224 Ergebnisse für „einkommen erwerbseinkommen“

Leserforumvon Spejbl | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 29.10.2011 14:15
Meine Frage geht jetzt dahingehend: Sind die durch den Arbeitgeber gezahlten Beiträge JETZT für mich hinsichtlich ALG II dem Einkommen hinzuzurechnen? Oder kann ich verlangen, dass diese Beträge als zweckgebundenes Einkommen nicht dem anzurechnendem Erwerbseinkommen unterliegen und somit die Höhe des ALG II nicht mindern. ... Für eine fundierte Auskunft Ihrerseits bedanke ich mich und verbleibe Mit freundlichen Grüßen ----------------- "" -- Editiert Spejbl am 29.10.2011 14:18 Am 29.10.2011 von AxelK @Spejbl: Meines Erachtens erhöhen die Beiträge tatsächlich das anrechenbare Einkommen.
Leserforumvon kema40 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 21.04.2011 14:25
Handelt es sich um Einkommen aus Erwerbstätigkeit? Wenn ja, dann gelten die ganz normalen Freibeträge für Erwerbseinkommen. ... ALG I und Erwerbseinkommen sind zwei grundverschiedene Paar Schuhe.
Leserforumvon altona01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 09.08.2010 15:53
Eine Bekannte arbeitet Teilzeit mit einem monatlich unterschiedlichen Einkommen von durchschnittlich 340€, in der Hochsaison vor 1 Jahr hat sie einmal 600,-€ verdient. ... Ansonsten ist die Frage, um was für Beträge das Einkommen denn tatsächlich schankt und wie häufig solche Verdienstspitzen, wie 600 Euro vorkommen. ... Meines Erachtens würde das dennoch einen geldwerten Vorteil darstellen, der von der ARGE gleichwohl als Einkommen zu berücksichtigen ist.
Leserforumvon TimeWaster | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 04.11.2015 15:08
Die üblichen 100€ Pauschale so wie die prozentualen Freibeträge auf Erwerbseinkommen zwischen 100-1000€ (20%) und 1000-1500€(10%) wurden nicht gewährt. ... Im Absatz 1 ist ja nur ganz allgemein die Rede von Einkommen.
Leserforumvon SebastianJu | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 26.05.2008 14:41
Hierbei handelt es sich also nicht um Erwerbseinkommen. Nur für solches Erwerbseinkommen gelten aber die Freibeträge nach § 30 SGB II. Wenn Du z.B. wenn Deinen Eltern regelmäßig monatlich 50 Euro bekommst, dann handelt es sich auch hierbei um Einkommen im Sinne des § 11 SGB II, aber eben nicht um Erwerbseinkommen.
Leserforumvon AxelK | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 10.06.2009 17:34
Was ich mir vorstellen könnte, wäre das die ARGE damit argumentiert, dass mein Sohn mit unter 15 Jahren noch nicht erwerbsfähig im Sinne des SGB II ist und es sich deshalb bei dem erzielten Einkommen auch nicht um Erwerbseinkommen handeln kann. Zwar wäre das schon insofern widersprüchlich als dass die ARGE selber im Änderungsbescheid das Einkommen als Erwerbseinkommen bezeichnet, aber man weiß ja nie, wie die versuchen sich das zurecht zu drehen. Konkret gefragt: Kennt irgendjemand eine gesetzliche Regelung und/oder Rechtsprechung, wonach beim Einkommen eines 13-jährigen kein Freibetrag zu berücksichtigen wäre?
Leserforumvon BubbleGum | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 08.09.2011 15:23
Ihrer Meinung nach handele es sich um kein Einkommen, sondern vielmehr um Vermögen im Sinne der gesetzlichen Grundfreibeträge. ... Das Gericht wertete die Steuerrückerstattung als Einkommen. ... Das erste stimmt beim Versteuern von Erwerbseinkommen, das zweite stimmt, wenn man mangels Erwerbseinkommens Geld vom Sozialamt erhält oder vom JobCenter.
Leserforumvon guest-12308.04.2013 15:48:23 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 07.12.2011 16:47
Wie ist das generell bei einmalig größerem Einkommen (z.B. ... Deshalb ist nach einem Absinken des Einkommens vor dem Ende des Bewilligungsabschnitts auch kein Neu-Antrag auf ALG II nötig, auch kein Folgeantrag, sondern lediglich eine wieder Veränderungsmitteilung, siehe oben. ------- Einmalige Einkommen wie Steuerrück- oder Bonuszahlungen werden nicht berücksichtigt, wenn sie in Monaten zufließen, in denen man aufgrund von Erwerbseinkommen kein ALG II ausgeschüttet bekommt. ... Das BSG hat aber eigens darauf hingewiesen, dass dies nur bei eigenem Erwerbseinkommen gilt!
Leserforumvon happy2 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 17.09.2022 21:01
Das heißt, mein Einkommen aus Vermietung nützt mir also nichts um Elterngeld zu erhalten? ... Auch Erwerbslose (Personen ohne Erwerbseinkommen) haben Anspruch auf das Basis-EG. ... [/quote] Und die richtige Antwort darauf ist "genau" [quote=Anami]Auch Erwerbslose (Personen ohne Erwerbseinkommen) haben Anspruch auf das Basis-EG.
