22 Ergebnisse für „widerspruch widerspruchsfrist“

Leserforumvon electrofaust | Verwaltungsrecht | 7 Antworten | 12.06.2010 21:23
Die Widerspruchsfrist ist natürlich längst verstrichen. ... Widerspruch kommt wohl nicht mehr in Betracht. ... Für Ihren Fall: Die Widerspruchsfrist für den oben genannten Bescheid ist verstrichen.
Leserforumvon Maverich | Verwaltungsrecht | 8 Antworten | 25.05.2008 18:52
Guten Tag, reicht es, einen Widerspruch, der schriftlich erfolgen muss, per FAX zu versenden? ... Unterschrift) ausreicht. um eine Widerspruchsfrist zu waren und dass die Behörde dann aber einen schriftlichen Widerspruch nachfordern kann. ... Dem per einfacher E-Mail eingelegten Widerspruch kommt keinerlei Rechtswirkung zu.
Leserforumvon ha-dk | Verwaltungsrecht | 18 Antworten | 02.07.2013 11:11
Den Widerspruch hat die Behörde von mir am 24.05.2013 erhalten. Nun hat die Behörde den Widerspruch verworfen und meint, dass ich bis zum 15.05.2013 (10 Tage ab Kenntnisnahme) noch genug Zeit gehabt habe den Widerspruch einzulegen. ... Man hätte einfach zur Fristwahrung Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen können. -- Editiert asap am 02.07.2013 13:07 Am 3.7.2013 von Harry van Sell quote:Da mir nun die verbleibende Widerspruchsfrist zum Ablauf der Frist am 15.05.2013 zu kurz war, Dein persönliche Empfinden ist nicht relevant.
Leserforumvon paratox82 | Verwaltungsrecht | 1 Antwort | 10.12.2007 23:33
Zugang 10.10.07 09.11.07 Widerspruch gegen Bescheid und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung per Einschreiben gestellt (§80,Abs.4 VwGO) Antrag zurückgewiesen. Begründung: Widerspruch ist unzulässig, da er verfristet eingelegt wurde (§70,Abs.1 VwGO) -> Schriftlicher Bescheid gilt bei Übermittlung durch die Post am dritten Tag nach der Aufgabe bei der Post als bekannt gegeben (§41,Abs.2 HVwVfG). -> Widerspruchsfrist endete 29.10.07 laut Uni Anmerkung: Ist es rechtens, dass die Uni solch wichtigen Dokumente einfach per normalem Brief verschickt (immerhin droht Exmatrikulation bei Nichtzahlung). ... Wann gilt mein Widerspruch als zugegangen?
Leserforumvon stoffi100 | Verwaltungsrecht | 0 Antworten | 01.07.2018 20:34
Hallo, im April bin ich in Widerspruch gegangen, letzte woche kam der Teilabhilfebescheid.
Leserforumvon Katja89 | Verwaltungsrecht | 4 Antworten | 30.10.2021 00:37
Meine Frage: Laut Internet muss das Recht auf Widerspruch in den Ordnungsmaßnahmen stehen, steht diese Rechtsbelehrung nicht drin hat man 1 Jahr Zeit für einen Widerspruch. - Bringt es jetzt noch was gegen die Verweise im letzten Jahr Widerspruch zu erheben? - Macht es Sinn Widerspruch gegen den jetzigen Sachverhalt ohne Anwalt vorzugehen? ... [/quote] Wenn die Widerspruchsfrist nicht abgelaufen ist und man substantiierte Begründungen für den Widerspruch hat, spräche nichts dagegen.
Leserforumvon Fantomas123 | Verwaltungsrecht | 6 Antworten | 03.01.2013 14:32
Hallo, es geht um Folgendes: Nachdem ich bei der polizeidienstuntauglich beurteilt wurde und die Absage keine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt, wandte ich mich an das Innenministerium aber nicht als Widerspruch, sondern als Beschwerde bzw. ... Am 4.1.2013 von muemmel Im Falle einer fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr. Freilich ist nicht in jedem Fall ein Widerspruch möglich.
Leserforumvon wieverhältessich | Verwaltungsrecht | 1 Antwort | 24.02.2015 14:50
Fragen zum Verfahren 1) Im Bescheid ist keine Widerspruchsfrist genannt, sondern es ist nur von „innerhalb vier Wochen" ? ... 2) Muss die gesamte Erbengemeinschaft widersprechen oder genügt der Widerspruch eines Erbe? ... a) Sind Behörden in NRW zur Auskunft und Akteneinsicht auch ohne Widerspruch von uns verpflichtet?
Leserforumvon Blumentopp | Verwaltungsrecht | 4 Antworten | 23.09.2015 22:17
(Widerspruch ergeht dann per Fax). ... Wenn also ein Verwaltungsakt am Montag, den 25.07.2016 bekanntgegeben wird, endet die Widerspruchsfrist am 25.08.2016. Wenn der Ablauf der so berechneten Widerspruchsfrist auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag fällt, so endet die Widerspruchsfrist nach § 193 BGB iVm §§ 31 Abs. 1, 3, 79 VwVfG am nächsten Werktag.
