434 Ergebnisse für „sozialhilfe anspruch“

Leserforumvon HUGO939 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 13.04.2007 11:22
Guten Tag, hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.Meine Mutter hat ein Einkommen (Rente) von 606,00 Euro im Monat und muß davon sämtliche Kosten (Miete ,Strom etc) begleichen.Ihr bleiben lediglich 250 Euro im Monat zum leben übrig.Hat sie einen Anspruch auf Sozialhilfe?
Leserforumvon Schoolmummy84 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 24.08.2007 04:38
Ich habe BaFög beantragt, aufgrund dessen habe ich keinen Anspruch auf ALG 2 mehr. ... Habe ich einen Anspruch auf Sozialhilfe solange er Unterhaltspflichtig ist, oder muß ich da erst vor Gericht gehen. ... Am 24.8.2007 von baghira du kannst für dein kind sozialhilfe im sinne des SGB XII beantragen. selbst hast du keinen anspruch.
Leserforumvon magdaanna | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 23.10.2007 21:19
oder du guckst hier: http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html sunbee Am 23.10.2007 von hh Wer zum Bezug von Sozialhilfe nach Deutschland zieht, hat keinen Anspruch darauf. ... sunbee Am 24.10.2007 von dittmann -...Erhalt der Sozialhilfe nur bei Nachweis, dass dies nicht das einzige Ziel des Aufenthalts ist. Künftig müssen Ausländer beim Beantragen der Sozialhilfe auf Verlangen des Sozialhilfeträgers glaubhaft machen, dass sie nicht mit dem Ziel in Deutschland eingereist sind, Sozialhilfe zu bekommen....- Wenn sie das nachweisen kann, scheint sie wohl doch Sozialleistungen zu kriegen.
Leserforumvon stewie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 28.09.2004 13:55
Ich habe keinen Anspruch mehr auf Bafög und als Student habe ich automatisch keinen Anspruch auf Sozialhilfe; aber auf Wohngeld. ... Hätte ich dann Anspruch auf Sozialhilfe? ... Sie hätten aber wohl Anspruch auf Wohngeld, als Berufstätiger auch in 2005. -- Editiert von hamburgerin01 am 28.09.2004 22:55:20 -- Editiert von hamburgerin01 am 29.09.2004 00:17:33
Leserforumvon icecycle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 15.08.2007 15:22
Ohne AL-versicherung hat er keinen Anspruch auf ALG. Hat er trotz Eigenheim Anspruch auf Sozialhilfe ? ... Am 16.8.2007 von hh Wenn man nach dem Studium arbeitslos wird, bekommt man ohnehin keine Sozialhilfe, sondern ALG II.
Leserforumvon Chevy G 20 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 21.02.2005 11:12
Ein EX-Bekannter von mir bekommt seit Jahren Sozialhilfe. ... Er hat in dieser Zeit voll die Sozialhilfe abkassiert ,und dem Sozialamt nicht mitgeteilt das er in Haft ist. ... Sie können auch dem zuständigen Sozialamt ( Wohnort ) annonym einen Hinweis geben, das ggf. kein Anspruch auf Sozialhilfe bestanden haben könnte.
Leserforumvon winni1955 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 26.07.2021 21:19
[/quote] [quote]Jetzt erhebt das Sozialamt Anspruch auf die mir zustehende Rentennachzahlung [b]von Februar bis Juni 2021[/b].... X bekommt weiterhin Sozialhilfe, bis die Rente positiv beschieden wird. ... Denn niemand kann sowohl volle Rente + volle Sozialhilfe behalten.
Leserforumvon estol200 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 07.06.2004 15:39
Meine Eltern leben getrennt, beziehen aber beide Sozialhilfe. ... Als Student hat man neben dem Bafög ja einen Anspruch auf das Kindergeld, wenn man eine eigene Wohnung bezieht. Was mich jetzt dabei interessiert ist folgendes: Da meine Mutter Sozialhilfe bezieht, wird ihr das Kindergeld als Einkommen eingerechnet, d.h., wenn Sie ab Oktober Kindergeld bekommt und dieses an mich überweisen würde, da ich ja rechtlichen Anspruch darauf habe, hätte sie ja einen Einkommensausfall von 154 Euro, da ihr ja dieser Anteil der Sozialhilfe wegen des Kindergeldes fehlen würde.
Leserforumvon Ramius | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 14.07.2004 15:36
Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht. ... Es war schon immer eine Art Sozialhilfe, bezahlt vom Bund. Sozialhilfe wird von den kommunalen Trägern geleistet.
Leserforumvon Noir123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 16.07.2013 16:55
Da ich diese Stelle in BLN nicht annhemen möchte, habe ich denn dann einen Ansprüch auf soziale Hilfe? ... Und nun solltest Du mal Deine Arroganz und Dein Anpruchsdenken kritisch analysieren, denn mein erster Beitrag entsprach nun mal der Realität: §2 SGB XII Nachrang der Sozialhilfe Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. § 19 SGB XII Leistungsberechtigte (1) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel dieses Buches ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. ... @Nori: Sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen, dürftest Du Anspruch auf ALG II haben.
