423 Ergebnisse für „kosten heizkosten“

Leserforumvon Nosferatu | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 07.09.2007 21:14
Was können wir machen damit die ARGE die Kosten für die Heizung übernimmt. ... Grundsätzlich soll die Erstattung zu dem Zeitpunkt erfolgen, zu welchem die Kosten entstehen. ... Ab gesehen davon ist auch die Verweigerung dieser Kosten eindeutig rechtswidrig.
Leserforumvon guest-12326.05.2020 10:03:24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 18.10.2007 20:38
Am 18.10.2007 von Eirene113 kannst du die Kosten etwas detaillierter aufschreiben? ... Heizkosten......... ... Am 19.10.2007 von pusteblume 108 bitte beantworte doch erstmal die frage zu den heizkosten!!!
Leserforumvon nimesch | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 05.06.2011 18:17
Die tatsächlichen Kosten sind auf regelmäßig für zumindest 6 Monate zu übernehmen. ... Soweit die konkret geltend gemachten tatsächlichen Heizkosten den auf dieser Datengrundlage zu ermittelnden Grenzwert überschreiten, besteht Anlass für die Annahme, dass die Kosten unangemessen hoch I.S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind. ... Dann fing das mit den Heizkosten an.
Leserforumvon guest-12326.05.2020 10:03:24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 44 Antworten | 02.11.2007 13:42
----------------- "wermelskirch" Am 2.11.2007 von baghira heizkosten gehören nicht zu den kosten der unterkunft. die laufen separat und werden auch separat in der berechnung berücksichtigt. von den heizkosten selbst, wird der warmwasseranteil abgezogen. der ist überall unterschiedlich. hier bei uns beträgt er 18%. wobei es da wahrscheinlich auch bald urteile geben wird... laut kommentar dürfen wohl nur 4,04 euro oder so angerechnet werden... du bekommst also einmal die grundmiete und die nebenkosten angerechnet und einmal die heizkosten. für beides gibt es separate höchstgrenzen. die sind halt auch überall verschieden. ... Heizkosten zu. ... Die Unangemessenheit insbesondere der Heizkosten ist im Einzelfall von der ARGE nachzuweisen.
Leserforumvon Epson | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 26.10.2010 19:15
Es werden doch teilweise Heizkosten übernommen. ... Ändert sich daran nun etwas oder erhält man falls eine Heizkostennachzahlung ansteht, weiterhin diese Kosten erstattet? ... Im SGB II werden die Heizkosten auch weiterhin übernommen.
Leserforumvon missklamotte | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 11.11.2007 18:12
'heizungspauschale' das läßt auf alg2 schließen oder leistungen aus d. sgb XII. und @catlady hat recht mit ihrer antwort. unbedingt widerspruch gg den bescheid. den zwischenzähler allerdings muss d. vermieter zahlen oder ggf die arge. sunbee Am 12.11.2007 von Catlady Also ich habe es jetzt so verstanden, dass die ARGE oder das Sozialamt die Heizkosten dadruch nciht in voller Höhe übernhemen, da ein Teil der Räume über einen Heizlüfter beheizt wird. ... Die anteiligen Kosten des Stromverbrauches müssen also durch sie übernommen werden.
Leserforumvon guest-12326.05.2020 10:03:24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 17.11.2012 11:50
Dazu kommen Heizkosten GAS. ... Nun frage ich mich wie es jetzt mit den seperaten Heizkosten ist? ... Rechtsgrundlage für die Übernahme der tatsächlichen Kosten ist § 22 Abs. 1 SGB II.
Leserforumvon happyhopp | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 19.03.2009 13:40
Er führt den Nachweis (für eine 1 Raum Wohnung zahlt er über 120 Euro Strom pro Monat) und bekommt ab Antragsstellung einen Zuschuß von 30 Euro zu den Heizkosten. ... Ggf. wäre m.E. sogar zu überlegen, den Fehler auf eigene Kosten beseitigen zu lassen, bzw. den Ofen auszutauschen, weil das auf Dauer mit Sicherheit deutlich billiger wäre. Dann wären auch die Heizkosten, in Form von Öl, von der ARGE in voller Höhe zu übernehmen.
Leserforumvon prop | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 01.07.2008 21:02
Die Heizkosten sind von der ARGE in voller Höhe zu übernehmen. ... Lediglich die Kosten für die Warmwasserbereitung dürfen abgezogen werden. Wenn diese Kosten separat erfasst werden, darf der Abzug in tatsächlicher Höhe erfolgen.
