6 Ergebnisse für „kind kindergeldnachzahlung“

Leserforumvon ruschdie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 16.09.2010 14:55
Letzte Frage, zwei minderjährige Kinder leben ja auch noch hier, wird er im Falle einer nachzahlung als drittes Kind gezählt? ... Er ist das erste Kind und die anderen rutschen an die zweite und dritte Stelle. Es gibt also sozusagen eine Nachzahlung für das erste und das dritte Kind. ----------------- ""
Leserforumvon Blackminex | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 14.06.2018 15:37
„Ihr Kind kann eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen beziehungsweise kann für eine beabsichtigte Ausbildung noch keinen Nachweis vorlegen. ... Heute erhielt ich eine Ablehnung. „...nach den Daten der für die Ausbildungsstellenvermittlung Zuständigen Stelle wird das Kind dort nicht bzw. nicht mehr als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle geführt. SOLLTE SICH DAS KIND SELBST UM EINEN AUSBILDUNGSPLATZ BEMÜHEN LEGEN SIE BITTE ENTSPRECHENDE NACHWEISE DARÜBER VOR. (...Bewerbungen oder ähnliches.)"
Leserforumvon Diva87 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 20.12.2007 15:38
Ich muss hinzufügen, dass wir seit 10.02.2005 verheiratet sind und ein Kind haben seit 26.12.2003. ... Jedem minderjährigen hilfebedürftigem Kind steht ein Grundfreibetrag von 3.100 € zu.
Leserforumvon coolio1 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 06.11.2013 18:20
Wir können nichts dafür das die Familienkasse das Geld an uns ausgezahlt hat, außerdem müsste das ja absehbar sein denn es war bekannt das wir ein Kind bekommen haben, Kindergeld beantragt haben. ... Dazu schreibst Du, dass Dir die Kindergeldnachzahlung am xx.xx.xxxx zugeflossen ist und, das es sich bei Kindergeld um laufendes Einkommen handelt, die Nachzahlung im Monat des Zuflusses zu berücksichtigen ist.
Leserforumvon Lajumu | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 22.12.2009 17:52
Ansprüche auf eine Kindergeldnachzahlung kann die ARGE auf sich überleiten, so dass diese direkt dorthin fliesst. Machen wir mal eine Bedarfsberechnung für den Monat Dezember: RL Du 359 Euro + RL 1 Kind 215 Euro + RL 2 Kind 251 Euro + Mehrbedarf Alleinerziehnd 129 Euro + Freibetrag aus Erwerbseinkommen 159,50 Euro = Gesamtbedarf 1.113,50 Euro. ... So, und jetzt die Berachnung für Januar, wobei ich Deine ältere Tochter jetzt von vornherein außen vorlasse, weil diese - solange Ihr noch keine Kosten der Unterkunft geltend macht - weiterhin ihren eigenen Bedarf mit Unterhalt und Kindergeld decken kann: RL Du 359 Euro + RL Kind 215 Euro + Mehrbedarf Alleinerziehend 129 Euro = Gesamtbedarf 703 Euro.
Leserforumvon guest-12322.07.2013 08:25:18 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 20.06.2008 11:29
Auf jeden Fall könnt Ihr davon ausgehen, dass schon eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass die ARGE von der Kindergeldnachzahlung erfahren wird. ... Solange ein Kind im Haushalt des Kindergeldberechtigten lebt, kann keine Abzweigung erfolgen, da der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht dann nachkommt.
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