93 Ergebnisse für „kosten fahrkosten“

Leserforumvon muck45468 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 27.04.2010 18:50
Ich habe dann alle Quittungen und die Fahrscheine zum Amt gebracht und dort wurde mir dann mitgeteilt, das man erst drüber entscheiden müßte ob das Amt die Kosten für Führungszeugnis, Attest und Schulung übernimmt und die Fahrkosten werden überhaupt nicht übernommen. ... Ich habe meinen Berater höflich mitgeteilt, das er mir doch gesagt hätte das alle Kosten übernommen werden! ... Oder stehen mir die Fahrkosten und alles andere in vollem Umfang zu wenn ich die Quittungen und Fahrscheine vorlege?
Leserforumvon FMan | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 12.09.2012 08:32
Hallo zusammen Habe ein Einkommen von 1100 netto, aber auch Fahrkosten mit der Bahn (Fernverkehr) von 330 €. ... Ich danke für alle Antworten ----------------- "" Am 12.9.2012 von AxelK @FMan: Bei einem Verdienst von mehr als 400,- € kann der Grundfreibetrag von 100,- € erhöht werden, wenn der Leistungsberechtigte nachweist, dass seine tatsächlichen, im Zusammenhang mit der Ausübung der Erwerbstätigkeit entstehenden, Kosten höher als diese 100,- € sind (§ 11b Abs. 2 SGB II). Hier - klick findest Du einen Rechner, mit dem Du überprüfen kannst, ob Du unter Berücksichtigung Deiner Fahrkosten noch einen ergänzenden Leistungsanspruch hast oder nicht.
Leserforumvon Ziege1990 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 04.08.2008 08:14
vorallem weil fürs arbeitsamt so noch unnötig weitere kosten kommen würden.... naja jedenfalls wollt ich fragen ob es noch andere möglichkeiten gibt die fahrkosten außer durch bafög erstatten zu lassen ?
Leserforumvon User123456123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 35 Antworten | 06.09.2020 15:21
Ab 1.9.2020 beginnt nun unser Sohn eine Ausbildung. er erhält eine Ausbildungsvergütung in Höhe von Monatlich 247 Euro und zusätzlich erhält er noch Fahrkosten in Höhe von Monatlich 74 Euro. ... Ist es richtig dass das Ausbildungsgeld und die Fahrkosten vom Kind komplett auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden ? ... [quote=User123456123]Ist es richtig dass das Ausbildungsgeld und die Fahrkosten vom Kind komplett auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden ?
Leserforumvon Eine Frage bitte | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 04.10.2017 11:59
Fahrkosten nach § 60 SGB V Fahrkosten können von der Gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. ... Hierfür übernimmt die Krankenkasse die Kosten eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels unter Berücksichtigung von möglichen Fahrpreisvergünstigungen. .-.- .Kommentare ,,,,, Regelmäßig sind Fahrkosten als Kosten der allgemeinen Lebensführung vom Versicherten zu tragen. ... Sicher die Fahrt kosten Höhe ist nicht das " Problem " .
Leserforumvon stoffi100 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 11.03.2014 20:23
-- Editiert HeHe am 12.03.2014 08:19 Am 22.3.2014 von hoffnung 51 Ja beschweren und eventuell eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben .Fahrkosten sind ZUSÄTZLICH zur Leistung nach sgb 2 zu gewähren.Soll sie mal genau nachlesen , denn dafür gibt es ein Sonderbüget von 200 Euro zusätzlich .
Leserforumvon Slavonia | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 09.03.2012 20:36
Auch zur Übergabe der bisherigen Wohnung fällt jetzt nach dem Umzug eine Fahrt zur alten Wohnung an.Das JC lehnte die Übernahme dieser Kosten für die Fahrten ab und zahlte "nur" die Ummeldung vom Telefon.Mir wurde mitgeteilt, dass die beantragten Fahrkosten nicht übernahmefähig sind.Das Schreiben enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Ist die Übernahme dieser Fahrkosten grunsätzlich ausgeschlossen?
