23 Ergebnisse für „kindergeld kindergeldnachzahlung“

Leserforumvon Karl-Otto | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 20.10.2004 12:59
Werde demnächst eine Kindergeldnachzahlung in Höhe von ca. 3200 € bekommen. ... Kann ich über die restlichen 2400 € von der Kindergeldnachzahlung frei verfügen, oder muss ich dieses Geld beim Sozialamt anmelden und für den Lebensunterhalt verwenden? ... Am 20.10.2004 von Karl-Otto Ist es nicht, da ich seit September 2002 kein Kindergeld bekomme.
Leserforumvon fb522709-53 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 14.08.2019 19:34
Am 15.8.2019 von guyfromhamburg Wieso weiß das Jobcenter überhaupt von der Kindergeldnachzahlung? Oder geht es um eine KIndergeldnachzahlung für die Tochter der Tochter? ... Das Kindergeld für meine Enkelin wurde die ganze Zeit schon als Einkommen berechnet.
Leserforumvon md3320 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 25.04.2009 22:15
Auch dort wurde dann Kindergeld angerechnet, obwohl ich keins erhalten habe. ... Aber: Dir wurde das Kindergeld zuvor schon angerechnet, obwohl Du es nicht erhalten hast. ... Natürlich darf das Kindergeld trotzdem nicht zweimal angerechnet werden.
Leserforumvon BlaQss | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 20.10.2009 14:20
Kindergeld gibt es rückwirkend für bis zu 4 Jahre, allerdings nur bis zum 21. ... Aber habe ab 2005-2006 kein kindergeld mehr bekommen (wo ich 18 geworden bin). ... Kindergeld gibt es rückwirkend für bis zu 4 Jahre, allerdings nur bis zum 21.
Leserforumvon SamanthaDo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 10.07.2008 13:51
Aber worin sollen jetzt 154 Euro Kindergeld enthalten sein bei dem Beispiel aus meinem Bewillingungsbescheid s.o.? ... Das hast du mit dem jetzt endlich Kindergeld gemacht. ... Zum Zeitpunkt der Erstellung des Bescheides wusste ja auch noch niemand, dass Du Kindergeld bekommen wirst.
Leserforumvon guest-12318.08.2010 15:37:45 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 27.05.2006 18:11
Hallo zusammen, soweit ich recherchiert habe, haben Eltern Anspruch auf Kindergeld, sofern das Jahreseinkommen ihrer Kinder das definierte Existenzminimum nicht überschreitet. ... In meinem Fall heißt das, dass ich für einen Teil von 2002 (Anfang 2002 war ich noch minderjährig und habe deshalb ohnehin Kindergeld erhalten) und für einen weiteren Teil von 2004 (Mitte 2004 endete meine Ausbildung) eine Chance auf eine Kindergeldnachzahlung habe (bzw. meine Eltern).
Leserforumvon ruschdie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 16.09.2010 14:55
Nein, die Reihenfolge beim Kindergeld geht immer nach Geburtsdatum.
Leserforumvon Crystalsky | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 05.12.2009 17:02
Hab eine Frage wegen der Kindergeldnachzahlung. Wenn man ALG II bezieht und man Kindergeld beantragt hat, fließt dieses ja nicht sofort. Kann das Jobcenter die Kindergeldnachzahlung als Einkommen des Kindes ansehen und somit Geld zurückfordern, obwohl das Jobcenter das Kindergeld garnicht an den Leistungsempfänger gezahlt hat, sonder schon im Bescheid als Einkommen des Kindes angesehen hat, obwohl es noch nicht zur Verfügung stand???
Leserforumvon Blackminex | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 14.06.2018 15:37
Im mai stellte ich einen Kindergeld Antrag da ich einen Ausbildungsplatz zum 01.08.18 gefunden habe. Darauf hin wurde mir Kindergeld ab Mai gewährt. ... Ob der Anspruch wieder auflebt, wenn Du eine Ausbildung anfängst, dass ist eine andere Frage. wirdwerden Am 14.6.2018 von Blackminex Ich bekomme ja derzeit schon trotz Beschäftigung Kindergeld.
Leserforumvon da-beauty | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 26.03.2009 08:44
Letztes Jahr habe ich für dieses Jahr Kindergeld beansprucht und dies wurde Abgelehnt. Könnte es sein, dass wenn ich jetzt unterm freibetrag liege, das Kindergeld der letzten Monate nachgezahlt werden könnte?? ... Aber was machst du denn für ne Ausbildung, dass du schon im ersten Lehrjahr keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hast??
Leserforumvon guest-12322.07.2013 08:25:18 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 20.06.2008 11:29
Kann ich das Kindergeld für ihn beantragen? ... Kann ich das Kindergeld für ihn beantragen? ... Auf jeden Fall könnt Ihr davon ausgehen, dass schon eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass die ARGE von der Kindergeldnachzahlung erfahren wird.
Leserforumvon FreddiePrince | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 18.04.2010 20:46
Als ich erst viel später erfuhr, dass mir für 2008 trotzdem Kindergeld zugestanden hätte, da ich nach dem Studium kein Gehalt hatte, habe ich jetzt rückwirkend von Februar 2008 an Kindergeld beantragt. ... Ist dies rechtens oder kann ich meinen Anspruch auf Kindergeld doch noch gültig machen? ... Kindergeld ist eine steuerrechtliche Leistung.
