47 Ergebnisse für „eltern elternunterhalt“

Leserforumvon Unbekannt 123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 11.11.2023 15:08
Was zählt zum Schonvermögen bei Elternunterhalt. ... Am 11.11.2023 von Anami [quote=Unbekannt 123]Schonvermögen bei Elternunterhalt[/quote]Die Frage betrifft vermutlich nicht das geschützte Vermögen der Eltern (je 10.000,- im *Sozialfall*). ... Meine Eltern sind auch noch beide da.
Leserforumvon guest-12318.01.2019 08:39:49 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 07.07.2017 21:15
Nun zum Hintergrund bzw. der familiären Situation: Unsere Eltern sind seit 1995 geschieden. ... (Quelle: http://www.iww.de/sr/elternunterhalt/elternunterhalt-verwirkung-des-anspruchs-auf-elternunterhalt-b75001) --> Von der Erfüllung elterlichen Pflichten kann bei unserem Erzeuger wohl keine Rede sein?! ... Hier finden Sie ein paar Informationen : http://www.finanztip.de/elternunterhalt/ Am 8.7.2017 von ps0471 Ja, das ist mir bewusst.
Leserforumvon StefanHAM | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 08.01.2020 19:04
Ich habe mal eine Frage zum Thema Elternunterhalt ... hier gibt es ja eine neue Regelung seit 2020, bei der Kinder erst ab einem Einkommen von 100.000 herangezogen werden können. Nun stellen sich mir hier einige Fragen, die sich trotz langem Googeln nicht beantworten ließen ... 1) Für was genau gilt diese Grenze ... gilt das für alle Zahlungen, die Kinder an Eltern leisten müssen? ... Bleiben Fragen 1 und 3 ... wenn ich es richtig verstanden gibt es verschiedene Sozialträger, die Leistungen an Eltern zahlen, im Voraus, diese dann aber von den Kindern zurückholen können.
Leserforumvon Schalkefan | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 28.05.2014 13:00
In welchen Situationen kann Elternunterhalt gefordert werden: a nur, wenn die Eltern Pflegebedürftig werden und die Pflegekosten nicht selbst decken können? ... Ich habe das also (vereinfacht) so verstanden: Grundsicherung (Hartz4) bekommt man immer, aber nur wenn der Bedarf (z.B. durch Pflegebedürftigkeit) über den Grundsicherungsbetrag hinaus geht, wird an die Kinder zwecks Elternunterhalt herangetreten?
Leserforumvon Horstmtl | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 18.03.2010 18:02
Elternunterhalt bei BAB bezugHallo Meine freundin ist 26 sie hat ne ausbildung begonnen und hat BAB beabtragt die haben errechnet das die eltern ca 300 euro zahlen sollen meine freundin hat ausbildung unterbrochen da wir zusammen ein kind bekommen haben als sie in mutterschutz gegangen ist haben die eltern bereits nicht mehr gezahlt obwohl sie hätten zahlen müssen nun will meine freundin ihre ausbildung weiter machen aber eltern wollen nicht mehr zahlen da ich ALG 2 empfänger mit bei meiner freundin wohne und wir ein kind zusammen haben .Sie meinen ich müsste zahlen und nicht sie . sie waren bei nem anwalt der meinte da sie schon einmal eine ausbildung gemacht hatte bei der sie durch die prüfung fiel und diese nicht wiederholt hätte müssten die eltern ni zahlen und er meinte ich müsste zahlen da wir ein kind haben frage müssen die eltern wirklich nicht mehr zahlen? ... Und wenns du nicht kannst, die Eltern nicht müssen und sonst keiner tut, dann wars das halt. ... "" Am 18.3.2010 von Horstmtl darum gehts ni ihr meint das eltern ni zahlen müssen ich kanns ni da ich leider nur den ****** harz 4 regelsatz bekomme alle anderen ämter beziehen sich auf den elternunterhalt sagt mir wie sie von den paar pfennigen leben soll die sie für ihre ausbildung bekommt und demzufolge da sie 26nist dürfte somit keiner der ne ausbildung versemmelt ne 2. ausbildung machen da ja keiner dafür zahlen will ----------------- "" Am 18.3.2010 von Loddar quote:dürfte somit keiner der ne ausbildung versemmelt ne 2. ausbildung machen da ja keiner dafür zahlen will Dagegen ist nichts einzuwenden.
