Topthemen im Forum Sozialrecht und staatliche Leistungen Waisenrente
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  • Nachzahlung Waisenrente -> Anrechnung ALG II

    von guest-12327.... | am 12.4.2010

    5 Antworten | letzte am 13.4.2010 von hamburgerin01

    Ich habe seit September 2004 eine Umschulung übers AA gemacht und Leistungen nach Arbeitslosengeld I bezogen. Seit September 2006 beziehe ich Arbeitslosengeld II. Nun hatte ich im Januar 2007 nachträglich für den Zeitraum Jan 2006 bis Ende August 2006 Vollwaisenrente beantragt. Dieses wurde mir im M ...

    ALG
  • hot 13 Antworten | letzte am 31.10.2009 von Slavonia

    Hallo, meine Schwester bezieht Gelder vom Arbeitsamt. Nun hat sie eine Kontopfändung erhalten,weil sie noch Schulden bei einem Mobilfunkanbieter hat. Heute rief sie bei ihrer Bank an und fragte ob sie sich das Geld ( Hartz 4) welches jetzt kommt in bar morgen abholen könnte. Der Bankberate ...

    Geld
  • 0 Antworten | erstellt am 28.4.2009

    Ich sehe nicht mehr durch und bin langsam am verzweifeln!!! Scheinbar gehts hier um den ersten Fall, wo jemand Grunsicherung bekommt und gleichzeitig Riester hat- zumindest bei dem zuständigen Amt!!! Problem: Es ist ja bekannt, dass vom Einkommen die beträge zu Riester abzusetzen sind!! ...

    SGB
  • 6 Antworten | letzte am 1.3.2009 von hamburgerin01

    Guten Abend, ich bin 22 Jahre alt und habe aufgrund des Todes meiner Mutter bis zu meinem 18. Lebensjahr Halbwaisenrente bekommen, genauer gesagt mein Vater. Er hat sich damals darum gekümmert, weil ich noch zu klein war. Soweit sogut, als ich dann 18 geworden bin wird die Leistung ja automatisch ...

    Rente
  • 0 Antworten | erstellt am 3.2.2009

    Hey Leute! Hab hier ein Problem bei einer Falllösung. Muss eine Waisenrente berechnen.. Habe gelesen, dass es bei Waisenrente immer einen Zuschlag gibt. (78 SGB VI). Nun ergibt sich aus dem Sachverhalt nichts über die Anzahl der Monate in denen der Verstorbene Beiträge gezahlt hat. Es ist nur die ...

    Problem
  • Kindergeld Einkommensgrenze

    von Sine_b | am 23.11.2008

    0 Antworten | erstellt am 23.11.2008

    Hallo ! Bei der Prüfung der EInkommensgrenze hat Person x angaben gemacht. Diese setzen sich aus Zinsen und einer Waisenrente zusammen. Des weiteren gab Person x an, dass sie eine Aufwandsentschädigung erhält, die allerdinsg nicht zum Einkommen angerechnet werden darf. Waisenrente plus Zinsen lie ...

    Berechnung
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