Guten Tag :-) ich habe vergeblich versucht den WEG-Verwalter bei der diesjährigen Versammlung wegen des nicht umsetzen von diversen (7 Stück) Beschlüssen und nicht ordungsgemmäßen verwaltens abberufen zu lassen. ... Und die Monatsfrist - bezogen auf eine Klage gegen einen Beschluss - greift 'beim Verwalter gerichtlich abberufen lassen' nicht. ... Nur eine Frage dazu: Solltest Du Erfolg haben, das Gericht den Verwalter abberufen,(was ich bezweifle), müßt Ihr ja eine neue Verwaltung wählen.
[/quote] Wenn Ihr die HV einfach abberufen habt gilt WEG §26 (3) Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden. ... [/quote]Habt ihr den Verwalter vorzeitig abberufen? ... abberufen.
Aus welchem Grund sollte deshalb ein Gericht einen Hausverwalter abberufen? ... Selbst wenn der Verwalter Empfehlungen ausspricht, so fasst die Eigentümergemeinschaft den jeweiligen Beschluss und nicht der Verwalter. ... ----------------- "" Am 16.11.2013 von Sensen Aufgrund eines Gerichtsurteils kann ein Verwalter abberufen werden, wenn ein Wohnungseigentümer dies als Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG) verlangt.
Müssen wir den bestehenden Verwaltervertrag trotz zeitlicher Befristung kündigen und abberufen? ... An sich wollten wir den Verwalter mit einem Umlaufbeschluss kündigen. ... Müssen wir den bestehenden Verwaltervertrag trotz zeitlicher Befristung kündigen und abberufen?
Wenn Du bis zum Vertragsende abwarten kannst, ist ein Abberufen ja nicht notwendig. ... Und verwalter und Beirat sind dann nicht mehr wohlgesonnen. 1. Besorg Dir beim Verwalter eine Eigentümerliste mit sämtlichen Anschriften aööer Miteigentümer.
Leserforumvon EG Leipziger Strasse
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WEG, Wohnungseigentum, Immobilien
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2 Antworten
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14.09.2015 12:34
Unser alter Verwalter hat es so erbost, dass er uns nicht nur wild beschimpft hat sondern auch bedroht hat. ... Der neue Verwalter weiß dass er gewählt ist und im Beschlussprotokoll steht, und fragt jetzt auch wie es weitergeht. ... Vielen Dank Am 14.9.2015 von AntoineDF Hallo "EG Leipziger Strasse", Zitat:In unserer letzten EV wurde mehrheitlich beschlossen einen neuen Verwalter zu bestellen, dieser steht auch im Beschlussprotokoll. haben die WEer den Verwalter abberufen, den Verwaltervertrag gekündigt oder soll der Vertrag einfach nur auslaufen?
Moin - Zur WEG Versammlung im Mai 2011 stellte ich zu TOP soundso den Antrag den VW abzuberufen (Hinweis: Der VW hat an die 7 Beschlüsse nicht umgesetzt und in ca. 25 Fällen nicht ordnungsgemäß verwaltet - und hat auch in 2011 eine Klage von dir dazu vor dem Amtsgericht verloren - und wurde zudem von mir auch lfd. abgemahnt ...). Doch wie erwartet, haben die übrigen WEG den VW im Mai 2011 per Beschluss trotzdem erneut bestellt. Dagegen klage ich per Beschlussanfechtungsklage.
Hallo, Folgender Fall liegt in unserer WEG vor: Im April fand eine Eigentümerversammlung statt, wo der Verwalter mit eine 8 zu 7 Abstimmung fristlos Abberufen wurde und gekündigt. ... Jetzt hat der Verwalter eine Anfechtngsklage eingeleitet. ... Das rechtskräftige Urteil hat dann die Wirkung, dass der Verwalter zu keinem Zeitpunkt abberufen worden ist.
Sondern nur wenn der Verwalter das vorsätzlich tun, obwohl er hätte wissen müssen, dass er dazu nicht befugt ist. Lasse den Verwalter doch zuerst zu Wort kommen, zu der Sache Stellung nehmen -- Editiert icecycle am 14.11.2011 19:21 Am 15.11.2011 von michky Moin- Der WEG- Verwalter regiert hier nach Gutsherrenart, setzt/e diverse Beschlüsse nicht um, lügt in mehreren Fällen nachweislich usw., usf. ... Mir bleibt da nur STAUNEN *g* und die Überlegung was ein WEG- VW sich leisten muss/kann, um abberufen werden zu können; eigentlich alles, wenn er ein paar WEG- Versallen auf seiner Seite weiß.
