48 Ergebnisse für „fahrtkosten anrechnung“

Leserforumvon guest-12320.02.2013 11:37:23 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 02.05.2011 14:09
Demnach würden ja 112,80 Euro Fahrtkosten entstehen. Werden diese dann auch vom Nebeneinkommen abgezogen (Wie werden die Fahrtkosten berücksichtigt)? ... Die Fahrtkosten muss ich ja selber tragen, das wird nicht vom Arbeitgeber bezahlt.
Leserforumvon Catlady | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 05.04.2007 00:44
Kurze Frage: Bei der Berechnung der Fahrtkosten zur Arbeit hat sich ja irgendwas geändert? ... Dabei hat er das ja alleine schon an Fahrtkosten gehabt.... muss da nicht bei dem Einkommen ein Freibetrag berücktichtigt werden
Leserforumvon SimoneF | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 26.05.2013 12:16
Wie hoch ist den eigentlich der Anteil der Fahrtkosten in dem Freibetrag. ... Je nachdem, wann diese Arbeit aufgenommen wurde und von wann der erstmalige Bescheid mit Anrechnung des Einkommens datiert, sollte dagegen Widerspruch eingelegt oder ein Überprüfungsantrag gestellt werden. ... Die Berechnung der Fahrtkosten mit 19 Arbeitstagen ergibt sich aus den Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 11b SGB II.
Leserforumvon Morgause | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 12.02.2012 22:40
Fahrtkosten, in Abzug zu bringen. ... -- Editiert Morgause am 13.02.2012 21:04 Am 13.2.2012 von AxelK @Morgause: Da ja logischerweise die Leistungen für Januar und Februar längst ausgezahlt sind und keine Anrechnung erfolgt ist, muss nun eine Neuberechnung erfolgen; und zwar zum einen für Januar und zum Zweiten für Februar. ... Die volle Anrechnung des überzahlten Betrages im März empfinde ich auch als korrekt.
Leserforumvon wieverhältessich | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 17.12.2016 23:46
Hallo liebe Rechtsgelehrte, bitte helft mir in einer Streitfrage: Mini-Job mit 450 € als Angestellter bei Aufstockung durch eine Arge SGB2: Bei Fahrtkosten, um zum Arbeitsort zu kommen ist die Rechtslage klar: Pendelkosten sind im Freibetrag von 100 Euro Einkommen plus den 20 % anrechnungsfrei darüber inbegriffen! ... Also dürfte sich bei Anrechnung ein Widerspruch lohnen. ... Noch einmal: Wir sprechen nicht von den Fahrtkosten die für die regelmäßige Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück entstehen.
Leserforumvon Hope72 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 30.10.2013 20:23
Nun habe ich gehört, dass man bei hohen Aufwendungen für Fahrtkosten und Versicherungen von über 140 Euro diesen Betrag ebenfalls anrechnungsfrei behalten darf. ... Nun habe ich gehört, dass man bei hohen Aufwendungen für Fahrtkosten und Versicherungen von über 140 Euro diesen Betrag ebenfalls anrechnungsfrei behalten darf.
Leserforumvon paris123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 03.08.2011 21:52
nun kamm der widerspruchsbescheid zwar wurde zusätzlich zum grundfreibetrag fahrtkosten angerechnet (arbeitstage x km x 0,20€), aber zu meinem einkommen wurden wieder der fahrtkostenzuschuss meines ag's angerechnet. ist das so richtig?????
Leserforumvon Catlady | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 20.09.2007 22:35
Am 21.9.2007 von Catlady Sind darin schon die Fahrtkosten enthalten oder kannich die extra "absetzen"?
Leserforumvon Catlady | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 22.07.2006 12:09
Nun will die ARGE das teilweise bei mir anrechnen, dabei werden doch nur seine Fahrtkosten gedeckt. ... Hat einer Ahnung wie das mit der Anrechnung etc. ist? ... Wenn Sie einen Bescheid erhalten, in dem die Fahrtkosten anrechnet, Widerspruch einlegen.
Leserforumvon gav | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 15.02.2008 10:47
Meinst Du, dass die ARGE die Fahrtkosten bezahlen müsste? ... Am 15.2.2008 von gav Wegen den Fahrkosten ich habe gemeint, ob die beim Anrechnung zu berücksichtigen sind. Am 15.2.2008 von AxelK Anrechnung worauf?
Leserforumvon KuschelbaerR | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 14.07.2004 22:00
Bsp: Gehalt für Dezember wurde am 03.01. gezahlt, also Anrechnung im Januar. ... Die Anrechnung ist eine Kann-Vorschrift. ... Fahrtkosten 01.08.-25.08.03= bereinigtes Einkommen usw.
Leserforumvon Salvadore | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 18.03.2008 15:04
Aber Du kannst - anstelle des Grundfreibetrages von 100 Euro - die Fahrtkosten zur Arbeit geltend machen. ... Auch hierzu wird irgendwann das Bundessozialgericht mal zu entscheiden haben, ob diese Anrechnung korrekt ist. Bis dahin würde ich einer Anrechnung erst einmal widersprechen.
