Urlaubsauszahlung = 16 Tage kein Arbeitslosengeld.
Leserforumvon XxBombermanxX | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 21.12.2010 16:13
Zweite Frage wäre: Kann der AG mir die Auszahlung des Urlaubsanspruches verwehren, weil die Bescheinigung nach §6BUrlG fehlt?
Leserforumvon Eloise | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 16.08.2006 22:46
Wenn die Krankheit fortbesteht und eine Krankschreibung über den 31.03. des Folgejahres hinaus bestehen würde, dann besteht kein Anspruch auf Auszahlung, weil man den Urlaub dann ja sowieso nicht hätte nehmen können.
Leserforumvon Igorrr555 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 02.03.2016 23:00
Denn wenn man nach Ende des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld bezieht, verringert die Urlaubsauszahlung den Arbeitslosengeldanspruch. D.h das was man an nachträglicher Auszahlung vom alten Arbeitgeber bekommt, wird zu einem großen Teil beim Arbeitslosengeld wieder abgezogen.
Leserforumvon guest-12315.12.2016 06:44:27 | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 04.12.2016 02:39
Am 4.12.2016 von wirdwerden Die Witwe hat Anspruch auf Auszahlung des Geldes für den nicht genommenen Urlaub. ... Gäbe es die Urlaubsauszahlung nicht, könnten Sie sich auf Entreicherung berufen und bräuchten wahrscheilich nichts an den Arbeitgeber zurückzahlen. Aber der Arbeitgeber fordert ja von Ihnen keine Zahlung, sondern er zieht die Rückforderung von der Urlaubsauszahlung ab.
Leserforumvon guest-12312.05.2016 09:37:46 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 18.03.2016 09:58
Das was man vom alten Arbeitgeber an Urlaubsauszahlung bekommt, wird zum großen Teil beim Arbeitslosengeld wieder abgezogen. ... Das was man vom alten Arbeitgeber an Urlaubsauszahlung bekommt, wird zum großen Teil beim Arbeitslosengeld wieder abgezogen. Die abgegoltenen Urlaubstage werden bei Arbeitslosigkeit leider berücksichtigt, so dass die Auszahlung des Arbeitslosengeldes und damit auch die Sozialversicherung erst die entsprechenden Tage später beginnt. -- Editiert von Xipolis am 23.05.2016 04:23
Leserforumvon bruljesmacher | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 18.01.2018 12:12
Auf meine Frage wie es mit Auszahlung des Resturlaubs ausschaut (sind insgesamt 33 Tage) erhielt ich lediglich die Antwort, dass ich bei so langer Krankheit keinen Anspruch mehr auf Vergütung des Urlaubs hätte?!
Leserforumvon Catheriiine | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 27.12.2011 21:58
Zudem hat er mir mein Gehalt nicht überwiesen (Gehalt+Urlaubsauszahlung zwecks Krankheit) Ist es sein Recht mein Gehalt einfach so einzubehalten? ... Folglich geht es erst einmal um Entgeltfortzahlung, erst danach kann es um die Auszahlung des Urlaubsentgeltes gehen. * "anerkanntes Unternehmen" und Zugehörigkeit zur S halte ich für einen Widerspruch * Die Erklärung, dass/ob es sich um eine Wiederholungserkrankung handelt, hat dein Arzt auszustellen.
Leserforumvon be-delicious | Arbeitsrecht | 25 Antworten | 16.07.2015 10:52
Liebe Forummitglieder, Ich habe soeben eine Kündigung von meinem Arbeitgeber per Einschreiben mit folgendem Text erhalten: ... hiermit kündigen wir Ihren Arbeitsvertrag vom 26.01.2015 mit dem heutigen Tag fristlos. Vorsorglich kündigen wir o.g. Arbeitsvertrag in der Probezeit fristgerecht zum 31.08.2015. ...
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