277 Ergebnisse für „arbeitszeit wochenarbeitszeit“

Leserforumvon clollilolli | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 14.04.2010 20:41
Hallo.....ich arbeite Schichtarbeit und wollte fragen wie die Wochenarbeitszeit gemessen wird bei folgendem Schichtsystem Bsp: F = Frühschicht, M = Mittagschicht, N = Nachtschicht, X = Frei 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo F F F F F F F X M M M N N N N 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 30 31 Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di X X X M M M M N N N X X X F F Ich hab 40 Std/Woche, 7,5 Std arbeit und halbe stunde pause (wird nicht bezahlt) laut Geschäftsführung hätten wir 39,725.... ich komme aber auf 42 stunden......... wie ist denn da die rechtslage was die berechnung angeht???? ... Daher darf man die Arbeitszeit nur über den ersten 4-Wochen-Zyklus berechnen. ----------------- "Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!
Leserforumvon lafos71 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 14.05.2007 11:41
Ist eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit möglich ? ... Es wird allerdings eine Arbeitszeit von 75 % der regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit garantiert." ... Es wird allerdings eine Arbeitszeit von 75 % der regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit garantiert.
Leserforumvon yankat | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 10.06.2012 12:04
Mein Arbeitsvertrag beläuft sich auf eine regelmäßige Arbeitszeit von 25 Std. pro Woche und ist befristet auf 1Jahr. ... Arbeitszeit: Was steht dort über die regelmäßige AZ? ... Wochenarbeitszeit bzw. 108 Std.
Leserforumvon Baerino | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 06.04.2005 00:13
Kann mein Arbeitgeber die Wochenarbeitszeit bzw. das Schichtmodell jederzeit ändern? ... Das gilt auf jeden Fall bezüglich der Arbeitszeit.
Leserforumvon siegberth | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 22.11.2015 14:01
Was versteht man genau unter Wöchentlicher Arbeitszeit? ... Laut Arbeitsvertrag: Wöchentliche Arbeitszeit 30 Std. ... Am 24.11.2015 von siegberth Im Arbeitsvertrag steht: Wochenarbeitszeit 30 Std.
Leserforumvon Danny7 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 05.01.2010 09:41
- Im Arbeitsvertrag (Standard-Vordruck) ist keine regelmäßige Arbeitszeit angekreuzt bzw. eingetragen... - In der Grundsatzvereinbarung bzw Tarifvertrag steht: regelmäßige Arbeitszeit ist DURCHSCHNITTLICH JÄHRLICH 40 Std /wöchentlich. ... , restliche freie Tage nur bei Schichtabsagen bzw. mit Antragstellung...AG meint jetzt, gearbeitet wird die Arbeitszeit DURCHSCHNITTLICH / Jahr....dass muß nicht immer 40 Std sein, solange der jährliche Durchschnitt stimmt... ... Nur der Ausgleichszeitraum ist zu lang, ein halbes Jahr ist dafür vorgesehen. http://classic.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon/ausgabe_stichwort9817_174.html ----------------- " Don`t feed trolls" Am 5.1.2010 von blaubär49 wenn die zusage 5 tage arbeit und 2 tage frei nicht schriftlich als zusatzvereinbarung festgehalten ist, hast du schlechte karten. das direktionsrecht sieht vor, dass der AG bestimmt, wann und wo du deine leistung zu erbringen hast. natürlich sinkt der tägliche durchschnitt, wenn die wochenarbeitszeit sich auf mehr tage verteilt. ----------------- "... nach bestem Wissen .
Leserforumvon furox | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 01.12.2010 09:44
. ----------------- "" Am 1.12.2010 von furox Im Abschnitt Arbeitszeit steht bei mir im Vertrag: "Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Falle betrieblicher Notwendigkeiten auf Anordnung Überstunden zu leisten.
Leserforumvon sonnie03 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 01.07.2008 11:07
Was steht zur Arbeitszeit genau im Arbeitsvertrag? ... In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden habe. ... Also gilt deine Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich.
Leserforumvon mahoney_ | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 19.12.2019 10:45
Hallo, wenn im Arbeitsvertrag steht: Die Arbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Arbeitszeitregelung und beträgt derzeit wöchentlich 39 Stunden ohne die Berücksichtigung von Pausen. ... Am 19.12.2019 von blaubär+ Wenn die Wochenarbeitszeit mit 39 h angegeben ist, kann sie Mo - Sa aufgeteilt sein. ... Am 19.12.2019 von Ratsuchender@123net Aus Arbeitnehmersicht sollte nicht nur die Verteilung der Arbeitszeit geregelt sein, sondern konkret auch die Anzahl der wöchentlich abzuleistenden Arbeitsstunden.
Leserforumvon kies77 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 30.10.2015 10:11
Arbeitszeit. ... Arbeitszeit. ... Ist dann die maximale Wochenarbeitszeit trotz 5 Tage Woche 48 Std/Woche?
Leserforumvon l.gtz | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 07.06.2019 11:11
Guten Tag, Ich habe eine Frage zu folgendem Satz "Besteht statt einer Monatsarbeitszeit eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden erhöht sich u.U. das Arbeitsengelt." Kann mir jemand erklären, wie es zu einer Erhöung des Arbeitsentgeltes kommt, wenn die selbe Arbeitszeit in Wochenstunden bemessen wird statt in Monatsstunden ? ... Am 7.6.2019 von l.gtz "..wenn die selbe Arbeitszeit in Wochenstunden bemessen wird statt in Monatsstunden" Also entweder 20 Wochenstunden oder 80 Monatsstunden
Leserforumvon ripper2940 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 17.07.2016 09:31
Das bedeutet, dass die tatsächliche Wochenarbeitszeit zwischen 0 und 60 Stunden variieren kann. ... Bei einer Vereinbarung über die Verringerung der vereinbarten Arbeitszeit beträgt demzufolge das Volumen 20 % der Arbeitszeit. ... Soweit die Voraussetzungen für die Anordnung von Überstunden vorliegen, kann die Arbeitszeit noch weiter verlängert werden.
