31 Ergebnisse für „beschluss beschlussanfechtungsklage“

Leserforumvon guest-12304.10.2015 12:31:13 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 06.03.2013 22:23
versuchen werden, den Beschluss anzufechten. ... Viele Grüße ----------------- "" Am 7.3.2013 von RMHV Bei einer Beschlussanfechtungsklage wird das Gericht feststellen, ob der angefochtene Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. ... Im übrigen habe ich heute noch mit einem Anwalt telefoniert, der mir sagte, dass ich von einer Beschlussanfechtungsklage anderer Eigentümer beim Amtsgericht definitiv erst sehr spät erfahren wer, vermutlich erst nach der Frist von einem Monat, in der man den Beschluss anfechten kann. ----------------- "Am Ende wird alles gut.
Leserforumvon michky | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 18.06.2011 14:41
Hallo - ich habe eine Beschlussanfechtungsklage (Verwalterabwahl) laufen und über meinen RA zwangsläufig alle Eigentümer verklagt. ... Oder beauftragt der einen RA - und wenn ja, benötigt er dafür eine Art Beschluss? ... Für die Beauftragung des Anwalts zur Vertretung der beklagten übrigen Eigt. braucht der Verwalter keinen Beschluss, es ist aber möglich zu beschliessen welchen Anwalt der Verwalter beauftragen soll wenn ein Beschluss angefochten wird.
Leserforumvon michky | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 04.12.2012 16:59
Hallo :-) Hier: Beschlussanfechtungsklage (Klagegrund: die Wahl des Verwalters bzw. die Bestätigung des jetzigen Verwalters zu beschließen, als ungültig festzustellen). Frage dazu: muss der Verwalter eine außerordentliche Wohneigentümerversammlung einberufen und einen rechtsgültigen WEG- Beschluss fassen lassen (inkl. ... Kammergericht, Beschluss vom 11.6.2003, Aktenzeichen 24 W 77/03.
Leserforumvon Armin07 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 08.01.2011 12:28
Bei einer Beschlussanfechtungsklage kann es ja wohl dazu kommen, dass ein Eigentümer verklagt wird, obwohl er in der Eigentümerversammlung im Sinne des Klägers abgestimmt hat. ... Ein solcher Beschluss ist nichtig von Anfang an. ... Dieser Beschluss ist in 1.
Leserforumvon o.günzel | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 25.04.2016 15:22
Schon gar nicht kann der Verwalter hier eine Beschlussanfechtungsklage erheben. ... Schon gar nicht kann der Verwalter hier eine Beschlussanfechtungsklage erheben. ... Schon gar nicht kann der Verwalter hier eine Beschlussanfechtungsklage erheben.
Leserforumvon Schokoladenichnack | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 04.07.2018 23:12
Kann ein Beschluss auch nur teilweise aufgehoben werden? ... Also der Beschluss, z.B. ... Wenn der Beschluss fehlerhaft ist, dann hast Du etwas falsch gemacht, denn schließlich hast Du den Beschluss gefasst.
Leserforumvon pa447913-70 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 19.01.2024 23:13
Die Frist für die Beschlussanfechtungsklage endet exakt ein Monat nach Beschlussfassung.
Leserforumvon michky | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 20.11.2011 18:25
Doch wie erwartet, haben die übrigen WEG den VW im Mai 2011 per Beschluss trotzdem erneut bestellt. Dagegen klage ich per Beschlussanfechtungsklage. Die Richterin will meine Beschlussanfechtungsklage nun aber abweisen da, wie sie sagt, der VW seit der Neubestellung im Mai 2011, ihrer Meinung nach, ordnungsgemäß verwaltet habe - und ja per Beschluss im Mai 2011 das Vertrauen der WEG erhielt; und was vorher gewesen sei, also vor Mai 2011 - was ja überhaupt zu meinem Abberufungsantrag bei der WEG Versammlung im Mai 2011 führte (siehe oben) - sei nicht mehr relevant.
Leserforumvon SabineBerlin | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 26.04.2021 20:08
Am 26.4.2021 von Harry van Sell [quote=SabineBerlin]Besteht die Hoffnung, beim Amtsgericht eine Beschlussanfechtungsklage durchzubekommen[/quote] Warum nicht einfach die HV auf Unterlassung nebst Strafzahlung / Ordnungshaft für den Verwalter verklagen? ... [quote=SabineBerlin]ch möchte , dass bei zukünftigen Abstimmungen, gemäß Teilungserklärung abgestimmt wird[/quote] Dann musst Du das bei den zukünftigen Abstimmungen einfordern und dann ggf. einen Beschluss anfechten Am 26.4.2021 von SabineBerlin Man sollte einen Beitrag auch nicht zu schnell schreiben: falsch ist der Begriff 'Beschlussanfechtungsklage' (mein Fehler, sorry) , sondern meine Intention ist nur, die Abstimmung anzufechten. ... Ein Beschluss kann nur dann angefochten werde, wenn durch Anwendung eines falschen Abstimmungsverfahrens ein abweichendes Ergebnis herausgekommen ist.
Leserforumvon go623456-51 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 19.12.2022 20:11
Ich war bei diesem Beschluss nicht anwesend. Wie rechtskräftig ist dieser Beschluss und kann ich dagegen etwas tun ? ... [/quote] Ablehnen könnte man den Beschluss nur durch eine Beschlussanfechtungsklage.