Leserforumvon Maylin | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 06.08.2011 22:50
Schulmaterialien, Fahrtkosten über bestimmte Leistungen durch das Jobcenter zu beantragen und Beihilfen zu bekommen?
Leserforumvon Ivstitia | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 28.05.2009 23:40
SGBIII § 141 Anrechnung von Nebeneinkommen (1) Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aus, ist das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrages in Höhe von 20 Prozent des monatlichen Arbeitslosengeldes, mindestens aber von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld für den Kalendermonat, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, anzurechnen. ... März 2009 heisst es: § 141 Anrechnung von Nebeneinkommen (1) 1) 1Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 119 Abs. 3 aus, ist das daraus erzielte Einkommen nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrages in Höhe von 165 Euro in dem Kalendermonat der Ausübung anzurechnen. ... der Werbungskosten--->wie und wann werden diesen abgezogen, sind hier auch die Fahrtkosten gemeint?
Leserforumvon guest-12320.02.2013 11:37:23 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 21.01.2009 13:35
Hallo, ich brauche mal ein paar Tipps bezüglich der Anrechnung von einem Mini-Job gegenüber von Arbeitslosengeld und Hartz4. ... Durch den ergänzenden ALG II Bezug werden meines Erachtens die Fahrtkosten zur Arbeit keinen Einfluss auf die Höhe des ALG I haben. ... Der Grundfreibetrag wird in diesem Fall also vermutlich gerade mal so die Fahrtkosten decken.
Leserforumvon Senseless83 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 29.04.2022 11:07
Super, dadurch werden natürlich meine vereinbarten Ziele der medizinischen Reha komplett zur nichte gemacht, weil ich dann nicht einmal die Fahrtkosten zu den ambulante Folgeterminen der Reha aufbringen kann. ... [quote=Senseless83]dadurch werden natürlich meine vereinbarten Ziele der medizinischen Reha komplett zur nichte gemacht, weil ich dann nicht einmal die Fahrtkosten zu den ambulante Folgeterminen der Reha aufbringen kann.... Ich muss jetzt gucken auf was ich von Miete, Ernährung, Fahrtkosten, Medikamente und Energie verzichte.
Leserforumvon Isegrim57 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 20.04.2011 13:28
Dazu würden auch die Fahrtkosten gehören. ... Meines Erachtens treffen sowohl Nr. 1, als auch Nr. 2 zu, sodass keine Anrechnung erfolgen dürfte.
Leserforumvon jurabaer | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 23.02.2015 18:57
Darüber hinaus besteht durchaus auch die Möglichkeit, dass das Jobcenter Fahrtkosten, die durch die Probearbeit entstehen, zu erstatten. Dieses setzt natürlich voraus, dass die Arbeit rechtzeitig gemeldet, die Fahrtkostenerstattung vor Beginn der Probearbeit beantragt wird und tatsächlich Fahrtkosten entstehen. ... Zu 4: Zunächst einmal ist für den Monat der Arbeitsaufnahme das ALG II, unter Anrechnung eines vorläufigen Einkommens, weiter zu zahlen.
Leserforumvon aalyjahmarie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 08.08.2018 21:00
Auch der individueller Freibetrag erscheint merkwürdig aufgrund der entstehenden Fahrtkosten für Minijob und Selbstständigkeit. ... Müssen die tatsächlichen Fahrtkosten anerkannt werden und wenn ja nur einfache Fahrt oder Hin- und Rückfahrt oder gibt es einen maximal Betrag und muss dabei jedes Haushaltsmitglied das einer Tätigkeit nachgeht einzeln berücksichtigt werden und ist es nicht eigentlich so, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Anrechnung der Kfz- Haftpflicht hat, wenn diese Tätigkeit nachweislich ohne Kfz nicht ausgeübt werden könnte 2. ... Wie sieht die korrekte Berechnung/Anrechnung aus bei Heizöl/Wasser wenn die zulässige Gesamtgröße von zB 85qm bei einen selbstbewohnten Eigenheim bei 2 Personen, wenn die tatsächliche Größe 116qm ist (Hintergrund ausschließlich die Warmwasseraufbereitung durch die Heizölanlage für die Heizung zur Vermeidung von gefrorenen Leitungen, da bisher wohl nur sogar 65qm berechnet wurden ohne den 20 qm Aufschlag bei Eigenheim) Sorry wegen des langen Text und Bitte bei diesen Thread eingefügte Signatur beachten.
Leserforumvon AxelK | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 07.01.2009 21:59
Darin steht: Nr. 11: Keine Anrechnung der Verpflegung , die im Rahmen stationärer Aufenthalte gewährt wird (Krankenhaus, Reha). ... Nr. 13: Keine Anrechnung von Taschengeld, dass ein Teilnehmer an einem Jugendfreiwilligendienst erhält, bis zu einem Betrag von 60 Euro. ... Wegfall der Mobilitätshilfen Die §§ 48 bis 56 SGB III, die u.a. die Mobilitätshilfen, aber auch die Bewerbungskosten und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen regelten, und auch für ALG II Empfänger galten, sind ersatzlos gestrichen worden.
123