694 Ergebnisse für „kosten umzug“

Leserforumvon andrea1904 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 23.09.2009 15:37
Am 18.09.09 bekam ich wieder Post von der Arge Halle, das Wohnungsangebot was ich bevorzugte war angekreuzt als > angemessen und das nächste Kreuz war bei > Die Kosten für den Umzug werden nicht übernommen, weil keine leistungsrechtliche Notwendigkeit vorliegt, u.a. wurde noch hin geschrieben > keine Übernahme Mietkaution. ... Daran ist auch der künftige Leistungsträger gebunden. quote:Die Kosten für den Umzug werden nicht übernommen, weil keine leistungsrechtliche Notwendigkeit vorliegt, Das ist m.E. falsch. ... Erstens greift diese Einschränkung nur bei einem nicht erforderlichen Umzug, Dein geplanter Umzug ist aber erforderlich, und zweitens gilt diese Einschränkung auch nur bei einem Umzug innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der bisherigen ARGE.
Leserforumvon florentine1975 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 06.05.2008 00:07
Du bist zur Kostensenkung/Umzug aufgefordert worden und somit muss die ARGE auch sämtliche, mit dem Umzug im Zusammenhang stehenden Kosten tragen. ... Aufwandsentschädigung für private Helfer, Nachsendeantrag, Neuanschluss Telefon und alle anderen Kosten, die unmittelbar durch den Umzug verursacht werden. Die Kosten für eine Umzugsfirma werde - freiwillig - nicht übernommen.
Leserforumvon Slavonia | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 09.03.2012 20:36
Auch zur Übergabe der bisherigen Wohnung fällt jetzt nach dem Umzug eine Fahrt zur alten Wohnung an.Das JC lehnte die Übernahme dieser Kosten für die Fahrten ab und zahlte "nur" die Ummeldung vom Telefon.Mir wurde mitgeteilt, dass die beantragten Fahrkosten nicht übernahmefähig sind.Das Schreiben enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Leserforumvon cheero | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 14.06.2007 10:23
Von daher ist es ja ein Umzug nicht aus Lust und Laune sondern erforderlich. ... Bin mit meinem Sohn alleine und hätte niemanden der mir den Umzug fahren kann. ... Die Kosten der neuen Wohnung liegen über dem Satz, der bei Euch als angemessen angesehen wird.
Leserforumvon Slavonia | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 16.11.2011 04:00
Jetzt kommt Post vom neuen zuständigen JC,das die Wohnung nicht angemessen ist und die Zustimmung zum Umzug und Übernahme der Kosten nicht entsprochen werden kann, da die Heizkosten mit 90.-€ zu hoch sind und somit mit 6.-€, über der als angemessen geltenden 84,-€ liegen.Die Bruttokaltmiete liegt mit 306,36 € aber noch 50.64 € unter der Höchstgrenze!... quote:Jetzt kommt Post vom neuen zuständigen JC,das die Wohnung nicht angemessen ist und die Zustimmung zum Umzug und Übernahme der Kosten nicht entsprochen werden kann, da die Heizkosten mit 90.-€ zu hoch sind und somit mit 6.-€, über der als angemessen geltenden 84,-€ liegen. ... Das ist insofern gut, weil dann der Preis nach "nachgebessert" werden kann, andererseits aber schlecht, weil das Jobcenter natürlich sagen kann, "Sie haben's ja rechtzeitig gewusst, dass die Kosten unangemessen sind und hätten die Wohnung nicht nehmen müssen."
Leserforumvon isabella622000 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 10.05.2008 07:26
Hallo ich bekomme mit meiner Freundin Harz 4 wir wollten weil ich eine Lehrstelle bekommen habe nach Koblenz ziehen est hat das Amt in Wiesbaden abgelehnt.Wir haben Einspruc rhoben und jetzt bewilligen die den Umzug aber wollen keine Kosten Übernehmen.Aus anderen Foren weiss ich das wenn man Arbeit oder Lehrstelle hat und diese sich in einer anderen Stadt befindet die Arge den Umug finanzieren muss.Aber in Wiesbaden die stellen sich stur als ob die verhindern wollten das man Arbeiten geht.Könnt ihr mir sagen ob das Amt mir echt den Umzug zahlen muss.Weil von den 311 pro Kopf und 100 für unsere Baby kann ich nicht einen Wagen bezahlen leider. ... Wenn ich Dich richtig verstehe, hat die ARGE zwar dem Umzug zugestimmt, will aber keine Umzugskosten übernehmen. ... Am 10.5.2008 von guest-12302.08.2009 13:52:51 Hallo,weiss jemand was die Arge alles übernehmen muss bei einem Umzug?
