39 Ergebnisse für „abgeltung berechnung“

Leserforumvon Saras | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 08.02.2007 09:30
Habe ich einen Anspruch auf Abgeltung meines Resturlaubes? ... Also habe ich definitiv einen Anspruch auf die Abgeltung?! Kann mir noch einmal jemand was zu der Berechnung der Abgeltung sagen?
Leserforumvon PcDrifter | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 08.10.2021 10:36
Hallo, kann bei der Berechnung des durchschnittlichen Monatsbruttogehalts für die Abfindung auch die finanzielle Abgeltung von nicht genommenem Urlaub mit in die Berechnung einfließen?
Leserforumvon fb477167-91 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 26.10.2017 10:52
Nun wurden mir 10 Tage durch eine Abgeltung ausgezahlt. (684,62€) Nun meine Frage, wie errechnet sich diese Summe? ... Ist die Berechnung der Gemeinde richtig?
Leserforumvon ready | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 17.09.2009 23:30
Teilt man das nun durch 65, erhält man einen Tagessatz von 46,15 Euro, den man nun mit den restlichen Urlaubstagen multipliziert: Welche Berechnung ist nun richtig?
Leserforumvon chrivan | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 08.05.2018 23:20
Fließt Dieser mit in die Berechnung ein ?
Leserforumvon Malon | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 23.10.2006 09:17
Bei meiner Frau ist dies so auf der gehaltsabrechnung und wie ich dort sehen kann, bezieht sich die Berechnung von Krankenkasse, Rentenversicherung nur auf das Bruttogehalt und eben nicht auf die Zuschläge.
Leserforumvon arbeit123123 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 04.05.2017 13:18
Meine Idee war es die Berechnung mit der Zahlungsaufforderung als Einschreiben mit einer Fristsetzung von 2 Wochen zu versenden. ... Meine Idee war es die Berechnung mit der Zahlungsaufforderung als Einschreiben mit einer Fristsetzung von 2 Wochen zu versenden. ... Bisher habe ich in allen Quellen gelesen, dass eine Krankschreibung die Abgeltung von Urlaubsanspruch ausschließt, oder gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
Leserforumvon müllermilch | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 07.01.2013 16:51
Die Berechnung von Fort- und Weiterbildungen für Teilzeitkräfte scheint mir der aktuellen Rechtssprechung zu entsprechen, auch wenn ich sie nicht gerecht finde. ... Das bedeutet, wenn durch die Berechnung ein Minus auf dem Konto entsteht, dann stimmt diese nicht. ----------------- "" Am 8.1.2013 von müllermilch Hallo, vielen Dank. ... Urlaub: Ich möchte mit der U-Berechnung beginnen, denn die 8 Tage erscheinen mir völlig unklar.
Leserforumvon Salcao1987 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 15.06.2023 15:47
Guten Tag, die Berechnung bezieht sich ja auf die letzten 13 Wochen. ... Am 16.6.2023 von blaubär+ [quote=Salcao1987 ]Urlaubsabgeltung[/quote] Wieso Abgeltung? ... Am 16.6.2023 von Salcao1987 [quote=blaubär+]Wieso Abgeltung?
Leserforumvon DerWegistdasZiel | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 13.12.2017 12:26
Arbeitszeitszeit 30h/ 4-Tage Woche.Meiner Berechnung nach fallen 9,9 Urlaubstage an.Meine Frage wäre jetzt, ob der Arbeitgeber diese ausbezahlen muss, weil ich sie ja nicht mehr nehmen kann und wenn wie sich die Berechnung gestaltet. ... (Nicht nur der Umfang des Urlaubs, auch Regelungen zur Abgeltung oder ähnliches) Wichtig wäre auch mitzuteilen, von wann bis wann Sie beschäftigt waren oder sein werden. ... (Nicht nur der Umfang des Urlaubs, auch Regelungen zur Abgeltung oder ähnliches) Diese Infos fehlen noch.
Leserforumvon letux | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 23.02.2018 22:15
Übertragen bezieht sich diese Berechnung natürlich auch auf die Stunden an einzelnen Tagen.
