31 Ergebnisse für „einkommen arg“

Leserforumvon Mopple_the_whale | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 13.05.2011 11:00
Die Höhe richtet sich nach dem üblichen Einkommen von Haushaltshilfen. ... Normalerweise sind solche Sachen in Deutschland doch immer arg reglementiert. ----------------- "" Am 13.5.2011 von altona01 Ich konkretisiere: Eine Haushaltshilfe hat Anspruch auf Tariflohn.
Leserforumvon Anubis87 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 30.07.2007 13:39
Aber: Sein Einkommen wird dazu gerechnet. ... Einkommen wird erst ab dem 18. ... Wenn ihr arg in finanziellen Nöten seit, dann beantragt einen Vorschuss auf die zustehenden Leistungen!!
Leserforumvon mathwe | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 18.12.2015 15:27
Durch das schwankende Einkommen dürfte das aber arg zermürbend werden.
Leserforumvon DiWe | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 27.08.2010 13:47
Dieses alles hat auch mich gesundheitlich arg in Mitleidenschaft gezogen :-(. ... ----------------- " " Am 28.8.2010 von alida 470 € Freibetrag für dein anderes Kind, vermindert um dessen Einkommen = Unterhalt.
Leserforumvon huhn | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 15.06.2011 12:31
Das scheint auf den ersten Blick doch arg wenig. ... Wenn ja, wer hat wieviel Einkommen und woraus resultiert dieses? ... Einkommen?
Leserforumvon Katakis | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 01.09.2008 14:09
Diese Prämie wird als Einkommen angerechnet, muss aber m.E. bei der Berechnung des Freibetrages berücksichtigt werden. ... Am 1.9.2008 von Catlady Nunja, BG würde bedeuten, dass wenn der Freund anfängt zu arbeiten warscheinlich auch das ergänzende ALG 2 wegfällt, da die Einkommen ja zusammengerechnet werden. ... LG Katakis Am 2.9.2008 von guest-12320.01.2009 14:56:07 Ich persönlich kenne keine Friseuse, der es finanziell so arg schlecht geht.
Leserforumvon Mf1985 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 25.11.2011 17:42
Weil wenn man vom gesamten Einkommen die Fahrtkosten wieder abzieht liegen wir unter dem Hartz4satz. ... Pauschal werden nur 100,- abgezogen vom Einkommen. ... Seine Erkrankung ist bei der Arge anerkannt und er hat einen GdB von 30 da seine körperliche Beweglichkeit arg eingeschränkt ist.
Leserforumvon malle6 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 23.10.2013 11:25
., das Einkommen vermindert sich deutlich. ... Und ich darf darauf hinweisen, daß ein gemeinsamer Hauptmietvertrag schon vielen Paaren im Trennungsfall arg auf die Füße gefallen ist - der kann nämlich nur gemeinsam aufgelöst werden. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon Friderike C. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 28.08.2007 22:52
Nach Auskunft der Arg. für Arbeit würde bei einer Verlängerung von 2 Monaten Teilzeit mit direkt anschließender Arbeitslosigkeit ein Anspruch begründet, der die 10 Monate Vollzeit berücksichtigt. ... Das hieße der Alg Berechnung läge ein Einkommen von 25000€ zugrunde. ... Und es ergäbe sich ein der Berechnung zugrunde liegendes Einkommen von 15000€ Dementsprechend wäre das Alg dann natürlich auch um einiges niedriger.
Leserforumvon Elster10 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 17.12.2010 08:59
Für Einkommen? ... Da sind dann die Eltern ziemlich außen vor, sofern ihr Vermögen und ihr Einkommen jährlich nicht mehr als 100.000 € beträgt. ... Dann finde ich " bene m. - persona amata der Geliebte (ein Geliebter) / die Geliebte" Na gut, das stimmt nicht, also besser einzelne Wörter eingeben: "Multo" gibt es nicht, also "molto - arg, empfindlich, gewaltig, sehr, viel".
Leserforumvon Flum2 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 27.08.2018 20:46
Maßnahme ggf. die Zähne ersetzt werden müssen, Krankenkasse zahlt nichts c) keine Unterstützung finanzieller Art durch Elternteil im Studium d) Elternteil bezog dauerhaft Hartz IV, dh. hat nicht gearbeitet, da sich Arbeit wegen Unterhaltsleistungen nicht "gelohnt" hätte e) Alkoholmissbrauch lag vor, aber verstärkt durch den bereits verstorbenen Elternteil Es ist nicht absehbar, dass das für mich akut wird, aber ich fände volle Unterhaltsleistungen bei der gegebenen Sachlage schon arg. ... Am 29.8.2018 von drkabo Zitat:Es ist nicht absehbar, dass das für mich akut wird, aber ich fände volle Unterhaltsleistungen bei der gegebenen Sachlage schon arg. ... Da wir eine solche Prüfung schon hatten, kann ich Dir sagen, dass vom Einkommen diverse Sachen abgezogen werden können (Mietkosten, Kredite usw).
