Hallo, kann ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X formlos (also z.
Am 13.8.2008 von alida Eine Änderung nach § 44 SGB X kann maximal für einen Zeitraum von 4 Jahren erfolgen. ... Nicht bei allen ist/war es möglich, den § 44 anzuwenden. ... Männe hatte Arbeitsunfall 1995 Bescheid 1995 10 % MdE Arbeitsunfall 2001 Bescheid Juli 2002 10 % MdE Erhalten, abgeheftet... 2006 unterhaltsrechtliches Verfahren vor einem OLG wegen Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit trotz und neben 2-Schichtdienst... alte Bescheide zur MdE rausgesucht und festgestellt, das sind ja 2 x 10 % MdE also 20 % = Rente Im Dezember 2006 BG angeschrieben – Überprüfung gem. § 44 SGB X beantragt Neue Gutachten im Mai 2007 Gestern kam der Bescheid – abgelehnt Rückwirkend ab März 2002 beträgt die MdE zum Unfall aus 2001 keine 10 % mehr Begründung: Bei der Begutachtung im März 2002 für den Bescheid vom Juli 2002 wäre festgestellt worden keine 10 % ( ?)
überprüfungsanträge nach sgb X, §44
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hallo ihr wissenden. ich stehe grad irgendwie auf der leitung und die §§ tanzen vor meiner auffassungsfähigkeit. ich hatte einen überprüfungsantrag nach §44, sgb X gestellt. nun erfolgt (natürlich) keine bearbeitung, nicht mal ne eingangsbestätigung gibt es. dieses mal wird die behörde vermutlich nicht wieder behaupten, dass der antrag nicht eingegangen ist, denn das hatte sie bei einem anderen antrag bereits (den ich natürlich nachweisen konnte u. die behörde vor gericht bloßgestellt hat) meine frage geht nun dahin, ob die bearbeitungszeit 3 oder 6 monate beträgt. ich hatte die letzten monate einfach zuviel mit dem versorgungsamt und drv bund zu kämpfen. da mußte ich 6 monate ausharren u. erst dann konnte ich untätigkeitsklage einreichen. mir schwebt aber was im kopf, dass es bei sgb II 'nur' 3 monate sind??? ich hatte ja ergänzendes algII bei dem mir kein mehrbedarf zuerkannt wurde- begründung damals, ich hätte kein merkzeichen. nun wurde mir dies ja, nach 3 jahren-hallelulja- gerichtlich zuerkannt. daraus ergibt sich nun der mehrbedarf. mir ist schon klar, dass die behörde sich darauf berufen wird, dass dies im sgb II nicht so vorgesehen ist u. deshalb habe ich natürlich entsprechend formuliert, dass das sgb XII das referenzsystem zum sgb II ist. im sgb II wäre ein hilfeempfänger der behindert ist ja diskriminiert ggüber einem, der leistungen (o. ergänzende leistungen) nach sgb XII bezieht. mir ist auch klar, dass die §§ aus den entsprechenden sgb I, IX, X und XII den sb mit sicherheit verwirrt haben, aber auch der muss sich da ja mal irgendwann 'durchgewühlt' haben. wäre nett, wenn ihr mir von der leitung helft. danke sunbee Am 6.1.2008 von nataly § 88 Sozialgerichtsgesetz (SGG) (1) 1Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. 2Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. 3Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären. (2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt. -- Editiert von nataly am 06.01.2008 19:46:44 Am 6.1.2008 von nataly Es dürfte sich um einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes handeln, so dass die Frist 6 Monate beträgt. ... Am 6.1.2008 von nataly Sunbee: Welcher § im SGB 12 sieht vor, dass ein Merkzeichen zu einem Mehrbedarf führt?
