87 Ergebnisse für „umzug ablehnen“

Leserforumvon LisaMa | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 05.07.2023 20:14
Sie hat den Mietvertrag beim JC abgegeben und das JC rief heute an und meinte, sie lehnen den Umzug ab, sie könne schließlich da wohnen bleiben und wenn ihre Frau zu ihr zieht, wäre die Wohnung sowieso zu klein. ... Dürfen sie den Umzug wirklich ablehnen? ... Liebe Grüße Lisa Am 5.7.2023 von altona01 Eine Zustimmung des JC zu einem Umzug ist nur erforderlich, wenn man die Übernahme der Umzugskosten oder sonstige Aufwendungen beantragen möchte.
Leserforumvon Cornetta | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 20.04.2011 09:17
Die Wohnung wird vom Jobcenter hier bewilligt, das weiß ich und der Umzug ebenso, weil aus gesundheitlichen Gründen. ... Meine Frage, ich hoffe, dass es nicht doof klingt, kann der Jobcenter der Stadt, in die ich ziehe die Kaution ablehnen, auch wenn der Jobcenter von dem ich ja noch zwei Jahre lang finanziert werde den Umzug samt Wohnung bewilligt hat?
Leserforumvon patrice | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 15.02.2007 08:47
Am 15.2.2007 von Sunbee 1 @patrice heißt das, du bekommst z.z. erziehungsgeld und möchtest nach d. umzug dann alg? das wird nicht funktionieren, zumindest nicht ohne sperre, denn du hättest deinen arb.platz mutwillig aufgegeben sunbee Am 15.2.2007 von patrice nein, ich bekomme Erziehungsgeld nur noch bis 06/07, will aber danach, ich meine , nach dem Umzug wieder richtig arbeiten. Wollte nur wissen, ob mein Arbeitgeber eine vorzeitige Küdigung meinerseits ablehnen kann..
Leserforumvon go497358-28 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 31 Antworten | 08.02.2019 15:23
Einfach ablehnen ohne zu sagen wie es weitergeht trotz vorheriger Zustimmung.... ... Zitat (von go497358-28):Einfach ablehnen ohne zu sagen wie es weitergeht trotz vorheriger Zustimmung....Hattest du die Zustimmung schriftlich? ... Zitat (von go497358-28):Einfach ablehnen ohne zu sagen wie es weitergeht trotz vorheriger Zustimmung....Hattest du die Zustimmung schriftlich?
Umzug bei ALG2 Bezug 5 von 5 Sterne
Leserforumvon Sugar42 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 10.01.2012 16:40
Kurz: Meine bekannte möchte gern umziehen, hat aber selbt überhaupt kein Geld von dem sie sich einen Umzug leisten könnte; und die ARGE erlaubt offensichtlich keine Umzug. Nun meine Fragen: Darf die Arge bei der beschriebenen Wohnsituation (3 Zimmer für vier Personen) einen Umzug in eine größere Wohnung ablehnen? ... Wann, generell, darf die ARGE einem Umzug nicht zustimmen?
Leserforumvon guest-12322.01.2014 21:27:22 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 06.11.2008 15:26
Aus gesundheitlichen Gründen (Arzt/Amtsartst Attest liegen vor) ist ein Umzug erforderlich. 1. Bei welcher ARGE muß ich den Antrag auf Wohnkostenübernahme stellen und wer muß Ihn dann letzlich genehmigen/ablehnen? ... Übliche Praxis ist, dass die neue ARGE von der alten eine Bescheinigung haben möchte, dass der Umzug notwendig ist.
Leserforumvon Heike_1979 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 23.03.2009 13:58
Am 23.3.2009 von AxelK @Heike: Wenn die Mängel in der jetzigen Wohnung so gravierend sind, dass es Dir unzumutbar ist, dort weiter zu wohnen, muss die ARGE dem Umzug zustimmen. ... Diesen Antrag wird die ARGE selbstverständlich ablehnen. ... Mein Kinderarzt hat mir auch ein Attest ausgestellt, dass meine Tochter an einer chronischen Erkrankung der Atemwege leidet und auch er hat einen Umzug empfohlen.
Leserforumvon Bella_94 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 25.01.2016 10:17
Sie zahlen den Umzug selbst. 3. ... Falls Du wider Erwarten direkt die Auskunft kriegen solltest, Du kannst umziehen, lass Dir das unbedingt schriftlich geben; natürlich auch, wenn die ablehnen. ... Also, ab Umzug natürlich und betreffend die Miete.
Leserforumvon Elkstone | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 31.01.2021 12:38
Kann diese einen Umzug ablehnen und geht man das an, dass die Miete auch übernommen wird?
Leserforumvon guest-12328.05.2019 10:12:58 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 12.02.2009 18:54
Das Arbeitsamt möchte das nun ablehnen und sie zwingen wieder bei Ihren Eltern einzuziehen, was sie aber keinesfall möchte. ... Allerdings wäre dann der Umzug notwendig im Sinne des SGB II und Umzugskosten zu übernehmen. ... Klar muss die ARGE dann die Kosten übernehmen, weil der Umzug natürlich notwendig ist.
