41 Ergebnisse für „verein haftung“

Leserforumvon racerwhv | Vereinsrecht | 1 Antwort | 29.01.2017 12:11
Nun stehen wir aber vor der Frage, was genau machen wir, einen eingetragenen Verein oder eine Interessengemeinschaft? ... Eintragung, wer muss wie eingetragen werden als Verein oder Interessengemeinschaft? Haftung beider Formen?
Leserforumvon nichtwissen | Vereinsrecht | 5 Antworten | 08.01.2012 14:32
ein Verein wird abgemahnt, dann erfolgt Anklage durch ein Unternehmen (weil der Verein die Abmahnung als nicht rechtens empfand). ... Oder sind sie sowieso schon als Vereinsmitglied in einer generellen Haftung? ... Durch reines spenden nicht. quote:Oder sind sie sowieso schon als Vereinsmitglied in einer generellen Haftung?
Leserforumvon rockster | Vereinsrecht | 4 Antworten | 30.09.2010 08:53
Wie sieht das rechtlich in aus, insbesondere in Sachen Haftung bei Verletzungen - Sachschäden sind nahezu auszuschliessen? ... Läßt Euch dieser Verein dann ohne Vereinsmitgliedschaft noch dann aufs Eis? ... Grüsse, Peter Am 1.10.2010 von muran Wenn ihr in keinem Verein seid, dann trägt die Haftung der jeweilige Verursacher bei Verletzungen.
Leserforumvon Filmsammler | Vereinsrecht | 1 Antwort | 05.05.2010 14:00
Der Vorstand von Verein A erhält Kenntnis, dass vom ehemaligen Vorstand rund 40.000.-€ Vereinsgelder wohl veruntreut wurden. ... Den Mitgliedern wird vom Vorstand alles dargelegt und die Mitglieder entschliessen sich in einer knappen Abstimmung auf das Nachgehen der Unterschlagungen zu verzichten, das Vermögen aufzubrauchen und den Verein aufzulösen, bevor die weiteren Forderungen rechtskräftig werden. ... Da die Mitglieder (15 Stück) dieses Verhalten auch noch befürworten, könnten Sie unter Umständen in die persönliche Haftung genommen werden.
Leserforumvon Alexsic2502 | Vereinsrecht | 7 Antworten | 19.10.2016 18:48
Der Verein erklärt der Vorsitzende sei inzwischen aufgrund des Alleingangs zurückgetreten, außerdem sei die Aktion nicht abgesprochen gewesen. Haftet der Verein weil der Vorsitzende sich auf dem Briefbogen des Vereins zu der Sache bekannt hat und zudem als Vorsitzender den Verein grundsätzlich nach außen hin vertritt. ... Bei diesem hätte ich die Haftung des Vereins von Anfang an ausgeschlossen, da ich an der Vereinbarkeit mit dem Vereinszweck gezweifelt habe.
Leserforumvon JayC | Vereinsrecht | 3 Antworten | 06.12.2019 20:45
B spendet bei Abrechnungen einen Teil der Umsatzerlöse als Spende an den Verein. ... A missbraucht ihre Funktion als GF, benutzt den Verein für ihre privaten Auseinandersetzungen und schädigt den Verein finanziell, da für den Verein die Umsatzbeteiligungen als Spenden wegfallen. Ich habe im Vereinsrecht solche individuelle Konstellation logischerweise nicht gefunden und konnte mögliche Verstöße von A gegenüber dem Verein und Verstösse des Vereins gegen das Vereinsrecht nicht wirklich ableiten, ausser einer nicht klar zubeschreibenden Haftung.
Leserforumvon sTy2k | Vereinsrecht | 7 Antworten | 24.01.2013 10:12
Der Verein führt den Namen „Unrated Gaming". Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. ... Der Verein hat seinen Sitz in [Ort]. 3.
Leserforumvon fb501441-98 | Vereinsrecht | 9 Antworten | 15.10.2018 03:10
Und natürlich der Verein dem zustimmen würde. ... Dann würde ich mir aber Gedanken über die Haftung der Mitglieder oder des Vorstandes machen. ... Kein Verein braucht einen Dachverband.
Leserforumvon go508965-12 | Vereinsrecht | 6 Antworten | 14.02.2019 13:35
Man kann ggfls. einen Verein gründen, der als Veranstalter für solche Festivals auftritt und dadurch auch die Haftung etwas beschränken. ... Am 17.2.2019 von eh1960 Zitat (von hiphappy):Zitat (von go508965-12): Man kann ggfls. einen Verein gründen, der als Veranstalter für solche Festivals auftritt und dadurch auch die Haftung etwas beschränken. ... Dann haftet der Verein, und damit haften Vorstandsmitglieder dafür, daß der Verein die einschlägigen Vorschriften einhält.
Leserforumvon Abisko | Vereinsrecht | 4 Antworten | 04.10.2019 12:52
Die Angelgemeinschaft hat sich jetzt eine Satzung gegeben, wobei zunächst nicht geplant ist, den Verein in das Vereinsregister eintragen zu lassen („n.e.V."). ... Wie sieht es mit der Haftung aus? ... Würde die Haftung bei Eintragung in das Vereinsregister beschränkt sein?
Leserforumvon Herdi | Vereinsrecht | 3 Antworten | 04.04.2014 20:17
Im März 2008 bin ich aus dem Verein schriftlich ausgetreten. ... Seit dem Tag ist auch der Kontakt zu dem Verein abgebrochen. ... Rechtsstreit: Verein "Name" / "Name" Ob die Eintragung noch besteht, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich 2008 ausgereten bin und keine Verbindung zum Verein mehr habe.