Leserforumvon Solan196 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 13.02.2023 18:07
Frage: Wie berechnet man das anzurechnende Einkommen? ... Das Kindergeld wird jeweils komplett als Einkommen angerechnet. ... Das dann nur, wenn kein Erwerbseinkommen vorläge.
Leserforumvon Michaela19w | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 07.08.2019 18:22
Zitat:100 EUR Einkommen pro Monat sind jedoch anrechnungsfrei. Aber nur von Erwerbseinkommen. ... Sonst geht der Streit um Einkommen oder Vermögensumwandlung los.
Leserforumvon frozendoro | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 09.08.2011 20:05
@Alida Die VMAen quote:werden natürlich nicht in voller Höhe als Einkommen angesetzt. Widerspricht dieser Satz nicht quote:sind ... kein Erwerbseinkommen, kein Bruttolohn, sondern sonstiges Einkommen Zählt der VMA für das Jobcenter als Brutto-Einkommen oder nicht?
Leserforumvon Knuckl1989 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 01.08.2016 21:27
Gibt es auch bei Einkommen aus gewinnbringenden Verkäufen eine FREIGRENZE bei Harz-4-Empfängern, sodass er z.b. 100 Euro im Monat Gewinnbringend einnehmen kann ohne, dass Ihm sein Harz-4 gekürzt wird? ... Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, werden die Einnahmen, respektive der Gewinn, behandelt wie Erwerbseinkommen, d.h. es gilbt der Grundfreibetrag von 100,- € zzgl. 20% des Einkommens zwischen 100 und 1.000,- €.
Leserforumvon guest-12307.12.2010 08:15:06 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 06.11.2008 16:37
Somit geringes Einkommen gehabt. ... Erwerbseinkommen wird zunächst um die geltenden Freibeträge reduziert. ... Es verbleibt also ein anrechenbares Einkommen in Höhe von 233 Euro +/- max. 20 Euro bei abweichendem Bruttogehalt.
Leserforumvon santaklaus | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 13.02.2016 14:50
Meiner Familie wurde 2013 auf sechs Monate Kinderzuschlag bewilligt mit der Prämisse der Rückforderung im Falle von steigendem Einkommen. ... Das Sozialgericht sah jedoch, dass bei gestiegenem Einkommen dem § 48, Absatz 3 des SGB X Vorrang einzuräumen wäre und gab der Forderung der Familienkasse recht. ... Der besorgte Antragssteller wird also den Kinderzuschlag antatt für den Bedarf seiner Familie zu verwenden, nicht wirklich sorgenfrei ausgeben können, was ja der Idee des Kinderzuschlags als Förderung und Anreiz zum Erzielen von eigenem Erwerbseinkommen von Familien mit niederem Einkommen zuwider läuft.
Leserforumvon ric4711 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 22.03.2018 15:42
Ja, aber nur auf Erwerbseinkommen, also Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit. Kindergeld ist kein Erwerbseinkommen. ... Gruß, Axel Am 23.3.2018 von ric4711 Wo steht den das Freibetrag nur auf nur Erwerbseinkommen (überall steht nur Einkommen) gewährt wird ?
Leserforumvon Julia1983 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 20.03.2008 10:58
Je nachdem, wie stark das Einkommen schwankt, kann das auch durchaus sinnvoll sein. ... Fällt in einem Monat aber das Einkommen so niedrig aus, dass Ihr insgesamt nur auf beispielsweise 900 Euro verfügbares Einkommen kommt, muss für diesen Monat von der ARGE nachgezahlt werden; und zwar kurzfristig. ... Vermutlich wird das genau wie Erwerbseinkommen behandelt.
Leserforumvon Elr0nd | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 28.07.2020 21:49
Nun wurde der Antrag abgelehnt, da ich angeblich Einkommen hätte. ... Das sind immerhin rund 70% des Regelbedarfs, den Du mehr zur Verfügung hättest als jeder andere ALG II Empfänger ohne sonstiges Einkommen und entspricht für jemanden ohne Kinder dem maximal möglichen Freibetrag, der auf Erwerbseinkommen zu gewähren wäre. ... Oder ab welchem Betrag werden Verkäufe als Einkommen angerechnet?
Leserforumvon GräfinR | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 14.12.2017 21:02
Wird die Rentenversicherung diese Einnahme als zusätzliches Erwerbseinkommen bewerten und die eigene Rente kürzen???
Leserforumvon ciorbarece | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 10.06.2008 11:35
Wie schauts aus mit dem Verkauf meiner Stereoanlage und den Computerspielen (Verkauf bei Ebay und Amazon), wertet man das als Einkommen ? ... Freibeträge für Erwerbseinkommen stehen Dir selbstverständlich auch bei selbständiger Tätigkeit zu und zwar in Höhe von 100 Euro Grundfreibetrag und darüber hinaus 20% des Verdienstes zwischen 100 und 400 Euro. ... Verkäufe privaten Eigentums sind anrechnungsfrei, weil es sich dabei nicht um Einkommen, sondern um Vermögensumwandlung handelt.
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