109 Ergebnisse für „nebenjob kindergeld“

Leserforumvon ACGirl | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 31.01.2009 14:04
Hallo, ich mache eine Ausbildung und meine Eltern bekommen Kindergeld. ... Da mir das Geld hinten und vorne nicht reicht, will ich mir einen Nebenjob für Samstags suchen. Bekomme ich dann kein Kindergeld mehr?
Leserforumvon suomi86 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 14.12.2006 12:24
Hallo, wie schaut es aus, wenn mein freund(er hat die möglichkeit einen job wo er 165,-€ im monat bekommt zu machen) das annimmt. wir bekommen er 561,90€ alg1 ich 160,25 Kindergeld 444,10 € KdU er hat ja beim alg1 auch einen Freibetrag. wird das geld dann für unsre BG angerechnet, oder bekommt er das mit zu dem alg1 dazu, weil wegen freibetrag? ... Und 100 Euro vom Arbeitsentgelt sind immer anrechnungsfrei. gruss daniel Am 31.12.2006 von guest-12301.03.2010 13:46:52 Hallo, der Nebenjob wird sowohl bei dem ALG I Bezug als auch bei dem ALG II Bezug angerechnet.
Leserforumvon Artur | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 11.09.2004 22:10
Ich habe einen Nebenjob und beziehe Bafög. Die Einkünfte aus dem Nebenjob + die Hälfte des Bafög dürfen ja 7680€ nicht überschreiten um Kindergeld zu erhalten.
Leserforumvon LoneGunman | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 06.11.2013 06:58
Und wenn ich mich dann noch bemühe, einen Nebenjob zu machen, ändert das auch nix dran, weil dann noch weniger Sozialleistungen gezahlt werden??? ... Dann verbringe ich die Zeit lieber mit meinen Kindern und suche mit keinen Nebenjob. ... Dazu noch Kindergeld für mindestens 2 Kinder - da sind wir schon bei 2600 Euro.
Leserforumvon Meridol | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 10.01.2012 10:50
Hallo, ich habe gelesen dass ab 2012 ein Azubi noch einen Nebenjob ausüben kann ohne das dieser auf das Kindergeld angerechnet wird. ... Bedeutet das jetzt, mein 21 jahriger Sohn mit Azubigehalt von netto 600 Euro kann noch einen Nebenjob annehmen, ohne das ich für 2012 das Kindergeld zurückzahlen muss? ... Lehrjahr ist und von dem ich das Kindergeld 2011 für 2010 zurück Zahlen musste, das Kindergeld wieder beantragen könnte?
Leserforumvon Conny_56 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 24.06.2015 14:29
Daraufhin bekam ich die Antwort, dass 30€ davon von den Leistungen abgezogen würden, da bei dem Kindergeld bereits ein Freibetrag von 30€ gewährt worden sei. Ich hatte angenommen, dass auch Schüler in einer BG einen Freibetrag von 100€ haben, ohne dass beim Kindergeld was abgezogen wird.
Leserforumvon MaikBolinius | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 16.03.2005 22:03
Ich bin 26 Jahre alt und bekomme noch Kindergeld bis Dezember (Kindergeld läuft auf mein Konto, seit ich bei meiner Mutter ausgezogen bin). ... Ich glaube nämlich kaum, dass Dir noch Kindergeld zusteht. ... Kindergeld.
Leserforumvon Kajen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 29.07.2004 22:16
Das Sozialamt meint auch, dass das Kindergeld als Einkommen der Eltern zu berechnen ist. ... Meine Frage ist, kann Sie irgendwie das Kindergeld trotzdem bekommen? ... Das ist auch ganz besonders wichtig für den Fall, dass deine Schwester einen Nebenjob annimmt.
Leserforumvon auri | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 28.07.2009 09:34
Sehr geehrte Community, Ich bin alleinwohnender Schüler (21) und verdiene mir, da Kindergeld und Halbwaisenrente (mein Vater starb vor 12 Jahren) ,zusammen etwa 500 €, nicht ausreichen um meine Wohnung zu finanzieren, über einen Nebenjob noch 400 € im Monat dazu. ... Aus diesem Gründe müsse ich in diesem Fall das gesamte Kindergeld für 2009 zurückzahlen. ... Lieber wäre mir aber das Kindergeld oder sonstige staatliche Hilfe trotzdem durchsetzen zu können.