Leserforumvon i.smith | Vereinsrecht | 4 Antworten | 19.05.2010 15:06
Darf ich unbegrenzt Mitglieder in einen solchen Verein aufnehmen? ... Schreib mir mal zurück Teddilyne@gmx.de ----------------- "" Am 28.5.2010 von bear @Malintschi: Hast Du auch ein paar Tricks, was man als veranstaltender Verein macht, wenn es wegen Mängeln der Location oder der Veranstaltung Verletzte oder Tote gab? Viel Vergnügen mit dem dann anstehenden Strafprozeß und der persönlichen Haftung der Veranstalter.
Leserforumvon Hans553 | Vereinsrecht | 1 Antwort | 19.06.2020 10:01
Der Verein hat keine Haftpflichtversicherung. ... Auch kann B alleine keine Versicherung für den Verein abschließen, weil er dafür laut Satzung die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitglieds benötigt.
Leserforumvon Lebenswasser | Vereinsrecht | 12 Antworten | 06.05.2015 21:00
Allerdings ist der Verein anscheinend nicht gegenüber dem Finanzamt in der Haftung, d.h. er riskiert nicht seine Gemeinnützigkeit (§58 AO) Er muss aber bei Rückzahlung einer Spende eine entsprechende Mitteilung an das Finanzamt geben, damit eine entsprechende Spendenbescheinigung nicht mehr berücksichtigt wird. In dem Fall, dass ein Verein damit seinen Haushalt deckt, und die Spender das Geld zurück fordern, ist der Verein allerdings in diesem Moment insolvent. ... Und wenn (Beispielsummen) dem Spender 10000 EUR Rückzahlung zustehen, der Verein aber nur noch 2000 EUR Vermögen hat, ist der Verein in diesem Moment insolvent.
Gründung n.e.V 5 von 5 Sterne
Leserforumvon Schattenkaempfer | Vereinsrecht | 3 Antworten | 15.04.2011 05:11
Vielen Dank ----------------- "" Am 15.4.2011 von Hardy DD Hallo, das läuft so ab lt. http://www.experto.de Trotz einer gewissen Unabhängigkeit gegenüber dem Staat müssen Sie als nicht eingetragener Verein, aus der persönlichen Haftung der Mitglieder, Grundregeln des Vereinsrechts einhalten: •Gründen Sie den Verein nach den Regularien des allgemeinen Vereinsrechts. ... •Denken Sie immer an die persönliche Haftung jedes Vereinsmitgliedes! ----------------- " " Am 15.4.2011 von Hardy DD Hallo, das läuft so ab lt. http://www.experto.de Trotz einer gewissen Unabhängigkeit gegenüber dem Staat müssen Sie als nicht eingetragener Verein, aus der persönlichen Haftung der Mitglieder, Grundregeln des Vereinsrechts einhalten: •Gründen Sie den Verein nach den Regularien des allgemeinen Vereinsrechts.
Leserforumvon kesha | Vereinsrecht | 3 Antworten | 01.01.2020 22:43
Mal angenommen in einem Verein (e.V.) werden von einem großen Teil der Mitglieder, aus welchen Gründen auch immer, die Mitgliedsbeiträge und sonstigen Abgaben nicht bezahlt.
Leserforumvon H.Bothur | Vereinsrecht | 3 Antworten | 14.04.2022 20:40
Für die Übernahme benötigen wir rechtliche Beratung in folgenden Fragen: Den ganze Bereich Verein, Vorstand, Haftung - wer haftet in welcher Form wofür? ... Wie stellt man sicher, dass die Haftung komplett auf den Verein übergeht, ohne die Möglichkeit, den früheren Betreiber in Regress zu nehmen? ... Das räumt zwar viele Hürden beiseite, bringt aber auch maximale Haftung für den Verein und den Vorstand.
Leserforumvon Kiracyber | Vereinsrecht | 1 Antwort | 27.10.2005 21:35
Hi, ich habe eine Frage bezüglich der Verantwortlichkeiten innerhalb eines Kampfsportvereins (Kickboxen), bei Verletzung auch im Bezug darauf aufgrund von Verletzungen während des Trainings Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In einen Kampfsportverein kommt ein Interessent. Er nimmt am Fortgeschrittenen Training teil u. behauptet er sei ein geübter Kämpfer.
Leserforumvon sidious | Vereinsrecht | 2 Antworten | 28.07.2014 17:07
Ziel des Ganzen ist es die Haftung der Mitglieder und des Vorstandes auf den Verein als juristische Person zu übertragen. Der Verein gilt aktuell nicht als gemeinnützig. ... Wären demnach die Mitglieder des eingetragenen Vereins vor persönlicher Haftung geschützt, die der anderen nicht?
Leserforumvon Markus_56 | Vereinsrecht | 6 Antworten | 12.12.2015 15:40
Dabei haften die Vorstandsmitglieder dem Verein gegenüber für die Verletzung dieser Sorgfaltspflichten auf Ersatz des durch diese Verletzung entstandenen Schadens bei allen vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Verstößen, allerdings kann diese Haftung in der Satzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden. Soweit hiernach Schadensersatzansprüche gegen Vorstandsmitglieder oder sonstige für den Verein handelnde Personen bestehen, ist der Verein im Übrigen aus seiner Satzung heraus regelmäßig verpflichtet, diese Schadensersatzansprüche auch zu verfolgen. ... Quelle: http://www.vereinslupe.de/die-haftung-des-vorstands M.M.n. schließt (letzter Absatz) das auch die dem Verein zugeflossenen Gelder für die Klassenfahrten ein.
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