Leserforumvon michky | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 12.11.2011 17:50
Guten Tag - Bei einer Beschlussanfechtungsklage stellt sich im Erwiderungsschriftsatz der Beklagten WEG heraus, das der WEG- VW zu Lasten der WEG und ohne Beschluss Straßenlampen im Wert von ca. 3.000,00 Euro hat installieren lassen, ohne dass die Straße überhaupt im WEG Eigentum steht. ... einer der Inhalte einer Beschlussanfechtungsklage den VW abzuberufen. ... Verwaltung und die bis dato 7 Stück nicht umgesetzter Beschlüsse in der Zeit VOR der Beschlussanfechtungsklage/Bestätigung des VW liegen (schließlich haben die übrigen WEG den Verwalter in seiner Arbeit bestätigt - auch in einem Zweitbeschluss -, sagt die Richterin).
Leserforumvon Alina S. | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 14.09.2016 16:11
Guten Tag, meine Frage lautet: Muss ich Prozesskosten mittragen, auch wenn ich gegen den Beschluss bei der Eigentümerversammlung gestimmt habe. ... Grüße Am 14.9.2016 von -Laie- Nun, eine Beschlussanfechtungsklage richtet sich gegen die einzelnen übrigen Wohnungsbesitzer, also wohl auch gegen dich.
Leserforumvon ecomo2 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 07.07.2009 16:57
Hallo zusammen, wie sind eigentlich die Verteidigungsfristen, wenn ich als Eigentümer in einer Wohnanlage eine Beschlußanfechtungsklage beim Amtsgericht gegen die anderen Wohneigentümer eingereicht habe? ... Einen Beschluss kann man bis 4 Wochen nach der Versammlung anfechten - ab dann ist es Sache des Gerichtes, entsprechende Fristen zu überwachen und einzuhalten.
Leserforumvon bebbal | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 12.06.2018 19:29
Die einzige Möglichkeit, sofern es nicht schon zu spät ist, ist eine Beschlussanfechtungsklage vor Gericht. ... Sofern die Frist nicht schon verstrichen ist kannst Du diesen Beschluss anfechten (erfolg ungewiss), oder Du zahlst.
Leserforumvon michky | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 15.06.2012 08:37
Die Richterin war (im Rahmen einer Beschlussanfechtungsklage wegen der erneuten WEG- VW Bestellung) ebenso der Meinung, dito das angerufene Berufungsgericht. ... Da der untätige WEG- VW die absolute Mehrheit der WEG hinter sich weiß, ist ein neuer Beschluss über 'die Dachreinigung' nicht erreichbar bzw. müßte dessen Negierung dann vor Gericht von mir erneut beklagt werden; das will ich aber nicht mehr ... ... Unser Nachbarhaus hat sich bei ihrer HV einmal beklagt, weil ein gefasster Beschluss nicht umgesetzt wurde.
Leserforumvon Lippi84 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 30.04.2016 16:01
Klar, allerdings halte ich (siehe oben) einen solchen Beschluss für anfechtbar. ... Eigentümer 9 erhebt daraufhin eine Beschlussanfechtungsklage. ... Genaugenommen könnte man diesen Beschluss auch einstimmig fassen.
Leserforumvon Censura | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 28.09.2011 11:06
Ebenso ein einzelner Eigentümer, wenn er dazu von den anderen Eigentümer durch Beschluss bestimmt wurde, aber muss dieser Beschluss einstimmig sein, kann ich ihn mir zeigen lassen und kann es überhaupt sein, dass derjenige der eh die "Hausregeln"-sprich Abrechnungsschlüssel durch seine Stimmmehrheit diktiert dieser Vertreter ist? ... Hm, du hast also eine Beschlussanfechtungsklage am Laufen ?? ... Gegen den beratenden Anwalt, als Rechtberater; den Verwalter, der den Beschluß initiiert hatte,als Verursacher; die Gemeinschaft, als Beschluß-Fasser, die mehrheitlichen Eigentümer, die den Beschluß mit "Ja" gestimmt haben, als Zustimmer .... ?
Leserforumvon manneier | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 14.12.2019 12:59
Im Urteil wurde der Beschluss zur Hausgeldabrechnung für ungültig erklärt. ... Hat man sie per Beschluss akzepiert? ... Der nur teilweise Erfolg hatte, weil das Beschwerdegericht lediglich übersehen hatte, dass die Verwalterin statt einen, zwei Termine wahrgenommen hatte. https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/bgh-beschluss-vom-07052014-v-zb-10213_idesk_PI17574_HI7005211.html BGH Beschluss vom 07.05.2014 - V ZB 102/13 Einige Auszüge : a) Die Kosten der Beauftragung der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Verteidigung gegen eine Beschlussanfechtungsklage werden als Aufwand für die allgemeine Prozessführung von dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch nicht erfasst.
Leserforumvon manneier | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 27.01.2018 10:28
Sollte es sich um eine Beschlussanfechtungsklage handeln kannst du uns dann ja mitteilen wie das Gericht entschieden hat. ... Der Beschluss wäre nichtig! ... Der Beschluss wäre nichtig!
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Leserforumvon Henriette123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 39 Antworten | 07.04.2017 19:54
Ja-Stimme 1, Nein-Stimme 1, Enthaltung 1, also 1:1:1 Anwalt a) Beschlussantrag ist nicht angenommen Anwalt b) Beschlussantrag ist abgelehnt Grund meiner Frage: Sollte a) das richtig sehen, können wir uns in diesem Fall vor einer Beschlussanfechtungsklage schützen, denn wenn ein Beschluss nicht angenommen wurde, wird man wohl auch nicht dagegen klagen können. ... Eine Beschlussanfechtungsklage wäre möglich. ... Am 7.4.2017 von Harry van Sell Zitat (von Henriette123):können wir uns in diesem Fall vor einer Beschlussanfechtungsklage schützen Und?
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