Gruß Andy Am 13.3.2009 von AxelK @andymv: Schau Dir mal den § 44 Abs. 4 SGB II ganz genau an. ... An anderer Stelle wurde zum Ende des letzten Jahres massiv darauf hingewiesen, dass Überprüfungsanträge wegen der Regelsatzhöhe im SGB II/SGB XII, für die Zeit zurück bis zum 01.01.2005 nur noch bis Ende 2008 möglich seien. ... Weise den ggf. auf die Regelung des § 44 Abs. 4 SGB X (nicht SGB II, wie oben versehentlich geschrieben) hin.
Nun habe ich herausgefunden, dass ich nach paragraph 44 SGB X, einen Antrag für die Überprüfung des damaligen Bescheids stellen soll. ... Schreibst Du einfach: quote:Hiermit beantrage ich gem. § 44 SGB X die Überprüfung und Neuberechnung sämtlicher Bewilligungsbescheide für den Zeitraum ab dem 01.01.2009.
muß die DRV nicht auch die 4 Jahre nach § 44 satz 4 SGB X leisten? ... (Also 4 Jahre davor nach § 44 und die Klagezeit bis jetzt) MfG precox Am 17.1.2009 von Jogibear. ich denk es wurde seit 1993 rückwirkend anerkannt?
Einerseits kann der Bürger, der einen VA erhält a sich auf § 44 ff SGB X beziehen .... doch was für eine Bedeutung hat in diesem Kontext § 56, 66 und 78 des SGG?
SGB V, §44, Abs. 2, Satz 1. Ausschluß von Versicherten, die nach SGB V, §10 versichert sind (Familienversicherung) Du meldest dich am 22.11. arbeitslos. ... Du also, wenn §§123, 124 SGB III erfüllt sind, ALG1 bekommst, aber auch nur als Leistungsfortzahlung nach SGB III; §126 für höchstens 6 Wochen, dann wieder Verweisung ins KG (welches dir nicht zusteht).
Schnittstelle SGB II und SGB V
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. -- Editiert von muemmel am 18.01.2018 14:44 Am 18.1.2018 von wirdwerden Geht es hier um Krankehaus- oder Taxizuzahlungen, muemmel? ... Sofern er noch Kunde des SGB OK Trägers ist, soll darüber ein Antrag gestellt werden. Sofern er schob Kunde des SGB XII Trägers ist, ist der Antrag darüber zu stellen.
Leserforumvon keine-gerechtigkeit
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2 Antworten
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31.03.2016 18:50
Bis dahin erhielt ich Leistungen nach §27 SGB II und BAB, die eingestellt wurden aufgrund der fristlosen Kündigung. ... Zum Überprüfungsantrag: http://www.hartziv.org/ueberpruefungsantrag-nach-%C2%A7-44-sgb-x.html
Begrenzt werden Nachzahlungszeiträume auf einen Zeitraum von 4 Jahren, da § 48 einen Verweis auf § 44 SGB X enthält, wo dies so vorgesehen ist. ... In diesem Fall soll auch eine sehr weit zurückreichende nachträgliche Leistungsgewährung möglich sein, weil die 4-Jahresbegrenzung aus SGB X nicht anzuwenden sei. ... Hat § 60 BSG generell Vorrang, oder gibt es ein Meistbegünstigungsprinzip, wonach die günstigere Regelung des § 48 SGB X anzuwenden ist?
Leserforumvon User123456123
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01.07.2022 14:22
Jetzt seid ihr 3 zwar keine BG nach SGB II mehr, aber evtl. eine Familie mit 2 Verdienern? ... [/b] gemäß § 40 Absatz 2 Nr. 4 SGB II i.V.m §331 SGB II Sehr geehrter Herr xyz mit Bescheid vom 18.5.2022 wurden Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II für den Zeitraum vom 1.6.2022 bis 31.8.2022 bewilligt. ... Bei Leistungen nach dem SGB II handelt es sich um eine steuerfinanzierte Leistung ,die der Überbrückung einer vorübergehenden Notlage dient.