Leserforumvon Chrissy22 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 10.10.2007 16:26
Niemand muss sich einen Umzug genehmigen lassen. ... Du bekommst die Zusicherung für die Übernahme der KdU für eine neue Wohnung nur dann, wenn diese Kosten angemessen sind. ... Hat denn die ARGE grundsätzlich zugestanden, dass der Umzug notwendig ist?
Leserforumvon icecycle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 24.03.2008 07:20
Wann braucht man für einen Umzug die Zustimmung von Amt ? ... Worum es bei dieser sogenannten Zustimmung geht ist die Zusicherung des ALG II-Leistungsträgers, auch zukünftig die Kosten der Unterkunft zu übernehmen. ... War der Umzug nicht notwendig, werden die KdU max. in Höhe der bisherigen Kosten übernommen.
Leserforumvon guest123-2065 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 24.11.2007 01:09
Da dem Umzug von der ARGE nicht zugestimmt wurde, werden nur die Kosten in bisheriger Höhe gezahlt. ... Weil diese wird zur gewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung benötigt. ... Da dem Umzug von der ARGE nicht zugestimmt wurde, werden nur die Kosten in bisheriger Höhe gezahlt.
Leserforumvon Brot_zeit | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 12.02.2009 18:35
meine fragen: -besteht anspruch auf umzugskosten und kautionsübernahme -besteht anspruch auf erstausstattung -besteht anspruch auf vorschuss miete, da die erste überfällig ist vielen dank schonmal und lg Am 12.2.2009 von guest123-2205 --- editiert vom Admin Am 12.2.2009 von Brot_zeit hallo...dank erstmal... also ich bin über 25 und meine freundin unter 25. das ding ist, das sie und ich, da es ganz kurzfristig war, den mietvertrag vor genehmigung unterschrieben haben, dies aber auch nicht wussten, eine erlaubnis brauchen. auf jedenfall wurde es ja erlaubt der umzug in diese wohnung. also wird auch nichts übernommen wie umzugskosten etc. wie ist es jetz mit dem vorschuss für miete, da wir wegen dem umzug und den leistungseinstellungen der alten arge kein geld habe......
Leserforumvon Kaktusbilly | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 04.09.2007 20:17
Du musst den Umzug nicht "beantragen". ... Unabhängig von den ansonsten geltenden Mietobergrenzen und den tatsächlichen Kosten. ... Umzug soll von Dessau nach Kiel gehen..
Leserforumvon lustikuss | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 26.02.2008 19:08
Hallo, wenn ich die Beiträge hier richtig gelesen habe, werden die Kosten für den Umzug und die Renovierungskosten nur übernommen, wenn der Umzug NOTWENDIG ist, wobei eine Notwendigkeit bei Arbeitsaufnahme, Familienzusammenführung und Trennung offenbar meist gegeben ist. ... Daraus ist doch eigentlich nur zu schließen, dass es nicht NOTWENDIG ist, dass die Arge Kosten spart.
Leserforumvon AnnieB | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 25.06.2010 13:58
Man könne nicht den Umzug bewilligen und die erforderlichen Umzugskosten davon ausnehmen. ... Insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Du mit einer professionellen Spedition umziehen willst, würde ich hier unbedingt noch vorher die Zusicherung der Übernahme genau dieser Kosten einfordern; notfalls mit gerichtlicher Hilfe. Ansonsten bleibst Du nachher auf einem erheblichen Teil dieser Kosten sitzen.
Leserforumvon HS RH | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 18.03.2008 15:52
umzug verhindern ist zb mit einem ärztlichen attest möglich. umzug nicht zumutbar... ... Ansonsten ist es eben so, dass bei einem von der ARGE verlangten Umzug, die ARGE auch die Kosten zu übernehmen hat. ... Ist ein Umzug in Eigenregie aus ganz individuellen Gründen nachweisbar nicht möglich, müssen auch die Kosten für ein gewerbliches Umzugsunternehmen übernommen werden.