Leserforumvon Shira2003 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 23 Antworten | 27.08.2007 11:51
Ich weiß nicht an wen das Kindergeld ausgezahlt wird. ... Ich bleibe dabei; beim Kindergeld als Einkommen muss das Zuflussprinzip gelten. ... Allerdings ist ja nun auch Rente etwas anderes, als Kindergeld.
Leserforumvon Diva87 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 20.12.2007 15:38
Mein Mann (21) möchte das Kindergeld (mit Abzweigungsantrag natürlich) von den Jahren 2004 - 2006 rückwirkend beantragen. ... Diva87 -- Editiert von Diva87 am 21.12.2007 12:38:45 Am 21.12.2007 von Catlady Beispiel: Im Januar bekommt ihr das Kindergeld. ... Das was ihr für Januar bekommt an ALG 2 wird dann von der Summe abgezogen. also 4500 Euro Kindergeld- Hartz 4 für Januar.
Leserforumvon weiß_nicht_weiter | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 10.09.2017 10:33
Ich habe von Oktober 2016 bis Mai 2017 nur teilweise Kindergeld erhalten, da der Vater der Kinder im Ausland lebt, dort arbeitet und daher wohl auch dort ein Kindergeldanspruch besteht (habe aus dem Ausland aber nie Kindergeld bekommen). ... Ich erhalte seit Juni 2017 wieder 380,00 € Kindergeld monatlich, was nun richtigerweise auch so beim Jobcenter angerechnet wird. ... Kindergeld ist doch eine laufende Einnahme und die Nachzahlung somit auch oder ist sie doch als einmalige Einnahme zu werten?
Leserforumvon Alan_Randow | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 15.11.2005 12:47
Hallo, ich bin am 23.04.2003 18 Jahre alt geworden, seitdem bekommt meine Mutter kein Kindergeld mehr. ... Ich weiß nicht wie meine Mutter das Kindergeld beantragen kann bzw. die Kindergeldnachzahlung. Ich habe gehört das es da eine Gesetzesänderung gab, und nun ist es wieder möglich für mich Kindergeld zu beantragen.
Leserforumvon VanilleSchote2 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 03.10.2013 16:38
Ich war von August 09 bis Juli 13 in einem Ausbildungsverhältnis und habe bis August 12 Kindergeld bekommen.
Leserforumvon Drusilla88 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 09.01.2008 19:50
Jetzt hat er erfahren das er eine Kindergeldnachzahlung bekommt, die ihm auch schon monatlich angerechnet wurde. ... Da ich ja immoment nichts mache muss mein Vater auch keinen Unterhalt zahlen, bekomme momentan nur kindergeld. ... es ist ja auch nicht tragbar das man "seelisch" so kaputt geht zuhause, worauf ich auch nicht detailierter drauf eingehen möchte. freue mich über antworten. lg Drusilla Am 10.1.2008 von AxelK Guten Morgen, wieso wurde Deinem Freund denn das Kindergeld schon angerechnet, obwohl er es gar nicht bekommen hat?
Leserforumvon coolio1 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 06.11.2013 18:20
Einmal ist das Kindergeld nicht in die Berechnung eingegangen. ... Es ist doch nicht mein verschulden das die Familienkasse das Kindergeld direkt an mir gezahlt hat, was meines Wissens normal ist. ... Dazu schreibst Du, dass Dir die Kindergeldnachzahlung am xx.xx.xxxx zugeflossen ist und, das es sich bei Kindergeld um laufendes Einkommen handelt, die Nachzahlung im Monat des Zuflusses zu berücksichtigen ist.
Leserforumvon fb426247-14 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 12.07.2016 06:36
Kindergeld/Elterngeld wurden beantragt und bewilligt Elterngeld wird erst nach Mutterschutz bezahlt bei mir nun ab Juli wg Frühchen Kindergeld ja ab dem Geburtsmonat also April Nachzahlung wurde auf dem Sparbuch meines Sohnes am 4.7.2016 gutgeschrieben seither wurden aber keine weiteren Leistungen beim Jobcenter beantragt noch bezahlt da nicht notwendig jetzt kommt gestern ein Erstattungsbescheid des Jobcenters das eine Überzahlung stattgefunden hat und ich das Geld zurückzahlen soll... es handelt sich hier um das Kindergeld aber es kommt doch allgemein auch dort dieses Zuflussprinzip zum Tragen oder sehe ich das falsch? Im Juli wurde beim Jobcenter nichts beantragt noch bezahlt also besteht auch kein Erstattungsanspruch für das Kindergeld da dieses a) erst am 4.7.16 überwiesen wurde also nicht im Bezugszeitraum Jan - Juni 16 und b) auf ein seperates Konto - extra für meinen Sohn eröffnet - ging... kann ich hier Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen oder soll ich mich lieber anwaltlich beraten lassen? ... dfContentId=L6019022DSTBAI400433 Ich Verstehe aber diesen absatz nicht: "Achtung: Liegt bei Zufluss der Kindergeldnachzahlung kein Leistungsbezug (mehr) vor, besteht keine Möglichkeit, diese zu berücksichtigen!"
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