Ich versuche grade § 8 SGB IV Absatz 2 Satz 1 zu verstehen und bin am verzweifeln: Bei der Anwendung des Absatzes 1 sind mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 oder Nummer 2 sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 mit Ausnahme einer geringfügigen Beschäftigung nach Nummer 1 und nicht geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen. 1. ... -- Editiert von gulaschsuppe am 17.10.2017 23:03 Am 17.10.2017 von so475670-44 Zitat (von gulaschsuppe):Ich versuche grade § 8 SGB IV Absatz 2 Satz 1 zu verstehen und bin am verzweifeln: Ganz ruhig, das kriegen wir hin Wenden wir den alten Trick an und setzen Klammern: Bei der Anwendung des Absatzes 1 sind (mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 oder Nummer 2) sowie [geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 (mit Ausnahme einer geringfügigen Beschäftigung nach Nummer 1) und nicht geringfügige Beschäftigungen] zusammenzurechnen. ... Ansonsten gerne nachfragen. -- Editiert von so475670-44 am 18.10.2017 00:10 Am 18.10.2017 von gulaschsuppe Super, das hat mir schon sehr geholfen.
Leserforumvon guest-12322.03.2010 09:44:44
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16.12.2009 15:49
Die Bewilligung hat als Zuschuss und nicht als Darlehen zu erfolgen (§ 23 Abs. 3 SGB II). ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 16.12.2009 von guest-12322.03.2010 09:44:44 --- editiert vom Admin Am 16.12.2009 von guest-12322.03.2010 09:44:44 --- editiert vom Admin Am 16.12.2009 von altona01 Hier finden Sie eine Sozialberatungsstelle in Ihrer Nähe. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 24.12.2009 von guest-12322.03.2010 09:44:44 --- editiert vom Admin Am 24.12.2009 von Sunbee 1 @Senso Wenn du mit Weihnachtsgeld meinst, dafür Geschenke kaufen zu können, irrst du.
Leserforumvon sepp123mitglied
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10.04.2022 20:19
[editmessage]-- Editiert von Moderator topic am 11.04.2022 11:44[/editmessage] [editmessage]-- Thema wurde verschoben am 11.04.2022 11:44[/editmessage] Am 10.4.2022 von Harry van Sell [quote=sepp123mitglied]kann diese noch berücksichtig werden oder ist diese Zahlung unangreifbar?
Alternativ Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.
Leserforumvon heiligs_blechle
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04.03.2012 00:28
Sind die betroffenen Personen von Leistungen nach dem SGB II nunmehr gem. § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II bzw. § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II ausgeschlossen, ist die Bewilligung gem. § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m. § 48 Abs. 1 S. 1 SGB X mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. ... Ob der SGB XII auch angepasst wird?
. ----------------- "" Am 27.9.2013 von so369619-44 Hallo aber doch nur maximal 3 Wochen laut § 159 Abs. 3 SGB III: da das Arbeitsverhältnis sowieso in 4 Wochen geendet hätte. oder ----------------- ""
Leserforumvon guest-12322.03.2010 09:44:44
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05.02.2010 23:51
Fakt ist, dass Du das Recht hast (§ 13 SGB X), zu jedem Gespräch einen Beistand mitzunehmen. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 6.2.2010 von guest-12322.03.2010 09:44:44 --- editiert vom Admin
Leserforumvon FreddiePrince
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18.04.2010 20:46
Allerdings kann, gemäß § 44 SGB X, ein Überprüfungsantrag gestellt werden, mit welchem der Einstellungsbescheid überprüft werden muss. ... Aber § 44 SGB X sagt doch ganz klar, dass das Erlangen der Bestandskraft in meinem Fall egal ist, so wie Axel es oben bereits geschildert hat. ... Ich bin allerdings mittlerweile sogar sicher, dass § 44 SGB X - entgegen der Auffassung von @schneechen - anwendbar ist.