177 Ergebnisse für „elterngeld alg“

Leserforumvon nooob | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 24.08.2007 22:19
und fällt dann das ALG 1 weg? ... Alg 1 ist kein Erwerbseinkommen. ... Die 300 Euro Elterngeld werden nicht auf das Alg 2 angerechnet.
ALG 2 und Elterngeld 5 von 5 Sterne
Leserforumvon leah2012 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 05.02.2013 17:23
Meine Frage bezieht sich auf das Elterngeld von 300,-€ welches meine Lebensgefährtin ( berechnet aus eigenem Einkommen) beantragt hat! Dieses wird uns voll auf das ALG 2 angerechnet!!
Leserforumvon Kumbo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 15.04.2015 21:02
Hallo, wenn beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen gibt es dann Anspruch auf ALG II ? ... Es gibt zwar auch für den anderen 2 Monate lang Elterngeld, wenn dieser sorgeberechtigt ist. ... Das Elterngeld könnte ja auch ausreichen, um den Bedarf zu decken.
Leserforumvon SchnappSchuss38 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 19.07.2009 15:25
Mann ist Student und erhält somit kein ALG II hatte aber die letzten 12 Monate vor Geburt mehr verdient als die Mutter und möchte auf seinen Namen Elterngeld beziehen. ... Das dürfte dann als Betrug strafbar sein. quote:Mann ist Student und erhält somit kein ALG II hatte aber die letzten 12 Monate vor Geburt mehr verdient als die Mutter und möchte auf seinen Namen Elterngeld beziehen. Egal, ob Mama oder Papa das Elterngeld beantragen: Alles was über 300 Euro hinaus geht wird auf das ALG II angerechnet.
Leserforumvon Almander123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 23.03.2022 22:34
Nur weis ich nicht wie sich dass dann mit dem Anspruch auf ALG 1 verhält.. ... Sollte ich in der Zeit aber keine Arbeit finden, habe ich dann nach den 2 Monaten Elterngeld noch weiter Anspruch meinen Anspruch auf ALG 1 wenn ich dieses dann nach den 2 Monaten Elterngeld beantrage? ALG nach der Reha zu beantragen und zeitgleich das Elterngeld beantragen wäre nachteilig da diese Leistungen soweit ich weis verrechnet werden.
Leserforumvon Luana | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 14.08.2019 12:08
Nein, das Jobcenter zahlt kein Elterngeld aus. Du musst der Elterngeldstelle mitteilen, dass ihr seit 01.07. kein ALG II mehr bezieht (Aufhebungsbescheid beilegen). ... Nein, das Jobcenter zahlt kein Elterngeld aus.
Leserforumvon Jotrocken | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 19.12.2012 07:45
ALG 1 erhält er als ehemaliger Beamter nicht, ALG 2 wegen ausreichenden Vermögens auch nicht. ... Nun noch zwei weitere Fragen zum Elterngeld, die mit dem o.g. Fall nichts mehr zu tun haben: Angenommen, ein Paar entscheidet sich dazu, zwei Jahre Elterngeld (dann in halber Höhe) zu beziehen.
Leserforumvon Schleginski | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 01.08.2009 21:21
Auf ihrem Konto landen 328 Euro Kindergeld und Elterngeld in Höhe von 580 Euro. ... Zu den so geschützten Sozialleistungen gehören auch das Kindergeld und das Elterngeld. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 3.8.2009 von Schleginski Hallo Axel, danke für deine Antwort.Und wie bekomm ich die Bank dazu mir das Elterngeld vom August jetzt auszuzahlen?
Leserforumvon Jessica1602 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 02.01.2011 07:40
Vom 01.01.2010 - 14.03.2010 habe ich ALG I bekommen. ... Steht uns jetzt überhaupt noch Elterngeld zu??? ... Was sich geändert hat ist, dass das Elterngeld nunmehr als Einkommen auf das ALG II angerechnet wird.
Leserforumvon TheWho123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 16.12.2023 12:14
Eignen sich folgende Methoden: - Sabattical - Arbeitswechsel mit Pause dazwischen (würde hier ALG 1 hinzuzählen?) ... Vielleicht suchst du dann nach den geltenden gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld? ... Elternzeit ist grundsätzlich auch möglich ohne Elterngeld.
