Hat der Student ein Recht darauf, die Behandlung nach der Regelung einzufordern, die galt, als er in die Prüfungsphase eingetreten ist?
- Ist ein solcher Fond nicht in öffentliches Recht eingebettet? ... Das mag dann Hochschul-, Verwaltungs- oder auch BGB-Recht sein. ... Das mag dann Hochschul-, Verwaltungs- oder auch BGB-Recht sein.
Man würde auch nun die Institutstests akzeptieren würden da man dort auch keinen Arzt fand und ich ja anscheinend recht hätte das Ihre Forderung unmöglich seien. _______________________________________________________________________________________________________ So ich hoffe das man die Situation nun etwas besser nachvollziehen kann, es gibt nur neben erwähnt gar keine Schwerbehindertenvertretung an der Hochschule.
Beste Grüße Eric -- Editiert von Raz am 03.07.2018 15:57 Am 3.7.2018 von wirdwerden Hochschulrecht ist Landesrecht in Verbindung mit der Kombi aus dem Recht der speziellen Hochschule sowie der Prüfungsordnung des speziellen Fachs.
Hochschulrecht ist Landesrecht. ... Hochschulrecht ist ausschließlich Landesrecht. ... Sie verkennen, wie weit das "Hochschulrecht" reicht.