166 Ergebnisse für „beschluss beschlussanfechtung“

Leserforumvon Internetmaus | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 19.03.2013 14:47
Der Antragsteller, hat den Beschluss angefochten. ... Eine Anfechtungsklage gegen einen Beschluss muss nach (§46) WEG gegen alle anderen Eigentümer (nicht gegen die Gemeinschaft) gerichtet werden. ... Was entweder so ist, oder der Verwalter baut vor um bei euch nicht den Gedanken entstehen zu lassen, er könne für die Kosten der Beschlussanfechtung in Anspruch genommen werden. quote:...ihn aber dann auf der Versammlung zurückgezogen.
Leserforumvon icecycle | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 18.11.2008 13:12
Zu Deiner Frage wegen Beschlussanfechtung : Du kannst jeden gefassten Beschluss anfechten ( Monatsfrist beachten ) Die Anfechtung richtet sich nicht gegen den Verwalter sondern gegen die übrigen Eigentümer ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Leserforumvon Ninchen123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 01.07.2012 18:04
Liebe Forumsmitglieder, ab wann zählt die Frist zur Beschlussanfechtung? ... ----------------- " " Am 1.7.2012 von ichweissnich Hallo Mit der Verkündung eines Beschlusses wird dieser Beschluss in Kraft gesetzt. Gleichzeitig beginnt der Zeitraum (1 Monat)für die Beschlussanfechtung.
Leserforumvon bavaria-ig | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 11.07.2014 09:36
Folgende Frage: Wenn ein Beschluss einer ETV angefochten wird, bei dem es um 100.000,- Euro geht, ist dann die Grundlage der Gebührenberechnung für den Rechtsanwalt 100.000,- Euro oder ist die Grundlage der prozentuale Anteil des Wohnungseigentümers laut Teilungserklärung an dem Objekt ? ----------------- " " Am 11.7.2014 von Tiger123 Bei einer gerichtlichen Beschlussanfechtung legt ja das Gericht den maßgeblichen Streitwert fest (dieser gilt dann auch für die RA-Gebühren im Verfahren).
Leserforumvon 23459mdtttz6 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 01.01.2014 14:01
Alle Eigentümer haben diesem Beschluss zugestimmt (ich auch). ... Ob Du Dir und/oder der Gemeinschaft mit einer Beschlussanfechtung einen Gefallen tust wage ich nicht zu beurteilen. ... Leider ist der Beschluss aber genauso gefasst worden.
Leserforumvon meineweg | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 25.10.2020 12:16
Gegen wen richtet sich die Beschlussanfechtung? ... Der Beschluss erfolgte per Eigentümerversammlung nur mit Vollmachtabgabe. ... Ok, jetzt muss man eine Beschlussanfechtung gegen die Eigentümer starten.
Leserforumvon guest-12314.08.2010 21:08:58 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 06.04.2010 10:07
Ich möchte gegen einen Beschluss der Gemeinschaft klagen, d.h. ich muss gegen die Gemeinschaft klagen. ... Vor Gericht wird dann geprüft in wie weit der Beschluss anfechtbar ist. ... Bei Beschlussanfechtung richtet sich die Klage nicht gegen die Eigentümergemeinschaft, sondern gegen ALLE übrigen Eigentümer der Gemeinschaft.
Leserforumvon Grundsatz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 17.02.2014 11:52
Hi, ich habe ein paar Fragen zu Kostenproblemen bei einer Beschlussanfechtung. 1. ... Ein angefochtener Beschluss ist auch schwebend wirksam. Somit kann auch der Beschluss erst einmal umgesetzt werden.
Leserforumvon icecycle | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 15.09.2011 14:20
Darf ein Eigentümer, der einen Eigentümerbeschluß mit ja gestimmt hat, später diesen Beschluß noch anfechten ?
Leserforumvon guest-12312.06.2011 10:19:43 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 26.11.2010 16:10
Dazu legt er einen Kelleraufteilungsplan-Beschluss aus 2006 vor. ... Von dem Beschluss in 2007, der die Keller anders aufteilt, wüste Y nichts. ... Klar ist, unter Verschiedenes darf so ein Beschluss nicht gefasst werden, aber so ein Beschluss darf generell nicht gefasst werden - Nichtigkeit !
Leserforumvon klaus13 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 09.07.2009 21:54
Der Verwalter hat ja den Beschluss umzusetzen, und den Auftrag entsprechend zu erteilen. ... Zu 2 ) Den Beschluss kannst Du ignorieren, der Fahradkeller ist für Fahrräder da. ... Deine Fragen zur Anfechtung : Bei einer Klage auf Beschlussanfechtung prüft das Gericht ob Nichtigskeitsgründe gegeben sind, falls ja wird die Klage vom Gericht in einen Antrag zur Feststellung der Nichtigkeit umgedeutet.