Leserforumvon schnuki82 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 03.03.2015 19:28
Hallo, habe am 03.02.2015 eine Jahresrechnung für die Heizkosten über Gas erhalten, wo eine Nachzahlung ist, und habe es am 05.02.2015 beim Jobcenter die Rechnung eingereicht und noch keinen Bescheid erhalten, die SB teilte mit sobald sie es durch geschaut habe erhalte ich einen Bescheid. was kann ich tun ? ... In diesen Erinnerungsschreiben solltest Du jeweils mit ankündigen, dass Du sämtliche Kosten, die Dir durch die verzögerte Bearbeitung seitens des Jobcenters diesem in Rechnung stellen wirst.
Leserforumvon cammeljones | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 09.12.2014 05:03
Grundsätzlich ist es korrekt, dass Guthaben aus Heiz- oder Betriebskostenabrechnungen dem Jobcenter zustehen, vorausgesetzt, dieses hat zuvor die Abschlagszahlungen vollständig übernommen. quote:. ich hatte letztes jahr zu viel verbaucht und war das ganze jahr am abbezahlen Da sprichst Du auch von Heizkosten? ... hatte da angerufen um ich gebe es zu hinterrücks mir villeicht einfach das guthaben vom versorger ausbezahlen lassen , was eigentlich auch mein recht währe denk ich , wenn sies in raten zurück wollten (darlehn qwasi) werde mich nochmal mit dem jobcenter auseinander setzten . die alte lage war einfach die , das ich durch ausfall einer meiner gas-öfen ein guthaben angeheuft hatte , was mein verorgungsunternehmen eingesackt hat qwasi , und die arge wollte einfach das ich das bei der arge dann in raten abbezahle .. am telefon wollte ich das dies dann einfach verrechnet wird , darauf hin bekahm ich aber keine klare antwort und das gespräch drehte sich im kreis , ich wollte das nicht akzeptiern das das von meiner regelleistung abbezahlt wird ,und die gute frau am anderen ende , hielt halt an ihren bestimmungen usw fest , und wollte mir auch teilweise das wort im munde rumdrehen ^^ . was ihr aber nicht gelang da ich mich einfach immer an die fakten gehalten habe ,und sie am ende dann auch nicht mehr genau wusste was jezte eigentlich ist , und bei mir sah es genau so aus. werde nun nochmal mit dem jobcenter sprechen , dafür währe es halt nützlich irgendwelche sag mal paragraphen nennen zu können , auf die ich mich dann berufen kann , weil hier sonst wohl keine möglichkeit auf einigung besteht ... hoffe dir form ist dieses mal zumutbar ^^ danke nochmals für deine bemühungen . werde heute oder morgen nochmal wie gesagt mit dem jobcenter telefoniern , da ich jezte nur weiß das die rechnung , fehler hatte die korregiert wurden , was die genau erzählt hat hab ich nicht kapiert wenn ich ehrlich bin , hoffe nur es passt nun ... wünsche noch einen schönen tag , und freu mich auf deine rückantwort ----------------- "" -- Editiert cammeljones am 09.12.2014 08:55 Am 9.12.2014 von cammeljones dies ist der schrieb dazu.... aufhebungs und erstattungsbescheid .......die entscheidung vom 2.okt über die bewilligun von leistungen nach dem zweiten...wir vom 1.nov bis 30 nov. für sie teilweise in höhe von 107,59 € aufgehoben . die unten stehenden beträge sind von ihen zu erstatten . erstattungzeitraum 1.nov - 30.nov.2014 107,59 € begründung nach auswertung der mir vorgelegten jahresabrechung vom 7.11.2014 für die zeit vom 16.10.2013 - 10.10.2014 ergibt ein guthaben aus heizkosten in höhe von 203,59 € . da ihnen gleichzeitig für november 2014 eine abschlagsvorauszahlung für die heizkosten in höhe von 96,00 euro gewährt wird , mindert sich der betrag auf 107,59 €. guthaben die für kosten der unterkunft und heizung zuzuordnen sind .....im rahmen einer zeitnahen berücksichtigung der wirtschaftsverhältnise wird das guthaben im monat nov 2014 von den kosten der unterkunft abgesetzt . sie haben vermögen erzieht das zum wegfall ihres anspruches geführt hat ...SGB so und so die erstattung ist von ihnen wie folgt bis zum...... zu leisten ... das ist alles was ich habe und weiß , aber schlau werde ich draus nicht .... ----------------- "" Am 9.12.2014 von AxelK @cammeljones: Also irgendwie verstehe ich immer weniger. ... quote:nach auswertung der mir vorgelegten jahresabrechung vom 7.11.2014 für die zeit vom 16.10.2013 - 10.10.2014 ergibt ein guthaben aus heizkosten in höhe von 203,59 € . da ihnen gleichzeitig für november 2014 eine abschlagsvorauszahlung für die heizkosten in höhe von 96,00 euro gewährt wird , mindert sich der betrag auf 107,59 €. guthaben die für kosten der unterkunft und heizung zuzuordnen sind .....im rahmen einer zeitnahen berücksichtigung der wirtschaftsverhältnise wird das guthaben im monat nov 2014 von den kosten der unterkunft abgesetzt .