Leserforumvon kiko123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 22.07.2017 21:25
Hallo liebes Forum, für den folgenden Sachverhalt benötige ich eine Einschätzung: Fakten: befristeter Arbeitsvertrag bis 31.12.15, dann ALG1 bis Mutterschutz ab 11.01.16, Geburt: 16.02.16, 24 Monate Elterngeld gesplittet beantragt bis 15.02.18 Problem: ab 13.01.18 erneute Beginn des Mutterschutzes für Kind Nr.2 und somit laut Krankenkasse keinerlei Mutterschutzgeld Frage: Kann die Erziehungszeit/Elterngeldbezugszeit einen Tag vor dem neuen Mutterschutz 12.01.18 beendet werden, um sich einen Tag arbeitslos ALG 1 zu melden, um überhaupt Mutterschutzgeld zu erhalten?
Leserforumvon Karmina | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 07.06.2017 18:29
Sie erzählte mir, dass sie aktuell Elterngeld beziehe, Kindergeld und von dem Einkommen ihres Lebensgefährten lebe, der wohl ALG beziehe. ... Also, die Patientin sollte schleunigst ALG II beantragen. ... Ich gehe mal davon aus, dass der LG von ALG II lebt.
Leserforumvon markus118d | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 01.11.2009 17:22
Nun die Frage: wie wird der Anspruch auf Elterngeld dann berechnet? ... Vielen Dank schonmal für eure Antworten, gruß Markus ----------------- "" Am 1.11.2009 von altona01 Die Antwort müßte hier stehen: http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html ----------------- " Don`t feed trolls" Am 2.11.2009 von markus118d Hi, Danke, aber leider steht da zu genau diesem Fall nix. Es Handelt sich ja nicht um ALG und es wurde ja vorher normal gearbeitet. ----------------- ""
Leserforumvon buscon | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 02.01.2023 17:53
Hallo, meine Frau ist neulich schwanger geworden und wir planen damit den Antrag fürs Elterngeld. ... Es kann wohl sein, dass ich zuerst ALG I für einige Monate bekommen werde.
Leserforumvon HaPe1896 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 07.06.2021 17:40
Beides müsste die ALG II beziehende Mutter beim Jobcenter melden. ... Er könnte auf die Elternzeit und das Elterngeld verzichten. ... Und da sie ALG II Empfängerin ist, wird dieses Kindergeld in ihre Bezüge mit eingerechnet, sie bekommt es also nicht als Zulage zum normalen ALG II Bezug.
Leserforumvon SchnappSchuss38 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 18.05.2010 08:58
Hallo, mir wurde Elterngeld für 3 Monate abgeschafft, nach diesen 3 Monaten habe ich mich informiert und rückwirkend Elterngeld beantragt. ... ALG II ist nunmal eine nachrangige Leistung. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 19.5.2010 von altona01 @AxelK, Mißverständnis meinerseits Ich hab das so verstanden, dass die Nachzahlung der monatlichen 300 Euro angerechnet wurde.
Leserforumvon Speedy Gonzales | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 04.08.2012 12:32
Wer ist in der Zeitspanne zwischen Arbeitslohn und Elterngeld zuständig? ... ALG 1 oder ALG 2?
Leserforumvon altona01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 12.02.2014 09:32
Eine Mutter, die sich vom Vater des gemeinsamen Kinds getrennt hat, beantragt Elterngeld. Der Vater weigert sich, den Antrag auf Elterngeld zu unterschreiben. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
Leserforumvon Solete | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 06.02.2023 21:42
Falls nicht, habe ich Anspruch auf ALG I? ... kann ich in der Sperrzeit Elterngeld beziehen und danach direkt ins ALG I? ... [quote=Solete]kann ich in der Sperrzeit Elterngeld beziehen und danach direkt ins ALG I?
Leserforumvon SCVWH | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 20.01.2010 13:43
. ----------------- "" Am 20.1.2010 von AxelK @SCVWH: Das Elterngeld in Höhe von 300 Euro bleibt beim ALG II unberücksichtigt, mindert also nicht den Bedarf. ... Bezieht Dein Freund ebenfalls ALG II, oder ALG I? ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 21.1.2010 von SCVWH vielen dank für die schnelle hilfe,nun weiß ich was mich erwartet.. dann bin ich mal gespannt wehr ihr richtig gerechnet hat. ;-) ----------------- ""
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