Leserforumvon melka79 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 11.02.2009 18:38
Falls ja, was würde als Grundlage zur Berechnung der Abgeltung genommen werden, da in den Wochen vor Beendigung des Vertrages "nur" Elterngeld bezogen wurde.
Leserforumvon Schlaubischlumpf | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 19.11.2009 17:40
Es sind noch laut anteiliger Berechnung des AG 24 Urlaubstage offen. ... ----------------- "" Am 19.11.2009 von blaubär49 ... du stellst eine steuerrechtliche frage. meines wissens werden aber abfindungen versteuert. arbeitsrechtlich steht dir die auszahlung des resturlaubs zu, wenn er nicht genommen werden kann. ob du mit einer pauschalen abgeltung zufrieden bist, dürfte von der höhe der pauschale abhängen, schätze ich. wenn an und ag einig sind, steht dem aber wohl nichts im wege. ----------------- "... nach bestem Wissen .
Leserforumvon SteffiSG | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 11.12.2007 11:36
Zur Berechnung der Ersatzleistung ist zunächst der aliquote Urlaubsanspruch entsprechend der Dauer der in Kalendertagen bemessenen Dienstzeit in diesem Jahr festzustellen. Ergeben sich bei dieser Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, ist kaufmännisch auf volle Urlaubstage auf- oder abzurunden. ... Ergeben sich bei dieser Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, ist kaufmännisch auf volle Urlaubstage auf- oder abzurunden.
Leserforumvon Mamaschaf | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 16.10.2010 22:15
Warum sollte sich denn bei der Berechnung der Abgeltung eines Urlaubsanspruches ein Unterschied zur Berechnung des Urlaubsentgeltes ergeben? ... Es gibt Urteile, die etwas anderes aussagen. ----------------- "" Am 17.10.2010 von Anonymer_ist_besser quote:Warum sollte sich denn bei der Berechnung der Abgeltung eines Urlaubsanspruches ein Unterschied zur Berechnung des Urlaubsentgeltes ergeben? ... Bei ganz normalem Urlaub geht es nicht um eine Abgeltung sondern um normale "Weiterzahlung" sprich normalen Urlaub.
Leserforumvon Blackmamba38 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 05.08.2017 08:38
Diese Tage kannst du selbstverständlich beantragen und nehmen (zwecks Abgeltung wegen Kündigung), sofern noch nicht beansprucht.
Leserforumvon eigentuemer123 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 15.07.2020 09:55
Und nach meiner Berechnung müssten mir anteilig die zusätzlich gewährten Urlaubstage bis zum August zustehen, oder? ... Eine Abgeltung des zusätzlichen, übergesetzlichen Urlaubsanspruches ist ausgeschlossen.
Leserforumvon nürnberg98 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 01.07.2023 13:15
Außerdem ist eine Abgeltung des Zusatzurlaubs ausgeschlossen und sie ist bei der Berechnung von Urlaub und Teilurlaub im Sinne von § 5 Abs. 1 BUrlG nicht mitzuzählen.
Leserforumvon jessi221089 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 14.07.2016 11:57
Gesetzlich ist es wohl so geregelt, dass für Minijobber zur Berechnung des Urlaubsanspruches der betriebsübliche Urlaub der Vollzeitkräfte gilt. ... Einen Anspruch auf Abgeltung von Urlaubstagen haben Sie nicht, so lange ihr Arbeitsverhältnis besteht. ... Wenn Sie aber nur 10 Euro pro Stunde verdienen, sollten Sie schauen, ob sie durch die pauschale 1/12 Abgeltung nicht sogar unter den gesetzlichen Mindestlohn rutschen; insbesondere, wenn angeblich sogar der Urlaubsanspruch mit den zehn Euro abgegolten sein sollte.
Leserforumvon Line | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 05.06.2013 15:01
Ganz im Gegenteil. zur Berechnung bei Abgeltung: http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2012/04/16/die-urlaubsabgeltung-von-bruchteilen-von-urlaubstagen/ http://www.jura-basic.de/aufruf.php?
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