Leserforumvon christelle29 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 11.12.2021 13:52
Mietobergrenzen sind *Richtwerte* zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung. ... Man gibt Nebenkosten PLUS Heizkosten an. ... Was soll die Wohnung kosten und wie genau sind die Angemessenheitsgrenzen?
Leserforumvon guest-12326.05.2020 10:03:24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 05.12.2007 10:06
Berechnung der danach für die innegehabte Wohnung zu übernehmenden Kosten. ... Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten zu tragen. ... Berechnung der danach für die innegehabte Wohnung zu übernehmenden Kosten.
Leserforumvon Catlady | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 20.12.2007 12:00
Aber wie bemesse ich in diesem Fall die Höhe der zu übernehmenden Kosten? ... Da ging es auch um zusätzliche Stromkosten/ Heizkosten für das Bad. Die ARGE wurde dazu verdonnert, die zusätzlichen Heizkosten zu zahlen.
Leserforumvon nicki1005 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 20 Antworten | 28.06.2008 18:59
Heizkosten sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. 2. Jegliche Form der Pauschalierung der Heizkosten ist rechtswidrig. 3. ... Gelingt dieser Nachweis nicht, sind die tatsächlichen Heizkosten zu erstatten.
Leserforumvon Engelchen1993 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 06.11.2008 14:18
Wir bekommen die Kosten der Unterkunft nicht voll erstattet, da die Wohnung unangemessen ist. ... Wie hoch ist die Gesamtmiete und wie setzt sich diese zusammen (Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten)? ... Aus dem Bescheid ist nicht ersichtlich, wie sich die Übernahme der Kosten ergeben.
Leserforumvon bernardoselva | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 18.03.2008 16:40
Hallo, folgender Fall: Eine ARGE zahlt monatlich zuviel Abschlag auf die Heizkosten und beachtet die Abschlagzahlungen des Energielieferanten nicht, obwohl sie massiv darauf hingewiesen wurde. ... Da die ARGE die Kosten fuer die Miete nicht reduzieren kann, bedienst man sich aus dem Regelsatz. ... Das wirft allerdings jetzt nochmal die Frage auf, ob denn die von der ARGE geleisteten Zahlungen für Heizkosten in voller Höhe an den Versorger weitergeleitet wurden, oder ob die Abschläge immer nur in der mit dem Versorger vereinbarten Höhe geleistet wurden?
Leserforumvon Dennis | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 04.07.2007 15:36
Bloss wie differenziere ich nun die Heizkosten von den restlichen Stromkosten? Oder kann man auch pauschale monatliche Heizkosten pro qm Wohnfläche ansetzen? ... Das Ihr auch die übrigen Kosten teilt, müsst Ihr entsprechend glaubhaft darlegen.
Leserforumvon majanne | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 17.01.2008 19:20
Die Kosten für Wasser und Strom sind - zumindest teilweise - im Regelsatz enthalten und werden nicht von der ARGE übernommen. ... Am 17.1.2008 von majanne Die Kosten sind ungefähr 40€ Strom 20€ Wasser 90€ Gas Also muss ich wenn die Abrechnung kommt genau ausrechnen wo was übrig geblieben ist?
Leserforumvon per4mens | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 27.09.2010 14:10
Eine Erhöhung der Betriebs-u-Heizkosten Anfang des Jahres und nun eine allg. ... Ich kann nicht untervermieten um Kosten zu sparen(ein Vorschlag des JobCenters) und auch nicht umziehen. ... Eine Erhöhung der Betriebs- und Heizkosten kann nicht zur Unangessenheit führen, weil entscheidend für die Angemessenheit die Nettokaltmiete ist, auch wenn viele kommunale Richtlinien etwas anderes sagen.
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