Leserforumvon kruemel16 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 16.06.2008 17:25
kann eine gleitende arbeitszeit, die jahre bestanden hat in eine feste arbeitszeit geändert werden und diese nur auf eine person beschränkt werden, während die gleitende für den restlichen betrieb erhalten bleibt. ... Am 16.6.2008 von venotis Und was ist vertraglich/tarifvertraglich/ oder wo auch immer es vereinbart ist, im Wortlaut zur Arbeitszeit vereinbart? Am 17.6.2008 von blaubär49 ... oder in einer betriebsvereinbarung. bei uns gilt gleitzeit, aber sie kann begründet für abteilungen oder auch einzelne personen in absprache (oder mit zustimmung, das weiß ich jetzt so genau nicht) eingeschränkt werden. im prinzip also, um deine frage zu beantworten, ist es denkbar, dass alle gleitzeit haben, du aber nicht - ausgeschlossen ist allerdings eine willkürliche maßnahme zu deinen lasten. -- Editiert von blaubär49 am 17.06.2008 15:46:50 Am 18.6.2008 von kruemel16 eine begründung gibt es nicht. der arbeitsvertrag regelt nur die wochenarbeitszeit. die gleitzeit ist sep. geregelt in einer betriebsvereinbarung. die frage ist ob dies aus reiner willkür geändert werden kann oder ob es hierfür einen grund geben muss.
Leserforumvon Rain17 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 07.01.2010 17:52
Das heißt für uns konkret: Der neue Arbeitgeber verlangt und erwartet eine Wochenarbeitszeit von 53,5 Stunden. ... Im Arbeitsvertrag steht leider keine konkrete Wochenarbeitszeit drin, nur "Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach den Anforderungen des Arbeitgebers. ... Wir reden hier doch über ein Höchstmaß ----------------- "" Am 7.1.2010 von altona01 @rainer Im Arbeitsvertrag steht leider keine konkrete Wochenarbeitszeit drin, nur "Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach den Anforderungen des Arbeitgebers.
Leserforumvon Enomine | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 18.08.2022 17:48
Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. ... Eine Wochenarbeitszeit oder Tagesarbeitszeit oder (feste) Arbeitstage seien nicht im Vertrag vereinbart. Frage: Nimmt die Rechtssprechnung bei einer vereinbarten monatlichen Arbeitszeit und fehlender Wochenarbeitszeit an, dass Fall 1: Diese in Wochenarbeitszeit umgerechnet werden kann (irgendwas zwischen 4 und 5 Stunden pro Woche) Welcher Umrechnungsfaktor gilt dann?
Leserforumvon cadeen | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 25.01.2008 13:59
---Laut Arbeitsvertrag beträgt die Wochenarbeitszeit 32 Std., außerdem ist im Vertrag folgendes vermerkt "es wird ein Arbeitszeitkonto geführt, um die tatsächliche Arbeitszeit den betrieblichen Bedingungen anzupassen" u. "Änderungen und Ergänzungen diese Vertrages bedürfen der Schriftform" Seit ca. 6 Monaten habe ich per mündlicher Absprache eine Wochenarbeitszeit von 40 Std. vereinbart, außerdem in diesem Zusammenhang eine Lohnerhöhung bekommen--- Jetzt zu meinem Problem. ... Kann der Arbeitgeber darauf bestehen die Wochenarbeitszeit zu verkürzen?
Leserforumvon Susann32 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 25.02.2007 19:56
hallo, ich habe zu der problematik arbeitszeit eine frage. ich bin in ein 4 schichtsystem als altenpfleger, mit einer wochenarbeitszeit von 35 h, tätig. bei krankschreibung eines mitarbeiters werden die stunden die auf dem diesnstplan stehen verrechnet. wenn nun in die zeit der krankschreibung 4 nachtdienste stehen(4x 9h), so hat derjenige 8 mehrstunden obwohl er krank war und ich werde eventuell zu der vertretung eingesetzt und habe bei reeller arbeit die gleiche stundenanzahl. ich verstehe das bei einer krankschreibung keine minusstunden entstehen dürfen, aber wie ist es bei meinen beispiel?
Leserforumvon guest-12314.04.2011 14:19:55 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 12.04.2011 15:41
Aufgrund privater Umstände muss ich meine Arbeitszeit verkürzen und ich besprach mit meinem AG einen neue wöchentl. ... Nun liegt mir eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag vor, in dem dieser Bereich wie folgt formuliert ist: "Die Ausübung der Tätigkeit orientiert sich dann an einer individuellen regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 30 Stunden. ... Und habe ich den Anspruch, dass die mündlich festgehaltete Arbeitszeit auch im Vertrag bezeichnet wird?
Leserforumvon Stan_Marsh | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 15.10.2013 06:50
Hallo, ich habe eine Frag bezüglich der Wochenarbeitszeit. ... Gibt es eine gesetzliche Regelung was eine dementsprechnde Außnahme ist um die Arbeitszeit zu verletzen? Ab wann gilt eine wiederkehrende Verletzung der Arbeitszeit als normale Arbeit und nicht mehr als Ausnahme?
Leserforumvon Monopoly6 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 12.04.2018 23:58
Mal unabhängig von der Bezahlung, wie sieht es da mit meiner Wochenarbeitszeit aus? ... Und diese Arbeitszeit ist dann auch zu bezahlen. ... Wer Nachtdienst hat, arbeitet durch und dessen Arbeitszeit muss immer voll angerechnet werden.
123·5·10·14