Leserforumvon Catlady | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 34 Antworten | 06.08.2008 10:13
Ausserdem spare ich wohl kaum Kosten durch das Essen. ... Hierzu gehören namentlich die Kosten von Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsgymnastik, Anschaffung von Umstands- und Stillkleidung (AG Krefeld FamRZ 1985, 1181; LG Hildesheim DAVorm 1972, 422), der Heilbehandlung für schwangerschafts- oder entbindungsbedingte Krankheiten und der Nachsorge. 37Dagegen fallen unter den Anspruch aus § 1615 l Abs 1 nicht die Kosten der Erstausstattung des Kindes (LG Aachen FamRZ 1986, 1040; Göppinger 5 Rn 317 ). Sie sind, ebenso wie die Kosten einer stationären Unterbringung des Kindes im Krankenhaus oder in der Entbindungsanstalt nach der Geburt, eigener Bedarf des Kindes.
Leserforumvon flotz | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 13.10.2010 09:35
Kann ich rückwirkend mir diese Kosten auszahlen lassen. ... Also können diese Kosten da nicht greifen. ... Falls die einladende Firma nicht ausdrücklich die Erstattung von Fahrkosten ausgeschlossen hat, ist sie zur Erstattung verpflichtet - dann zahlt das Amt für ALG I oder II sowieso nichts.
Leserforumvon cocoj | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 14.09.2018 10:50
Ich fange am besten vorne an.Meine Mutter ist in einer Zwickmühle.Sie kümmert sich sich um zwei zum teil Schwerbehinderte Familienmitglieder und das seid Jahren.Sie ist in dieser Aufgabe voll eingespannt und lebt dafür...nun ist es so,für die Arztbesuche wurden ihr immer die Fahrkosten erstattet...das ging problemlos über Fahrdienst und Krankenkasse meine Mutter brauchte nur die Verordnung bei der Ärztin unterschreiben lassen und diesen beim Fahrdienst abgegeben.Nun hat sie ein Schreiben erhalten in dem die Fahrkosten abgelehnt wurden .da die Fahrten nicht rückwirkend übernommen werden können.Nachdem ich ins Internet geschaut habe war uns klar dass es seid Januar dieses Jahres einen neuen Beschluss der Krankenkasse zur Krankenbeförderung gibt.Ja meine Mutter hatte kein Wissen darüber , so dass sie es weiter so gehandhabt hat wie bisher.Sie wurde auch nicht vom Behindertendienst (Fahrdienst) oder der Ärztin darauf hingewiesen...Dazu kommt , daß die eine Fahrt am 5.05 und die zweite Fahrt am 15.05 .2018 statt fand ,aber erst zum 3.09.2018 bei der Krankenkasse eingegangen sind. Wäre es früher eingereicht worden,hätte meine Mutter sicher vor der Fahrt am 15.05 reagieren können und die Kosten wären nun nicht so hoch.Die Kosten die im Monat anfallen,sind hoch und meine Mutter muss schauen wie sie alles hin bekommt ,so dass solche zusätzlichen Kosten sehr belastend sind ,es handelt sich immerhin um 140 Euro.Könnten Sie so nett sein und mir einen Rat geben wie ich einen Wiederspruch schreibe oder was wir sonst noch tun könnten um diese Kosten zu umgehen.Ich bedanke mich im voraus herzlichst . cocoj -- Editiert von Moderator am 14.09.2018 14:28 -- Thema wurde verschoben am 14.09.2018 14:28
Leserforumvon Sigi63 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 31.08.2010 20:00
Auch die Kosten für Besuchsfahrten eines in Haft sitzenden Ehepartners rechtfertigten einen Antrag auf diese Zusatzleistung.
Leserforumvon guest-12307.05.2013 11:28:49 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 09.08.2012 13:14
Es werden die Fahrkosten zur Bildungsstätte übernommen, aber wenn ein Praktikum dazu gehört, dann werden auch die Fahrkosten zum Praktikumsort übernommen. ... Aber wie gesagt, rechne mal aus, wie hoch deine Fahrkosten zum Praktikumsplatz waren. ... Da gehts nicht darum, ob die Kosten gezahlt werden, sondern nur drum, in welcher Höhe.