Leserforumvon Rosenstock | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 09.04.2005 17:21
hallo zusammen, meine 18 jährige tochter ist bei der agentur für arbeit ausbildungsplatzsuchend gemeldet. sie hat bisher kindergeld erhalten, nun hat sie einen job in einem solarium gefunden und bekommt hierfür ca. 300 euro im monat, besteht weiterhin ein kindergeldanspruch oder entfällt dieser, kann sie dann wohngeld beantragen, da sie eine eigene wohnung hat. antwort wäre nett, vielen dank im voraus. gruss rosenstock -- Editiert von rosenstock am 09.04.2005 17:27:25 -- Editiert von rosenstock am 09.04.2005 17:28:18
Leserforumvon Lea87 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 26.07.2016 21:37
Die Freundin zahlt dem Kind Unterhalt und die KV, zudem arbeitet das Kind noch und erhält dazu Wohngeld.Zahlungen sehen wie folgt aus: 350 EUR Unterhalt 85 EUR KK 300 EUR Nebenjob des Kindes Das Kind erhält zZt 180 EUR Wohngeld ... bei einer Mietzahlung von mtl. 325 EUR -- Editiert von AltesHaus am 28.07.2016 22:50 Am 28.7.2016 von AltesHaus Was ist mit dem Kindergeld? ... Meine Frage war mehr in Richtung, ob man Pflegegeld und Nebenjob mit einander kombinieren kann, um Wohngeld zu bekommen. ... Meine Frage war mehr in Richtung, ob man Pflegegeld und Nebenjob mit einander kombinieren kann, um Wohngeld zu bekommen.
Leserforumvon Meridol | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 01.11.2010 16:20
Jedenfalls könnte er einen Nebenjob bekommen mit monatlich 220 Euro. ... Kommt er damit über die Grenze für das Kindergeld, dass seine Mutter noch für ihn erhält? ... Der Grenzbetrag beim Kindergeld richtet sich nach dem Kalenderjahr, nicht nach dem Ausbildungsjahr.
Leserforumvon Emily104 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 31.03.2011 00:50
Von 1114 Euro pro Monat (plus Einkünfte aus Nebenjob) können etliche voll Berufstatige nur träumen... ... Aber wenn das ja de facto geht, muss sie sich ja dann keine Sorgen machen, und einen Nebenjob braucht sie ja dann auch erstmal nicht. ... Wenn sie jetzt noch 4.800 € hinzuverdienst, fällt das Kindergeld weg.
Leserforumvon 123Andreas | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 30.05.2004 01:49
Kindergeld gibt es meines Wissens nur bis 18. ... Und nen Nebenjob bei 40-Stunden-woche ist ja wohl auch nciht das wahre. ... Kindergeld 3.
Leserforumvon Flum2 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 20.06.2019 14:50
Da ich Kindergeld entsprechend dringend benötige, habe ich erwogen, ein Eilverfahren einleiten zu lassen. ... Mein Studium ist akut gefährdet, da ich Gefahr laufe, meinen Nebenjob zu verlieren. ... Das Kindergeld wurde beantragt, um das Studium nicht abbrechen zu müssen.
Leserforumvon SCVWH | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 29.03.2010 12:26
und zwar bin ich in hartz4 und wollte jetzt gerne einen kleinen 400 euro Job annehmen.Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und habe ein kleines Kind, und bekomme Kindergeld und Elternegeld und jetzt meine Frage wenn ich dann den Job annehme was wird mir dann wieder alles gekürzt und wieviel darf ich dann noch dazu verdienen.
Leserforumvon Flum2 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 20.06.2019 13:56
Aktuell beziehe ich keine Unterstützung, mein Einkommen, das ich durch einen Nebenjob generiere, ist niedriger als das "Existenzminimum", daher würde mir PKH bewilligt werden. ... Kindergeld erhielt ich da auch nicht mehr. ... Ich habe in meinem Leben noch nie geklagt, und die Familienkassenangelegenheit ist die erste, die ich zu einer Klage bringe, gefolgt von der gegen die Bezirksregierung bzw. das Versorgungsamt, die ich nur deshalb einleite, weil der GdB von 50 eine Möglichkeit darstellt, Kindergeld zu erhalten, sollte die erste Klage nicht fruchten.
Leserforumvon Sonrisa90 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 24.04.2012 10:44
Mehr BAB bekomme ich auch nicht, denn das sei unabhängig vom Kindergeld. ... Ich habe schon unmenschliche Arbeitszeiten teilweise, ich wüsste nicht wann und wie ich einen Nebenjob tätigen sollte! ... Lieben Gruß ----------------- "" Am 28.4.2012 von alida @hamburgerin01 Um einen Abzweigungsantrag auf Kindergeld stellen zu können, müsste erst einmal ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Leserforumvon Alana | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 11.11.2004 17:38
Die Genehmigung vom Kindergeld für die vorausgegangene Ausbildung hat mit der jetzigen Ausbildung überhaupt nichts zu tun. Das Kindergeld muss übrigens deine Mutter zurückzahlen. ... zur Einigung, habe ich dem Sachbearbeiter sogar vorgeschlagen, das Kindergeld jetzt nicht mehr auszuzahlen aber die Forderung dann erst nach meiner Ausbil
Leserforumvon sapasim | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 29.05.2014 17:52
Ich habe in meiner ersten Ausbildung keine Hilfe vom Amt (BaB) etc in Anspruch genommen bis auf das Kindergeld. ... Und einen Nebenjob kann ich bei meinen Arbeitszeiten erst gar nicht annehmen. ... Und einen Nebenjob kann ich bei meinen Arbeitszeiten erst gar nicht annehmen.
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