5 Ergebnisse für „student einmalig“

Leserforumvon gainsbourg | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 27.08.2008 17:18
Hallo, folgende Situation: Ich bin Student und beziehe im aktuellen Semester Wohngeld (der Bezugszeitraum beträgt immer 6 Monate - also ein Semester - dann muss ein neuer Antrag gestellt werden). Die Universität hat mir einen einmaligen Job angeboten (Seminarleitung), der einmalig mit exakt 300€ entlohnt wird.
Leserforumvon gainsbourg | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 27.08.2008 17:17
Hallo, folgende Situation: Ich bin Student und beziehe im aktuellen Semester Wohngeld (der Bezugszeitraum beträgt immer 6 Monate - also ein Semester - dann muss ein neuer Antrag gestellt werden). Die Universität hat mir einen einmaligen Job angeboten (Seminarleitung), der einmalig mit exakt 300€ entlohnt wird.
Leserforumvon guest-12322.04.2014 13:15:55 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 25.10.2010 22:49
Ein Student ist das volle Kalenderjahr über erst einmal kindergeldberechtigt, sofern er die Einkommensgrenze nicht überschreitet. ... Unter "Bezüge" finde ich zudem folgendes: Kostenpauschale Von allen Bezügen ist einmalig eine Kostenpauschale von 180 € pro Kalenderjahr abzuziehen.
Leserforumvon michael591 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 09.11.2020 23:20
Person A sei Student und erhält somit keine Leistungen nach Sgb2 arbeitet aber als Hiwi nebenbei (nach der Corona Kriese nur mit 400€/Monat, die bei den Sgb 2 Leistungen von person B berücksichtigt werden). ... Nun wurde aber Person A die Leistungen nach SGB II verwehrt mit der Begründung, dass dieser Student sei. ... Zitat (von michael591):Nun wurde aber Person A die Leistungen nach SGB II verwehrt mit der Begründung, dass dieser Student sei.
Leserforumvon Snoodle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 01.12.2017 12:18
EU Bürger bekommen keine Leistungen, egal ob Student oder nicht laut deren Aussage, ich frage mich nur es muss doch nun irgend ein Weg geben, allein schon von der Situation das sie nun eine "Leistung vom Arbeitsamt" erhält Am 1.12.2017 von muemmel ich frage mich nur es muss doch nun irgend ein Weg geben Nein, muß es nicht (abgesehen vom Wohngeld). ... Dezember 2016 beschlossen.[15] Der Bundesrat stimmte der Neuregelung noch im Dezember 2016 zu.[16] Gemäß der Neuregelung können EU-Bürger ohne Anspruch auf Sozialleistungen lediglich einmalig ein Überbrückungsgeld beantragen, das für höchstens vier Wochen den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körperpflege und medizinische Versorgung abdecken soll.
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