Leserforumvon Tricolore85 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 10.09.2006 02:47
Meine jetzigen Ausgaben haben eine Höhe von rund 800 Euro und das ist schon knapp bemessen da ich eben viel mit dem Auto unterwegs bin und die Versicherungen eben auch gutes Geld kosten das heisst ich habe ein Defizit von 296 Euro im Monat.
Leserforumvon Anjadiezweite | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 15.01.2005 14:03
Ich muss unbedingt wissen, wie bei einem Auszubildenden die Fahrkosten abgerechnet werden beim Kindergeldantrag. Bei der üblichen Steuererklärung kann man die Fahrkosten doch seit etwa 2 Jahren mit 30cent pro Kilometer abrechnen als sogenannte Werbekosten, egal ob man mit Auto, Bahn, Fahrrad und sogar zu Fuss zur Arbeit kommt. ... Der Kollege (nicht mehr in Ausbildung) meiner Tochter fährt ebenfalls mit der Bahn den selben Weg zur Arbeit, setzt aber am Jahresende die volle Kilometerzahl als Werbekosten ab ,bekommt schön viel Steuern zurück und meine Tochter darf nur die Kosten für das Tiket absetzen und deswegen auch noch ihren Anspruch auf Kindergeld verlieren, obwohl sie jeden Tag 60km mit der Bahn zur Arbeit fährt und sich nun mal kein Auto leisten kann,denn dann meinte der Berater könnte sie die Kilometer absetzen.Wer kann mir da weiterhelfen????
Leserforumvon Lumielle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 13.12.2011 17:48
Sprich doch mal mit dem Maßnahmenveranstalter ob er die Kosten nicht übernimmt :-) Denn der hat das meiste Interesse an dir und wird eh gut bezahlt ----------------- "" -- Editiert Moderator am 13.12.2011 19:03 Am 13.12.2011 von Lumielle Habe ich schon, die können mir leider auch nicht helfen.
Leserforumvon guest-12327.05.2011 11:44:48 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 26.05.2011 15:13
Dann werden die Kosten für einen Miet-LKW und vielleicht noch Aufwandspauschalen für Helfer übernommen. Nur dann, wenn Dir - z.B. aus gesundheitlichen Gründen - die Selbstdurchführung des Umzuges nachweislich nicht möglich ist, können auch die Kosten für ein Umzugsunternehmen übernommen werden. ... Den reichst Du beim Jobcenter ein und beantragst die Übernahme der Kosten für ein Umzugsunternehmen.
Leserforumvon carsten007 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 29.08.2009 10:49
Vom JobCenter wurden mir bissher nur die Kosten für die Umschulung (Bildungsgutschein) sowie die Fahrkosten in Höhe von 33,50€ (BerlinPass) bewilligt.
Leserforumvon Eine Frage bitte | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 26 Antworten | 01.10.2017 14:38
Die Fahrkosten ein Bruchteil der dann für die Fahten zur Reha anfallen. ... Kosten ohne Ende kein Erfolg. .... ... Dort steht eine Auflistung, was als Fahrkosten anerkannt wird.
Leserforumvon lyhart | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 13.09.2023 18:10
Wie kann ich bei der Arbeitsagentur erreichen, dass mir die entstandenen Fahrkosten erstattet werden. ... weniger Kosten verursachen und für wenige Euros zu haben sind. ... weniger Kosten verursachen und für wenige Euros zu haben sind.
Leserforumvon Justie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 04.08.2004 23:42
Man bestätigte ihr mündlich, dass sämtliche Fahrkosten erstattet werden. ... Und das schreckt natürlich die mittellosen Bürger ab, aus Angst dass enorme Kosten auf sie zukommen. ... Verfahren vor dem Sozialgericht sind noch ohne Kosten möglich, also schnell handeln.
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