Leserforumvon Darklilie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 25 Antworten | 01.05.2019 06:44
Mir wurde dort gesagt, dass es für mich keinen triftigen Grund für einen Umzug gibt und mir der Umzug auf keinen Fall bewilligt wird. ... Ebenso wie bei der Wohnungssuche und dem Umzug. ... Wenn Du also medizinische/psychologische Gründe für die Notwendigkeit eines Umzuges vorträgst und durch Attest belegst, dann darf der Sachbearbeiter streng genommen den Antrag gar nicht einfach so ablehnen, eben weil er die Notwendigkeit überhaupt nicht beurteilen kann.
Leserforumvon ibizaspace | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 23.02.2006 12:52
Arbeitsamt gibt meine Unterlagen an Zeitarbeitsf. trotz Umzug?! ... Aber auch ohne das Arbeitsplatzangebot muss das AA den Umzug nicht finanzieren. ... Wenn Sie das Angebot der Zeitarbeitsfirma ablehnen wird mutmaßlich eine Sperre erfolgen.
Leserforumvon D.H. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 17.06.2010 15:39
Da dies ein erforderlicher Umzugsgrund ist, bitte ich um Bestätigung ob ein Umzug seitens der ARGE genehmigt wird. ... Allerdings nur, wenn die angegebenen Gründe für den Umzug auch wirklich stimmen... ... Einen Antrag auf Erstattung der Kosten für einen Gutachter würde die ARGE meiner Meinug dann jedoch zurecht ablehnen, da man dir ja das Angebot gemacht hat, selber kostenlos jemanden vorbei zu schicken, der die Situation begutachtet.
Leserforumvon AxelK | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 09.02.2009 07:59
Am 9.2.2009 von AxelK @Cyhil: Wenn die Feuchtigkeit in der Wohnung schon jetzt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Deinen Kindern führt, und dieses durch ärztliche Atteste belegbar ist, dann stellt das einen wichtigen Grund für einen Umzug dar. ... In diesem Antrag solltest Du auch begründen, warum der Umzug notwendig ist. ... Sollte die ARGE den ersten Antrag ablehnen, kannst Du auch ohne diese Zusicherung den Mietvertrag unterschreiben.
Leserforumvon Kaktusbilly | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 13.03.2007 20:50
Meine Frage ist eigentlich hier im grossen und ganzen ob meine jetzige ARGE es ablehnen darf das ich Umziehe,,, Denn soviel ich weiss muss ich glaube bei der neuen Arge dort wo ich hinziehe und natürlich alles vorher abstimme einen Beleg vorlegen das meine jetzige Arge zugestimmt hat zum Umzug.. ... Unter den von Ihnen genannten Gründen halte ich eine Zustimmung der ArGe zu einem Umzug für ausgeschlossen. ... Vater Staat finanziert einen Umzug hauptsächlich dann nur, wenn Vater Staat einen auch zum Umzug, um die Mietkosten zu senken, aufgefordert hat.
Leserforumvon Roland1977 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 24 Antworten | 24.01.2006 17:49
Die haben mir nur gesagt, dass ein Umzug kein Problem wäre, nur müsste ich für den Umzug und die Kaution der neuen Wohnung selbst aufkommen. ... Die Arge will den Umzug nicht bezahlen. ... Mir ist klar, damit ich für den Umzug selbst aufkommen muss.
Leserforumvon guest-12320.03.2021 14:21:33 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 20.03.2021 00:28
Sollte das Jobcenter ablehnen, muss aber zusätzlich zum Eilverfahren noch ein Widerspruch eingereicht werden. Der Umzug selbst kann nicht dir nicht verweigert werden. ... Dann wäre der Umzug vielleicht --erforderlich--.
Leserforumvon Schnull3rback3 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 02.05.2010 15:37
Das einzige was die ARGE ablehnen kann und darf sind die Übernahme der Umzugskosten und evtl. anfallende Kautionen etc, wenn man eigenverantwortlich den Wohnort wechselt. ... Auch ein Umzug in einen anderen Wohnort und Zuständigkeitsbereich muss nicht genehmigt werden. ... Demnach ging ich davon aus dass die ARGE zwar ein Mehraufkommen an "Fremdkunden" ablehnen darf (irgend etwas mit Haushaltskassen war da wohl), im Sinne eines bestehenden laufenden Bezugs, aber eben keinen Neuantrag
Umzug neue KdU zu hoch 5 von 5 Sterne
Leserforumvon Koglgogl | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 32 Antworten | 23.07.2020 13:29
Den Umzug selbst könnte ich mit Freunden wuppen, bis auf die Kosten für einen Transporter. ... Wird der Umzug erforderlich. 2. ... Damit wird dein Umzug erforderlich.
Leserforumvon andreunity | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 24 Antworten | 28.03.2011 16:28
Meinst du die zahlen dir den Umzug, und weiter Leistungen, Und wenn die Freundschaft bricht dann den nächsten Umzug. ... Reicht es nicht gibt es weiter ALG2, aber wohl weniger Uwe ----------------- "" Am 28.3.2011 von andreunity Nur zur Info, ich möchte den UMZUG nicht finanziert haben und es ist nur eine Freundin,bin nicht verheiratet oder verlobt.Also Betrug ist das ja definitiv nicht.Das Amt kommt so auch noch billiger weg,als vorher und es fallen keine kosten an. ----------------- "" Am 28.3.2011 von guest-12306.05.2011 11:25:43 Wenn das ein WG ist, ihr kein Paar seid und das alles stimmt.
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