Leserforumvon guest-12316.03.2022 21:56:28 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 14.02.2022 17:34
Ist/war außder dem genannten Krankengeld und ALG I noch weiteres Einkommen (z.B. ... Es floss im Januar zu und ist als Einkommen im Januar zu berücksichtigen. ... Die 2er BG hatte im Januar Einkommen in Höhe von 1.684,60€, zu berücksichtigen waren 1.654,60€.
Leserforumvon Werner212 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 26 Antworten | 08.07.2021 20:44
Ende März stellte A einen WBA und gab an, kein Einkommen erzielt zu haben. ... Das JC erfuhr dies also nicht durch Datenabgleich, sondern durch A selbst - wenn auch leider arg verspätet um 3 Monate. ... A hat also 3 Monate lang Einkommen nicht gemeldet, was er jedoch rückblickend direkt bei Verkauf hätte tun müssen, da realisierte Kursgewinne als Einkommen zählen.
Leserforumvon MarionFS | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 28.11.2008 06:39
Manchmal zahle ich Taschengeld, das mein Sohn erhält (vom Opa usw.) auf mein Konto ein, weil dieses so arg überzogen ist, dass ich kein Geld mehr kriegen würde. ... Gruß Marion Am 28.11.2008 von AxelK @Marion: Zumindest bei Geldeingängen muss natürlich klar ersichtlich sein, oder eben erklärt werden, woher diese kommen, weil die ARGE natürlich prüfen muss, ob es sich dabei um anrechenbares Einkommen handelt. ... Denke bitte daran, auch Geldgeschenke müssen der ARGE gemeldet werden und werden als Einkommen angerechnet, wenn Sie regelmäßig erfolgen oder einen Betrag von 50 Euro im Jahr überschreiten.
Leserforumvon MisterBash | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 21.04.2017 14:48
Genau deshalb wird sich zum einen ohne gesichertes Einkommen und mit der Vorbelastung vielleicht ein privater Vermieter darauf einlassen, aber viel Wahlmöglichkeiten bestehen nicht. ... Genau deshalb wird sich zum einen ohne gesichertes Einkommen und mit der Vorbelastung vielleicht ein privater Vermieter darauf einlassen, aber viel Wahlmöglichkeiten bestehen nicht. ... Ich muss ehrlich sagen, dass ich es schon arg heftig finde, mich hier rechtfertigen zu müssen, für etwas wofür ich rein gar nichts kann.
Leserforumvon Sire716 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 09.09.2009 20:36
Habe mich dann sofort bei dem AA gemeldet, habe dann mit der Sachbeabeiterin geklärt wie es weiter gehen würde, da ich ja leider nunmal mit meinem Konto arg in den Miesen bin war es trotz Alg1-Geld-Eingangs immer noch nicht ausgeglichen. ... Das hieraus erzielte Einkommen ist auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen ( §11 SGB II ). " Ich bzw meine Partnerin hat eine Kopie der Verdienstbescheinigung bei der Arge am 04.09.09 ( ist auch durch die Arge abgestempelt) abgegeben, damit das Alg2 neuberechnet werden konnte. weiter heisst es in diesem Schreiben: "In der Zeit vom 28.07.2009 bis 31.08.2009 haben Sie deshalb Leistungen in Höhe von insgesamt ???
Leserforumvon Ali S | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 31.03.2014 11:59
Sie haben dem JobCenter nicht angezeigt, dass Sie seit dem 02.01.2012 aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei der Firma xy auf Ihre Leistungen anzurechnendes Einkommen erzielten. ... Und "fehlender Vorsatz" ist arg wacklig - jedem Erwerbslosen ist bekannt, daß er Beschäftigungen zu melden hat, und "habe ich vergessen" dürfte als Argument auch nicht sehr erfolgsträchtig sein. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon Alulida | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 20.07.2007 23:23
Von den 400€ bleiben übrigens 160€ anrechnungsfrei, der Rest wird aufs ALGII als Einkommen angerechnet. ... Habe gerade mal nach der 'kdu' geschaut, sowie Ihr mir geraten habt und traurigerweise feststellen müssen, dass die Kaltmiete für meine Stadt 217,50 Euro beträgt und 1,30 Euro BNK pro m² Das ist schon arg frustrierend, zumal es ja nicht gerade viele Wohnungen zu einem Preis von 217,50 Euro gibt und wenn dann sicherlich nur in Viertel, in denen keiner allein nach 17 Uhr auf die Strasse möchte. ... Ich habe nun wirklich schon arg lang gesucht und das einzige bislang auffindbare an Wohnungen zu dem Preis, waren einige ganz wenige Schuppen in der hinterletzen Gegend.
Leserforumvon gentle_knight | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 03.05.2010 18:29
Hallo liebe Gemeinde! Ich habe hier akut eine Frage zu den Umzugsbedingungen, in der Hoffnung dass mir kurzfristig jemand weiterhelfen kann. Hintergrund: Ich wohne derzeit "mietfrei" und muss lediglich einen NK- und Heizkostenabschlag selbst tragen, der vom Amt gezahlt wird (ca. 180 Euro monatlich).
Leserforumvon Slavonia | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 25.07.2008 16:49
Wie hoch ist das Brutto einkommen Deines Sohnes? ... Auf unseren Bescheid ALG2(2 Personen Einkommen 641.... Heizkosten scheint mir dann doch arg wenig.
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