207 Ergebnisse für „sgb sgbii“

Leserforumvon wolle29 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 27.10.2006 22:09
Ich möchte nun selber kündigen aus gesundheitlichen Gründen (Rückenbeschwerden,Bandscheibenvorfall, da körperlich anstrengende Arbeit),bin aber erwerbsfähig nach den SGBII. Einen Anspruch auf ALGI habe ich leider noch nicht erworben bzw. würde ich wieder unter die Bestimmungen des SGBII fallen. ... Das SGBII sieht im Gesetz einen Ersatzanspruch nach §34 vor, wer seine Hilfebedürftigkeit ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat.
Leserforumvon Sascha_1975 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 16.08.2007 12:57
Hallo, wenn jemand Leistungen nach SGB II zurückzahlen muss, weil die Hilfebedürftigkeit selbst hervorgerufen wurde ist das ja eigentlich in Ordnung. ... Ist davon auch die Rückzahlung der Leistungen SGBII betroffen?
Leserforumvon Eirene113 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 16.05.2007 17:48
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGBII ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht aus dem zu berücksichtigdenden Einkommen und Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. 2.) ... Lebensjahres keine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet, kommt es auf die Frage der Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II nicht an. ... Geburtstag mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 SGB II) Text 2 bezieht sich darauf, dass grundsätzlich bei Mitbewohnern, die Angehörige sind, vermutet wird, sie würden den Hilfebedürftigen wirtschaftlich unterstützen.
Leserforumvon doodle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 19.03.2007 14:09
Sie lebt mir ihrem Mann (Lkwfahrer)und 4 Kindern in einem Haushalt,die beiden ältesten Kinder sind aus erster Ehe.Zusammen mit ihren beiden ältesten Kindern war sie eine Bedarfsgemeinschaft und bezog Leistungen nach SGB II weil der Kindesvater nie Unterhalt gezahlt hat.Während des Bezuges in den Monaten Juli bis Dezember 2006 ergaben sich Einkommensveränderungen ( Kinder bekamen Leistungen nach BAB),die bei Antragstellung (Fortsetzungsantrag)Ende Juni 2006 nicht vorhersehbar waren.Meine Freundin hat diese Veränderung sofort mitgeteilt,die Leistungen wurden weiter gezahlt.Ein weiterer Fortsetzungsantrag (gestellt Mitte Dezember) wurde auf Grund der Einkommensverhältnisse abgelehnt.Um Weihnachten herum kam es zu familiären Problemen mit dem Ausgang, das die älteste Tochter ausgezogen ist(mit Einkommen und Kindergeldanspruch). ... Ein weiteres Problem für sie entsteht durch die Krankenkasse:während des Bezuges von SGBII war sie mit ihren Kindern eigenständig in einer Krankenkasse versichert...Seit Januar ist meine Freundin wieder familienversichert über den Ehemann,ihre beiden Kinder (19,17 Jahre alt)müssen sich selbst versichern und bislang ist noch nicht geklärt wer diesen Beitrag ersetzt.....
Leserforumvon nightdave | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 10.08.2011 12:52
Hallo, habe folgende Frage: Ich habe einen Antrag auf Übernahem der Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II gestellt und prompt Antwort vom JobCenter erhalten. ... Begründung: Meine Wohnung sei zu teuer ( 380,00€ erlaubt 320,00€ ) Mir wurde diese Wohnung bewilligt, da ich sie hatte BEVOR ich SGBII beantragr habe.
Leserforumvon Berrie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 18.10.2013 11:42
Gilt hier der § 12 SGB II? ... Da gilt §11, nicht §12 SGBII, weil es sich nicht um Vermögen handelt.
Leserforumvon rebuhasi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 23.04.2019 13:02
Hallo, ist es möglich, dass ein SGBII-Leistungsempfänger eine Kostenübernahme bekommt oder es bezuschusst werden kann, wenn dieser sich scheiden lassen möchte und die Heiratsurkunde übersetzt werden muss? Meistens kostet das ja ordentlich Geld - was meist bei SGBII-Leistungsempfängern nicht unbedingt vorhanden ist.
Leserforumvon Herr Als | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 08.08.2018 16:03
Hallo, nehmen wir an mein Freund will, die "SGBII Klausur" an der Fernuni bestehen.
Leserforumvon Catlady | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 01.08.2007 18:06
Mitwirkungspflicht nach §60 SGB I. ... Dies habe ich Ihnen unverzüglich mitgeteilt, wodurch die Leistungen nach dem SGB II sofort eingestellt wurden. ... Am 11.8.2007 von Sunbee 1 @catlady schau mal im sgbII, kapitel 8 glaub ich, mitwirkung.
Leserforumvon no_idea123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 20 Antworten | 29.11.2014 13:06
Guten Tag, ich möchte gern in Erfahrung bringen, ob bei dem §115 SGB X auch der §33 SGB II Abs. 3 angewendet wird oder ob eben dieser §115 SGB X in keinem Bezug zu §33 SGB II steht. ... Daraus folgt, dass die §§ 115, 116 SGB X vorrangig anzuwenden sind und der § 33 SGB II zurücksteht. ... Entweder wird nur der §33 SGB II Abs. 1 überflüssig, wenn §115 SGB X Anwendung findet oder aber der gesamte §33 SGB II ohne Einschränkung.
