13 Ergebnisse für „werbungskosten arbeitsamt“

Leserforumvon Tinkerbell87 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 07.07.2009 15:24
Nun weigert sich das Arbeitsamt uns unseren Mietanteil zu zahlen - weil angeblich nicht einzusehen wäre, (wieso sollte ich dann Quittungen einreichen) das wir unseren Mietanteil zahlen. ... quote:Nun weigert sich das Arbeitsamt uns unseren Mietanteil zu zahlen - weil angeblich nicht einzusehen wäre, (wieso sollte ich dann Quittungen einreichen) das wir unseren Mietanteil zahlen Na das ist ja mal weider eine besonders "kreative" Begründung. ... Höhere Beträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn höhere Werbungskosten nachgewiesen werden.
Leserforumvon Ricco123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 15.11.2007 16:42
Da meine Umschulung durch das Arbeitsamt gefördert wird, steht uns laut Arge kein Freibetrag zu, als wenn man ein Einkommen aus einer Beschäftigung bekommt. ... Ich gehe voll arbeiten (im Schichtdienst), muss jeden Tag dafür 35 km zur Arbeit fahren und das alles zählt nicht, weil das Arbeitsamt die Umschulung fördert? ... Allerdings steht in meinem Bescheid vom Arbeitsamt nicht Einkommen, erst hieß das Geld Unterhaltsgeld und jetzt plötzlich wieder Arbeitslosengeld (warum auch immer, ich bin ja in dem Sinne nicht arbeitslos)!
Leserforumvon Meridol | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 01.11.2010 16:20
Auf der Seite vom Arbeitsamt steht es zwar geschrieben, aber irgendwie verstehen wir das alle nicht. :-( Danke für die Antworten ----------------- "" Am 1.11.2010 von muemmel Hi, das könnte gerade noch klappen, wenn er kein Weihnachtsgeld oder sonstige Einmalzahlungen erhält. 507+220 = 727 727*12 = 8724 Davon ziehen wir 920 Euro Werbungskostenpauschale ab - macht 7804 Euro. ... Abgezogen werden können: - Sozialversicherungsbeiträge - Arbeitnehmer-Pauschbetrag (920 €) oder tatsächliche Werbungskosten - sofern der Minijob pauschal versteuert wird die Kostenpauschale (180 €), damit sind dann aber alle Kosten im Zusammenhang mit dem Minijob abgegolten (ist der Minijob auf Steuerkarte, kann er die tatsächlichen Werbungskosten abziehen) - die Unfallversicherung kann unter bestimmte Voraussetzungen anteilig zu den Werbungskosten zählen Nicht abgezogen werden können: - Krankenzusatzversicherung - Kfz-Versicherung/-Steuer - Haftpflichtversicherung (privat/Kfz) ----------------- ""
Leserforumvon sabzwo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 21.03.2005 07:24
Als ich Hartz IV beantragte, sagte mir die Dame vom Arbeitsamt, dass die 200 Euro, die mein Lebensgefährte für sein Kfz monatl. abzahlen muss, angerechnet werden. ... Auf Nachfrage beim Arbeitsamt, wurde mir lapidar mitgeteilt, dass sie sein Auto nicht finanzieren würden. ... von seinem einkommen muß sehr wohl das auto abgezogen werden, er beantragt ja keine leistung, sondern du und seine verpflichtungen sind einkommensmindernd. ausserdem hat er einen selbstbehalt von 830€ . auch seine kfz-haftpflicht (nicht teilkasko) ist abzusetzen und auch eine riesterrente oder andere gesetzliche versicherungen kann er von seinem einkommen abziehen, genauso wie fahtkosten, werbungskosten. auf jeden fall gegen den bescheid widerspruch einlegen, ansonsten würde ein untermietvertrag schon einiges bewirken und getrennte konten!!
Leserforumvon ThomasK001 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 19.04.2006 12:30
Nicht zu vergessen sind hier die Werbungskosten ,die ein Auszubildender gegenüber eines Harz VI Empfängers hat. ... Das währe aber wiederum unter dem Existenzminimum ,wenn mann Miete und Werbungskosten abzieht. ... Anders würde es aussehen ,wenn er am 1 Januar von der Gehaltserhöhung gewußt hätte ,das der Kindergeldkasse und dem Arbeitsamt mitgeteilt hätte.
Leserforumvon guest-12320.02.2013 11:37:23 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 21.01.2009 13:35
Ich bin seit 01.01.2009 arbeitslos und habe erst zum 05.02.09 einen Termin beim Arbeitsamt an dem ich erfahre wie hoch mein Alg1 ausfällt (Jahresbrutto: ca. 11.000 Euro) Ich habe einen Mini-Job der mir ca. 220 Euro einbringt. ... Auch beim ALG II Bezug können höhere Werbungskosten, als die 100 Euro Grundfreibetrag, erst ab einem Einkommen von mehr als 400 Euro geltend gemacht werden.
Leserforumvon Cussy | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 18.01.2007 12:28
Ich soll mal für eine Freundin fragen, wie das ist, wenn man Arbeitslos ist und vom Arbeitsamt so um die 850€ Arbeitslosengeld bekommt und nebenbei noch auf 400€ Basis arbeiten gehen möchte. ... Bei Arbeitslosengeld 1 darf Sie 165€ + eventuelle WErbungskosten (Fahrtkosten zur Arbeit etc.) behalten, und der rest wird aufs Arbeitslosengeld angerechnet.