Leserforumvon JeyJo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 14.10.2011 15:59
Ich würde gerne wissen, ob ich einen Zuschuss für den Umzug erhalten müsste.(?) Und eine andere Situation= Würde jemand ebenfalls Zuschuss erhalten, wenn er ALG 2 bezieht und wegen den Kosten seiner überteuerten Wohnung vom ALG 2 Träger zum Umzug aufgefordert wird? dank e ----------------- "" Am 14.10.2011 von AxelK @JeyJo: Wenn Du umziehen musst, weil Du ein Studium in einer weit entfernten Stadt aufnimmst, ist dieser Umzug eindeutig studienbedingt und Du wirst keine Umzugskosten vom Jobcenter erhalten.
Leserforumvon racerwhv | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 13.06.2010 11:38
Wie sieht es aus, sind diese Kosten per Antrag machbar? Oder kann ich noch mehr Kosten beantragen? ... Ob allerdings die von Dir genannten Kosten übernommen werden, hängt davon ab, ob der Umzug erforderlich im sozialrechtlichen Sinne ist.
Leserforumvon bond | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 19.10.2007 10:17
ich gehe davon aus, dass die aufforderung zum umzug kam, weil die miete zu teuer ist. sollte sie somit nicht ausziehen, muss sie die differenz zwischen der anerkannten miete und der tatsächlichen miete selbst zahlen. wenn die wohnung wirklich so groß ist, kann man vielleicht untervermieten. ich würde widerspruch einlegen und zwar mit genau der begründung, die oben aufgeführt ist. zu alt, behindert, möbel. in solchen fällen können ausnahmeregelungen getroffen werden. muss aber gut begründet sein. der umzug ist, wenn er vom sozialamt gefordert wurde, auch vom sozialamt zu bezahlen. die wohnungssuche übernimmt nicht das sozialamt aber es gibt bestimmt ein amt für wohnungswesen. dort kann man sich wohnungssuchend melden. wenn man dort sagt, dass man vom sozialamt aufgefordert wurde, dann gehts meist auch recht schnell. in ein altersheim wird vom sozialamt mit sicherheit niemand geschickt. die kosten hierfür sind nämlich um einiges teurer als die kosten für ne wohnung. ausserdem haben wir (zum glück) gar nicht die befugnis sowas anzuordnen. möbel können wahrscheinlich nicht übernommen werden. ausser man hat nen ganz lieben verständnisvollen sachbearbeiter :o) man hat schließlich doch ein gewisses ermessen :o) versuchts mal mit dem widerspruch. sprecht vielleicht nochmal persönlich mit dem sachbearbeiter oder wenn das nichts bringt mit dem nächsten vorgesetzten. ... Der Umzug wird mit den Heizkosten begründet.
Leserforumvon Flossi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 22.06.2007 09:39
norm_ID=0202200 Am 22.6.2007 von AxelK Im Zusammenhang mit einem gewünschten Umzug sträube ich mich gegen den Begriff "um Erlaubnis fragen". ... Selbst dann, wenn die neue Wohnung doppelt so teuer ist, wie die alte, kann Dir niemand den Umzug verbieten. ... Nur dann ist gewährleistet, dass diese Kosten eben auch in Zukunft in voller Höhe übernommen werden.
Leserforumvon Silent_Soul_X | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 20 Antworten | 27.06.2006 10:11
@silent: Ja, Du brauchst auf jeden Fall die Zustimmung der ARGE, damit dann auch die Kosten für den Umzug übernommen werden. ... ----------------- "VLG nefertari1968 " Am 27.6.2006 von hh Die Kosten für die neue Wohnung werden maximal bis zur Höhe der Kosten für die jetzige Wohnung anerkannt. ... Sondern ich will nur auf meine eigene Kosten umziehen und danach wieder die normalen Leistungen in der neuen Stadt erhalten.
Leserforumvon Darklilie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 25 Antworten | 01.05.2019 06:44
Inwiefern die Kosten im nachhinein geltend machen? Mir wurde auf dem Amt gesagt, die Kosten müsste ich generell alleine tragen und könnte rein gar nichts geltend machen. ... Welche Kosten meinst du denn?
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