Leserforumvon JuYa | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 03.11.2006 20:11
Guten Tag, mich beschäftigt die Frage, ob ich in Zukunft für den Unterhalt meiner Eltern herangezogen werden kann. Meine Eltern (getrennt lebend) beziehen beide Hartz IV (ALG II). ... Wohnt die Großmutter denn mit Ihren Eltern zusammen?
Leserforumvon Helmchen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 23.08.2006 16:28
Ich hätte zwei Fragen bezüglich der Unterhaltsverpflichtung der Kindern gegenüber Ihren Eltern: Mein Vater (60 Jahre) wird sicherlich in naher Zukunft in ein Pflegeheim einzuweisen sein (Demenz etc.). ... Senat für Familiensachen Entscheidungsdatum: 20.12.2001 Aktenzeichen: 1 UF 363/00 Dokumenttyp: Urteil Quelle: Normen: § 1601 BGB, §§ 1601ff BGB, § 1611 BGB, § 91 Abs 2 S 2 BSHG Elternunterhalt: Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten des unterhaltspflichtigen Kindes; Orientierungssatz 1. Die Höhe des Unterhaltes, den ein Kind seinen Eltern schuldet, richtet sich ausschließlich nach den eigenen Einkünften des unterhaltspflichtigen Kindes.
Leserforumvon anonymous_305 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 08.03.2019 09:50
Zu meiner Geschichte: Meine Eltern hatten sich 2009 scheiden lassen, zur Mutter habe ich keinen Kontakt seither. ... Dieses Jahr werde ich voraussichtlich mit meinem Master fertig werden und habe schon Bauchschmerzen über den drohenden Elternunterhalt. ... Der Selbstbehalt ergibt sich bei dem Unterhalt für die Eltern aus Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle.
Leserforumvon inkognito223 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 25 Antworten | 23.02.2023 20:01
Andererseits aber auch daran, dass Eltern nur sehr selten auf dem Zivilrechtsweg Unterhalt fordern. Beim Elternunterhalt gibt es letztlich weder eine Einkommensgrenze von 100k Euro, noch gibt es einen festen Vermögensfreibetrag. Der Selbstbehalt beim Elternunterhalt beträgt mindestens 2500 €.
Leserforumvon vizslahund | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 19.01.2011 19:26
Meine Eltern bekommen Hartz-IV und wohnen in einer Mietwohnung, die im 5. ... Beste Grüße, vizslahund ----------------- "" Am 20.1.2011 von Daniel Düsentrieb @ Axel, Dann lies doch mal bitte: [URL]http://www.focus.de/finanzen/steuern/elternunterhalt-sozialfall-mama_aid_254798.html[/URL] Und aus diesm Grunde auch die Frage/Feststelluing der Finanzierung! Haben die Kinder genug, müssen sie sehr wohl auch für die Eltern aufkommen, Unterhalt ist keine Einbahnstraße, welche nur Eltern zu leisten haben.
Leserforumvon rolara | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 24.02.2008 18:22
Am 24.2.2008 von Sunbee 1 @rolara schau mal im fam.recht, da ist gerade ein fall von elternunterhalt. sunbee Am 25.2.2008 von icecycle Die Altervorsorge und Einkommen von den Kindern bis zu bestimmten Betrag dürfen nicht für Eltern-Unterstützung heran gezogen werden. ... http://www.123recht.net/Kinder-haften-für-ihre-Eltern-–-aber-nur-begrenzt-(Urteil-des-BGH-zum-Schonvermögen-beim-Elternunterhalt)__a18025.html Am 25.2.2008 von rolara Danke für die Antworten.