Leserforumvon Frieda18 | Verwaltungsrecht | 2 Antworten | 28.07.2011 13:19
Es geht um einen Widerspruch gegen einen Vorbescheid. ... Es ist doch schon Widerspruch eingelegt worden. ... Der Widerspruch hat nach § 212a BauGB aber keine aufschiebende Wirkung.
Leserforumvon guest-12326.05.2020 10:03:24 | Verwaltungsrecht | 19 Antworten | 07.05.2012 20:42
Nun meine Frage: Wielange ist die eventuell nötige Widerspruchsfrist ? ... Kann der Widerspruch auch erstmal formlos sein? ... Lass Dir Deine Post in die Kureinrichtung nachsenden, dann verpasst Du auch keine Widerspruchsfrist. ----------------- "lg.
Leserforumvon berlinmal | Verwaltungsrecht | 2 Antworten | 30.09.2006 10:36
August und die Widerspruchsfrist ist 1 Monat.
Leserforumvon lakka69 | Verwaltungsrecht | 3 Antworten | 12.03.2010 10:32
Du kannst jetzt Widerspruch erheben, so Du noch in der Widerspruchsfrist bist, siehe Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens. ... Ich nicht wann es abgeschickt wurde und kann deshalb auch nicht sagen ob ich noch in der Widerspruchsfrist bin.
Leserforumvon Stan82 | Verwaltungsrecht | 1 Antwort | 11.08.2010 15:25
August erhielt ich den Bescheid über das endgültige Nichtbestehen eines bestimmten Fachs (mit Rechtsbehelfsbelehrung, laut der ich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen kann). ... Sehe ich das richtig, dass für die Widerspruchsfrist einzig und allein das tatsächliche Absendedatum relevant ist?
Leserforumvon tiger77 | Verwaltungsrecht | 21 Antworten | 21.04.2011 16:53
Unabhängig davon ob ich nun Widerspruch eingelegt habe oder nicht, die Widerspruchsfrist endet erst Anfang Mai. ... Wenn auf dem Bescheid steht "mit Ende der Widerspruchsfrist Rechtswirksam" und die Widerspruchsfrist ist noch gar nicht vorbei, wie kann ich denn schon Mahnung + Gebühren etc. bekommen? ... Der Widerspruch hat Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist.
Leserforumvon sommerwind07 | Verwaltungsrecht | 2 Antworten | 23.10.2007 19:17
Wir wollen jetzt in Widerspruch gehen und ich glaube mich zu erinnern, mal ein Urteil gelesen zu haben, dass in Spielstraßen die Anwohner nicht zu Zahlungen verpflichtet werden können, da es keinen Bürgersteig gibt. ... Am 25.10.2007 von no1 ich habe da keine Ahnung, möchte aber trotzdem auf die Widerspruchsfrist von einem Monat hinweisen, danach gibt es dann in der Regel keien Chance mehr, gegen den Gebührenbescheid vorzugehen.
Leserforumvon racinggoat | Verwaltungsrecht | 5 Antworten | 11.01.2008 08:59
Nun steht die Frage, ob eine Erstattung der rechtswidrig eingezogenen Praxisgebühr bei Beihilfebescheiden gefordert werden kann - und zwar auch für Beihilfebescheide, bei denen die Widerspruchsfrist abgelaufen ist (z.B. länger als ein Jahr her). Ist eine Erstattungsforderung auch möglich/erfolgversprechend, wenn für diese Bescheide damals Widerspruch eingelegt worden ist und dieser abgelehnt worden war.
Leserforumvon striker | Verwaltungsrecht | 3 Antworten | 18.03.2005 17:01
Haben Sie jedoch einen Bescheid erhalten, heißt dies bei fehlerhafter bzw. nicht vorhandener Rechtsmittelbelehrung nur, dass Ihre Widerspruchsfrist nun nicht einen Monat, sondern ein Jahr beträgt. Da der Widerspruch aber KEINE aufschiebende Wirkung hat, schützt Sie dies nicht vor dem Zahlungsverzug.
Leserforumvon Pechan | Verwaltungsrecht | 4 Antworten | 04.02.2016 14:51
Widerspruch bei ... einlegen") - Wenn ja: Wie sieht die aus? ... Auf eine Antwort freue ich mich Beste Grüße Byron Estrella Am 4.2.2016 von drkabo Die Widerspruchsfrist beträgt mit Rechtsmittelbelehrung 1 Monat, ohne Rechtsmittelbelehrung 12 Monate. [link=https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Widerspruch+gegen+einen+Verwaltungsakt+Bescheid+einlegen-1552-leistung-0#sb-id-toc-block1 ]https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Widerspruch+gegen+einen+Verwaltungsakt+Bescheid+einlegen-1552-leistung-0#sb-id-toc-block1 [/link] Sie haben die Aberkennung schon am 20.10.14 erhalten.
Leserforumvon -Noob | Verwaltungsrecht | 43 Antworten | 01.08.2013 14:52
Hallo, wollte mal nachfragen, ob es in Bayern für Berufliche Oberschulen eine Widerspruchsfrist gibt? ... Wäre da nun Beschwerde oder Widerspruch eizureichen? ... Gegen Ende der Widerspruchsfrist heisst es dann aufeinmal, dass der Widerspruch abgelehnt wird mit der Begründung der Schüler hätte angeblich in seiner Seminararbeit im Titel ebenfalls die Fehler gemacht, es war seine Schuld.
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