Leserforumvon Käferle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 08.06.2015 16:38
Danach wird ein Antrag auf Sozialhilfe wird gestellt. ... Frage: Im Falle, es handelt sich um eine Schenkung: Habe mal gehört, dass da pro Jahr 10% abzuziehen sind, d.h es bliebe dann nur noch der Anspruch auf 7000 €. ... Zitat:Habe mal gehört, dass da pro Jahr 10% abzuziehen sind, d.h es bliebe dann nur noch der Anspruch auf 7000 €.Wie Ihnen bereits gesagt wurde, ist die Rechnung so einfach nunmal nicht. http://www.123recht.net/Sozialhilfe-fuer-Pflegeheimkosten-__f480433.html Sie betonten damals, dass der Sohn selbstverständlich den Unterhalt für den Vater leisten möchte.
Leserforumvon gitzzi1 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 01.12.2007 20:20
Hallo, ein Bekannter hat im Jahr 2003 für einen Monat Sozialhilfe bezogen. ... Vor ein paar Tagen erhielt er einen Kontoauszug der Stadt, in dem noch knapp 100 Euro Sozialhilfe zur Rückzahlung von 2003 offen stehen. ... Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialhilfe In der Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27.
Leserforumvon crazyguyks | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 18.08.2007 13:40
Vielen Dank im Voraus, Gruss Frank Am 18.8.2007 von himbermond Auch wenn ich (vielleicht) dafür gesteinigt werde: Sozialhilfe soll nicht Dein Erbe sichern. ... Auch wenn diese Frage zu bejahen sein sollte, so wird der Verkauf, und damit der Zufluss des Kaufpreises, doch mit Sicherheit einige Zeit in Anspruch nehmen. ... Bei Arbeitsunfähigkeit hätte Dein Vater nämlich weiterhin Anspruch auf ALG II.
Leserforumvon -Susanne- | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 21.09.2004 13:40
Bevor ich (28 J.) jedoch alle Unterlagen bei der Agentur für Arbeit offen lege und dann doch keine Sozialhilfe erhalte, möchte ich hier die Forenmitglieder noch einmal fragen: Wie genau kann man ermitteln, ob man Anspruch auf Sozialhilfe hat? ... Ich möchte so u.a. erfahren, ob ich überhaupt auf einen Grundbetrag der Sozialhilfe Anspruch habe... ... Am 22.9.2004 von -Susanne- ... aber wie kann man nun (ohne erst zum Amt zu gehen) ermitteln ob man überhaupt Anspruch auf Sozialhilfe hat?
Leserforumvon turtle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 25.04.2005 20:22
Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe (Hartz IV), wenn mir das Arbeitsamt wegen einer Sperrfrist keine Leistungen gewährt?
Leserforumvon icebear1306 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 09.11.2006 11:44
Vielen Dank icebear Am 9.11.2006 von hh Dein Anspruch: 345€ + 2 * 207€ + 0,75 * 650€ = 1.246€ Dein Einkommen: 800€ + 308€ + 138€ = 1.246€ Dein Einkommen entsprich also exakt dem Sozialhilfesatz. Da es sich nicht um Erwerbseinkommen handelt, wird es in vollem Umfang auf die Sozialhilfe angerechnet. Somit hast Du keinen Anspruch.
Leserforumvon gerlinde47 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 20.09.2004 22:47
Hat unser Sohn Anspruch auf Sozialhilfe, bzw. ab 2005 ALGII?
Leserforumvon johndow | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 23.10.2010 20:32
1) "In Deutschland ist der Erhalt von Sozialhilfe an den Aufenthalt geknüpft. Besitzt ein eingereister Ausländer einen offiziellen Aufenthaltsstatus und ist er bedürftig, hat er laut Sozialhilfegesetz automatisch Anspruch auf ein Existenzminimum." 2) "Ein Ausländer der nur mit dem Ziel Transferleistungen zu beziehen eingereist ist, hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe."
Leserforumvon Gnömlein78 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 13.11.2008 21:17
Hallo zusammen, vor einiger Zeit, war ich gezwungen für 3 Monate Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.
Leserforumvon guest123-1097 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 22.11.2004 11:15
Liebe Grüße Olympia ----------------- " " Am 23.11.2004 von guest123-1097 --- editiert vom Admin Am 23.11.2004 von tomPA tag,... einziehen sollte sie bevor sie ALG2 beantragt. anderenfalls könnte es sein das es probleme gibt. was die wohnungsgrösse betrifft, so gibts da (noch) keine "festen" reglungen. hängt zum beispiel davon ab ob´s auf dem lande oder in der innenstadt ist. 62m^2 ist meiner meinung nach nicht sooo viel und, so vermute ich jetzt mal, noch innerhalb der toleranzwerte.... tom Am 24.11.2004 von altona01 Ihre hat Anspruch auf Sozialhilfe (ab Januar AlGII), die Nebenkosten der Wohnung werden übernommen, sie muß nicht verkaufen.
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