Urlaubsanspruch nach Arbeitgeberwechsel
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Hallo, ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch beim Arbeitgeberwechsel.
Hallo zusammen, hab da eine etwas verzwickte Situation: Ich hatte bei meinem alten AG 30 Tage Urlaubsanspruch. ... Ist mein Urlaub damit schon verwirkt oder habe ich für die zwei Monate November und Dezember anteilig Urlaubsanspruch von 4 Tagen?
Heute habe ich mit der Personalabteilung des früheren Arbeitgeber telefoniert, um den Urlaubsanspruch sowie den genommenen Urlaub in Erfahrung zu bringen.
Verrechnung Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel
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Bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich einen Urlaubsanspruch von 25 Tagen (gesetzlich 20 Tage bei 5-Tage Woche + 5 freiwillige Urlaubstage). ... Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist arbeitgebe****bhängig. ... Anhand Deiner Schilderung: Zitat:Bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich einen Urlaubsanspruch von 25 Tagen (gesetzlich 20 Tage bei 5-Tage Woche + 5 freiwillige Urlaubstage).
Beim alten und neuen AG Urlaubsanspruch im Jahr von 30 Tagen. ... Ich hab gelesen wenn man in der 2.Jahreshälfte kündigt, hat man den vollen Urlaubsanspruch.
Ich habe eine schriftliche Aussage "Gern bestätige ich Ihnen, dass Sie den anteiligen Urlaubsanspruch für dieses Jahr von uns erhalten werden."
Und für den Rest des Jahres bstünde dann eigentlich gar kein Urlaubsanspruch mehr. ... (ÖD ist ja noch mal 'ne Sache für sich' ... da ticken die Uhren anders ) -- Editiert von venotis am 24.07.2006 22:00:45 Am 25.7.2006 von blaubär49 also nachgelesen + nachgedacht und zu folgendem gekommen a)alt-ag gewährt 30 tage urlaub. vermutlich aufgrund eine tv. tv können vom burlg abweichen (außer §§1,2,3 b)was also sagt der tv zum urlaubsanspruch, wenn joe_leads beim ag-alt ausscheidet? ... die 17,5 tage (eigentlich 18, wegen der rundung) kommen aus einem anderen bezugssystem und müssen runtergerechnet werden. jetzt kann man es so machen, wie joe es getan hat (weil der genehmigte urlaub exakt dem anspruch entspricht). ergebnis 10 tage. zum selben ergebnis kommt man, wenn man sich anschaut, wieviel prozent joe von seinem alten urlaubsanspruch verbraucht hat (rd. 58 %) und die verbleibenden auf den neuen anspruch anwendet rd. 42% von 24 tagen. uuff, es ist vollbrochen -- Editiert von hinkelbein am 25.07.2006 12:33:27
Eventuelle Arbeitgeberwechsel / Urlaubsanspruch
4,2 von 5 Sterne
Nun ist es aber so das der Urlaubsanspruch von 17 Tagen auf den alten Arbeitgeber fällt .
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel - 2. Halbjahr
4,33 von 5 Sterne
Dieser gewährt mir einen Anspruch in Höhe von 6 Tagen für die restlichen 3 Monate in diesem Jahr, solang mein Urlaubsanspruch nicht aufgebraucht ist.
Nach wiederholtem nachfragen habe ich eine Antwort erhalten: "Der Urlaub beim Vorarbeitgeber musste auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden.
Urlaubsverteilung bei Arbeitgeberwechsel
4,75 von 5 Sterne
Nun bahnt sich ein Arbeitgeberwechsel zum 01.07. zu Unternehmen B an. Auch hier 30 Tage Urlaubsanspruch.
Ich rede von einem Arbeitgeberwechsel im ersten Halbjahr des Kalenderjahres. Auf der einen Seite heißt es, man könne nicht genommenen Urlaubsanspruch auch in der ersten Jahreshälfte zum neuen Arbeitgeber mitnehmen (sagt z.B. [link=https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/urlaubsanspruch-bei-arbeitgeberwechsel-kann-man-tage-mitnehmen/]Advocard[/link], und die sollten es ja wissen .
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel 2te Jahreshälfte
4,5 von 5 Sterne
Am 7.7.2008 von venotis Hallo, m.E. steht dem AN der komplette [vereinbarte] Jahresurlaub von 30 Tagen zu. a) im Vertrag sind 30 Tage pro Jahr vereinbart n) die gesetzliche Regelung bestimmt nach Wartezeit vollen Urlaubsanspruch c) Zwölftelung ist vertraglich scheinbar nicht geregelt Alle Angaben ohne Gewähr. ... Ich habe folgende Information gefunden die meinem Fall doch recht ähnlich ist: http://www.frag-einen-anwalt.de/Urlaub-nach-K%FCndigung__f31565.html _Wenn_ die Umstände vergleichbar wären, läuft es doch eigentlich auf den vollen vertraglichen Urlaubsanspruch aus oder? ... Am 8.7.2008 von venotis quote:... läuft es doch eigentlich auf den vollen vertraglichen Urlaubsanspruch aus oder?
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel - Arbeitnehmer hat bisher keinen Urlaub genommen
3,8 von 5 Sterne
Am 13.2.2018 von Andreas.Krueger Sofern überhaupt ein Urlaubsanspruch (§ 5 BUrlG) erworben wurde, muss der alte Arbeitgeber diesen gem. § 7 Abs.4 abgelten. ... Hier besteht ja unzweifelhaft ein abzugeltender Urlaubsanspruch gegenüber dem ehemaligen AG. Mit dem Wechsel würde nur ein anteiliger Urlaub "mitnehmbar" sein, ansonsten muss der Urlaubsanspruch beim neuen AG neu erworben werden. -- Editiert von altona01 am 13.02.2018 09:27
Es ist ja nicht so, dass man den Urlaubsanspruch Monat für Monat scheibchenweise erwürbe, vielmehr steht einem AN der volle Jahresurlaub nach erfüllter Wartezeit - die ersten 6 Monate - zu. ... Es ist ja nicht so, dass man den Urlaubsanspruch Monat für Monat scheibchenweise erwürbe, vielmehr steht einem AN der volle Jahresurlaub nach erfüllter Wartezeit - die ersten 6 Monate - zu.
Auf Nachfrage bei HR bekam ich die Antwort, dass der nicht genommene Urlaubsanspruch bei meinem alten Arbeitgeber doch abgegolten sein müsste.
Der AG hat mich nun darauf hingewiesen, dass mein Urlaubsanspruch 2020 bei Ihm 15 Tage beträgt. ... Zitat:§ 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; ....
Hallo, Wer darf entscheiden, wie bei einem Arbeitgeberwechsel mit dem Urlaubsanspruch zu verfahren ist? ... Anteiliger Urlaubsanspruch bis dahin 6 Tage. ... Am 27.1.2020 von blaubär+ Dazu https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-bei-arbeitgeberwechsel-im-jahr_76_440920.html Am 28.1.2020 von Schalkefan Danke, den Artikel kannte ich schon.
Urlaubsübernahme bei Arbeitgeberwechsel
4 von 5 Sterne
Das hat dann zur Folge, dass kein Urlaubsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht. ----------------- "Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!
Hallo, mein Arbeitsverhältnis hat zum 30.09. geendet. Aufgrund einer Erkrankung konnte ich meinen Resturlaub von 10 Tagen nicht mehr nehmen. Mein alter AG hat mir diesen nicht ausgezahlt.