Leserforumvon rechtssuchende123mitglied | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 03.11.2020 20:47
Muss ich den Beschluss dazu anfechten? ... Dann hast Du noch 2 Wochen Zeit für eine Beschlussanfechtung. ... Zitat:In diesem Fall würde ich also den Beschluss nicht anfechten Doch, Du solltest den Beschluss anfechten.
Leserforumvon Newton36352 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 03.04.2013 08:35
Guten Morgen, gestern kam in einer Diskussion die Frage auf, ob ein Wohnungseigentümer, der im Rahmen einer ordentlichen Eigentümerversammlung einem Beschluss zugestimmt hat, diesen fristgerecht anfechten kann. ... Ein bloßes "ich habe meine Meinung geändert" ist, im Gegensatz zur Meinung von gaga92, hingegen irrelevant. ----------------- "" Am 3.4.2013 von yunglo Hallo, den Beschluss kann er natürlich anfechten, er kann aber nicht seine zuvor abgegebene Zustimmung, sobald der Beschluss verkündet wurde, zurücknehmen. ----------------- "" Am 11.4.2013 von Armin07 Ich teile die vorstehenden Auffassungen nicht (ganz). ... Und wenn ein solcher gegeben ist, warum sollte einem WEer nach "verspäteter Erkenntnis" die Möglichkeit der Beschlussanfechtung nicht mehr zu stehen?
Leserforumvon Roland-S | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 21.08.2012 14:27
Dagegen verwahrt sich ein Miteigentümer und ficht den Beschluss an. ... Eine Aufklärung über die Kosten erfolgte seitens eines Anwalts noch nicht, da der Verwalter vor dessen Beauftragung erst einmal die Beschlussanfechtung und die Begründung abwarten will. Wir, der Verwalter und der Beirat, müssen dann halt entscheiden, ob die WEG dem Kostenrisiko ausgesetzt werden soll, oder ob man den Beschluss anderweitig heilen kann.
Leserforumvon alfredeugen | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 20.08.2015 14:01
Der zwischenzeitliche Versuch eines Eigentümers, die Beschluss-Sammlung einzusehen, war nicht möglich weil das Verwalterbüro nicht erreichbar war. ... Die Vierwochenfrist für Beschlussanfechtung ist vorbei. ... Wo müsste ggf der Beschluss, der gar nicht in der TG steht, für ungültig erklärt werden.
Leserforumvon Roland-S | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 21.05.2022 18:23
Die Aufforderung dies zurückzunehmen weist er zurück und verweist auf die Möglichkeit der Beschlussanfechtung. ... Wenn er das überzeugend macht dann wird es den Beschluß gar nicht geben. ... Genau das hast du zitiert, und den Nicht-Beschluß für diesen Fall angezweifelt.
Leserforumvon Peter Stetter | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 25.06.2018 20:31
Ist dies nicht der Fall steigen die Chancen für eine erfolgreiche Beschlussanfechtung fast explosiv. ... Die Frist zur Beschlussanfechtung beträgt 1 Monat (u.U. also 31 Tage), zudem kann jeder Eigentümer sich schon vorher informieren was beschlossen wurde. ... Die Frage zielt darauf ab, dass wenn es keinen TOP gibt, man nichts von dem unerwarteten Beschluss weiß und dann überrascht wird.
Leserforumvon Suiwababbial | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 02.07.2009 11:22
Ein Eigentümer hat binnen der gesetzlichen Frist bei dem Amtsgericht einen Beschluss angefochten.
Leserforumvon Grundsatz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 05.11.2013 16:25
Hi, ich bräuchte mal Meinungen zu einer Beschlussanfechtung. ... Aber wann wird denn der neue Beschluss rechtskräftig? ... Hat die Versammlung diesen per Beschluss aufgehoben und einen neuen im Wortlaut geänderten Beschluss gefasst - oder wurde der Beschluss nur gändert bzw. ergänzt.
Leserforumvon kassandra24 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 30.03.2014 09:29
Auf der Eigentümerversammlung stand dan plötzlich der Beschluss an, dass dieses Fenster von der eigentümergemeinschadft zu zahlen sei. ... Da wir a) den Ersatz eines intakten Fensters auf Kosten der Eigentümergemainschft nicht gut heißen und b) das Vorgehen absolut unmöglich finden möchten wir diesen Beschluss anfechten. ... Da bei unserer Anwesenheit der Beschluss so nicht gefasst worden wäre. ----------------- " " Am 30.3.2014 von wohni WENN man zugestimmt hat, verliert man sein Anfechtungsrecht, hat der BGH geurteilt.
123·5·9