Leserforumvon Yahooman | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 28.06.2019 22:17
So wie Ihre Eltern Ihnen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet waren, als Sie klein waren, sind Sie nun ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet, wenn Ihre Eltern nicht genug zum Leben haben und Sie wiederum genug verdienen. Die Verdienstgrenze, ab der Elternunterhalt zu zahlen ist, liegt tatsächlich um die 100000 € pro Jahr. ... https://www.rechtsanwaeltin-schwinn.de/elternunterhalt/ https://www.anwalt.org/elternunterhalt/
Leserforumvon StefanHAM | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 16.03.2015 14:32
... die Eltern haben eine Firma und gehen pleite. ... ... die Eltern haben ein Erbe angenommen, was überschuldet ist. ... Diese Freibeträge sind beim Elternunterhalt aber deutlich höher, als es im umgekehrten Fall für Kindesunterhalt der Fall wäre.
Leserforumvon XxBombermanxX | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 22.09.2014 08:28
Ich weiss nicht, inwieweit das eine Rolle spielt. ----------------- "" Am 22.9.2014 von gudrun1970 Hallo Bomberman, der Selbstbehalt beim Elternunterhalt aus Einkommen für ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtige Kinder liegt aktuell bei 1.600,00 EUR netto. Liegt das bereinigte Nettoeinkommen darüber, so muss dies hälftig für Elternunterhalt eingesetzt werden. ... Gefordert werden kann der Elternunterhalt regelmäßig erst mit Zustellung der sog.
Leserforumvon Susanne123456 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 03.04.2019 23:21
Das hat was mit Elternunterhalt zu tun. Wer Hartz 4 bezieht, braucht nicht für seine Eltern im Pflegeheim zahlen. ... Beim Elternunterhalt ist das Schonvermögen erheblich höher.
Leserforumvon Lichtgestalt | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 15.08.2019 10:56
Gibt es diesen Erwerbszwang auch beim Elternunterhalt? ... Zitat:Gibt es diesen Erwerbszwang auch beim Elternunterhalt? ... Es geht doch aber nicht um die Ermittlung eines Unterhaltsbetrages für Eltern.
Leserforumvon guest-12307.05.2013 17:24:02 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 17.03.2013 10:34
Wird der Verdienst der Eltern geprüft? Wird verlangt dass Eltern mehr Unterstützung zahlen? ... Ich habe in anderen Forensbeträgen gelesen, dass die Wohngeldstelle schon nach dem Elternunterhalt fragt.
Leserforumvon disiba | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 18.08.2011 06:41
Genauso wie Eltern gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig sind, so sind Kinder gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig. ... Die eigenen Kinder sind ohnehin vorrangig vor den Eltern unterhaltsberechtigt. ... Elternunterhalt ist ein sehr komplexes Thema.
Leserforumvon Alex1979 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 01.04.2018 12:34
Sind die Eltern alt und können notwendige Kosten nicht mehr vollständig aufbringen, sind die Kinder in der Verpflichtung einzuspringen. ... Beim Elternunterhalt ist daher Deine 78m² angemessen und muss nicht verwertet werden. ... Die Sorge über Elternunterhalt gibt es nun nicht mehr.
Leserforumvon jacky_smith | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 11.12.2006 17:49
Vor etwa 8 Jahren bekam ich von meinen Eltern zum Kauf eines PKWs einen fünfstelligen DM-Betrag geschenkt. ... Vielen Dank und viele Grüße Hans Am 12.12.2006 von hh Wenn Du schon den Unterhalt an die vorrangig Berechtigten (Kinder, Ex-Frau) nicht zahlen kannst, dann kann auch kein Unterhalt für die Eltern gefordert werden. Die Freibeträge für Einkommen und Vermögen beim Elternunterhalt sind deutlich höher als die Freibeträge beim Kindesunterhalt oder dem Unterhalt für die Ex-Frau.
123