Je nachdem, wie die anderen Eigentümer abgestimmt haben, kann es daher durchaus sein, dass der Verwalter wiedergewählt wurde. ... Bis dahin ist er Verwalter, es sei denn er würde mit unmittelbarer Wirkung abberufen. Es ist völlig normal, dass der bisherige Verwalter die laufende Versammlung weiter leitet und zum vereinbarten Termin an eine neue Verwaltung übergibt.
Am 16.4.2023 von 3113 Der Verwalter muss kein Protokoll versenden. ... [quote=caschmi]Kann ich den Verwalter abmahnen[/quote]Der Verwalter ist nicht Dein Angestellter. ... [/quote] Er wurde von der Gemeinschaft berufen und kann letztlich nur von der Gemeinschaft wieder abberufen werden.
Hallo liebe Netzgemeinde, unser bisheriger Verwalter hat einen Sanierungsauftrag in Höhe von über 200 TEUR erteilt, ohne dass es dafür eine Abstimmung in einer WEG Versammlung gab. ... Seit Monatsbeginn ist der Verwalter abberufen und ein neuer Verwalter bestellt. ... Das Verhalten rechtfertigt auch eine fristlose Kündigung des Verwaltervertrages, aber die Prüfung dieser Frage erübrigt sich, da es bereits einen neuen Verwalter gibt.
Und was würde dann passieren, wäre dann der alte Verwalter wieder im Amt? ... Selbst dann, wenn der Eigentümer-Verwalter kein zertifizierter Verwalter ist, reichen i.d.R. qualifizierte Mehrheiten. ... Selbst dann, wenn der Eigentümer-Verwalter kein zertifizierter Verwalter ist, reichen i.d.R. qualifizierte Mehrheiten.
Aber inzwischen kann man ja als Verwalter sowieso jederzeit abberufen werden, da brauch es das fehlende Zertifikat nicht als Grund. ... Verwalter. ... Nur die Wahrscheinlichkeit, dass man nicht wiederbestellt oder gar abberufen wird, steigt.
Und: Ist der Verwalter mit sofortiger Wirkung abberufen worden? ... Nein >Und: Ist der Verwalter mit sofortiger Wirkung abberufen worden? ... In einer Eigentümerversammlung ist der Verwalter mit 2 von 3 Stimmen mit Wirkung zum (vermutlich) 31.12.2009 abberufen worden.
Am 3.11.2022 von Tuta §26 WEG (i.d.F. 01.12.2020) (3) "Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden. ... [/quote]Es heißt nicht "kündigen", sondern "abberufen". ... Nach WEG (neu) kann der Verwalter [u]jederzeit[/u] durch Beschluss abberufen (die Bestellung beendet) werden.
Ansprechpartner ist der Verwalter. ... Er ist nach wie vor bestellt und noch nicht abberufen. ... [quote=MickeWago]Er ist nach wie vor bestellt und noch nicht abberufen[/quote] Dann ist der Verwalter der Vertreter der WEG.
Welche Folgen hat es, wenn der Verwalter aufgrund eines wichtigen Grundes abberufen wird, statt durch Punkt 2? Diesen Beitrag melden ----------------- "" Am 15.10.2012 von Thorsten D. würdet ihr ein zeugniss ausstellen wäre top 1 schlecht für den verwalter....und ihr müsstet einen wichtigen grund belegen können falls der verwalter diesen beschluss anfechten würde ansonsten bedarf es bei top 2 des einverständnisses des verwalters damit so ein beschluss auch von nem gericht nicht gekippt würde - der verwalter könnte anfechten ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Nun wird der Verwalter von einem (nicht)Eigentümer stark gestützt. ... Drei wollen die Gesetzlosigkeit gern beenden und den Verwalter abberufen. 1 Eigentümerin die sich permanend durch den o.a. ... Ich habe im Netz gesucht aber nirgendwo einen Beitrag gefunden aus dem hervorgeht, dass wir drei eine Art Minderheitenrecht haben um den Verwalter gerichtlich abberufen zu lassen.
Verwalter zahlt Rechnung ohne Beschluss
4 von 5 Sterne
Der Verwalter könnte gemäß § 683 BGB Aufwendungsersatz fordern. Selbst wenn das nicht vorliegt, müsste die WEG nach § 684 BGB ihre Bereicherung an den Verwalter herausgeben. ... Ob der Austausch der Fenster überhaupt nötig war, muss allerdings der Verwalter nachweisen.