Leserforumvon Xyon | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 27.12.2004 11:40
Werd mich dann mal beim Arbeitsamt mit den Leuten zusammensetzen. ... Das kann man als Zweitwohnsitz anmelden und kriegt später alles als Werbungskosten vom Finanzamt wieder. ... Geht auch gar nicht anders, weil ich vom Arbeitsamt in den 3 Monaten mal gerade 3 Angebote bekommen hab.
Leserforumvon Ersguterjunge66 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 14.10.2009 21:03
Noch eine Frage, mein Sohn hat eine überbetriebliche Ausbildung begonnen, er wollte vor Beginn der Ausbildung einen Antrag auf BAB stellen,das Arbeitsamt hat ihn diesen Antrag nicht ausgehändigt, mit der Begründung, er wurde kein BAB bekommen. ... Der Teil der Rente, der den so ermittelten Gesamtbetrag übersteigt, wird auf Deine Leistung angerechnet. quote:das Arbeitsamt hat ihn diesen Antrag nicht ausgehändigt, mit der Begründung, er wurde kein BAB bekommen. ... Hast Du der ARGE Werbungskosten nachgewiesen, die höher sind als 100 Euro?
Leserforumvon Liermann | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 23 Antworten | 25.11.2017 06:50
Am 25.11.2017 von reckoner Hallo, du kannst du Bille aber als Werbungskosten von der Steuer absetzen (falls du überhaupt Steuern zahlen musst, und mehr als 1.000 Euro Werbungskosten hast). ... Gruß, Axel Am 27.11.2017 von Liermann Vom Arbeitsamt gefördert.
Leserforumvon Erberksivritas | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 24.06.2021 23:41
Ich habe vom Arbeitsamt ein schreiben bekommen . ... Wenn ihr Arbeitgeber die nebenverdienst Bescheinigung elektronisch an die Agentur für Arbeit übermittelt wird ihnen automatisch ein Ausdruck der Bescheinigung zugesandt sobald diese hier eingegangen ist. ihr Arbeitgeber kann die nehmen verdienstbescheinigungen auch mit ins Formular unter aber jetzt Agentur erstellen bitte senden sie mir in diesem Falle die erhaltene neben verdienstbescheinigungen bis zum oben genannten Termin zu. sollten ihnen im Zusammenhang mit der Ausübung der Nebentätigkeit Aufwendungen entstehen können sie sind zur Geltendmachung von Werbungskosten deren Bereich im eservice nutzen. auch Veränderungen in ihren persönlichen verhältnissen können sich hier papierlos und ressourcenschonend an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln. teilen sie mir bitte ebenfalls mit falls der Beginn oder die Dauer ihrer Nebentätigkeit nicht zutreffen lassen sich ihre Angaben von ihrem Arbeitgeber bestätigen. sie sind zu dieser Mitwirkung verpflichtet(Paragraphen 60 erstes Buch Sozialgesetzbuch- SGB I) wenn sie nicht mitwirken, muss ich Ihnen die Leistung teilweise entziehen (§66 SGB I) Stellungnahme zur nicht oder verspätet angezeigte Nebentätigkeit ( ) es trifft zu, dass ich ( ) in dem von ihnen angegebenen Zeitraum nebeneinkommen erzielt habe. ( ) seit dem von ihnen angegebenen Zeitpunkt nebeneinkommen erziele. eine Bestätigung meines arbeitsgebers habe ich beigefügt ( )Eine Stellungnahme möchte ich nicht abgeben ( ) Ich nehme wie folgt Stellung: ….. ( ) Nebenverdienst Bescheinigungen sind beigefügt [/b][/b] Mir wurde telefonisch von der Arbeitsagentur mitgeteilt das ich es nicht melden muss wenn ich eine Probearbeit habe und daher das mein Vertrag jederzeit enden könnte das es Wochenverträge waren bin ich davon ausgegangen das ich es nicht melden muss.
Leserforumvon CarMen123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 01.04.2009 17:32
Ein Anruf beim Arbeitsamt ergab, dass ihm kein BAB zusteht, da er noch zu Hause wohnt, dazu müsste er umziehen, nur auch das ist schlecht, denn der Betrieb ist in einem sehr ausserhalb gelegenen Gewerbegebiet, die nächste Wohnmöglichkeit wäre auch da mindestens mal 20 km entfernt, und Kaution wird gar nicht übernommen... ... Nicht weil er Steuern gezahlt hat, aber damit er die jetzt anfallenden Werbungskosten als Verlustvortrag für spätere Jahre mit Steueranfall mitnehmen kann.
Leserforumvon chriskeda | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 51 Antworten | 19.09.2022 16:49
Die Kostenentscheidung beruht auf § 63 des SGB X." 20 % in den nächsten 3 Jahren von 25 % des Mietspiegels... da werden wir bei den künftigen Steuererklärungen massiv draufzahlen, denn man muss sich zwar die Miete plus Nebenkosten als Einnahmen anrechnen lassen, darf aber nur im Hinblick auf den Mietspiegel die Werbungskosten anteilig in Abzug bringen (Gunstmiete).
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