Leserforumvon müllermilch | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 18.11.2016 10:28
Leistungen nach dem SGB ll bezieht. ... Aufl., § 33, Rn. 30, Grote-Seifert in jurisPK-SGBII, 3. ... Soweit ein Anspruchsübergang nach § 115 SGB X nicht eintritt, bleibt ein Übergang gem. § 33 SGBII möglich (Hölzer in Estelmann, SGB II, § 33 Rn. 47).
Leserforumvon milbona200 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 23.08.2011 16:19
Derzeit benötige ich für 3 Monate Leistungen in Form eines Darlehens zur Grundsicherung nach SGB II. ... Nun habe ich folgende Rechtssprechung gefunden: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?... Im Urteil von 2005 (https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?
Leserforumvon Sunbee 1 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 25.02.2011 20:24
Der zukünftige § 11 Abs. 1 SGB II lautet nach meinem Kenntnisstand: quote:(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen. ... Private Darlehen werden demnach nur dann angerechnet, wenn diese dem gleichen Zweck dienen, wie die Leistungen nach dem SGB II.
Leserforumvon Grille | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 18.12.2006 19:53
SGB II: Erwerbsfähige behinderte Hilfsbedürftige, denen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit erbracht werden, erhalten einen Mehrbedarf von 35% der nach § 20 SGB II maßgebenden Regelleistung. Diese Leistung nach § 21 Abs.4 Satz 1 SGB II kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen einer angemessenen Übergangszeit, gewährt werden.
Leserforumvon Grille | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 18.12.2006 19:52
SGB II: Erwerbsfähige behinderte Hilfsbedürftige, denen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit erbracht werden, erhalten einen Mehrbedarf von 35% der nach § 20 SGB II maßgebenden Regelleistung. Diese Leistung nach § 21 Abs.4 Satz 1 SGB II kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen einer angemessenen Übergangszeit, gewährt werden.
Leserforumvon legaldumdum | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 23.01.2020 12:27
Die im Brief angegebenen Forderungen sind wie folgt: -- §24(4) SGB II Darlehnen wg. Einkommen: Datum Vertrag/Bescheid: 17.05.2016 -- §40 SGB II IVm. §328 SGB III Festsetzung Datum Vertrag/Bescheid: 14.06.2016 -- §24(4) SGB II Darlehnen wg. ... Weil in diversen SGB die Verjährungsfrist 4 Jahre beträgt und seit 07/2016 nun auch im SGB II § 34a Abs. 2 SGB II https://dejure.org/gesetze/SGB_II/34a.html Durch das Angebot der Ratenzahlung und der Anerkenntnis der Rückzahlung beginnt die Verjährung übrigens wieder von vorne. -- Editiert von spatenklopper am 24.01.2020 16:05
Leserforumvon Filmsammler | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 13.02.2018 16:33
Hallo, beschäftige mich gerade zu den Regelungen des §7-1 SGBII.
Leserforumvon schwarzeZora | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 18.06.2012 14:19
Jetzt hab ich einen Ablehnungsbescheid bekommen mit der Begründung: Eine Übernahme der Kosten nach §28 Abs. 2 Nr. 2 SGB II würde nur dann erfolgen, wenn es sich um mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmung handelt.
Leserforumvon Flux123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 27.06.2018 06:43
Dem potenziellen Arbeitgeber wurde mitgeteilt das man Leistungen nach SGB II bezieht. es gab eine Vereinbarung über die Probearbeit, die wurde unterschrieben. ... Das Jobcenter gab Mitglied xyz ein Antrag auf Leistungen bei Maßnahmen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung gem.§ 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i:V.m § 45 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB II) Das schreiben besteht hauptsächlich aus persönlichen angaben die man ankreuzen soll I Allgemeine Angaben: --> Name, des Antragstellers Bezeichnung der Maßnahme, Träger/Betrieb, Zeitraum der Maßnahme. ... Was das Probearbeiten angeht finden wir nichts dazu im SGB offensichtlich sieht das SGB keine Probearbeit vor?
Leserforumvon Violetta76 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 21.02.2014 15:43
Da hat die Vermittlerin gleich eine Maßnahme nach § 45 SGB III draus gemacht mit Rechtsbehelfsbelehrung (ich hab mir das doch selbst gesucht, warum Sanktionen androhen?) ... Unsere SGBII Spezialisten können dir bestimmt ganz genau aufdröseln, wie der formale korrekte Weg in diesem Fall ist, aber ich denke, damit weckst du nur schlafende Hunde... ----------------- " Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. ... Es ist SGB III, nicht SGB II. ----------------- "" Am 25.2.2014 von danysahne01 ich willl ja auch meinen potentiellen chef nicht in komische situationen bringen. da ich ja nicht gearbeitet habe, sondern mir nur die abläufe angeschaut, dann kann mir im grunde keiner was. wenn man eine normale absage bekommt, dann steht da auch nie ein spezieller ablehnungsgrund drin. es kann doch kein arbeitgeber gezwungen werden, das zu begründen. zumal es kein vermitteltes stellenangebot war. ich müsste mich dann als alg2 bezieher outen und ich weiß nicht, ob das rechtlich okay ist. wenn jemand direkt bei der agentur oder dem jobcenter ein gesuch aufgibt, ist das ja was anderes. -- Editiert danysahne01 am 25.02.2014 11:42 Am 25.2.2014 von Schnebi @danysahne Auch wenn es für dich schient, als würde der Fall hier genau auf deinen passen, so ist es doch eigentlich überhaupt nciht so, da es sich hier um ein komplett anderes Rechtsgebiet handelt.
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